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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zulassungsverfahren für Integrationskurse

Vorgaben zu Mindestteilnehmerzahlen und zur Anzahl der Unterrichtsräume, Studien und Forschungsprojekte zum Zusammenhang zwischen Kursgröße und Unterrichtsqualität, Gefahr des Ausschlusses kleiner Träger insb. in Ballungsräumen, Aufhebung der Wahlfreiheit, Verbot eines Trägerwechsels, Entwicklung der Kursteilnahme, Wartezeiten, geringe Teilnehmerzahlen in ländlichen Regionen, Schaffung eines Systems der Zusteuerung, Behebung struktureller Defizite, Deutschkurse "Spezialmodul B1"<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

26.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/112301.03.2018

Zulassungsverfahren für Integrationskurse

der Abgeordneten Gökay Akbulut, Dr. André Hahn, Simone Barrientos, Anke Domscheit-Berg, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Als wichtiges Angebot für den Integrationsprozess von Einwanderinnen und Einwanderern besteht seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes 2005 in bestimmten Fällen ein rechtlicher Anspruch auf – gegebenenfalls aber auch eine Verpflichtung zur – Teilnahme an einem Integrationskurs (§ 43 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG).

Die Durchführung der Kurse obliegt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das ein ausreichendes Kursangebot in der Regel durch öffentliche und private Träger gewährleisten soll (§ 1 der Integrationskursverordnung – IntV).

Die Träger benötigen eine Zulassung des BAMF.

Für das Trägerzulassungsverfahren hat das BAMF am 18. Oktober 2017 neue Vorschriften erlassen.

Als zwingend erforderliche Voraussetzung gilt seitdem das „Vorhandensein mindestens zweier Unterrichtsräume mit einer Platzkapazität von jeweils 20 Teilnehmerplätzen (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Kurstraeger/Traegerrundschreiben/2017/traegerrundschreiben-13_20171018-anlage-01.html).

Mit dieser Maßnahme werden Kursträger gezwungen, Kurse mit bis zu 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchzuführen, die über das System der „Zusteuerung“ belegt werden.

Eine hohe Kursteilnehmerzahl steht jedoch im Widerspruch zu wissenschaftlichen Erkenntnissen, die schon im Jahr 2006 feststellten, dass „die Qualität des Unterrichts und der Lernerfolg […] wesentlich von der Anzahl der Teilnehmenden im Kurs abhängig sind“ (Ramboll Management, Abschlussbericht und Gutachten über Verbesserungspotenziale bei der Umsetzung der Integrationskurse. Hrsg. BMI. Berlin, 2006, S. 223).

Diese Erkenntnisse führten im Jahr 2007 zur Senkung der Höchstteilnehmerzahl in Integrationskursen von 25 auf 20 Personen – mit dem so genannten Integrationsgesetz wurde dieser Schritt Mitte 2016 gesetzgeberisch jedoch wieder zurückgenommen.

Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen „ermöglichen kleine Kursgrößen den Kursleitenden stärker auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden einzugehen und sind daher für einen schnellen Lernerfolg von Vorteil und zu bevorzugen“ (Scheible, Jana A., Nina Rother: „Schnell und erfolgreich Deutsch lernen – wie geht das?“, Hrsg.: BAMF (Working Paper 72) Nürnberg, 2017, Seite 28).

Die neue Anforderung des Nachweises zweier Räume für jeweils mindestens 20 Teilnehmende hat auch den Ausschluss kleiner Träger vom System der Integrationskurse zur Folge, denn kleine Träger können insbesondere aufgrund gestiegener Mieten in Ballungsräumen nur schwer zusätzliche Unterrichtsräume in der vorgeschriebenen Größe anmieten.

Ein Teil der gewachsenen Trägerlandschaft mit langjähriger Erfahrung droht aus Sicht der Fragesteller damit ruiniert zu werden.

Mit der Dritten Änderung der Integrationskursverordnung vom 25. Juni 2017 wurde für verpflichtete Teilnehmende die Möglichkeit abgeschafft, selbst den Bildungsträger auszuwählen, an dem sie einen Integrationskurs belegen können (§ 7 Absatz 3 Satz 1 IntV).

Zukünftig sollen sie „zugesteuert“ werden.

Gegen diese Maßnahme haben neun Berliner Träger und 106 Dozentinnen und Dozenten in einem offenen Brief vom 30. Oktober 2017 protestiert (https://goo.gl/xp7fyi).

Sie befürchten eine Zersetzung der Lernmotivation der zwangsweise zugesteuerten Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer, da sie einen Bildungsträger nicht mehr ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend auswählen könnten.

Hintergrund der Maßnahme sind Vorschläge im „Nationalen Aktionsplan Integration“, wo für ländliche Regionen lange Wartezeiten auf einen Kursbeginn festgestellt wurden (Nationaler Aktionsplan Integration 2011, S. 440) und ein System der Zusteuerung vorgeschlagen wurde.

