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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Informationsaustausch mit dem NATO-Partner Türkei

Position zum Militäreinsatz der Türkei in die nordsyrische Region um die Stadt Afrin (&quot;Operation Olivenzweig&quot;), völkerrechtliche Bewertung, Verwendung von Aufklärungsdaten aus Einsätzen der Bundeswehr bzw. NATO, Zugriff durch türkisches Militär, Verbleib gelieferter Waffen an Peschmerga-Einheiten im Nordirak<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

27.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/71131.01.2018

Informationsaustausch mit dem NATO-Partner Türkei

der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Gerold Otten und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit dem 14. Januar 2018 greifen Einheiten der türkischen Armee mutmaßliche Stellungen kurdischer Milizen im Bezirk Afrin im Norden Syriens an. Seit dem 20. Januar 2018 führt die türkische Armee zudem eine Bodenoffensive im Bezirk Afrin durch (www.zeit.de/politik/ausland/2018-01/bodenoffensive-afrin-kurdentuerkei-syrien-eu-staaten-besorgnis). Das erklärte Ziel der türkischen Regierung sind die Zerschlagung der kurdischen „Volksverteidigungseinheiten YPG“ sowie die Zerschlagung von Einheiten der Terrororganisation „Islamischer Staat“ („IS“) in diesem Teil des syrischen Staatsgebiets. In einem Schreiben an die Vereinten Nationen beruft sich die Türkei auf Artikel 51 der UN-Charta (www.dw.com/ de/t%C3%BCrkei-beruft-sich-auf-selbstverteidigung/a-18606740).

Im Rahmen des Einsatzes Counter Daesh bzw. der Operation Inherent Resolve beteiligt sich die Bundesregierung mit Tornado-Aufklärungsflugzeugen, Tankflugzeugen für die Luft-Luft-Betankung von Kampfflugzeugen, mit Personal in Stäben und Hauptquartieren sowie an Bord von AWACS-Luftraumüberwachungsflugzeugen der NATO im Kampf gegen den IS auf syrischem Staatsgebiet (www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/start/team/eins/syrien/!ut/p/z1/hU67DoIw FP0WB9beG4j42KoORBhM8AFdTJFaMLUltYKfb42TicaznWcOMCiAad63k rvWaK48L1l8XEyzbRbOwnAVpxHSJNmly3wfISIc_gWYt_EHKEJeCyj9xuT 3xhhyYMAuvOcP0hnrlHCEn14PoWy4rpXYmBN9C2tgUpnqfZ3qKppKY FachRWW3K2XG-e62zzAAIdhINIYqQSpRYDfGo25OSg-gtBdiwGjseozOno CjcfIog!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922D6K30AHHUKC SV3005).

Die NATO-Partner Türkei und Deutschland beteiligen sich damit beide am Kampf gegen die Terrormiliz IS auf syrischem Staatsgebiet. Türkische Streitkräfte gehen im Rahmen der „Operation Olivenzweig“ zudem militärisch gegen Milizen der kurdischen „Volkverteidigungseinheiten“ vor (www.linksfraktion. de/themen/nachrichten/detail/das-ist-ein-irrsinn-der-gestoppt-werden-muss/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie bewertet die Bundesregierung die militärische Offensive der Türkei im Raum Afrin?

2

Sieht die Bundesregierung die türkische Militäroffensive im Raum Afrin völkerrechtlich durch Artikel 51 der UN-Charta gedeckt?

3

Kann das türkische Militär nach Kenntnis der Bundesregierung auf Aufklärungsergebnisse zurückgreifen, die durch deutsche Tornado-Aufklärungsflugzeuge gewonnen werden?

4

Kann das türkische Militär nach Kenntnis der Bundesregierung auf Aufklärungsergebnisse zurückgreifen, die durch AWACS-Luftraumüberwachungsflugzeuge der NATO gewonnen werden?

5

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Aufklärungsergebnisse, die unter Beteiligung deutscher Bundeswehrsoldaten gewonnen werden, nicht zum Kampf gegen Einheiten der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG verwendet werden?

6

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Waffen, die im Rahmen der Ausbildungsunterstützung an die kurdischen Peschmerga-Einheiten im Nord-Irak geliefert wurden, in diesem Konflikt nicht eingesetzt werden?

Berlin, den 26. Januar 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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