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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Die Alterssicherungsstrategie der Bundesregierung nach der Bestandsaufnahme der Riester-Renten

<span>Gesamtaufwand des Staates für die Förderung privater Altersvorsorge im Rahmen der Riester-Rente, wissenschaftliche Kritik an Effizienz und Transparenz von Riester-Produkten</span>

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

09.02.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/50122. 01. 2010

Die Alterssicherungsstrategie der Bundesregierung nach der Bestandsaufnahme der Riester-Renten

der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Caren Lay, Klaus Ernst, Karin Binder, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der deutschen Alterssicherungspolitik wurde in den 2000er Jahren ein Paradigmenwechsel vollzogen: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wurden gedeckelt und eine langfristig wirksame deutliche Absenkung des Leistungsniveaus wurde beschlossen. Die entstehende Lücke in der Alterssicherung sollen die Bürgerinnen und Bürger über zusätzliche private und betriebliche Vorsorge schließen.

Der Staat bezuschusst die staatlich geförderte Altersvorsorge – besser bekannt als Riester-Rente – über Zulagen und Steuerfreibeträge jährlich mit weit über 2 Mrd. Euro. Seit der Einführung 2001 sind bis Mai 2009 allein für die Zulagen insgesamt 5,3 Mrd. Euro geflossen (vgl. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Juni 2009).

Wie immer, wenn staatliche Fördermittel fließen, hat der Staat eine besondere Verantwortung dafür, dass die Gelder ihrer Zweckbestimmung dienen und effizient eingesetzt werden. Da die Erträge aus Riester-Verträgen die politisch gewollte Rentenlücke schließen sollen, hat der Staat in besonderem Maße eine Verantwortung dafür, dass die Gelder dem intendierten Zweck der Steigerung des Alterseinkommens der Sparerinnen und Sparer und nicht den Profiten der Versicherungswirtschaft zugute kommen.

Ein Gutachten im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (Oehler, Andreas, 2009: Alles „Riester“? Die Umsetzung der Förderidee in der Praxis) wirft erhebliche Zweifel daran auf, dass dies bei Riester-Renten der Fall ist. Es zeigt zudem, dass der Markt für diese Produkte in hohem Maße intransparent und unkontrolliert ist. Das Gutachten unterstützt damit berechtigte Zweifel an der Effizienz der Riester-Renten und der Tragfähigkeit einer Alterssicherungsstrategie, die darauf setzt, dass die Bürgerinnen und Bürger die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus durch staatlich geförderte private Vorsorge kompensieren können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie viel hat der Staat seit Einführung der staatlich geförderten Alterssicherung insgesamt sowie jährlich für Zulagen ausgegeben?

2

Wie hoch beziffern sich die Steuermindereinnahmen, die sich aus der staatlichen Förderung privater Altersvorsorge ergeben, seit Einführung der staatlich geförderten Alterssicherung insgesamt sowie jährlich?

3

Wie hoch sind damit die Mittel, die der Staat in Form von Zulagen und steuerlichen Vorteilen zur Förderung der privaten Alterssicherung aufwendet insgesamt sowie jährlich seit ihrer Einführung?

4

Wie hoch sind die staatlichen Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere die Bewerbung der Riester-Rente, der Basisrente sowie des Programms „Altersvorsorge macht Schule“, insgesamt seit Einführung der staatlich geförderten Altersvorsorge sowie jährlich?

Wie hoch ist die Summe, die aus Mitteln der Deutschen Rentenversicherung Bund in die Bewerbung der staatlich geförderten Altersvorsorge fließt?

5

Stimmt die Bundesregierung zu, dass der Staat eine besondere Verantwortung hat, dass Steuergelder effizient eingesetzt werden und ihrer Zielbestimmung zugute kommen?

Wenn nein, warum nicht?

6

Stimmt die Bundesregierung zu, dass der Staat eine besondere Verantwortung hat, dass von ihm geförderte Altersvorsorgeprodukte effizient verwaltet und bewirtschaftet werden, so dass ein möglichst hoher Anteil der eingezahlten Gelder dem Zweck der Altersvorsorge zugute kommt?

Wenn nein, warum nicht?

7

Müssten nach Auffassung der Bundesregierung nicht Altersvorsorgeprodukte mit staatlicher Förderung, die alle Steuerzahlerinnen und -zahler bezahlen, besonders kostengünstig, leicht verständlich und transparent sein?

Wenn ja, warum legt die Bundesregierung andere Maßstäbe an?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kostenstrukturen und Effizienz von staatlich geförderten und nicht staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten, und wie stellen sich diese im Vergleich dar?

9

Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, dass bei manchen staatlich geförderten Produkten die Kosten höher sind als bei Produkten ohne Förderung (so z. B. bei Aufschlägen auf einige Fonds), wie es Prof. Dr. Andreas Oehler in seinem Gutachten für den Verbraucherzentrale Bundesverband festgestellt hat und „ÖKO-TEST“ in einem Vorabbericht zu seinem Sonderheft zur Riester-Rente, das im Januar 2010 erscheinen wird, berichtet?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, dass „Finanztest“ in seiner Ausgabe vom November 2009 schrieb: „Auch bei den Zulagen halten die Gesellschaften die Hand auf. Einige sind nachgerade unverschämt“ (Finanztest 11/2009, S. 20), und welche Schlüsse zieht sie daraus?

11

Würde die Bundesregierung zustimmen, dass die Anreizwirkung zu zusätzlicher privater Altersvorsorge verpufft, wenn die Verwaltungskosten der Vorsorgeprodukte die staatlichen Zulagen verzehren?

Wenn nein, warum sieht sie dennoch eine Anreizwirkung gegeben?

12

Würde die Bundesregierung zustimmen, dass dort, wo die Zulagen zur staatlich geförderten Altersvorsorge durch die Produktkosten aufgezehrt werden, die eingesetzten Steuermittel nicht der Mehrung der Altersvorsorge der Sparerinnen und Sparer, sondern den Anbietern der Produkte zugute kommen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus diesem Umstand?

13

Wie hoch ist derzeit der Anteil der Personen, die staatlich geförderte Altersvorsorge betreiben, an allen Förderberechtigten, und wie bewertet die Bundesregierung diese Quote vor dem Hintergrund, dass alle Förderberechtigten von der Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus betroffen sind?

14

Wie viel Prozent der Personen, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, erhalten nicht die volle staatliche Zulage, und wie bewertet die Bundesregierung diese Zahl vor dem Hintergrund, dass die erworbenen Anwartschaften aus der staatlich geförderten Altersvorsorge bei diesen Personen in der Ruhestandsphase sehr wahrscheinlich nicht ausreichen dürften, um die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus zu kompensieren?

15

In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2002 bis 2009 die Zulagen nicht abgerufen, wie hoch ist das finanzielle Volumen für beide Förderkriterien, und was ist der Bundesregierung zu den Hintergründen für das Nichtabrufen der Förderung bekannt?

16

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Verteilung von staatlich geförderten Alterssicherungsverträgen nach Einkommen, Beruf, Bildungsstand, Geschlecht sowie Ost und West sowie deren Entwicklung?

17

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, ob die Beantragung bzw. Nichtbeantragung der Zulagen nach Einkommen, Beruf, Bildungsstand, Geschlecht sowie Ost und West variiert?

18

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, ob und wie der Umstand, dass Riester-Sparerinnen bzw. -Sparer nicht die volle Zulage erhalten, weil sie nicht den dazu nötigen Eigenbeitrag leisten, nach Einkommen, Beruf, Bildungsstand, Geschlecht sowie Ost und West variiert?

Ist der Bundesregierung etwas zu den Motiven bekannt, warum Riester-Sparerinnen bzw. -Sparer nicht den für die volle Zulage nötigen Eigenbeitrag leisten?

19

Sind der Bundesregierung die Ergebnisse des Mannheim Research Institute for the Economics of Aging (Börsch-Supan, Axel/Reil-Held, Anette/ Schunk, Daniel, 2006: Das Sparverhalten deutscher Haushalte: Erste Erfahrungen mit der Riester-Rente, MEA-Discussion Paper 114-2006) bekannt, nach denen Riester-Renten mit Einkommen korrelieren und im untersten Einkommensbereich deutlich geringer vertreten sind als in den mittleren und höheren Einkommensbereichen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

20

Wie steht die Bundesregierung zu dem Befund des MEA (ebenda, S. 65), dass Daten, nach denen zwei Drittel der Zulagenempfänger ein Arbeitseinkommen haben, das unter dem Durchschnittsverdienst liegt (vgl. Stolz, U./ Rieckhoff, C., 2006: Zulagenzahlungen der zentralen Zulagestelle für Altersvermögen – Auswertungen für das Beitragsjahr 2003, in: RVaktuell 08/06, S. 306 bis 313) und auf die sich die Bundesregierung regelmäßig bezieht, verzerrt sein könnten, weil die in der Einzelbetrachtung der Zulagenstatistik als Bezieher niedriger Einkommen identifizierten Personen (z. B. Frauen mit einem Teilzeitverdienst) im Haushaltskontext tatsächlich über ein höheres Einkommen bzw. weitere Einkommensquellen verfügen?

21

Kann die Bundesregierung diese These entkräften, bzw. durch welche Argumente untermauert sie – empirisch stichhaltig – ihre Behauptung, vor allem Geringverdienende würden von der Riester-Rente profitieren (vgl. Bundestagsdrucksache 16/9243), gerade auch unter Berücksichtigung des Haushaltskontexts?

22

Wie viele Riester-Sparerinnen und -Sparer haben in den Jahren 2002 bis 2009 ihre Verträge gekündigt, und was ist der Bundesregierung zu den Motiven hierfür bekannt?

23

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres Leitbilds des „gut informierte[n] und zu selbstbestimmtem Handeln befähigte[n] und mündige[n] Verbraucher[s]“ (Antwort der Bundesregierung auf Frage 17 der Abgeordneten Caren Lay in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 2009, Plenarprotokoll 17/11, S. 872 A) aus dem Ergebnis des Gutachtens von Prof. Dr. Andreas Oehler im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dass selbst bei einer gewissen Informationsmündigkeit und Einholung von Vorinformationen deutliche Barrieren erkennbar sind, eine Teilhabe am Wettbewerb überhaupt zu leisten (vgl. Zusammenfassung des Gutachtens, S. 6)?

24

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des genannten Gutachtens, dass knapp die Hälfte der untersuchten Anbieter keine Kostentransparenz bietet, obwohl gesetzlich vorgeschrieben, und 30 bis 40 Prozent der untersuchten Angebote einen oder mehrere zentrale Mängel aufweisen (vgl. Zusammenfassung des Gutachtens, S. 7)?

25

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Kontrast dieser Ergebnisse zu der von ihr getroffenen Aussage, dass „[a]uf der Grundlage der bestehenden Informationsverpflichtungen […] die Verbraucher in der Lage [sind], die einzelnen Riester-Produkte zu vergleichen und die für sie passenden Angebote zu erkennen.“ (Bundestagsdrucksache 16/10501, S. 6)?

26

Wie steht die Bundesregierung zu der Auffassung des Verfassers des Gutachtens, dass man bezüglich des Abschlusses eines geeigneten und kostengünstigen Riester-Vertrages „nicht von Entscheidungen in einem wettbewerblichen Umfeld der sozialen Marktwirtschaft sprechen [sollte], sondern eher von einer Lotterie“ (vgl. Zusammenfassung des Gutachtens, S. 6, 7), und wie steht diese Problematik ihrer Ansicht nach im Verhältnis zur staatlichen Förderidee?

27

Wie steht die Bundesregierung zur der Problematik, dass Beratung über Altersvorsorgeprodukte häufig provisions- bzw. honorargesteuert erfolgt und eine unabhängige Aufklärung und Beratung für die Verbraucherinnen und Verbraucher nur schwer zu erlangen ist, und wie will sie dieser begegnen?

28

Welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, dass Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz so auszugestalten, dass im Rahmen der Zertifizierung nicht nur die Förderfähigkeit von Produkten geprüft wird, sondern auch qualitative Maßstäbe hinsichtlich Kostentransparenz und effizienter Bewirtschaftung der Produkte angelegt werden?

29

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, die Kontrolle des Marktes für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte zu verbessern?

30

Mit welcher Begründung hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages im November 2008 das Bundesministerium der Finanzen bewegt, ein wissenschaftliches Gutachten zur „Transparenz von privaten Riester- und Basisrentenprodukten“ in Auftrag zu geben, von wem wird dieses erstellt, und in welche politischen Entscheidungsprozesse soll es einfließen?

31

Wo sieht die Bundesregierung bei der Regulierung des Marktes für private Alterssicherung und insbesondere von staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten Handlungsbedarf, und wann und in welcher Form will sie diesen angehen?

Berlin, den 11. Januar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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