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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ergebnisse des EU-Afrika-Gipfels

Unterstützungszusagen im Rahmen des AU-EU-Gipfels 2017, Veröffentlichung der Gipfelerklärung, verabschiedete Initiativen, Maßnahmen im Bereich akademischer Austausch, Vereinbarungen zum Thema Flucht und Migration, Ankündigung Ruandas zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Libyen, Arbeitsgruppe zu Migration, Thematisierung der Bereiche Frieden und Sicherheit, Steuerpolitik, Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) sowie Folgen des Klimawandels, Empfänger europäischer Privatinvestitionen, Förderung der Landwirtschaft, Räumung des Alternativgipfels, Beteiligungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft bei zukünftigen Gipfeln<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/94422.02.2018

Ergebnisse des EU-Afrika-Gipfels

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Kai Gehring, Margarete Bause, Ottmar von Holtz, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 29. und 30. November 2017 fand in Abidjan, Côte d’Ivoire, der 5. EU-Afrika-Gipfel statt. Auf der Konferenz diskutierten mehr als 80 Staats- und Regierungschefs aus 55 Staaten der Afrikanischen Union (AU) und den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Delegationen aus anderen Ländern und internationale Organisationen darüber, wie die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika politisch und wirtschaftlich erweitert und vertieft werden soll.

Von deutscher Seite nahm neben Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel auch der Bundesminister des Auswärtigen Sigmar Gabriel an dem Gipfel teil. Die Schwerpunkte der Konferenz waren: Frieden und Sicherheit, Governance, Investitionen und Handel, Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen. Von europäischer Seite wurde zudem insbesondere das Thema Migration in den Mittelpunkt der Diskussionen gestellt. Die Debatten in diesem Bereich verliefen derart kontrovers, dass sich die Veröffentlichung des Abschlussdokuments verzögerte (www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/eu-undafrikanische-union-uneins-gipfel-ergebnisse-noch-immer-nicht-veroeffentlicht/).

Während die Wirtschaft auf dem Gipfel prominent vertreten war, gab es keine Beteiligungsmöglichkeiten für die Zivilgesellschaft. Der friedliche Alternativgipfel wurde am dritten Tag vorzeitig aufgelöst. Aufgrund der Tatsache, dass das allgemein gehaltene Abschlussdokument nur über einen Teil der Ergebnisse des Gipfels Auskunft gibt, soll die Bundesregierung ergänzend zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Situation von Flüchtlingen in Libyen (Bundestagsdrucksache 19/569) und der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Evakuierungsplan von Flüchtlingen aus Libyen auf dem EU-Afrika-Gipfel (Bundestagsdrucksache 19/571) ausführlich Auskunft über die Ergebnisse der Konferenz geben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche neuen und zusätzlichen Mittelzusagen oder materiellen Zusagen hat die Bundesregierung im Rahmen des EU-Afrika-Gipfels gemacht (bitte nach Herkunft, Höhe, Sektor und Empfängerländern auflisten)?

2

Was waren die Gründe dafür, dass sich die Veröffentlichung des Abschlussdokuments um über eine Woche verzögerte? Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, welche Länder(gruppen) mit welchen inhaltlichen Diskussionspunkten zur verzögerten Veröffentlichung beigetragen haben, und welche Position vertrat die Bundesregierung in selbigen Diskussionen?

3

Welche neuen Initiativen wurden auf dem EU-Afrika-Gipfel verabschiedet (bitte nach beteiligten Ländern, Initiativen, Maßnahmen und ggf. finanziellem Umfang auflisten)?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die auf dem Gipfel vorgestellte Jugendinitiative, und welche konkreten Konsequenzen zieht sie aus den Vorschlägen?

b) Wie setzt sich die Bundesregierung für die Verstetigung der Vorschläge ein? Und gedenkt die Bundesregierung, hierzu zusätzliche Mittel bereitzustellen?

c) Welche Überprüfungsmechanismen wurden bzgl. der Initiativen vereinbart?

4

Durch welche konkreten Maßnahmen soll die Mobilität von Studierenden, Lehrkräften und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf dem afrikanischen Kontinent verbessert werden?

5

In welcher Größenordnung und in welcher Form sollen Austauschprogramme nach Vorbild von Erasmus+ gefördert werden (bitte nach zusätzlichen Mitteln und vorgesehenen Austauschprogrammen und -plätzen auflisten)?

