Rückführung deutscher Kunstschätze und Kulturgüter aus Polen, Russland und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion
der Abgeordneten Dr. Harald Weyel, Dr. Anton Friesen, Markus Frohnmaier, Uwe Kamann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die kulturelle Identität eines Volkes manifestiert sich – nach Auffassung der Fragesteller – in seinen geschichtlichen Denkmälern und Werken in Kunst und Wissenschaft. Der Schutz von Kulturgütern nimmt deshalb im Völkerrecht eine herausgehobene Stellung ein, die seit 1907 in der Haager Landkriegsordnung festgeschrieben ist. Nach der Niederlage des Deutschen Reiches 1945 haben die alliierten Siegermächte entgegen diesen Bestimmungen zahlreiche deutsche Kulturgüter und Kunstschätze in ihren Besitz gebracht, wo sie sich größtenteils bis heute befinden (https://de.wikipedia.org/wiki/Beutekunst_(Zweiter_Weltkrieg).
Die Sowjetunion setzte zwischen 1945 und 1947 sog. Trophäenkommissionen ein, deren Auftrag u. a. das Aufspüren, Sicherstellen und Erbeuten von Kulturgütern war (https://de.wikipedia.org/wiki/Troph%C3%A4enkommission). In diesem Rahmen wurden Kulturgüter in einem bis heute nicht gänzlich geklärten Umfang als Beutekunst konfisziert und in die Sowjetunion verbracht. Während der deutschen Teilung fanden einzelne Rückgaben an die DDR statt, darunter 1955 ein Großteil der Bilder aus der Dresdner Gemäldegalerie. Die letzte Rückführung während der deutschen Teilung fand 1986 statt, Bestände aus Westberlin sowie der Bundesrepublik Deutschland waren davon ausgenommen (https://de. wikipedia.org/wiki/Von_der_UdSSR_zur%C3%BCckgef%C3%BChrte_Gem%C3%A4lde_der_Dresdner_Gem%C3%A4ldegalerie; FAZ vom 29. September 2004: Rückgabe vereinbart: Beutekunst aus dem Zweiten Weltkrieg als Problem der deutsch-russischen Beziehungen. Buchbesprechung: Susanne Schoen: Der rechtliche Status von Beutekunst. Eine Untersuchung am Beispiel der aufgrund des Zweiten Weltkrieges nach Rußland verbrachten deutschen Kulturgüter. Duncker & Humblot, Berlin 2004. Zitat: (...) 1955 und 1988 gab die Sowjetunion an die DDR nicht weniger als 1 569 176 Kunstwerke zurück, (...)).
Im Jahr 1993 schlossen die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung der Russischen Föderation ein Abkommen über „kulturelle Zusammenarbeit“ (BGBl. 1993 II S. 1256 bis 1260), in dem die Rückgabe „unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter an den Eigentümer“ vereinbart wurde. Das Bundesministerium des Innern ging 1997 davon aus, „daß in Rußland noch über eine Million Kunstgegenstände, einschließlich 20000 Kunst- und Kulturschätze von besonderer musealer Bedeutung, 4,6 Millionen Bücher aus deutschen Museen und Privatsammlungen und Archivgut von drei Regalkilometern lagern“ (Waldemar Ritter: Kulturerbe als Beute?, 1997, S. 14). Im April 1998 beschloss die Duma der Russischen Föderation ein Bundesgesetz über die infolge des Zweiten Weltkriegs in die UdSSR verbrachten und im Hoheitsgebiet befindlichen Kulturgüter (Archiv des Völkerrechts 38/2000, S. 72 bis 84), dass die Beutekunst zu russischem Eigentum erklärt. Seitdem ist die russische Seite, von einzelnen Gesten wie der Rückgabe der Kirchenfenster aus Frankfurt (Oder) oder des Leipziger Bach-Archivs abgesehen, ihren Verpflichtungen nur „unzureichend“ nachgekommen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 7 des Abgeordneten Dr. Andreas Scheuer auf Bundestagsdrucksache 16/1386, S. 7).
Die Volksrepublik Polen gelangte durch Abtrennung der deutschen Ostgebiete, die danach größtenteils unter polnische Verwaltung gestellt wurden, in den Besitz der dorthin zum Schutz vor dem alliierten Bombenkrieg aus der Preußischen Staatsbibliothek zu Berlin ausgelagerten Kulturgüter. Deren Existenz wurde lange geleugnet, dementsprechend galten die Bestände als Kriegsverlust. Erst seit 1981 ist bekannt, dass sich die sog. Berlinka-Sammlung im Besitz der Jagiellonenbibliothek in Krakau befindet. Sie umfaßt ca. 300 000 Bände mit wertvollen Handschriften, darunter Autografen von Luther, Goethe und Schiller sowie Musikhandschriften von Bach, Mozart und Beethoven, von denen bislang nur Einzelstücke nach Deutschland zurückgekommen sind (Marta Kijowska: Zerstört, verschleppt, versteckt, gefunden, NZZ vom 10. September 2007).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Durch welche konkreten Maßnahmen hat sich die Bundesregierung seit 2006 für die Rückgabe kriegsbedingt abhandengekommener Kunstgegenstände und Kulturgüter in der Russischen Föderation und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion eingesetzt (bitte einzeln auflisten)?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung für die nächste Zeit?
