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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausschreibungsverfahren des Bundesforschungsministeriums zum Aufbau eines "Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt"

Heimatbegriff in der Ausschreibung, Vergabekriterien, Ansiedlung des Instituts, Bedrohung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in den ostdeutschen Bundesländern, Institutsstandorte, Anträge für Fördermittel zum Aufbau, Zusagen für eine Ko-Finanzierung bzw. Teilfinanzierung, Kooperationszusagen von Landesministerien, Durchführung und Ergebnisse bisheriger Fachgespräche, Verfahrenszuständigkeit im Bundesforschungsministerium, Förderung wissenschaftlicher Institutionen, Standortauswahl sowie geplante Vernetzung und Kooperation einzelner Standorte<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

16.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/98021.02.2018

Ausschreibungsverfahren des Bundesforschungsministeriums zum Aufbau eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit Bekanntmachung vom 23. Oktober und 8. November 2017 veröffentlichte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seiner Website eine Ausschreibung zum Aufbau eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ (vgl. www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html).

Stichtag der Bewerbungsfrist ist laut Website des BMBF der 1. März 2018. In dem Ausschreibungstext heißt es zu den Zielen der aufzubauenden Forschungseinrichtung: „Die Aufgaben und Zielstellungen des ‚Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt‘ umfassen im Wesentlichen die folgenden Aspekte: Identifizierung und interdisziplinäre Analyse der aktuellen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt relevanten gesellschaftlichen Trends und Entwicklungen sowie ihrer historischen Wurzeln. Zusammenführung und Weiterentwicklung bereits vorhandenen Wissens, insbesondere zu problematischen Aspekten gesellschaftlichen Zusammenhalts. Untersuchung und Operationalisierung des Begriffs ‚Gesellschaftlicher Zusammenhalt‘ mit dem Ziel der Entwicklung eines übergreifenden Konzepts sowie aussagekräftiger Indikatoren. Austausch und Aufbau von Kooperationsbeziehungen mit der Zivilgesellschaft und der politisch-administrativen Praxis. Maßnahmen der Politik- und Gesellschaftsberatung.“

Des Weiteren heißt es in dem Ausschreibungstext: „Durch Mobilität – räumlich, im Lebenslauf und im Generationenwechsel – und inner-gesellschaftliche Diversität werden Zugehörigkeiten zu einer Region (‚Heimat‘), einer sozialen Schicht oder einer Herkunft (Milieu) relativiert. (...) Vorgesehen ist die Förderung von bis zu zehn Institutionen, die sich in einer Verbundstruktur, bestehend aus Partnern auch an verschiedenen Standorten, zusammenschließen, um gemeinsam die Forschung zum gesellschaftlichen Zusammenhalt auf eine neue Grundlage zu stellen und praxisrelevante Vorschläge zu erarbeiten.

Antragstellende müssen über nachgewiesene wissenschaftliche Exzellenz und ein sichtbares Profil in einem oder mehreren einschlägigen Themenfeldern der Förderrichtlinie verfügen. (...) Mit der vorliegenden Bekanntmachung werden wissenschaftliche Einrichtungen mit einschlägigem Forschungsprofil aufgerufen, sich in einem wettbewerblichen Verfahren am Aufbau eines dezentralen Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt zu beteiligen. Die Stärkung der universitären Forschungslandschaft ist ein besonderes Anliegen der Fördermaßnahme.“

Antragsberechtigt seien „Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen bzw. juristische Personen, die den Zuwendungszweck und die besonderen Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.“

In der Antwort der Bundesregierung vom 28. März 2017 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte die Bundesregierung auf die Frage, welche Fachleute bei der Eingrenzung der „forschungsleitenden Fragestellungen“ unterstützen und ein wissenschaftsbasiertes Konzept erarbeiten würden, angegeben: „Der Auswahlprozess von Expertinnen und Experten für das geplante Fachgespräch im BMBF läuft zurzeit. Üblicherweise werden Fachgespräche zur Vorbereitung von Fördermaßnahmen vom BMBF unter Mitwirkung des jeweiligen Fachprojektträgers vor- und aufbereitet“ (Bundestagsdrucksache 18/11663).

