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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrentenbezieher, Rentenzahlbeträge, Mehrbelastungen für die Deutsche Rentenversicherung durch die in der 18. Wahlperiode beschlossenen Verbesserungen, Entwicklung des Rentenbestandes und der Rentenzugänge, Anhebung der Zurechnungszeiten, Durchschnittsalter von Erwerbsminderungsrentnern, Rentenzugänge mit Abschlägen und Auswirkungen eines Abschlagsverzichts, ergänzende Grundsicherungsbezieher und Armutsgefährdete, Berufsrückkehrer, Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen, private Vorsorge beeinträchtigter oder behinderter Personen<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

14.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/92421.02.2018

Die Erwerbsminderungsrente

der Abgeordneten Markus Kurth, Corinna Rüffer, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sven Lehmann, Kerstin Andreae, Ekin Deligöz, Sven-Christian Kindler, Dr. Gerhard Schick, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird als Versicherungsleistung der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt, wenn Versicherte wegen Krankheit oder einer Beeinträchtigung unter den allgemeinen Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht mehr in der Lage sind, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten. Beträgt die Arbeitsfähigkeit weniger als drei Stunden am Tag, wird eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Beim Erreichen der Regelaltersgrenze wird diese Rente in eine Altersrente in gleicher Höhe umgewandelt.

Die Erwerbsminderungsrente steht unter anderem deshalb in der Kritik, weil ihre Höhe oftmals nicht ausreicht, den einmal erreichten Lebensstandard zu erhalten. Nicht selten müssen Versicherte zudem ergänzende Grundsicherungsleistungen beziehen und sind von Armut bedroht. Eine öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 15. Mai 2017 hat zuletzt gezeigt, dass zu wenig getan wird, um eine Erwerbsminderung im Vorhinein zu verhindern. Wer jedoch einmal eine EM-Rente bezieht, findet nur in Ausnahmefällen den Weg zurück auf den Arbeitsmarkt.

Zwar wurden in der jüngeren Vergangenheit Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten beschlossen. Diese gelten allerdings nur für „Neufälle“ und nicht für heutige Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente.

Weitere genannte Probleme wurden aus Sicht der fragestellenden Fraktion nicht bzw. nur unzureichend gelöst.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie viele Empfängerinnen und Empfänger einer Erwerbsminderungsrente im Rentenbestand profitieren aktuell von den in der 18. Wahlperiode beschlossenen Verbesserungen (bei der Günstigerprüfung sowie den Zurechnungszeiten), und wie viele profitieren nicht davon?

2

Wie hoch war die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente im Rentenzugang 2017 (hilfsweise im Jahr 2016), und wie hoch war die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente im Rentenbestand insgesamt?

3

Zu welchen Mehrbelastungen für die Deutsche Rentenversicherung bis zum Jahr 2030

a) führen die in der 18. Wahlperiode beschlossenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente bzw.

b) würde eine weitere Anhebung der Zurechnungszeiten in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate und danach entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze führen?

4

Wie hat sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger einer Erwerbsminderungsrente seit dem Jahr 2001 bis heute entwickelt (bitte jahresgenau für den Bestand und Zugang getrennt nach Männern und Frauen darstellen und zwischen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung differenzieren)?

5

Wie hoch waren die durchschnittlichen Erwerbsminderungsrenten in diesen Jahren (bitte jahresgenau für den Bestand und Zugang getrennt nach Männern und Frauen darstellen und zwischen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung differenzieren)?

6

Wie viele der aktuellen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand würden von einer weiteren Anhebung der Zurechnungszeiten in einem Schritt auf 65 Jahre und acht Monate und danach entsprechend der Anhebung der Regelaltersgrenze profitieren?

7

Wie hoch ist das Durchschnittsalter von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern im Zugangsjahr 2017 (hilfsweise im Jahr 2016), und wie viele von diesen Empfängerinnen und Empfängern einer Erwerbsminderungsrente sind unter 30, zwischen 30 und 40, zwischen 40 und 50, zwischen 50 bis 60 und zwischen 60 und 70 Jahre alt?

8

Wie viele dieser Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Rentenzugang 2017 (hilfsweise im Jahr 2016) haben Abschläge auf ihre Rente in Kauf nehmen müssen, und wie hoch ist dieser im Durchschnitt für alle und für die unter-60-Jährigen?

9

Wie viele der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Rentenbestand waren nach Kenntnis der Bundesregierung und unter Berücksichtigung einschlägiger Literatur seit dem Jahr 2001 bis heute

a) auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen und

b) armutsgefährdet nach der gängigen Definition gemessen an der Armutsgefährdungsschwelle (bitte für die jeweiligen Jahre darstellen und nach Frauen und Männern differenzieren)?

10

a.) Wie hat sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten seit dem Jahr 2001 bis heute entwickelt (bitte jahresgenau darstellen)?

b) Wie lange beziehen Personen arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten durchschnittlich?

c) Wie viele dieser Personen scheiden aus dem Leistungsbezug aus, weil sie einen entsprechenden Arbeitsplatz wiedererlangen?

d) Was tut die Bundesregierung, um die Zahl der arbeitsmarktbedingten Empfängerinnen und Empfänger einer Erwerbsminderungsrente zu reduzieren und die Personen wieder in Arbeit zu bringen?

11

Wie viele Personen kehren nach Kenntnis der Bundesregierung nach einer befristeten Erwerbsminderungsrente noch einmal ins Erwerbsleben zurück?

12

Wie viele Empfängerinnen und Empfänger einer Erwerbsminderungsrente haben in den vorangegangenen fünf Jahren eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch genommen (bitte für die letzten zehn Jahre darstellen)?

13

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, auf die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente zu verzichten, wenn der oder die Anspruchsberechtigte ein rentennahes Alter, wie z. B. 60 Jahre, noch nicht erreicht hat und wenn der Zugang nur aus medizinischen Gründen erfolgte?

14

Inwieweit kann die Bundesregierung der Annahme zustimmen, wonach es gesundheitlich beeinträchtigte und/oder behinderte Personen ungleich schwerer haben, die durch das Absinken des Rentenniveaus entstehende Lücke durch private Vorsorge auszugleichen, wenn sie zusätzlich für den Fall einer möglichen Erwerbsminderung vorsorgen möchten, und wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Riester-Förderung nur noch für Altersvorsorgeverträge zuzulassen, die auch das Erwerbsminderungsrisiko diskriminierungsfrei abdecken (siehe Prof. Dr. Felix Welti, Sozialrecht und Praxis 7/2013, S. 343-359)?

Berlin, den 20. Februar 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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