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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Neueste Daten zur Riester-Rente

Vertragsbestand in den letzten 10 Jahren, Gesamtzahl Förderberechtigter, Beteiligungs- und Zulagenquoten, Ruhendstellungen, durchschnittlicher Förderbetrag, abgeleiteter Zulagenanspruch, Nutzung des Sonderausgabenabzugs, Rendite- bzw. Zinsentwicklungen im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung, Gesamtförderverteilung, Kostenentwicklung, Transparenzerhöhung durch das Produktinformationsblatt, Forschungsvorhaben zur öffentlich geförderten privaten Altersvorsorge, weitere Produkte und Offenlegungspflichten<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/90921.02.2018

Neueste Daten zur Riester-Rente

der Abgeordneten Markus Kurth, Dr. Gerhard Schick, Sven Lehmann, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Tabea Rößner, Corinna Rüffer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Riester-Rente erreicht heute deutlich zu wenige derjenigen, die vom Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus betroffen sind. Die Zahl der Riester-Verträge stagniert seit Jahren bei gut 16 Millionen. Außerdem ruht ein großer Teil der Verträge, wird also nicht aktiv bespart. Weniger als sieben Millionen Menschen sorgen gegenwärtig tatsächlich im Sinne des Riester-Konzepts vor und schöpfen somit den Zulageanspruch voll oder nahezu voll aus (siehe Antwort des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2017 auf die Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache 19/317). Gerade Geringverdienerinnen und Geringverdiener profitieren nur wenig von der Riester-Förderung (vgl. etwa Corneo, Giacomo/Schröder, Carsten/König, Johannes 2015: Distributional Effects of Subsidizing Retirement Savings Accounts: Evidence from Germany, Freie Universität Berlin, School of Business & Economics, Discussion Paper 2015/18). Unter anderem zu hohe Vertriebskosten sowie nachteilig und intransparent gestaltete Sterbetafeln sorgen für geringe Renditen.

Ökologische, ethische und soziale Belange werden bei der Geldanlage oft ausgeblendet. Zudem schreckt die Vielzahl intransparenter Vorsorgeprodukte viele Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Insgesamt muss deshalb nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller konstatiert werden, dass die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form gescheitert ist. Die geförderte private Altersvorsorge kann das sinkende Rentenniveau nicht ausgleichen. Mit dieser Kleinen Anfrage greift die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insbesondere die Fragen der jüngeren Riester-Diskussion auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Vertragsbestand der riestergeförderten Versicherungsverträge, Banksparpläne, Fondssparpläne sowie Wohn-Riester-Verträge in den vergangenen Jahren zehn Jahren entwickelt (bitte neben den Gesamtzahlen auch nach Geschlecht differenziert ausweisen)?

2

Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der riesterförderberechtigten Personen?

3

Ist es aus Sicht der Bundesregierung ausreichend, wenn weniger als sieben Millionen Riester-Sparerinnen und -Sparer ihren individuellen Zulagenanspruch zumindest zu 90 Prozent geltend machen (siehe Antwort des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2017 auf die Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Markus Kurth auf Bundestagsdrucksache 19/317)?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung zukünftig zielführend, um die Beteiligungsquote zu erhöhen?

4

Wie groß sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil derjenigen Riester-Sparenden an allen Riester-Sparenden, die ihren individuellen Zulagenanspruch zu weniger als 50 Prozent sowie zu weniger als 75 Prozent ausschöpfen (bitte Gesamtangaben und nach Geschlecht differenziert ausweisen)?

5

Wie groß sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Zahl und der Anteil derjenigen, die ihren bestehenden Riester-Vertrag ruhend gestellt haben, also nicht aktiv besparen (bitte Gesamtangaben und nach Geschlecht differenziert ausweisen)?

6

Wie hoch fiel nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen Jahren der durchschnittliche Riester-Förderbetrag über die Grund- sowie über die Kinderzulage aus (bitte nach Geschlecht differenziert ausweisen)?

7

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zulagequote, d. h. das Volumen der öffentlichen Zulageförderung im Verhältnis zum Volumen der Gesamtbeiträge der mit Zulagen geförderten Riester-Verträge, in den vergangenen Jahren entwickelt (bitte Gesamtangaben sowie differenziert nach Geschlecht und Veranlagungsart sowie Ost- und Westdeutschland ausweisen)?