Auch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 27. April 2017 hat das Bundesforschungsministerium erklärt: „Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird mit nationalen und internationalen Expertinnen und Experten Forschungsbedarfe und Forschungsperspektiven im Themenfeld ‚Gesellschaftlicher Zusammenhalt‘ sowie Umsetzungsmöglichkeiten erörtern. Ein Gespräch hierzu findet am 21. April 2017 statt“ (Bundestagsdrucksache 18/12165).

Auf die Frage, ob dem Antrag ein Konzept zugrunde lag, antwortete die Bundesregierung: „Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung vom 10. November 2016 die Erhöhung des Titels ‚sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung‘ im Einzelplan 30 unter anderem mit der Bemerkung beschlossen: ‚Gründung eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ an einer sächsischen Universität mit dem Ziel die Einwanderungs- und Integrationspolitik an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, zivilgesellschaftlichem Engagement und politisch-administrativer Praxis mit besonderer Aufmerksamkeit auf die Ankunftsgesellschaft zu erforschen‘“ (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie definiert das Bundesforschungsministerium den Begriff „Heimat“, und welchen Heimatbegriff legt das Bundesforschungsministerium der Ausschreibung mit welcher Begründung zugrunde?

2

Welche Kriterien gelten für den Nachweis der in der Ausschreibung geforderten „wissenschaftlichen Exzellenz“, und welche Stelle in und/oder außerhalb des BMBF definiert diese auf welcher Grundlage (bitte unter Angabe und Begründung aller Kriterien, die für den Nachweis bzw. die Beurteilung wissenschaftlicher Exzellenz herangezogen werden)?

3

Richtet sich die Ausschreibung des BMBF für den Aufbau des Instituts auch an nicht-sächsische Universitäten, Forschungseinrichtungen oder juristische Personen, obwohl laut der Bemerkung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages anlässlich des Beschlusses der Erhöhung des Titels „sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung“ im Einzelplan 30 der Aufbau des geplanten Instituts an einer sächsischen Universität angesiedelt werden soll?

4

Falls die vorherige Frage verneint wird, mit welcher sachlichen und rechtlichen Begründung hat das Bundesforschungsministerium die Ausschreibung für den Aufbau des Instituts auf sächsische Universitäten begrenzt?

5

Ist nach Ansicht des Bundesforschungsministeriums der gesellschaftliche Zusammenhalt im Freistaat Sachsen besonders bedroht?

6

Falls die vorherige Frage mit Ja beantwortet wird, anhand welcher Kriterien sieht das Bundesforschungsministerium eine besondere Bedrohung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Sachsen?

7

Ist die Beteiligung einer sächsischen Universität, außeruniversitären Forschungseinrichtung oder einer juristischen Person ein Vergabekriterium für den Auftrag zum Aufbau eines „Instituts für gesellschaftliche Teilhabe“?

8

Ist die Beteiligung einer Universität, außeruniversitären Forschungseinrichtung oder einer juristischen Person in den fünf ostdeutschen Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ein Vergabekriterium für den Auftrag zum Aufbau eines „Instituts für gesellschaftliche Teilhabe“?

9

Ist nach Ansicht des Bundesforschungsministeriums der gesellschaftliche Zusammenhalt in den fünf ostdeutschen Bundesländern Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern besonders bedroht?

10

Falls die Frage 9 mit Ja beantwortet wird, anhand welcher Kriterien sieht das Bundesforschungsministerium eine besondere Bedrohung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in den fünf genannten Bundesländern?

11

Über wie viele Standorte soll das aufzubauende Institut nach Ansicht des Bundesforschungsministeriums verfügen?

12

Über wie viele Standorte soll das aufzubauende Institut nach Ansicht des Bundesforschungsministeriums in den neuen Bundesländern verfügen (bitte unter Angabe der Bundesländer)?

