Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung für versicherungsfremde Leistungen in den Jahren 2016 und 2017
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit Bundestagsdrucksache 19/140 wurde der Rentenversicherungsbericht 2017 veröffentlicht. Es ergeben sich daraus Fragen zu versicherungsfremden Leistungen und zum Ausgleich durch den zusätzlichen Bundeszuschuss.
Laut § 213 Absatz 3 ff. des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) zahlt der Bund zur pauschalen Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen an die allgemeine Rentenversicherung einen zusätzlichen Bundeszuschuss, weiterhin einen Erhöhungsbetrag (§ 213 Absatz 4 SGB VI) zum zusätzlichen Bundeszuschuss. Laut Rentenversicherungsbericht 2017 sind dies zusammen für das Jahr 2016 23,1 Mrd. Euro.
Aus dem Rentenversicherungsbericht 2017 ist ersichtlich, dass sich für das Jahr 2016 die Ausgaben der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) auf insgesamt rund 288,4 Mrd. Euro beliefen. Eine Aufstellung über die Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen wurde durch die Fragesteller nicht gefunden.
Um eine evtl. Deckungslücke in der GRV ermitteln zu können, sollten auch diese Angaben nach Meinung der Fragesteller veröffentlicht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie hoch waren in den Jahren 2016 und 2017 die Ausgaben der GRV für versicherungsfremde Leistungen (bitte je Leistungsgruppe getrennt darlegen)?
Wie hoch sind die geplanten Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen in den Jahren 2018 und 2019?
Wie hoch ist für die Jahre von 2016 bis 2018 die Deckungslücke, aufgeschlüsselt nach einzelnen versicherungsfremden Leistungen?
Um welchen Betrag würden sich die Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen im Jahr 2018 erhöhen, wenn bei der Mütterrente auch für vor 1992 geborene Kinder drei Entgeltpunkte angerechnet werden?