8

In wie vielen Fällen wurden in den vergangenen fünf Jahren eigene Verträge für Ehepartnerinnen und Ehepartner bzw. Partnerinnen und Partner nach dem abgeleiteten Zulagenanspruch gemäß § 79 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgeschlossen (bitte nach Geschlecht differenzieren)?

9

Wie viele Personen nutzen den Sonderausgabenabzug (bitte nach Geschlecht und Veranlagungsart differenzieren)?

10

Wie hoch war, differenziert nach Einkommensgruppen, in den einzelnen Jahren seit 2012 die steuerliche Förderung pro Person über den Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG (wir bitten mit dieser Frage um eine Fortführung der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9398)?

11

Mit welcher Entwicklung der internen Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung rechnet die Bundesregierung nach aktuellen Berechnungen langfristig?

12

Inwiefern sind vor diesem Hintergrund aus Sicht der Bundesregierung freiwillige zusätzliche Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung ab dem 50. Lebensjahr gegenüber einer riestergeförderten privaten Altersvorsorge mit Blick auf die Renditechancen vorzuziehen?

13

Welche Erkenntnisse zur Verteilung der öffentlichen Gesamtförderung der Riester-Rente in der Gesamtbevölkerung differenziert nach Nettohaushaltseinkommen liegen der Bundesregierung vor?

14

Welche (ggf. wissenschaftlichen) Erkenntnisse liegen den Annahmen im Rentenversicherungsbericht 2017 (Seite 30) zugrunde, laut denen die Verzinsung der Riester-Rente nach einem zwischenzeitlichen Absinken bis zum Jahr 2021 wieder auf 4 Prozent steigt und danach konstant bleibt?

15

Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung denkbar und/oder erforderlich, um die Effektivkosten der Riester-Produkte zu senken, sodass diese – anders als heute – die Annahmen des Alterssicherungsberichts nicht mehr regelmäßig übersteigen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband festgestellt hat (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4. Januar 2018, Seite 27)?

Welche weiteren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung der Kosten von Riester-Produkten vor?

16

Inwiefern stimmt die Bundesregierung mit der Einschätzung des Bundes der Versicherten überein, dass mit der Einführung des Produktinformationsblattes in seiner bisherigen Form eine hinreichende Laientransparenz und Vergleichbarkeit der Riester-Produkte nur unzureichend gegeben ist (vgl. Süddeutsche Zeitung, 14. November 2017, Seite 18), und inwiefern plant die Bundesregierung, vor diesem Hintergrund Änderungen am Produktinformationsblatt vorzunehmen?

17

Welche Forschungsvorhaben zur öffentlich geförderten privaten Altersvorsorge sind im Auftrag der Bundesregierung derzeit in Bearbeitung und Planung (bitte mit Projektträger, Projektbezeichnung, Gesamtkosten sowie Beginn- und Abschlusstermin des jeweiligen Forschungsprojektes darstellen)?

18

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des Bundesrates, der „eine der Riester-Förderung vergleichbare Förderung der PEPP-Produkte für nicht angezeigt“ hält (Bundesratsdrucksache 588/17 (Beschluss), Seite 3) und mehrere Regelungsvorschläge der Europäischen Kommission im Rahmen des Pan European Pension Product kritisch beurteilt, so etwa das im Kommissionsentwurf fehlende zwingende Erfordernis der Auszahlung lebenslanger Renten oder die darin ebenso nicht vorgesehene Pflicht zum Erhalt der eingezahlten Beiträge und der staatlichen Förderung?

19

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Plänen auf europäischer Ebene für die Einführung von Regeln und Offenlegungsvorschriften bzgl. Informationen über nachhaltige Kriterien zu Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung (ESG)?

Was unternimmt die Bundesregierung, um ihre Haltung klar zum Ausdruck zu bringen?

Wie sieht der weitere (aktuell vorgesehene) Zeitplan aus, ggf. bis hin zur nationalen Umsetzung?

Berlin, den 20. Februar 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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