BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Rückführungen in das Kosovo

<span>UNHCR-Bericht über Menschenrechtsverletzungen und ethnische Diskriminierung von Minderheiten im Kosovo, insbesondere gegen Roma, OSZE-Bericht über fehlende Maßnahmen kosovarischer Stellen zur Wiedereingliederung rückgeführter Personen, Bedenken des Menschenrechtskommissars des Europarates gegen Rückführungen in das Kosovo</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.02.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/50522. 01. 2010

Rückführungen in das Kosovo

der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Britta Haßelmann, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Ute Koczy, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach mehreren kritischen Berichten von Flüchtlingsorganisationen zur Lebenssituation von aus Westeuropa Abgeschobenen, insbesondere Angehörigen von Minderheiten, im Kosovo (u. a. von PRO ASYL und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe) haben sich nunmehr auch internationale Organisationen mit aktuellen Einschätzungen zu Wort gemeldet.

Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) veröffentlichte am 9. November 2009 aktualisierte „UNHCR-Richtlinien zur Feststellung des internationalen Schutzbedarfs von Personen aus dem Kosovo“, in denen konstatiert wird: „Kosovo-Serben und Kosovo-Albaner, die in Gebieten leben, in denen sie eine Minderheit bilden, sowie alle im Kosovo lebenden Kosovo-Roma sind weiterhin gravierenden Einschränkungen in Bezug auf ihr Recht auf Freizügigkeit und ihre fundamentalen Menschenrechte ausgesetzt, einschließlich schwerwiegender gesellschaftlicher und manchmal administrativer Diskriminierungen, die sie insbesondere daran hindern, ihre politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte auszuüben. Darüber hinaus wird von Bedrohungen und physischer Gewalt gegenüber diesen Gemeinschaften berichtet.“

Am 11. November 2009 veröffentlichte die Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Kosovo ihren Bericht „Implementation of the Strategy for Reintegration of Repatriated Persons in Kosovo’s Municipalities“. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die örtlichen Institutionen im Kosovo ihren Verpflichtungen, die Wiedereingliederung von Personen, die aus den Aufnahmestaaten in das Kosovo zurückgeführt wurden, zu unterstützen, nicht nachkommen. Weiterhin fehlen konkrete Maßnahmen zur Förderung der Wiedereingliederung von zurückgeführten Personen in den wichtigen Bereichen Gesundheit, Bildung, Beschäftigung und Unterbringung von Rückkehrern, und der Haushalt der einzelnen Gemeinden sieht keinerlei finanzielle Mittel im Zusammenhang mit der Wiedereingliederung zurückgeführter Personen vor. Im Ergebnis führt dies dazu, dass zurückgeführte Personen bei ihrer Ankunft im Kosovo oftmals über keinerlei Unterstützung verfügen und auch keine Informationen über den Zugang zu Leistungen oder andere Möglichkeiten der Wiedereingliederung erhalten. Dieser Mangel an Hilfe führt häufig zu ernsthaften Problemen bei der Wiedereingliederung, insbesondere bei Angehörigen der Nichtmehrheits-Gemeinschaften.

Nachdem er sich bereits im Sommer 2009 gegen die zwangsweise Rückführung von Minderheitenangehörigen ausgesprochen hatte, wandte sich der Menschenrechtskommissar des Europarates, Thomas Hammarberg, in einem Schreiben vom 25. November 2009 an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und bat sie, alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung weiterer zwangsweiser Rückführungen, insbesondere von Roma, in das Kosovo zu ergreifen, solange die Situation vor Ort Grund zu der Annahme gibt, dass durch diese Rückführungen das Leben und die persönliche Sicherheit der Abgeschobenen ernsthaft bedroht ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage in dem Bericht des UNHCR: „Abgesehen von sporadischen Schießereien und Mordfällen sind Angehörige von Minderheitengemeinschaften weiterhin Opfer ethnisch motivierter Vorfälle wie beispielsweise tätliche und verbale Angriffe oder Bedrohungen, Brandstiftungen, Steinwürfe, Einschüchterungen, Belästigungen und Plünderungen“, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass aus Deutschland abgeschobene Angehörige von Minderheiten, nicht Opfer derartiger Übergriffe werden?

