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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente

Umstellungs- und laufende Kosten für die Finanzwirtschaft durch Umsetzung der MiFID-II-Richtlinie, Erfüllungsaufwand, Auswirkungen für Kunden sowie Finanz- und Kreditwirtschaft betr. Produktberatungen, Neukundengewinnung von Finanzdienstleistern, höhere bürokratische Belastungen, Rückgang telefonischer Anlageberatungen durch erhöhte Informations- und Dokumentationspflichten, Anlegerinformation, Kapitalaufnahme von KMU, Veränderungen im Anlegerverhalten; Nachbesserungsbedarf, Umsetzung in anderen EU-Staaten, Prüfung durch die BaFin<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/123214.03.2018

Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Wolfgang Kubicki, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In den vergangenen Jahren sind die bürokratischen Anforderungen an die Finanzwirtschaft deutlich gewachsen. Eine der größten regulatorischen Veränderungen stellt die Richtlinie der Europäischen Union 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente (hiernach MiFID II) dar.

So verpflichtet die EU-Richtlinie inklusive Zusätzen auf ca. 10 000 Seiten unter anderem zu verschärften Regeln im Vertrieb von Finanzprodukten sowie verstärkten Informationsbestimmungen gegenüber den Kunden. So müssen z. B. Händler und Berater Kundengespräche und telefonische Nachfragen ausnahmslos aufzeichnen und für mindestens fünf Jahre archivieren.

Die neuen rechtlichen Vorgaben gelten in Deutschland seit dem 3. Januar 2018.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Umstellungskosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Umsetzung der MiFID II für die einzelnen Bereiche der deutschen Finanzwirtschaft durch welche konkreten Regelungen verursacht?

Decken sich die tatsächlichen Umstellungskosten mit den im Gesetzentwurf geschätzten Umstellungskosten?

2. Welche laufenden Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Umsetzung der MiFID II für die einzelnen Bereiche der deutschen Finanzwirtschaft durch welche konkreten Regelungen verursacht?

Decken sich die tatsächlichen laufenden Kosten mit den im Gesetzentwurf geschätzten laufenden Kosten?

3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Erfüllungsaufwand von MiFID II?

Deckt sich der tatsächliche Erfüllungsaufwand mit dem im Gesetzentwurf geschätzten Erfüllungsaufwand?

4. Welche allgemeinen positiven und welche negativen Wirkungen haben die neuen Vorschriften von MiFID II nach Ansicht der Bundesregierung?

5. Welche konkreten Vorteile wurden nach Ansicht der Bundesregierung für die Kunden erzielt?

6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob im Zuge von MiFID II die Beratung für Kunden von Finanzdienstleistungen teurer geworden ist bzw. gewisse Produktberatungen gar nicht mehr angeboten werden?

7. Wie hat sich die MiFID-II-Umsetzung nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Neukundengewinnung von Finanzdienstleistern ausgewirkt?

8. Welche konkreten Vorteile wurden nach Ansicht der Bundesregierung durch MiFID II für die Finanz- und Kreditwirtschaft erzielt?

9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass Banken und andere Finanzdienstleister aufgrund der höheren bürokratischen Belastungen durch MiFID II ihr Geschäft (in Teilen) einstellen müssen?

10. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass die von den Finanzinstituten angebotene Telefonberatung im Zusammenhang mit Anlagegeschäften (bspw. Wertpapiergeschäften) gegenüber Kleinanlegern oder anderen Anlegern im Zuge der erhöhten Informations- sowie Dokumentationspflichten zurückgegangen ist oder zumindest dadurch auch zum Nachteil von Verbrauchern erschwert wird?

11. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Finanzdienstleister im Zuge der MiFID-II-Regulierung die Anzahl ihrer Analysten reduziert haben?

12. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Kosten für Studien und Aktienanalysen von den Finanzdienstleistern selbst getragen oder an ihre Kunden weitergegeben werden?

13. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass sich die Informationsversorgung von Privatanlegern über Einzelaktien und andere Finanzprodukte im Zuge von MiFID II verschlechtert?

