Gestaltung des von der Koalition geplanten steuerfinanzierten Sozialausgleichs für Krankenversicherungsbeiträge und dessen soziale Auswirkungen
der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Alexander Bonde, Dr. Thomas Gambke, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn), Sven Kindler, Maria Klein-Schmeink, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP wird für die gesetzliche Krankenversicherung „eine Ordnung mit (…) einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden“ vorgesehen. Weiter heißt es: „Weil wir eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten wollen, bleibt der Arbeitgeberanteil fest.“
Auf der Basis des Koalitionsvertrages entstand für das „Handelsblatt“ eine Modellrechnung der IGES Institut GmbH. Bei der Umwandlung der bisherigen prozentualen Beiträge der Arbeitnehmerinnen und -nehmer in eine Gesundheitsprämie seien pro Monat mit 140 bis 154 Euro zu rechnen. Diesen Beitrag müsste jede/jeder beitragspflichtige Krankenkassenversicherte unabhängig von der Höhe des eigenen Einkommens zahlen. Die Kosten, die für den Sozialausgleich für Bezieherinnen und Bezieher niedriger Einkommen notwendig sind, werden für den Einstieg in dieses System auf 22 Mrd. Euro veranschlagt. Das Institut für Gesundheitsökonomie der Universität Köln geht davon aus, dass jährlich 35 Mrd. Euro für den sozialen Ausgleich für Geringverdienende notwendig seien.
In seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 12. November 2009 erklärte der Bundesminister für Gesundheit Dr. Philipp Rösler: „Ich möchte hier ausdrücklich festhalten: Es wird in jeder Gesellschaft einen Ausgleich zwischen Arm und Reich geben müssen, aber eben nicht im Gesundheitssystem. Dieser Ausgleich ist besser aufgehoben im Steuer- und Transfersystem; (…) Im Steuersystem hingegen wird jeder mit all seinen Einkünften nach seiner Leistungsfähigkeit besteuert (…)“.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP wurde festgelegt, den linearprogressiven Einkommensteuertarif, möglichst zum 1. Januar 2011, durch einen Stufentarif ersetzen zu wollen. Sollte der Sozialausgleich der Krankenversicherung über die Einkommensteuer finanziert werden, sind auch die Pläne der Regierungskoalition zu einer umfassenden Reform des Einkommensteuertarifs entsprechend zu berücksichtigen. Bislang hat mit der FDP lediglich eine der Koalitionsparteien einen konkreten Vorschlag für die Ausgestaltung eines solchen Stufentarifs vorgelegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche der dem Bund ganz oder teilweise zufließenden Steuern setzen bei der Besteuerung an den Einkünften an?
Bei welchen dem Bund ganz oder teilweise zufließenden Steuern erfolgt die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger?
a) Welche der dem Bund ganz oder teilweise zufließenden Steuern wirken progressiv und kommen damit dem Anliegen eines Ausgleiches zwischen Reich und Arm nach?
b) In welcher Intensität finden dort Umverteilungen statt (Vergleich der Verteilung der Einkommen vor und nach Steuern)?
a) Wie hoch waren die Einnahmen des Bundes aus diesen progressiven Steuern im Jahr 2008?
b) Welche Einnahmen des Bundes werden für diese progressiven Steuern für die Jahre 2009 und 2010 erwartet?
c) Wie hoch waren die gesamten Steuermehreinnahmen aus der sogenannten Reichensteuer (Grenzsteuersatz von 45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 250 001 bzw. 500 002 Euro) in den Jahren 2007 und 2008, und in welcher Höhe werden Reichensteuer-Einnahmen für die Jahre 2009 und 2010 prognostiziert?
Um welchen Prozentsatz müsste der gesamte Einkommensteuertarif gleichmäßig erhöht werden, wenn zusätzlich zum jetzigen Aufkommen der Einkommensteuer ein jährliches Mehraufkommen von 22 bzw. 35 Mrd. Euro erzielt werden soll?
Auf welche Höhe müsste, bei einer linearen Verlängerung der 2. Progressionszone, der Spitzengrenzsteuersatz steigen, wenn zusätzlich zum jetzigen Aufkommen der Einkommensteuer ein jährliches Mehraufkommen von 22 bzw. 35 Mrd. Euro erzielt werden soll?
Um welchen Prozentsatz müsste der gesamte Einkommensteuertarif in einem Einkommensteuermodell mit 3 Stufen, bei ansonsten unverändertem Einkommensteuerrecht, bei dem die erste Stufe mit einem Grenzsteuersatz von 10 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen (z. v. E.) von 8 004 Euro (jeweils für Alleinstehende), die zweite Stufe mit einem Steuersatz von 25 Prozent ab einem z. v. E. von 20 000 Euro und bei dem die dritte Stufe mit einem Steuersatz von 35 Prozent ab einem z. v. E. von 50 000 Euro greift, erhöht werden, wenn zusätzlich zum jetzigen Aufkommen der Einkommensteuer ein jährliches Mehraufkommen von 22 bzw. 35 Mrd. Euro erzielt werden soll?
Wie hoch müsste bei einem Einkommensteuerstufentarif mit 3 Stufen, bei ansonsten unverändertem Einkommensteuerrecht, bei dem die erste Stufe mit 10 Prozent Grenzsteuersatz ab einem z. v. E. von 8 004 Euro (jeweils für Alleinstehende), die zweite Stufe mit einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent ab einem z. v. E. von 20 000 Euro und bei dem die dritte Stufe ab einem z. v. E. von 50 000 Euro greift, der Grenzsteuersatz dieser dritten Stufe sein, wenn mit der Steuer zusätzlich zum jetzigen Aufkommen der Einkommensteuer ein jährliches Mehraufkommen von 22 bzw. 35 Mrd. Euro erzielt werden soll?
Wie müsste der Verteilungsschlüssel des Einkommensteueraufkommens zwischen Bund, Länder und Kommunen geändert werden, damit die zusätzlichen 22 bzw. 35 Mrd. Euro dem Bund zur Regelung des sozialen Ausgleichs im Bereich der Krankenversicherung zur Verfügung stehen?
a) Wie hoch ist der Anteil der Steuerpflichtigen (aufgeschlüsselt nach Grund- und Splittingtarif), deren zu versteuerndes Einkommen unter den Grundfreibetrag fällt?
b) Wie hoch ist der Anteil der Steuerpflichtigen, deren Einkommen zwischen dem Einkommen zu Beginn der ersten Progressionszone und einem zu versteuernden Einkommen von 16 000/18 000/20 000 Euro im Grundtarif bzw. 32 000/36 000/40 000 Euro im Splittingtarif liegt?
c) Wie hoch ist der Anteil der Steuerpflichtigen, deren Einkommen zwischen dem Einkommen zu Beginn der zweiten Progressionszone und einem zu versteuernden Einkommen von 16 000/18 000/20 000 Euro im Grundtarif bzw. 32 000/36 000/40 000 Euro im Splittingtarif liegt?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW-Wochenbericht 47/2005), dass die Mehrwertsteuer bezogen auf die ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen regressiv und in Bezug auf die privaten Konsumausgaben wie eine Flattax wirkt und somit nicht dem Ausgleich zwischen Reich und Arm dient, sondern – je nach Betrachtungsweise – zu einer stärkeren Belastung von Personen mit geringeren Einkommen bzw. einer genauso hohen Belastung wie bei Personen mit hohen Einkommen führt?
Falls ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Falls nein, weshalb nicht?
a) Um welchen Prozentsatz müsste der Regelsatz der Mehrwertsteuer bei Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes erhöht werden, wenn ein jährliches Mehraufkommen von 22 bzw. 35 Mrd. Euro erzielt werden soll?
b) Um welchen Prozentsatz müsste die Mehrwertsteuer bei einer gleichzeitigen Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes (Besteuerung aller Lieferungen und Leistungen, die bislang ermäßigt besteuert werden nach dem Regelsteuersatz) erhöht werden, wenn ein jährliches Mehraufkommen von 22 bzw. 35 Mrd. Euro erzielt werden soll?
Wie müsste der Verteilungsschlüssel des Mehrwertsteueraufkommens zwischen Bund, Länder und Kommunen geändert werden, damit die zusätzlichen 22 bzw. 35 Mrd. Euro dem Bund zur Regelung des sozialen Ausgleichs im Bereich der Krankenversicherung zur Verfügung stehen?
a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (RWI) im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen erstellten Studie (Monatsbericht 10/2002 des Bundesministeriums der Finanzen), dass bei der Einkommensteuer die Auswirkung auf die Einkommensverteilung moderat sei (Verhältnis des Einkommens des obersten zum untersten Zehntel beträgt vor und nach Einkommensteuer 10:1 bzw. 9:1)?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Verteilungswirkung (bei gesunkenem Einkommensteuertarif) zum heutigen Zeitpunkt, und wie verhält sich die unter Frage 14a angegebene Relation heute?
c) Wie hoch ist heute der prozentuale Anteil der progressiven Wirkung der Einkommensteuer, der durch die regressive Wirkung der Mehrwertsteuer ausgeglichen wird (die RWI-Studie ging von etwa einem Drittel bei höherem Einkommensteuertarif und niedrigerem allgemeinen Mehrwertsteuersatz aus)?
d) Wie hoch ist heute der prozentuale Anteil der progressiven Wirkung der Einkommensteuer, der durch die regressive Wirkung der Mehrwertsteuer verbunden mit dem Wegfall des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes und dem Wegfall der Freistellung von Wohnungsmieten ausgeglichen würde (die RWI-Studie ging davon aus, dass sich dies auf etwa 50 Prozent der Progression der Einkommensteuer summiere)?