Sind seit 2006 Zusagen von russischer Seite bezüglich der Rückgabe von Kunstgegenständen und Kulturgütern erfolgt?
Wenn ja, welche?
Wurden diese umgesetzt?
Wenn nein, aus welchen Gründen?
Wie hat sich die Rückgabe von Kulturgütern zwischen Deutschland und der Russischen Föderation sowie der Nachfolgestaaten der Sowjetunion seit 2006 entwickelt, und welche Kunstgegenstände und Kulturgüter wurden seither wechselseitig zurückgegeben (bitte einzeln auflisten)?
Welche „kriegsbedingt verlagerten“ Kunstgegenstände aus deutschem Besitz lagern derzeit noch auf dem Gebiet der Russischen Föderation sowie der Nachfolgestaaten der Sowjetunion (bitte einzeln auflisten)?
Welche Initiativen hat es seit der anlässlich der Ausstellungseröffnung „Bronzezeit – Europa ohne Grenzen“ in Sankt Petersburg von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 21. Juni 2013 geforderten Rückgabe (www. zeit.de/politik/ausland/2013-06/putin-merkel-beutekunst) der Ausstellungstücke (darunter der „Eberswalder Goldschatz“ und weitere 600 Exponate) gegeben, diese wieder nach Deutschland zu holen?
Wurde die Ausstellung „Bronzezeit – Europa ohne Grenzen“ in Sankt Petersburg finanziell aus Bundesmitteln unterstützt?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Was unternimmt die Bundesregierung aktuell, um die Baldin-Sammlung aus Moskau zurück in die Bremer Kunsthalle zu bringen?
Was unternimmt die Bundesregierung im Fall der Silbersammlung des Herzogs von Anhalt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib der 1946 von der Roten Armee beschlagnahmten und seit 1947 verschollenen Rüstkammer der Wartburg?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Rückführung der 74 Gemälde aus dem Museum Simferopol (Krim) ins Suermondt-Ludwig-Museum nach Aachen zu erreichen?
Was beabsichtigt die Bundesregierung, in dieser Frage noch zu tun?
Was hat die Bundesregierung seit 2006 unternommen, um die Vereinbarungen im deutsch-polnischen Freundschaftsvertrag vom Juni 1990 bezüglich der Kulturgüterrückführung umzusetzen?
Was beabsichtigt die Bundesregierung, in dieser Frage noch zu tun?
Gab es von Seiten der Bundesregierung in den letzten Jahren Initiativen, die Originalhandschrift „Das Lied der Deutschen“ von Hoffmann von Fallersleben wieder nach Deutschland zu holen (www.kas.de/wf/doc/kas_11993-544- 1-30.pdf?071031152701)?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wie hoch war die finanzielle Förderung aus Bundesmitteln für die Erschließung eines Teils des Berlinka-Bestandes, der Sammlung Autographa, in den Jahren zwischen 2014 und 2017 durch Katalog und Digitalisierung?
Hat die Bundesregierung seit 2006 Schritte unternommen, um die Rückführung von Kunstgegenständen und Kulturgütern aus der Republik Polen, der Russischen Föderation und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion mittels eines internationalen Schieds- oder Gerichtsverfahrens zu erreichen?
Mit Mitteln in welcher Höhe unterstützt der Bund die Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell beschäftigt, und welche Qualifikation haben sie?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Sachmittelhaushalt der Stiftung?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlich in der Stiftung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleisteten Vollzeitäquivalente (VZÄ)?
Wie viele in der Stiftung geleisteten VZÄ entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung auf
a) allgemeine Verwaltungsarbeiten,
b) Projekte im Zusammenhang mit NS-Raubkunst und
c) Projekte im Zusammenhang mit kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern (bitte die Daten seit Gründung gegliedert nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller zurückhaltende Beteiligung der Republik Polen, der Russischen Föderation und der Nachfolgestaaten der Sowjetunion an der Seite www.lostart.de, wenn es darum geht, eigene Funde anzuzeigen?
Welchen Einfluss hat nach Ansicht der Bundesregierung die Arbeit der Stiftung seit 2005 auf die Rückgabeverhandlungen der Bundesregierung mit der Republik Polen, der Russischen Föderation und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion?