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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Personalbesetzung bei den Vereinten Nationen

Nachfragen zur Berichterstattung des Nachrichtenmagazins &quot;Der Spiegel&quot; zur Einflussnahme des deutschen VN-Botschafters Heusgen auf Dienstpostenbesetzung: sachliche Richtigkeit, Position zum Vorgehen des Botschafters, Stellenvergabe im Einvernehmen mit Auswärtigem Amt, Einkommen, Gehaltsfinanzierung, disziplinarische Maßnahmen gegen Botschafter<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

26.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/109205.03.2018

Personalbesetzung bei den Vereinten Nationen

des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im vergangenen Jahr kam es nach Auffassung der Fragesteller zu einer fragwürdigen Dienstpostenbesetzung bei den Vereinten Nationen (VN) in New York. Einem Bericht in „DER SPIEGEL“ zu Folge hat im Zuge dessen der deutsche Botschafter bei den VN, Christoph Heusgen, seine Beziehungen spielen lassen, um seiner Frau, Ina Heusgen, eine Arbeitsstelle bei den VN zu verschaffen. Er habe dabei eine Grenze des Anstands verletzt, schrieb der „DER SPIEGEL“ (https://magazin.spiegel.de/SP/2017/47/154353359/index.html).

Ferner beziehen sich die Fragesteller auf den Fünften Bericht der Bundesregierung zur deutschen Personalpräsenz in internationalen Organisationen „[d]ie dafür etablierten Verfahren sich bewährt [haben] und gut eingespielt [sind]“ (Bundestagsdrucksache 18/12759, S. 4).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Sind die Medienberichte, dass der Botschafter Christoph Heusgen seiner Frau Ina Heusgen auf die beschriebene Weise einen Posten bei den VN verschafft hat, nach Kenntnis der Bundesregierung inhaltlich zutreffend?

2

Entspricht das Vorgehen des Botschafters Christoph Heusgen dem im Fünften Bericht benannten Verfahren (Bundestagsdrucksache 18/12759, S. 4)? Falls ja, unter welchen Gesichtspunkten?

3

Widerspricht das Vorgehen des Auswärtigen Amts nicht dem Geiste des Grundgesetzes, welches in Artikel 33 Absatz 2 vorsieht, dass jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte haben sollte?

4

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Legationsrätin Erster Klasse Ina Heusgen schon zuvor eine Stelle als stellvertretende Referatsleiterin im Parlamentsreferat des Auswärtigen Amts innehatte?

Falls ja, ist es mit den Vorgaben des Auswärtigen Amts vereinbar, dass eine Angestellte der Besoldungsstufe A14 für diese Stelle in Frage kommt, oder ist diese Stelle im Normalfall nicht eher für länger gediente Angestellte der Besoldungsstufe A15 üblich?

Falls ja, welche vom Auswärtigen Amt und Bundeskanzleramt zu vertretende Begründung gab es für diese Besetzung?

5

Erfolgte das, laut „DER SPIEGEL“ „die Grenzen des Anstandes verletzende“, Vorgehen mit Einverständnis der zuständigen Ressorts, insbesondere des Auswärtigen Amts?

6

Hatte die Bundeskanzlerin als ehemalige Vorgesetzte des Botschafters Kenntnis von seiner anschließenden Tätigkeit in New York?

7

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung ähnliche Vorfälle bereits in der Vergangenheit? Falls ja, wann?

8

Wie hoch ist das monatliche Einkommen des Botschafters Christoph Heusgen, welches ihm samt aller Zuschläge von seinem Arbeitgeber, dem Auswärtigen Amt, bezahlt wird?

9

Wie hoch ist das nunmehrige Einkommen seiner Frau Ina Heusgen, welches ihr samt allen Zuschlägen von ihrem Arbeitgeber, den VN, bezahlt wird?

10

Erfolgt die Gehaltszahlung von Ina Heusgen aus allgemeinen VN-Mitteln oder aus einem von der Bundesrepublik Deutschland vorrangig mitfinanzierten Sondertopf?

11

War die Vorgehensweise bei der Vergabe der Stelle in den Augen der Bundesregierung nicht unfair gegenüber den anderen Kandidaten, welche nicht über die gleichen familiären Beziehungen verfügten wie Ina Heusgen?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragsteller, dass das Verhalten des Botschafters Christoph Heusgen der moralischen Integrität und internationale Reputation der Bundesrepublik Deutschland im Allgemeinen und dem Ansehen des Auswärtigen Amts im Speziellen geschadet haben?

13

Ist Botschafter Christoph Heusgen, im Hinblick auf das nach Auffassung der Fragesteller fragwürdige Zustandekommens des neuen Arbeitsverhältnisses seiner Frau Ina Heusgen bei den VN, zu einer Entschädigung aufgefordert worden?

Falls ja, in welcher Höhe?

14

Welche weiteren disziplinarischen Maßnahmen wurden gegen Botschafter Christoph Heusgen seitens seines Arbeitgebers, des Auswärtigen Amts, ergriffen?

Berlin, den 22. Februar 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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