Ähnlich lokalisiert die empirische Studie des Unternehmens Ramboll Deutschland das Problem langer Wartezeiten überwiegend in ländlichen Gebieten, nicht aber in Ballungsräumen des (https://goo.gl/W5c9vG).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Verfahren zur Zulassung als Anbieter/Träger von Integrationskursen den derzeitigen Herausforderungen gerecht wird, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen, um auch vor dem Hintergrund eines signifikant gestiegenen Bedarfs kurzfristig ein ausreichendes, qualitativ hochwertiges Integrationskursangebot und einen schnellen Kurszugang zu gewährleisten?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Maßnahme des BAMF, Trägern von Integrationskursen den Vorhalt von mindestens zwei Unterrichtsräumen mit je mindestens 20 Teilnehmerplätzen vorzuschreiben, in Hinblick auf wissenschaftliche Erkenntnisse zum Zusammenhang von Kursgröße und Unterrichtsqualität (siehe Vorbemerkung)?

3

Welche Arbeiten und Forschungsprojekte mit welchen Erkenntnissen sind der Bundesregierung in diesem Bereich bekannt?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr, dass mit der Vorschrift des Vorhalts von mindestens zwei Unterrichtsräumen für mindestens je 20 Personen insbesondere kleine Träger aus dem System der Integrationskurse ausgeschlossen werden?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik der Fragesteller, dass kleine Träger insbesondere in Ballungsräumen durch die implizite Auflage (soweit die genannten neuen Anforderungen nicht erfüllt sind) zusätzlich anzumietender Unterrichtsräume vor allem angesichts der in den Städten enorm gestiegenen Mietpreise in ihrer Existenz bedroht sind?

6

Plant die Bundesregierung Änderungen zur Kursgröße, insbesondere um fachlichen Bedenken in Bezug auf große Kursgrößen Rechnung zu tragen?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

7

Liegen der Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse oder Einschätzungen dazu vor, dass die Aufhebung der Wahlfreiheit schädlich für die Lernmotivation und den Lernerfolg der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer sein könnte?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung Berliner Träger und Dozentinnen und Dozenten, das Verbot eines Trägerwechsels sei für die Lernatmosphäre in den Kursen abträglich (www.babylonia.de/allgemein/wahlfreiheit-abgeschafft-deutschlernende-werden-zugesteuert/#more-3441)?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung Berliner Träger und Dozentinnen und Dozenten, die Aufhebung der Selbstbestimmung bei der Wahl des Bildungsträgers sei für die Lernmotivation abträglich?

10

Wie hat sich die Kursteilnahme in den letzten fünf Jahren aus Sicht der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Herkunftsländern, verpflichtender Teilnahme, freiwilliger Teilnahme und Status der Teilnehmenden aufschlüsseln)?

11

Wie hoch ist die durchschnittliche Wartezeit im Bundesdurchschnitt zwischen der Ausstellung des Berechtigungsscheins und dem tatsächlichen Kursbeginn (bitte auch nach Bundesländern differenzieren)?

12

Ist der Befund der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung zutreffend, dass insbesondere in ländlichen Gebieten – aufgrund der oftmals zu geringen Zahl potentieller Teilnehmerinnen und Teilnehmer – zielgruppenspezifische Kurse häufig „nicht immer zustande kommen, obwohl ein entsprechender Bedarf besteht“ (Bundestagsdrucksache 18/3015, S. 42), und wenn ja, welche Maßnahmen wurden diesbezüglich ergriffen bzw. sind geplant?

13

Aus welchen Gründen wurde ein bundesweit einheitliches System der „Zusteuerung“ geschaffen, obwohl sich das Problem der Wartezeiten auf einen Kursbeginn überwiegend im ländlichen Raum stellt?

14

Welche Fahrzeiten zur Teilnahme an Integrationskursen sind aus Sicht der Bundesregierung zumutbar?

15

Ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich, dass ein konkretes Integrationskursplatzangebot an einem anderen Ort zur Änderung der Wohnsitzauflage führen kann (bitte Begründungen und Umstände anführen, in denen dies der Fall wäre)?

16

Was plant die Bundesregierung, um strukturelle Defizite, die das Integrationskurssystem aufweist, insbesondere in ländlichen Räumen zu beheben (vgl. www.dafdaz-lehrkraefte.de/app/download/12640640227/Anlage+1_Management+Summary.pdf?t=1516004040)?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die auf Bundesebene zur Verfügung gestellten Integrationsangebote im Verhältnis zur Nachfrage/zum Bedarf?

18

Plant die Bundesregierung in Reaktion auf die Kritik der Träger, die Aufhebung der Selbstbestimmung bei der Wahl des Bildungsträgers zurückzunehmen?

a) Wenn ja, wie?

b) Wenn nein, warum nicht?

19

Wie viele Kurse der seit April 2017 im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFöV) bestehenden Deutschkurse „Spezialmodul B1“ wurden bisher mit wie vielen Teilnehmenden durchgeführt?

20

Wie viel Prozent der Teilnehmenden bestanden die Zertifikatsprüfung?

21

Aus welchen Gründen wurde für Teilnehmende, die das Sprachniveau B1 beim Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) nicht erreicht haben, die wesentlich anspruchsvollere Form des Spezialmoduls B1 eingeführt?

22

Wann ist mit der angekündigten Vorlage einer geeigneten Prüfungsform für dieses Spezialmodul B1 und einer Liste passender Lehrwerke (vgl. www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/ESF/03_Vordrucke_Antraege/Deutschfoerderung45a/spezialmodul-b1.pdf?__blob=publicationFile, Seite 25) zu rechnen?

Berlin, den 1. März 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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