Lage von christlichen Asylbewerbern in Deutschland
des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut einer Studie mehrerer Menschenrechtsorganisationen von 2016 kam es im Zuge der Einwanderungskrise vermehrt zu Repressionen gegen Christen in deutschen Asylbewerberunterkünften. Gewalt und Drohungen gingen dabei insbesondere von muslimischen Asylbewerbern aus. Darunter litten vor allem ehemalige Muslime, die zum Christentum konvertiert sind (www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/christliche-fluechtlinge-bis-zu-40-000-nicht-muslime-im-fluechtlingsheim-drangsaliert-14223089.html; www.opendoors.de/sites/default/files/2016_10_erhebung_Mangelnder_Schutz_religioeser_Minderheitem_Auflage4_04_2017.pdf).
Die Drangsalierung von Konvertierten durch ehemalige muslimische Glaubensbrüder ist nach Auffassung der Fragesteller ein Produkt islamischer Wertevorstellungen. Unter anderem aus Sure 4, 89 ergibt sich ein direkter Aufruf zur Tötung von Apostaten. Dort heißt es: „Kehren sie sich jedoch ab, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet, und nehmt euch von ihnen weder Schutzherrn noch Helfer“ (http://islam.de/13827.php?sura=4).
Im Islam gilt die Abkehr vom „wahren Glauben“ als Hochverrat, und zwar nicht nur an „Allah“ und der Religion, sondern in den Augen vieler Muslime auch an der umgebenden Gesellschaft und sogar der Familie. Sogenannte Ehrenmorde können daraufhin die Folge sein (www.igfm.de/themen/scharia/apostasie/wennmuslime-christen-werden-glaubensabfall-und-todesstrafe-im-islam/). Auf dem Abfall vom Glauben (Apostasie) kann speziell im Iran, im Sudan und im Jemen sowie in Afghanistan, Katar, Saudi-Arabien, Pakistan, Nigeria und Mauretanien die Todesstrafe verhängt werden (www.bundestag.de/blob/413722/7e5b4cf1052bd6cdba9ddefb9708ba57/wd-1-076-06-pdf-data.pdf, S. 22).
In den letzten Jahren sind nach Auffassung der Fragesteller verstärkt Personen, die solche islamischen Praktiken begrüßen, in die Bundesrepublik Deutschland eingewandert, wie zahlreiche Fälle belegen (www.br.de/nachrichten/oberbayern/inhalt/frau-erstochen-prien-chiemsee-100.html; www.shz.de/regionales/hamburg/schlagstock-attacke-auf-iraner-afghane-wegen-totschlags-vor-gericht-id3727636.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Asylbewerber waren im Zeitraum von 2014 bis 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung christlichen Glaubens?
Wie viele Asylbewerber sind im Zeitraum von 2014 bis 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung zum Christentum konvertiert?
a) Wie viele Asylanträge wurden in diesem Zeitraum nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Begründung gestellt, dass im Herkunftsland des Asylbewerbers die Verfolgung aufgrund der Abkehr vom Islam droht?
b) Wie viele Konversionen zum Christentum fanden in diesem Zeitraum während des Asylverfahrens statt?
c) Wie viele abgelehnte Asylbewerber, die zum Christentum konvertiert sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2014 bis 2017 abgeschoben (bitte nach Herkunftsstaat und Rückführungsstaat aufschlüsseln)?
Wie wirken sich die Abkehr vom Islam und die Konversion zum Christentum nach Kenntnis der Bundesregierung auf das Asylverfahren aus?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung seit 2014 bekannt, in denen die Konvertiten (vgl. Frage 2) Opfer von islamisch motivierter Gewalt wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Christen, insbesondere Konvertiten, vor muslimischen Asylbewerbern in Asylbewerberunterkünften geschützt werden?
Wie sollen muslimische Asylbewerber, die andersgläubige Asylbewerber bedrohen, nach Auffassung der Bundesregierung in die deutsche Gesellschaft integriert werden?
Sind der Bundesregierung seit 2014 Fälle bekannt geworden, in denen Asylbewerber nur zum Schein zum Christentum konvertiert sind, um die Chancen auf eine Anerkennung als Asylberechtigter nach Artikel 16a des Grundgesetzes oder Flüchtling gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention zu erhöhen?
Falls ja, wie viele (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?