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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Errichtung einer "ortsfesten elektronischen Überwachungsanlage" in Tunesien

Zusammenarbeit mit Tunesien im Sicherheitsbereich, Fortentwicklung sowie bilaterales Abkommen, Lieferungen elektronischer Grenzüberwachungssysteme, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für tunesische Sicherheitsbehörden, Planungen zur Anschaffung von Körperscannern, Maßnahmen zur Schuldenumwandlung, EU-Maßnahmen zur Unterstützung der Sicherheitssektorreform, Treffen im Rahmen der &bdquo;5+5&ldquo;-Gruppe, Ausbau weiterer Grenzanlagen in Maghreb-Staaten, tunesische Seenotrettungsleitstelle, Teilnahme am Projekt "Seahorse 2.0"<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

28.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/72207.02.2018

Errichtung einer „ortsfesten elektronischen Überwachungsanlage“ in Tunesien

der Abgeordneten Andrej Hunko, Anke Domscheit-Berg, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Dr. Petra Sitte, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In mehreren Maßnahmen unterstützt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Regierung Tunesiens bei der Grenzsicherung (Bundestagsdrucksache 19/272, Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.). Ein von den USA bereits errichtetes Teilstück eines elektronischen Grenzüberwachungssystems wird nun mit der Errichtung einer „ortsfesten elektronischen Überwachungsanlage“ entlang der Grenze zu Libyen bis zur Grenzstadt Borj AI Khadra in der Sahara ausgedehnt. Die weitere Ausplanung erfolge der Bundesregierung zufolge in Abstimmung zwischen Deutschland, Tunesien und den USA. Mit der konkreten Durchführung der Maßnahmen ist die US-Behörde „Defense Threat Reduction Agency“ (DTRA) beauftragt. Die Gesamtkosten der Anlagen sind nicht bekannt, die aus Deutschland übernommene Finanzhilfe wird vage mit einem „zweistelligen Millionenbetrag“ angegeben.

Im Rahmen des „Gesamtansatzes der Ertüchtigungsinitiative für Tunesien“ hatte die Bundesregierung selbst ein bilaterales Projekt zur Installation eines Grenzüberwachungssystems mit mobilen und stationären Anlagen in Tunesien durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/9262, Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 18/8815, Schriftliche Frage 20 des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Bundestagsdrucksache 19/28, Schriftliche Frage 31 der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber). Das Projektbudget von 7 Mio. Euro aus deutschen „Ertüchtigungsmitteln“ kam aus einer Schenkungsvereinbarung vom Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr. Für die Lieferung und Installation der Systeme wurde die HENSOLDT Holding GmbH, eine Ausgründung des Airbus-Konzerns, mandatiert. Das tunesische Militär verfügt seitdem über fünf weitere Bodenüberwachungsradare, 25 hochauflösende Ferngläser, fünf aufstellbare Nachtsichtgeräte vom Typ „NightOwl M“ sowie 25 kleinere Nachtsichtgeräte, die als Zielfernrohr auf automatische Waffen montiert werden können. Neben der Lieferung übernahm HENSOLDT auch die Einweisung der Bediener. Das BMVg schrieb letztes Jahr, die Lieferungen dienten „vor allem dem Schutz vor terroristischen und anderen grenzüberschreitenden Bedrohungen (Schmuggel u. a.)“ (Bundestagsdrucksache 18/7724, Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.). Airbus S. A. S. selbst bewarb die Technik als besonders geeignet gegen eine „Welle illegaler Einwanderer“, die an Europas südliche Küsten und Inseln aufschlagen würden (http://gleft.de/24P). Inzwischen ist die Formulierung aus dem vergangenen Jahr von der Webseite des Unternehmens verschwunden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Aus welchem Grund hält es die Bundesregierung derzeit für erforderlich, die Zusammenarbeit mit Tunesien im Sicherheitsbereich zu stärken und weiter fortzuentwickeln?

2

Welche konkreten elektronischen Grenzüberwachungssysteme und sonstigen Anlagen werden nach Kenntnis der Bundesregierung unter Verantwortung der US-Behörde „Defense Threat Reduction Agency“ an Tunesien geliefert (bitte die Produkte und Hersteller nennen)?

Sofern der Bundesregierung die Produkte und Hersteller der Anlagen noch nicht bekannt sind, wann sollen diese ausgeschrieben werden?

Welche Firmen wurden oder werden durch die Firma URS Federal Services International aus den USA, die das Projektbüro in Tunis betreibt, unter Vertrag genommen (Bundestagsdrucksache 18/11329, Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)?

Welche deutschen Behörden bzw. Abteilungen sind bei der weiteren Ausplanung der Anlage bzw. der „Abstimmung zwischen Deutschland, Tunesien und den USA“ beteiligt (Bundestagsdrucksache 19/272, Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)?

Welche US-Behörden werden beim Aufbau des elektronischen Grenzüberwachungssystems in Tunesien behilflich sein?

Wer ist für die Wartung der Anlagen zuständig? Haben Deutschland, die USA oder Tunesien mit den Lieferanten Wartungsverträge abgeschlossen?

3

Welchen Wert haben nach Kenntnis der Bundesregierung die gemeinsam mit den USA zu installierenden elektronischen Grenzüberwachungssysteme und sonstigen Anlagen, und welchen konkreten Beitrag erbringt die Bundesregierung zur Finanzierung (bitte nicht nur wie auf Bundestagsdrucksache 19/272, Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. als „zweistelligen Millionenbetrag“ beziffern)?

