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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Atomtransporte über die Ostsee

Atomtransporte mit Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen seit 2011 (Stoffe, Ort/Hafen, Ein- oder Ausfuhr, Absender bzw. Empfänger), Transport auf Passagierfähren, Änderungen für Uranhexafluorid, Transporte über den Nord-Ostsee-Kanal, mit Absender oder Ziel Uranfabriken Gronau und Lingen oder anderen Orten in Deutschland sowie Durchfahrt als Transitland, Ein- oder Ausfuhrkontrollen, eingesetzte Schiffe im Linienverkehr, Sicherheitsvorkehrungen und Brandschutz an Bord der Schiffe<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

27.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/109102.03.2018

Atomtransporte über die Ostsee

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Für den Betrieb von Atomkraftwerken ist der Transport von zahlreichen radioaktiven und Kernbrennstoffen erforderlich. Diese Transporte finden vor allem per Lkw, per Schiff und per Bahn statt. Oftmals ist dabei der Empfänger oder Absender nicht in Deutschland ansässig und Deutschland wird nur im Transit durchquert. Einen Schwerpunkt bilden nach Kenntnis der Fragesteller viele Atomtransporte mit diesen radioaktiven und Kernbrennstoffen vor allem mit Bezug auf die bundesdeutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen. Diese Anlagen sind bislang vom Atomausstieg ausgenommen und dürfen ohne Einschränkung für den weltweiten Uranbedarf in Atommeilern produzieren.

Über die Ostsee werden zahlreiche Transporte mit Kernbrennstoffen wie frischen Brennelementen, Uranhexafluorid und sonstigen radioaktiven Stoffen durchgeführt. Dabei werden diese Materialien nicht nur mit Frachtschiffen transportiert, sondern zumindest in der Vergangenheit auch auf normalen Passagierfähren mit Reisenden an Bord, z. B. zwischen Schweden und Deutschland mit der Stena-Line (vgl. www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Atomtransporteauf-Faehren-Insider-packt-aus,atomtransport148.html).

Auch auf anderen Fährverbindungen zwischen Deutschland und Skandinavien (z. B. Fehmarnbelt) wurden möglicherweise weiterhin Passagierfähren für den Transport derartiger Materialien genutzt (www.taz.de/!5118372/).

Im Juli 2016 berichtete z. B. die „Ostsee-Zeitung“: „Trotz zahlreicher Proteste hat die Zahl der Atomtransporte über den Rostocker Überseehafen seit 2013 noch zugenommen“ und bezieht sich auf eine Drucksache im Landtag von Mecklenburg Vorpommern (www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/ 37660/atomtransporte-%c3%bcber-h%c3%a4fen-in-mecklenburg-vorpommern-in-den-jahren-2014-bis-2015.pdf). „Demnach stieg die Zahl der Transporte von 27 im Jahr 2013 auf 41 im Jahr 2014. Im vergangenen Jahr ging die Gesamtzahl dann zwar auf 36 zurück, aber nur wegen des Verzichts auf den Transport des gefährlichen Uranhexafluorids. Brennelemente dagegen werden nach wie vor umgeschlagen“ (www.ostsee-zeitung.de/Mecklenburg/Rostock/Zuwachs-statt-Ausstieg-Mehr-Atom-Transporte-ueber-Hansestadt).

Zuvor hatte auch der SHZ (Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag GmbH & Co. KG) über vermehrte Atomtransporte über den Nord-Ostsee-Kanal berichtet (vgl. www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/mehr-atomtransporte-auf-dem-kanal-id7230241.html). Umschlagsorte können dabei die Häfen in Hamburg oder Bremen sein, wobei Kernbrennstoffumschläge in Bremen derzeit nicht zulässig sind (siehe z. B.: www.staatsgerichtshof.bremen.de/sixcms/media. php/13/PressStGH130617.pdf).

Hamburg bemüht sich derzeit um eine freiwillige Vereinbarung mit den dortigen Hafenunternehmen, künftig auf den Umschlag von Atomtransporten zu verzichten (vgl. www.hamburg.de/contentblob/4479010/0e0dc965584486bf76aa1a974471f843/data/download-koalitionsvertrag-2015.pdf, S. 29).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele und welche Atomtransporte mit Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 über die Ostsee aus- oder eingeführt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Um welche Stoffe handelte es sich jeweils dabei, wann genau (Datum) und über welchen deutschen Ort/Hafen wurde jeweils die Ein- oder Ausfuhr durchgeführt? Wer war jeweils Absender bzw. Empfänger?

2

Welche der in Frage 1 genannten Atomtransporte über die Ostsee haben nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils auf Passagierfähren stattgefunden, und welche Stoffe wurden dabei transportiert?

3

Welche Änderungen beim Transport von Uranhexafluorid über die Ostsee hat es aus welchen Gründen seit 2015 gegeben, dass dieser Stoff nicht mehr auf Passagierfähren transportiert wird?

4

Wurden die in Frage 3 genannten Änderungen nach Kenntnis der Bundesregierung auf allen Fährlinien durchgeführt oder nur von einzelnen Reedereien? Wenn ja, bei welchen ist diese Änderung vorgenommen worden, und bei welchen nicht? Wie wird das begründet?

5

Welche der in Frage 1 genannten Transporte mit Kernbrennstoffen oder sonstigen radioaktiven Stoffen haben jeweils pro Jahr über den Nord-Ostsee-Kanal stattgefunden?

6

Wie viele dieser Transporte mit Kernbrennstoffen oder sonstigen radioaktiven Stoffen hatten jeweils die Uranfabriken Gronau und Lingen als Absender oder zum Ziel?

7

Aus welchen Gründen wird nach Kenntnis der Bundesregierung nicht generell ein Verbot für den Transport von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen auf Passagierfähren angeordnet?

8

Wer wird wie nach bundesdeutschen Vorschriften über die Transporte von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen auf der Ostsee und über deren Umschlag in einem Hafen informiert?

9

Welche der zu Frage 1 genannten Transporte hatten ihr Ziel in der Bundesrepublik Deutschland, und welche durchfuhren die Bundesrepublik Deutschland als Transitland mit welchem Ziel?

10

Finden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Ein- oder Ausfuhr von Kernbrennstoffen und sonstigen radioaktiven Stoffen in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen Kontrollen statt? Wenn ja, wie viele solcher Kontrollen haben seit 2015 jeweils durch wen stattgefunden, und mit welchem Ergebnis (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Wenn nein, aus welchen Gründen unterbleiben derartige Kontrollen jeweils in welchem Bundesland?

11

Welche Schiffe werden nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig für den Transport welcher Kernbrennstoffe bzw. sonstiger radioaktiver Stoffe auf welchen Linien eingesetzt?

12

Welche besonderen Sicherheitsvorkehrungen hinsichtlich der Beförderung von Kernbrennstoffen oder sonstigen radioaktiven Stoffen finden dabei jeweils hinsichtlich des Personals und der Passagiere auf diesen Schiffen Anwendung?

13

In welcher Weise wird der Brandschutz vor allem mit Blick auf Uranhexafluorid an Bord der Schiffe betrieben?

Berlin, den 2. März 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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