Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ hat sich zum Ziel gesetzt, ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene fördern. Innerhalb der Leitlinie des Programms heißt es, „Angriffe auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie z. B. Rassismus und Antisemitismus sind eine dauerhafte Herausforderung für die gesamte Gesellschaft“ (www.demokratie-leben.de/fileadmin/content/PDF-DOC-XLS/Leitlinien/Foerderleitlinie_C_2017.pdf).
Weiter wird die Aufdeckung der NSU-Morde (NSU – Nationalsozialistischer Untergrund) angeführt, die, so wörtlich, „die Gefahren des Rechtsextremismus/ Rechtsterrorismus noch einmal deutlich vor Augen geführt“ hat.
Das Bundesprogramm wendet sich nach eigener Aussage vor allem an Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige, Multiplikatoren sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure.
Das Programm startete im Januar 2015 und läuft bis Ende 2019. Die Fördersumme für das Jahr 2017 beträgt insgesamt 104,5 Millionen Euro. Gefördert werden dabei Projekte aus dem Bereich „Nachhaltige Strukturen“ sowie Modellprojekte zu unterschiedlichen Themenbereichen (www.demokratie-leben.de/bundesprogramm/ über-demokratie-leben.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen39
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff des „demokratischen Verhaltens“?
Welche weiteren „Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“, neben den im Einleitungstext genannten, kann die Bundesregierung identifizieren, und wie geht sie jeweils dagegen vor?
Welche weiteren „Herausforderungen für die gesamte Gesellschaft“ kennt die Bundesregierung, und wie geht sie jeweils dagegen vor?
Wie hat sich die jährlich zur Verfügung stehende Fördersumme innerhalb des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ seit Bestehen des Programms entwickelt, und welche Gründe nennt die Bundesregierung für die Entwicklung der Höhe zur Verfügung stehender Fördergelder?
In welcher Höhe wurden Fördergelder seit Bestehen des Projektes ausgereicht (bitte nach Jahresscheiben auflisten)?
Inwieweit plant die Bundesregierung eine Fortführung des Bundesprogramms über das Jahr 2019 hinaus, und welche Gründe nennt die Bundesregierung für ihre Planungen?
Welche Städte, Gemeinden und Landkreise werden seit Bestehen des Bundesprogramms jährlich jeweils in welcher Höhe im Rahmen der Partnerschaften für Demokratie gefördert (bitte nach Bundesländern und Jahresscheiben auflisten)?
Inwieweit kann die Bundesregierung Einfluss auf die Besetzung des Begleitausschusses in den einzelnen Kommunen nehmen, und inwieweit erhält sie Kenntnis über diese?
Bei welchen Trägern wurde in allen teilnehmenden Kommunen jeweils die Koordinierungs- und Fachstelle eingerichtet, und wer entscheidet jeweils über den Sitz dieser (bitte einzeln und nach Bundesländern auflisten)?
In welcher Höhe werden den Kommunen jeweils Mittel für Maßnahmen zur Partizipation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt (bitte seit Programmbeginn nach Bundesländern und Jahresscheiben aufschlüsseln)?
In welcher Höhe werden jeweils die Jugendforen durch Mittel des Bundes gefördert (bitte einzeln und nach Jahresscheiben seit Bestehen des Programms aufschlüsseln)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand des Auf- und Ausbaus der Demokratiezentren in den jeweiligen Bundesländern (bitte einzeln für alle Bundesländer auflisten)?
In welcher Höhe werden die Landesdemokratiezentren seit Bestehen des Bundesprogramms jährlich mit jeweils welchem Zweck gefördert (bitte nach Jahren auflisten)?
Nach welchen Gesichtspunkten und durch wen erfolgte jeweils die Auswahl des Sitzes der Landeskoordinierungsstelle, insbesondere, wenn sich diese bei einem freien Träger befindet (bitte einzeln auflisten)?
Welche „Strukturen der Arbeit gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit und für Demokratie und Vielfalt bei einer Auswahl nichtstaatlicher Organisationen, die in diesen Themenfeldern schon über Jahre aktiv gewesen sind und umfassende Erfahrung hierüber bieten“ (www.demokratie-leben.de/bundeszentralitaet.html) werden durch die Bundesregierung jeweils in welcher Höhe und mit jeweils welchem Ziel gefördert (bitte einzeln und nach Jahresscheiben seit Bestehen der Förderung auflisten)?
Welche Gründe gab es jeweils für die Auswahl der einzelnen Fördermittelempfänger?
Welche aktuellen Herausforderungen konnten bereits durch die bundeszentralen Träger identifiziert und bearbeitet werden?
Nach welchen Gesichtspunkten und durch wen erfolgte die Auswahl der Bereiche, aus denen Modellprojekte unterstützt werden, die sich speziellen Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit widmen (bitte Begründung für alle Teilbereiche angeben)?
In welcher Höhe werden jeweils welche Modellprojekte im Bereich ausgewählter Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit seit Bestehen des Programms unterstützt, und welchen Bereichen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit widmen sich diese jeweils (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Welche Gründe gab es jeweils für die Auswahl der Projekte?
Welche Modellprojekte im Bereich Antidiskriminierung und Frühprävention im Vorschulalter werden durch das Bundesprogramm seit Bestehen jährlich in welcher Höhe gefördert (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Welche Gründe gab es jeweils für die Auswahl der Projekte?
Welche Modellprojekte, die in der Arbeit gegen Rechtsextremismus, Gewalt und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit die besonderen Strukturen und Rahmenbedingungen im ländlichen, strukturschwachen Raum in den Fokus nehmen, werden durch das Bundesprogramm seit Bestehen in welcher Höhe gefördert (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Welche Gründe gab es jeweils für die Auswahl der Projekte?