4

Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die Wartung der in der früheren „Ertüchtigungsinitiative“ von Airbus bzw. HENSOLDT gelieferten elektronischen Grenzüberwachungssysteme und sonstigen Anlagen zuständig?

5

Inwiefern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Erfahrungswerte zur Notwendigkeit, Brauchbarkeit oder Funktionstüchtigkeit der von Airbus bzw. HENSOLDT gelieferten Anlagen?

6

Welchen Zwischenstand kann die Bundesregierung zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tunesischen Republik über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich mitteilen?

7

Welche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstigen Kooperationsformen (auch informeller Austausch) der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk sind für 2018 mit welchen tunesischen Behörden geplant bzw. wurden bereits durchgeführt?

Welchen Inhalt haben die jeweiligen Maßnahmen?

Welche Kosten entstehen hierfür, und wie werden diese übernommen?

8

Aus welchem Grund ist die für die zweite Jahreshälfte 2016 geplante „Evaluierung der tunesischen Ausbildung“ nicht erfolgt (Bundestagsdrucksache 19/272, Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.), und wann soll diese nachgeholt werden?

9

Welchen Inhalt hatte der Lehrgang „Bekämpfung Cyberkriminalität“, der im Rahmen des polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramms (AAH-P) im Jahr 2017 in Tunesien durchgeführt wurde (Bundestagsdrucksache 19/333, Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.), und welche Techniken wurden vermittelt?

10

Welche weitere Zusammenarbeit plant die Bundesregierung mit dem tunesischen Innen- und Transportministerium nach einem Informationsaustausch zu Körperscannern bei der Bundespolizei (Bundestagsdrucksache 19/272, Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)?

11

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Tunesien gegenwärtig die Anschaffung oder Erneuerung von Körperscannern plant?

12

Welche Behörden und/oder Firmen sind von der Bundesregierung in einem Projekt zur „Fähigkeitssteigerung“ tunesischer Sicherheitsbehörden mandatiert, in dem die „erkennungsdienstliche Behandlung von Flüchtlingen und Migranten, sowie von polizeirelevanten Personen durch die Verbesserung des Automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystems (AFIS)“ erleichtert werden soll (Bundestagsdrucksache 18/12140, Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)?

Welche tunesischen Behörden sind von dem Projekt adressiert?

Welche Ausstattung wird dabei geliefert, und welche Techniken werden vermittelt?

13

Durch welche Programme und Maßnahmen zur Schuldenumwandlung wurde Tunesien nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 durch die G7-Staaten unterstützt (Bundestagsdrucksache 17/13462, Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)

14

Welche weiteren tunesischen Planungen zum „stationären Aufbau eines nationalen elektronischen Grenzüberwachungssystems entlang der Grenze zu Libyen“ sind der Bundesregierung bekannt (Bundestagsdrucksache 19/272, Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)?

Welche Staaten haben hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung Unterstützung signalisiert, bzw. mit welchen Regierungen ist Tunesien hierzu in Verhandlungen?

15

Welche gegenwärtigen Anstrengungen der Europäischen Union sind der Bundesregierung bekannt, um die Regierung in Tunesien bei einer Sicherheitssektorreform bzw. ähnlichen Maßnahmen für Militärs, Polizeien oder Zollbehörden zu unterstützen?

Wann begannen bzw. beginnen die in Rede stehenden EU-Vorhaben nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche Behörden welcher Länder nehmen mit welchen Aufgaben daran teil?

16

Welche weiteren Vorhaben wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Tunesien über das EU-Programm „Instrument for Stability“ finanziert?

17

Was ist der Bundesregierung über Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des EU-Projektes „Euromed Police IV“ in Tunesien bekannt, wer übernimmt die Federführung, und wer wird damit adressiert?

18

Wann haben sich die Innenminister der „5+5“-Gruppe (Libyen, Tunesien, Algerien, Marokko, Mauretanien und Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Malta) nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt getroffen, und welche Themen wurden behandelt?

19

Was ist der Bundesregierung durch ihre Aktivitäten hinsichtlich der Verbesserung von Grenzüberwachung in Tunesien darüber bekannt, inwiefern auch die Grenzüberwachung der tunesisch-algerischen Grenze ausgebaut werden soll, und welche Anlagen dort errichtet werden („Recently, Algeria and Tunisia […] coordinate field operations and engage in operational cooperation to secure borders to fight terrorism, smuggling, and cross-border crime“; siehe http://gleft.de/24W)?

20

Welche neueren Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Anstrengungen Algeriens und Mauretaniens, ihre Grenzüberwachungssysteme auszubauen (Bundestagsdrucksache 17/13462, Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.), und wie werden die Länder dabei aus der Europäischen Union bzw. ihren Mitgliedstaaten oder der Internationalen Organisation für Migration (IOM) unterstützt?

21

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wo Tunesien seine gegenüber der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) mitgeteilte maritime Seenotrettungs-Leitstelle (Maritime Rescue Coordination Center, MRCC) betreibt?

22

Wie bewertet die Bundesregierung den Plan der Europäischen Kommission, Tunesien, Algerien und Ägypten im Projekt „Seahorse 2.0“ an das EU-Netzwerk „Seahorse Mediterranean“ anzuschließen (Bundestagsdrucksache 19/519, Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.), womit die Länder schließlich auch über ein regionales Sub-System Teil des EU-Überwachungssystems EUROSUR bzw. CISE werden könnten (Bundestagsdrucksache 17/11986, Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)?

Berlin, den 7. Februar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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