Greening in der Agrarförderung im Jahr 2017
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Ein zentrales Element der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2014 bis 2020 in der Europäischen Union ist nach Beschluss von EU-Parlament und Ministerrat das „Greening“ der Direktzahlungen (Erste Säule) mit dem Ziel einer klima- und umweltfreundlicheren Landbewirtschaftung. Konkrete Vorgaben für die nationale Umsetzung des Greenings wurden 2014 erarbeitet. Mit Umsetzungsbeginn 2015 sind somit 30 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel für die Direktzahlungen an zusätzliche Umweltleistungen gebunden. Das Greening setzt sich aus drei Komponenten zusammen. Neben ökologischen Vorrangflächen („im Umweltinteresse genutzte Flächen“) gehören dazu Maßnahmen zur Anbaudiversifizierung sowie zum Erhalt von Dauergrünland. Es kann zwischen den verschiedenen anerkannten Greening-Maßnahmen ausgewählt werden. Alle Landwirtschaftsbetriebe, die Direktzahlungen beantragen, sind seitdem unter anderem verpflichtet, 5 Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen auszuweisen, wobei die konkrete Fläche je nach ökologischer Wertigkeit der gewählten Maßnahmen auf dieser Fläche nach oben oder unten korrigiert wird. Leistungen der Landwirtschaft für den Klimaschutz, zum Erhalt artenreicher Kulturlandschaften und einer nachhaltigen Produktion sollen hiermit gefördert werden.
Eine durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) beauftragte Studie zur Ausgestaltung des Greenings durch die einzelnen Betriebe zeigt, dass vorzugsweise das Element mit der geringsten positiven Wirkung auf die biologische Vielfalt von Betrieben angewählt wurde, der Zwischenfruchtanbau (vgl. Heike Nitsch, N. Röder, R. Oppermann et al (2017): „Naturschutzfachliche Ausgestaltung von Ökologischen Vorrangflächen“, F+E-Vorhaben des BfN, BfN-Skripten 472).
Ende des Jahres 2016 hatte die Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag Zahlen zur Umsetzung des Greenings in Deutschland erfragt (Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 2. Dezember 2016: „Erfahrungen mit dem Greening im Jahr 2016“, Bundestagsdrucksache 18/10746). Um auch die Fakten für das Jahr 2017 für die Öffentlichkeit sichtbar aufzuschlüsseln, fragt die Fraktion DIE LINKE. erneut nach den aktuellen Zahlen für 2017.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Nutzungsart der Flächen, bevor diese von den Betrieben in den Jahren 2016 und 2017 zur Anrechnung als ökologische Vorrangfläche angemeldet wurden (bitte nach Flächennutzungsart, -größe und Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Nutzungsänderungen der Flächen, die die Betriebe im Jahr 2017 zur Anrechnung als ökologische Vorrangfläche gegenüber 2016 angemeldet haben (bitte nach Flächennutzungsart, -größe und Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung von Leguminosen im Jahr 2017 in der Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zu 2016 (relativ und absolut, bitte Anbau auf ökologischen Vorrangflächen getrennt angeben)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller sowie zur Flächeninanspruchnahme bei den einzelnen Greening-Maßnahmen für ökologische Vorrangflächen in Jahren 2016/2017 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob es 2017 zu Saatgutengpässen für die Kulturen auf ökologischen Vorrangflächen kam? Welche Maßnahmen hat sie dagegen getroffen oder plant sie?
Wie haben sich die Leguminosen-Saatguterzeugung und der Absatz nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016/2017 entwickelt?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die ökologische Wertigkeit und die Fläche des Dauergrünlandes seit Beginn dieser Förderperiode verändert?
Wie haben sich die Greening-Anforderungen zur Anbaudiversifizierung bis 2017 nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Vielfalt in der Agrarlandschaft ausgewirkt?
Welche konkreten Maßnahmen sind nach Einschätzung der Bundesregierung beim Greening geeignet, um Umsetzung und Kontrolle deutlich zu vereinfachen sowie sachlich unbegründete Anlastungsrisiken zu minimieren, ohne das Ziel der Ökologisierung zu gefährden (bitte begründen)?
Nach welchen Kriterien wird die Erreichung der Ziele der Biodiversitätsverbesserung durch Greening-Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland erfasst und bewertet, und welche Tendenzen zeichnen sich derzeit ab?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Höhe der Verwaltungskosten der Greening-Umsetzung im Jahr 2017? Welche konkreten Maßnahmen verursachen den größten Anstieg der Verwaltungskosten?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl der Sanktionen gegenüber Landwirtinnen und Landwirten seit 2015 (bitte Höhe der Sanktionen, Anlastungsgrund und Anzahl der Landwirtinnen und Landwirte einzeln nach Jahren auflisten)?
Welche Anlässe führten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 zu Leistungskürzungen (bitte Anlässe nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Änderungen am Greening strebt die Bundesregierung noch in der aktuellen GAP-Förderperiode an?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um zu sichern, dass nur aktive Landwirtinnen und Landwirte Zugang zur Agrarförderung erhalten? Was hat die Bundesregierung unternommen, um eine geeignete Regelung zu erreichen?
Wie soll sichergestellt werden, dass die Flächenprämie der EU-Agrarförderung nur auf tatsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen gewährt wird, und was hat die Bundesregierung dafür getan, dies zu sichern (bitte ausführlich erläutern)?
Wie sollte sich die GAP nach 2020 weiterentwickeln, und bei welchen Zielen und welchen Maßnahmen sieht die die Bundesregierung die Prioritäten?
Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten konkreten Änderungsbedarfe, damit das Ziel einer ökologischeren, gerechteren und unbürokratischeren Agrarpolitik erreicht werden kann?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, sozialversicherungspflichtig bezahlte Arbeitsplätze als Merkmal sozialer und ökologischer Leistungen des Betriebs für lebenswerte ländliche Räume bei der Agrarförderung direkt oder indirekt zu berücksichtigen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?