6

Inwiefern wurden bei den Beratungen und in den Ergebnissen des Gipfels die Ziele des Marshallplans mit Afrika aufgegriffen (www.bmz.de/de/laender_regionen/marshallplan_mit_afrika/), insbesondere bezüglich der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und des Zugangs zu Bildung?

7

Wurde auf dem Gipfel über Migrationspakte gesprochen, und wenn ja, welche konkreten Vereinbarungen wurden dazu getroffen?

8

Welche konkreten Maßnahmen wurden auf dem Gipfel verabschiedet, um Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten legale Zugangswege zu ermöglichen?

a) Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung wann in diesem Zusammenhang ergreifen?

b) Welche hauptsächlichen Forderungen insbesondere afrikanischer Gesprächspartner auf dem Gipfel wurden in diesem Bericht abgelehnt, und warum?

9

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ankündigung Ruandas, Flüchtlinge aus libyschen Gefängnissen aufzunehmen? Plant die Bundesregierung, Ruanda zur Versorgung der Flüchtlinge zusätzliche Mittel bereitzustellen?

10

Waren über die Lage in Libyen hinaus Menschenrechtsverletzungen im Zuge der europäischen Migrationspolitik (https://d1tn3vj7xz9fdh.cloudfront.net/s3fs-public/file_attachments/bp-principles-humane-eu-migration-policy-111017-en.pdf) Gegenstand des Gipfels? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

11

War die Errichtung von Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten auf dem afrikanischen Kontinent Gegenstand des Gipfels?

a) Wenn ja, wo sollen diese Einrichtungen entstehen?

b) Von wem sollen sie geleitet und beaufsichtigt werden?

c) Von wem sollen sie finanziert werden?

d) Durch welche Mechanismen wird sichergestellt, dass die Rechte von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten in diesen Einrichtungen nicht verletzt werden (bspw. indem rechtsstaatliche Verfahren zur Beurteilung, ob ein Asylgrund vorliegt, missachtet werden)?

12

Wie wird die auf dem Gipfel beschlossene Arbeitsgruppe zwischen AU und EU zu Migration besetzt sein?

a) Wie gedenkt die Bundesregierung, sich in die Arbeit des Gremiums einzubringen?

b) Welche Erwartungen setzt die Bundesregierung in die Arbeitsgruppe?

c) Welches Mandat hat die Arbeitsgruppe, und bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

13

Welche konkreten Maßnahmen wurden zur gemeinsamen Bekämpfung und Abmilderung der Folgen des Klimawandels vereinbart (bitte nach Höhe der vorgesehenen Mittel und Maßnahmen aufschlüsseln)?

14

Warum gab es entgegen anders lautenden Vorabankündigungen kein neues Memorandum of Understanding für den Sicherheitsbereich?

15

Inwieweit war die zukünftige Finanzierung der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) Gegenstand der Gespräche? Und mit welchem Ergebnis?

16

Wie bewertet die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der Gespräche zur Sahelzone, den Trend zu militärischen Ad-hoc-Koalitionen im Rahmen der Terrorbekämpfung, wie z. B. die Eingreiftruppen im Tschadbecken und in der Sahelzone?

a) Erkennt die Bundesregierung darin einen Trend weg von der Friedenssicherung, wie sie von den Vereinten Nationen betrieben wird, hin zu hauptsächlich militärischen Ansätzen?

b) Werden nach Einschätzung der Bundesregierung weitere derartige militärische Ad-hoc-Koalitionen in Afrika entstehen?

17

Wie begründet die Bundesregierung die von ihr vertretene Auffassung, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPAs) der EU mit Afrika ein wichtiger Teilschritt zur Erreichung einer afrikanischen Freihandelszone sind (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/151)?

a) Besteht aus Sicht der Bundesregierung das Risiko, dass eine afrikanische Freihandelszone durch den Abschluss von einzelnen Interim-EPAs eher behindert wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie begegnet die Bundesregierung diesen Risiken?

b) Besteht aus Sicht der Bundesregierung das Risiko, dass eine afrikanische Freihandelszone durch den Abschluss regionaler Wirtschaftspartnerschaftsabkommen eher behindert wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie begegnet die Bundesregierung diesen Risiken?

c) Wieso ist im Abschlussdokument des Gipfels festgehalten, dass die EPAs vollständig implementiert werden sollen, obwohl die Bundesregierung vorgibt, dass die EPAs nicht Teil der Verhandlungen waren (Plenarprotokoll 19/5)?

d) Inwieweit gab es im Rahmen des Gipfels Gespräche beispielsweise mit Nigeria und Tansania, die eine Ratifizierung der EPAs ablehnen?

18

Welche konkreten Beschlüsse gab es im Bereich der Steuerpolitik? Und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung aufgrund der Beschlüsse?

19

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die angestrebten Privatinvestitionen auf dem afrikanischen Kontinent nicht in wenige Länder mittleren Einkommens fließen, sondern auch die am wenigsten entwickelten Länder – die so genannten Least Developed Countries (LDCs) – von der geförderten Mobilisierung privaten Kapitals profitieren?

a) Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die angestrebten Privatinvestitionen in Afrika dem Gemeinwohl zugutekommen und nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen?

b) Waren Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards für Privatinvestitionen in Afrika Teil der Gespräche? Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Diskussionen? Wenn nein, warum nicht?

20

Wie sollen über die Mobilisierung von europäischen Privatinvestitionen hinaus afrikanische mittlere, kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen gefördert werden? Welche konkreten Maßnahmen und Standards wurden hierzu beschlossen?

21

Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen des Gipfels zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft beschlossen (bitte nach Maßnahmen, Zielgruppe und Höhe der vorgesehenen Mittel auflisten)?

a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sowohl bei diesen Maßnahmen als auch bei Privatinvestitionen die Rechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sowie Pastoralistinnen und Pastoralisten gewahrt werden?

b) Sollen in diesem Kontext die Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern oder der Internationale Verhaltenskodex für Pestizidmanagement der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen verbindlich eingehalten werden?

c) War die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU Gegenstand der Gespräche? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was waren die Ergebnisse?

d) Inwiefern waren die Auswirkungen von Fleischexporten auf die Beschäftigungsmöglichkeiten in der Landwirtschaft Afrikas Gegenstand der Gespräche?

e) Inwiefern wurde eine Beteiligung Afrikas an den Debatten über eine Neuausrichtung der GAP in Erwägung gezogen?

f) Inwiefern waren die Auswirkungen der europäischen Fischereipolitik auf die Beschäftigungsmöglichkeiten in der Fischerei Afrikas Gegenstand der Gespräche?

22

Hatte die Bundesregierung im Vorfeld der Räumung des Alternativgipfels der Zivilgesellschaft durch die ivorische Polizei Kenntnis über den Vorgang?

a) Wie bewertet die Bundesregierung die Räumung des Alternativgipfels, und welche Konsequenzen zieht sie aus ihrer Bewertung?

b) Hat die Bundesregierung infolge der Räumung des Alternativgipfels gegenüber der Regierung von Côte d’Ivoire Stellung bezogen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

c) Welche Maßnahmen sollten getroffen werden, um einen angemessenen Umgang der ivorischen Polizeikräfte mit der Zivilgesellschaft und dem Recht auf Meinungsfreiheit zu gewährleisten?

d) Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass zur Räumung des Alternativgipfels ivorische Polizeiautos zum Einsatz kamen, die laut Augenzeugen (vgl. http://blog.venro.org/anders-als-geplant-der-alternativgipfel-von-abidjan-wird-massiv-von-sicherheitskraeftenbehindert/) ganz überwiegend von der EU gesponsert waren?

e) Welche Ergebnisse hat das vom Auswärtigen Amt in Auftrag gegebene und von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführte Polizeiprogramm Afrika – Unterstützung von Reformprozessen der Polizei in Côte d’Ivoire bislang erzielt?

f) Wird sich die Bundesregierung im Sinne des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit für eine bessere Beteiligung der Zivilgesellschaft bei zukünftigen EU-Afrika-Gipfeln einsetzen? Wenn ja, wie soll diese Beteiligung institutionalisiert werden?

g) Wie sollen die Ergebnisse des Africa-EU Civil Society Forums, das bereits im Vorfeld stattfand, künftig Eingang in den offiziellen EU-Afrika-Gipfel finden?

Berlin, den 20. Februar 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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