Welche Modellprojekte im Bereich der Demokratieförderung und Präventionsarbeit werden durch die Bundesregierung seit Bestehen des Programms in jährlich jeweils welcher Höhe gefördert?
Welche Gründe gab es jeweils für die Auswahl der Projekte?
Welche im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderten Modellprojekte widmen sich jeweils der Prävention von Radikalisierungsprozessen in den Bereichen Rechtsextremismus, Ultranationalismus, gewaltorientierte islamistische, salafistische Phänomene bzw. Instrumentalisierungen des Islam sowie gewaltorientierte und demokratiefeindliche Erscheinungsformen linker Militanz, und in welcher Höhe werden diese Projekte jeweils jährlich gefördert (bitte nach Jahresscheiben auflisten)?
Welche Projekte im Bereich Engagement und Vielfalt in der Arbeits- und Unternehmenswelt werden durch das Bundesprogramm seit Bestehen jeweils in welcher Höhe gefördert (bitte nach Jahresscheiben auflisten)?
Welche Gründe gab es jeweils für die Auswahl der Projekte?
Welche Projekte werden innerhalb des Programmbereichs „Demokratieförderung im Bildungsbereich“ jeweils in welcher Höhe gefördert (bitte nach Jahresscheiben auflisten), und an welche Altersgruppe wenden sich die Projekte jeweils?
Welche Gründe gab es jeweils für die Auswahl der Projekte?
Welche Projekte werden im Programmbereich „Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft“ durch Mittel des Bundes jeweils in welcher Höhe gefördert (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Welche Gründe gab es jeweils für die Auswahl der Projekte?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „Einwanderungsgesellschaft“, und woran macht die Bundesregierung fest, dass es sich in Deutschland um eine solche handelt?
Welche Projekte werden im Programmbereich „Stärkung des Engagements im Netz – gegen Hass im Netz“ jeweils in welcher Höhe gefördert (bitte nach Jahresscheiben auflisten), und welche Gründe gab es jeweils für die Auswahl der Projekte?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der „Hassrede“ und der „Hetze“?
Auf welcher Grundlage erfolgen diese Definitionen?
Welche Projekte werden im Programmbereich „Prävention und Deradikalisierung in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ jeweils in welcher Höhe gefördert (bitte nach Jahresscheiben auflisten), und welche Gründe gab es jeweils für die Auswahl der Projekte?
Welche Projekte konnten innerhalb der einzelnen Programmbereiche jeweils aus welchen Gründen nicht berücksichtigt werden (bitte einzeln nach Jahresscheiben und Programmbereichen auflisten)?
Nach welchen Gesichtspunkten und durch wen wurde die wissenschaftliche Begleitung des Bundesprogramms an die beiden sozialwissenschaftlichen Institute ISS-Frankfurt a. M. (Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V.) und Camino – Werkstatt für Fortbildung, Praxisbegleitung und Forschung im sozialen Bereich gGmbH (Berlin) vergeben?
In welcher Höhe werden beide Institute jeweils durch Bundesmittel gefördert (bitte nach Jahresscheiben auflisten)?
Nach welchen Gesichtspunkten wurde das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) ausgewählt, um im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ die Aufgabe der Programmevaluation zu übernehmen?
In welcher Höhe wird das DJI durch Bundesmittel gefördert (bitte nach Jahresscheiben auflisten)?
Mit welchen Programmpartnern arbeitet das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in den einzelnen Programmbereichen jeweils zusammen (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Nach welchen Gesichtspunkten erfolgte die Auswahl der Programmpartner?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit der umstrittenen „Amadeu Antonio Stiftung“?
Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die Zusammenarbeit innerhalb des Bundesprogramms mit der Amadeu Antonio Stiftung?
Welche Expertise, die für die Durchführung des Bundesprogramms unerlässlich ist, bringt die Amadeu Antonio Stiftung aus Sicht der Bundesregierung mit?
Welche Veröffentlichungen wurden mit Hilfe von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ herausgegeben (bitte nach Jahresscheiben auflisten)?
Fanden im Rahmen des Bundesprogramms bereits Veranstaltungen statt, die sich gegen im Deutschen Bundestag vertretene Parteien oder Gruppierungen innerhalb dieser Parteien richteten?
Falls die Frage mit ja beantwortet wurde, um welche Veranstaltungen handelt es sich dabei (bitte einzeln unter Angabe des Veranstaltungsdatums und -orts auflisten)?
Inwieweit hält die Bundesregierung es für mit der Verpflichtung zur Neutralität vereinbar, wenn aus dem Bundesprogramm Veranstaltungen finanziert werden, die sich gegen im Bundestag vertretene Parteien oder Gruppierungen innerhalb dieser Parteien richteten, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Welche Projekte innerhalb oder auch außerhalb des Bundesprogramms widmen sich dem Phänomen des Linksextremismus, und in welcher Höhe werden diese Projekte jeweils jährlich gefördert (bitte nach Jahresscheiben seit 2015 auflisten)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit der Ausweitung der Förderung von Projekten gegen den Linksextremismus insbesondere angesichts der Gewalteskalation während des G20-Gipfels in Hamburg im vergangenen Jahr?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Zuwendungsempfänger geförderter Projekte dazu verpflichtet werden, dass sich kein Projektbeteiligter (Projektträger, Referent im Projekt, Kooperationspartner des Projekts) auf grundgesetzwidrige Weise betätigt?