14. Teilt die Bundesregierung die Bedenken, dass vor allem kleinere und mittlere Unternehmen im Zuge der neuen Regeln zu Research schwieriger Kapital aufnehmen können, da Anleger weniger auf ihre Aktien aufmerksam werden?

15. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Veränderungen im Anlegerverhalten durch gesteigerten Aufwand bei der Beratung zu Finanzprodukten?

16. Inwieweit sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf bei MiFID II auf nationaler oder europäischer Ebene?

17. Wie beurteilt die Bundesregierung den Umsetzungsprozess von MiFID II in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union?

18. Inwieweit wurde die Umsetzung der MiFID-II-Regeln bisher durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft?

Fragen18

1

Welche Umstellungskosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Umsetzung der MiFID II für die einzelnen Bereiche der deutschen Finanzwirtschaft durch welche konkreten Regelungen verursacht?

Decken sich die tatsächlichen Umstellungskosten mit den im Gesetzentwurf geschätzten Umstellungskosten?

2

Welche laufenden Kosten werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Umsetzung der MiFID II für die einzelnen Bereiche der deutschen Finanzwirtschaft durch welche konkreten Regelungen verursacht?

Decken sich die tatsächlichen laufenden Kosten mit den im Gesetzentwurf geschätzten laufenden Kosten?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Erfüllungsaufwand von MiFID II?

Deckt sich der tatsächliche Erfüllungsaufwand mit dem im Gesetzentwurf geschätzten Erfüllungsaufwand?

4

Welche allgemeinen positiven und welche negativen Wirkungen haben die neuen Vorschriften von MiFID II nach Ansicht der Bundesregierung?

5

Welche konkreten Vorteile wurden nach Ansicht der Bundesregierung für die Kunden erzielt?

6

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob im Zuge von MiFID II die Beratung für Kunden von Finanzdienstleistungen teurer geworden ist bzw. gewisse Produktberatungen gar nicht mehr angeboten werden?

7

Wie hat sich die MiFID-II-Umsetzung nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Neukundengewinnung von Finanzdienstleistern ausgewirkt?

8

Welche konkreten Vorteile wurden nach Ansicht der Bundesregierung durch MiFID II für die Finanz- und Kreditwirtschaft erzielt?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass Banken und andere Finanzdienstleister aufgrund der höheren bürokratischen Belastungen durch MiFID II ihr Geschäft (in Teilen) einstellen müssen?

10

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass die von den Finanzinstituten angebotene Telefonberatung im Zusammenhang mit Anlagegeschäften (bspw. Wertpapiergeschäften) gegenüber Kleinanlegern oder anderen Anlegern im Zuge der erhöhten Informations- sowie Dokumentationspflichten zurückgegangen ist oder zumindest dadurch auch zum Nachteil von Verbrauchern erschwert wird?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Finanzdienstleister im Zuge der MiFID-II-Regulierung die Anzahl ihrer Analysten reduziert haben?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Kosten für Studien und Aktienanalysen von den Finanzdienstleistern selbst getragen oder an ihre Kunden weitergegeben werden?

13

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass sich die Informationsversorgung von Privatanlegern über Einzelaktien und andere Finanzprodukte im Zuge von MiFID II verschlechtert?

14

Teilt die Bundesregierung die Bedenken, dass vor allem kleinere und mittlere Unternehmen im Zuge der neuen Regeln zu Research schwieriger Kapital aufnehmen können, da Anleger weniger auf ihre Aktien aufmerksam werden?

15

Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Veränderungen im Anlegerverhalten durch gesteigerten Aufwand bei der Beratung zu Finanzprodukten?

16

Inwieweit sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf bei MiFID II auf nationaler oder europäischer Ebene?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung den Umsetzungsprozess von MiFID II in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union?

18

Inwieweit wurde die Umsetzung der MiFID-II-Regeln bisher durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft?

Berlin, den 13. März 2018

Christian Lindner und Fraktion

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