13

Welche Bedeutung bei den Vergabekriterien für den Aufbau des Instituts nimmt die Kooperation und Zusammenarbeit mit Projekten, Initiativen und Beratungseinrichtungen ein, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dessen Programm „Demokratie leben!“ gefördert werden?

14

Inwieweit gelten für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen bzw. juristische Personen andere Kriterien für den Nachweis „wissenschaftlicher Exzellenz“ als für Hochschulen?

15

Falls andere Kriterien gelten, um welche Kriterien handelt es sich (bitte unter Angabe aller Kriterien)?

16

Welche Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und anderen Institutionen haben bislang einen Antrag für die Fördermittel zum Aufbau eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ eingereicht (bitte unter Angabe des Namens der Hochschule, der außeruniversitären Forschungseinrichtung, anderen Institution bzw. juristischen Person sowie des/der hauptverantwortlichen Wissenschaftlers/Wissenschaftlerin)?

17

Aus welchen Bundesländern liegen bislang Zusagen für eine Ko-Finanzierung bzw. Teilfinanzierung des geplanten Aufbaus eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ vor?

18

Aus welchen Ministerien welcher Bundesländer liegen bislang Kooperationszusagen für den geplanten Aufbau eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ vor?

19

Welche nationalen und internationalen Expertinnen und Experten hat das Bundesforschungsministerium für das am 21. April 2017 geplante Fachgespräch ausgewählt bzw. eingeladen (bitte unter Nennung der Namen und wissenschaftlichen Einrichtungen/Institutionen/Hochschulen/ zivilgesellschaftlichen Träger)?

20

Wann und wo hat das geplante Fachgespräch stattgefunden (bitte unter Angabe des Datums und des Ortes)?

21

Wie viele Fachgespräche hat es nunmehr für den geplanten Aufbau eines „Instituts für gesellschaftliche Teilhabe“ gegeben?

22

Welcher Projektträger bzw. welche wissenschaftliche Einrichtung hat das Fachgespräch oder die Fachgespräche von nationalen und internationalen Expertinnen und Experten koordiniert?

23

Sind die Ergebnisse des oder der Fachgespräche dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt worden?

a) Wenn ja, wann wurden die Ergebnisse zur Verfügung gestellt?

b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurden die Ergebnisse nicht zur Verfügung gestellt?

24

Welcher Staatssekretär bzw. welche Staatssekretärin und welche Abteilung sind im Bundesforschungsministerium für das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für das geplante Institut zuständig?

25

Wie viele und welche wissenschaftlichen Institutionen fördert das Bundesforschungsministerium in den kommenden fünf Jahren mit einer Gesamtfördersumme von 37 Mio. Euro und mehr (bitte unter Angabe der Institution und des Forschungszwecks)?

26

Durch welche konkreten Indikatoren beabsichtigt das Bundesforschungsministerium, die in der Ausschreibung genannten Kriterien „regionale Spezifika“, „Praxiskooperation“ und „regionale Verankerung“ bei der Auswahl der Standorte zu berücksichtigen?

a) Sieht die Bundesregierung angesichts der Aufgabe der „Gesellschafts- und Politikberatung“ sowie „enger Praxiskooperation“ und Berücksichtigung „regionaler Spezifika“ die Vernetzung und Kooperation einzelner Standorte des „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ mit zivilgesellschaftlichen Landesförderprogrammen für Demokratie bzw. gegen Rechtsextremismus und Islamismus in den jeweiligen Bundesländern vor? Wenn ja, wie konkret? Wenn nein, warum nicht?

b) Welche konkreten Maßnahmen zum „Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse in die gesellschaftliche Praxis“ und zur „Erprobung innovativer Kooperationsformen mit Praxispartnern“ sind seitens des Bundesforschungsministeriums bzw. der jeweiligen Antragsteller vorgesehen?

Berlin, den 21. Februar 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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