2

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den weiteren Aussagen in dem Bericht des UNHCR, wonach die Freizügigkeit von Personen im gesamten Kosovo nicht vollständig gewährleistet ist und Kosovo-Roma im gesamten Gebiet des Kosovo Androhungen physischer Gewalt und sonstigen Menschenrechtsverletzungen auf Grund ihrer äußeren Merkmale und Ethnie ausgesetzt sind, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus für Abschiebungen von Roma in das Kosovo?

3

Teilt die Bundesregierung die Beobachtung von UNHCR, wonach im Kosovo ethnische Diskriminierung weiterhin ein Problem ist, das von den Angehörigen der Minderheitengemeinschaften in Bereichen wie Beschäftigung, Gesundheitswesen, Bildung, Recht auf Eigentum und Zugang zu Polizei und Gerichten beklagt wird, sowie die Schlussfolgerung „das Sozialsystem gewährt keinen ausreichenden einheitlichen Schutz“, und wenn nein, warum nicht?

4

Teilt die Bundesregierung die Feststellung des UNHCR, dass zahlreiche Vertriebene, die Minderheiten angehören, auf Grund der Sicherheitslage und anderer Umstände, die ihre Rückkehr verhindern, ihr Eigentum nicht wieder in Besitz nehmen können, und wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterbringungssituation, insbesondere für abgeschobene Angehörige von Minderheiten?

5

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage in der Untersuchung der OSZE, wonach bisher keine der Gemeinden im Kosovo vorab von bevorstehenden zwangsweisen Rückführungen unterrichtet wurde sowie die weitere Feststellung, dass keine Gemeinde im Kosovo politische Vorgaben („policies“) oder Verfahren („procedures“) im Zusammenhang mit der Wiedereingliederung zwangsweise zurückgeführter Personen entwickelt hat, und wie schätzt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Bereitschaft und Kapazität der Gemeinden zur Aufnahme dieser Personen ein?

6

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der OSZE, dass bis zum heutigen Tage keinerlei konkrete Schritte zur Unterstützung der Wiedereingliederung zwangsweise zurückgeführter Kinder in das kosovarische Schulsystem unternommen wurden?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der OSZE, dass von den örtlichen Behörden im Kosovo keinerlei konkrete Bemühungen unternommen wurden im Bereich der Beschäftigung und sozialen Unterstützung von Rückkehrern sowie die weitere Feststellung, dass es nirgendwo im Kosovo spezifische auf Rückkehrer zugeschnittene Arbeitsbeschaffungsprogramme gibt?

8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Schlussfolgerung in dem OSZE-Bericht, wonach der fehlende Zugang zu Unterkunft und Unterbringung einen schwerwiegenden Hinderungsgrund für eine nachhaltige Rückkehr und Wiedereingliederung darstellt, da keine der Gemeinden im Kosovo irgendwelche Schritte zur vorübergehenden oder dauerhaften Lösung der Wohnsituation zurückgeführter Personen unternommen haben und dafür auch keinerlei finanzielle Mittel vorgesehen sind?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Menschenrechtskommissars des Europarates in seinem Schreiben vom 25. November 2009 an die Bundeskanzlerin, wonach „die Zeit schlicht noch nicht reif ist für zwangsweise Rückführungen in das Kosovo, insbesondere von Angehörigen der Roma“, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

10

Teilt die Bundesregierung die in dem genannten Schreiben des Menschenrechtskommissars des Europarates vertretene Auffassung, wonach unter „Rückkehr“ nicht ausschließlich der technische Verwaltungsvorgang verstanden werden kann, sondern vielmehr die Aufnahme und Wiedereingliederung der Rückkehrer und ihrer Familien in Sicherheit und Würde und einer nachhaltigen Form, und wenn nein, warum nicht?

11

Hat die Bundeskanzlerin das Schreiben des Menschenrechtskommissars des Europarates zwischenzeitlich beantwortet oder wird sie dies zeitnah tun, und mit welchem Inhalt?

Berlin, den 21. Januar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen