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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sicherheitskooperation des Bundesinnenministeriums mit Ägypten

Maßnahmen im Rahmen der bilateralen Sicherheitskooperation seit 2017, Sicherheitsabkommen, Einhaltung der Menschen- und Grundrechte durch ägyptische Partner, Anti-Terror-Strategie der ägyptischen Sicherheitsbehörden, Übermittlung personenbezogener Informationen durch Bundesbehörden, Ausbildungs- und Ausstattungshilfe im Rahmen der migrationspolitischen Zusammenarbeit, Einzelfragen zu Bootsflüchtlingen und den Aufbau von Aufnahmezentren, ägyptische Staatsangehörige in Deutschland, Rückführungen; Maßnahmen im Bereich Terrorismusbekämpfung auf EU-Ebene, Exporte in der Kategorie Telekommunikation und Informationssicherheit<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/136319.03.2018

Sicherheitskooperation des Bundesinnenministeriums mit Ägypten

der Abgeordneten Omid Nouripour, Irene Mihalic, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Margarete Bause, Luise Amtsberg, Filiz Polat, Claudia Roth (Augsburg), Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 11. Juli 2016 unterzeichneten die Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Ägyptens ein Sicherheitsabkommen, das im April 2017 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde (vgl. dazu bereits die Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8598). Es sieht eine Zusammenarbeit bei der Prävention und Aufklärung eines großen Spektrums an Straftaten vor, zu denen u. a. Terrorismus, Menschenhandel und Schleusungskriminalität gehören. Neben dem Austausch von Informationen sind Maßnahmen der Ausbildung und des Personalaustauschs vorgesehen.

Die Verabschiedung dieses Abkommens fand im Kontext einer sich massiv verschlechternden Menschenrechtslage in Ägypten und wachsender politischer Repression statt. Besonders der Kampf gegen den Terror dient als Vorwand zur Unterdrückung missliebiger politischer Stimmen. Dieser Missbrauch des Terrorbegriffs führt nach Ansicht von Länderexperten nicht zu einer Verbesserung, sondern zu einer Verschlechterung der Sicherheitslage (vgl. z. B. www.zeit.de/politik/ausland/2017-06/terrorismus-aegypten-koptische-christen-terrorbekaempfungabdel-fattah-al-sisi), was sich zum Beispiel in einer stark gestiegenen Zahl von Anschlägen auf Minderheiten, besonders Christinnen und Christen, im Land niederschlägt. Besonders auf dem Sinai ist die Sicherheitslage durch die zunehmende Präsenz der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sehr angespannt, zudem werden Teile der Bevölkerung im Zuge des gewaltsamen Kampfs gegen den Terror zunehmend radikalisiert (vgl. z. B. „Egypt's War on Terror Threatening to Become a War on Sinai Bedouin”, Haaretz vom 20. Februar 2018).

Neben Maßnahmen im Rahmen dieses Abkommens gibt es zwischen Deutschland und Ägypten auch andere Formen der Sicherheitszusammenarbeit, v. a. im Bereich der Migrationspolitik. Dazu zählen Vereinbarungen über die erleichterte Rückführung ausreisepflichtiger ägyptischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche Maßnahmen sind für das laufende Jahr 2018 im Rahmen der Sicherheitskooperation zwischen der Bundesregierung und Ägypten mit welchen ägyptischen Institutionen geplant, und welche wurden gegebenenfalls bereits durchgeführt (bitte unter Nennung der Titel sowie der beteiligten deutschen und ägyptischen Behörden auflisten)?

2

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen der Sicherheitskooperation zwischen Deutschland und Ägypten im Jahr 2017 durchgeführt (bitte unter Nennung der Titel sowie der beteiligten deutschen und ägyptischen Behörden auflisten)?

3

Wie stellt die Bundesregierung jeweils sicher, dass die im Abkommen vereinbarte „Beachtung der Grund- und Menschenrechte“ bei den jeweiligen ägyptischen Partnern gewährleistet ist, insbesondere angesichts der weitreichenden Menschenrechtsverletzungen ägyptischer Sicherheitsbehörden inklusive Folter, Verschwindenlassen und außergerichtlicher Tötungen (www.hrw.org/report/2017/09/05/we-do-unreasonable-things-here/torture-andnational-security-al-sisis-egypt; https://theintercept.com/2017/11/11/egypt-war-on-terror-extrajudicial-killings/)?

4

Warum beinhalten Sicherheitsabkommen bisher keine konkreten Klauseln mit Überprüfungscharakter in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit sowie Verhinderung von Korruption, und plant die Bundesregierung zukünftig solche verbindlichen Klauseln generell in Sicherheitsabkommen zu verankern?

Wenn nein, warum nicht?

5

Wurden seit Oktober 2017 Maßnahmen der Sicherheitszusammenarbeit aus menschenrechtlichen Bedenken abgesagt, und wenn ja, warum jeweils?

6

Inwiefern haben Sicherheitsbehörden der Arabischen Republik Ägypten im letzten Jahr Teilnehmerinnen oder Teilnehmer im Rahmen der Stipendiatenausbildung des Bundeskriminalamts oder im Rahmen ähnlicher Programme nach Deutschland entsendet (vgl. Bundestagsdrucksache 18/8598, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 25)?

7

Liegt der Bundesregierung eine Liste mit Sicherheitsbehörden und Individuen vor, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, bzw. wie kann sie ausschließen, dass entsprechende Stellen nicht an Kooperationsmaßnahmen beteiligt werden?

a) Welche Rolle spielen Menschenrechtsthemen in der Kooperation?

b) Welche Menschenrechtsinhalte wurden bisher im Rahmen der Maßnahmen der Sicherheitskooperation zwischen der Bundesregierung und Ägypten vermittelt?

c) Wurden spezifische Menschenrechtsseminare durchgeführt oder sind zukünftig geplant? Falls ja, welche, wie viele, und mit welchen ägyptischen Partnern?

d) Inwiefern wurde das Thema Folter im Rahmen der Sicherheitskooperation thematisiert?

8

Inwiefern beurteilt die Bundesregierung angesichts regelmäßiger Terroranschläge innerhalb Ägyptens die Anti-Terror-Strategie der ägyptischen Sicherheitskräfte als erfolgreich?

9

Auf Grundlage welcher Informationen trifft sie ihre Entscheidungen über Maßnahmen der Sicherheitszusammenarbeit jeweils, besonders angesichts der Tatsache, dass v. a. über das Vorgehen von Sicherheitskräften auf dem Sinai ein strenges, strafbewehrtes Informationsregime herrscht (vgl. etwa: www.zeit.de/politik/ausland/2017-12/aegypten-dschihadismus-terrorismusinterview)?

10

Auf der Grundlage welcher Definition des Begriffs „Terrorismus“ findet angesichts der Tatsache, dass Gesetze zur Bekämpfung von Terrorismus seitens der ägyptischen Behörden auch gegen politische Oppositionelle, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger verwendet werden (www.amnesty.org/download/Documents/MDE1243682016ENGLISH.PDF), die Zusammenarbeit zwischen deutschen und ägyptischen Sicherheitsbehörden statt?

11

Inwieweit ist der im Rahmen des Abkommens vereinbarte Austausch von Daten und „Informationen über und Daten/Personalien von Tatbeteiligten an Straftaten, Strukturen der Tätergruppen und kriminellen Organisationen […] soweit dies für die Verhütung, Bekämpfung oder Ermittlung der Täter von schweren Straftaten oder zur Abwehr einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Einzelfall erforderlich ist“ erfolgt, und wie wird eine Bewertung entsprechender ägyptischer Gesuche seitens der deutschen Behörden vorgenommen?

12

In wie vielen Fällen (konkrete Anzahl Betroffener) wurden bislang, unabhängig vom vorliegenden Sicherheitsabkommen, seit 2013 personenbezogene Informationen und/oder Daten durch Bundesbehörden an das Regime in Kairo weitergegeben und zu welchen konkreten Zwecken (bitte nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Zweckfestlegungen aufschlüsseln)?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass Ägypten aufgrund seiner verfassungsrechtlichen, rechtsstaatlichen sowie datenschutzgesetzlichen Rahmenbedingungen kein angemessenes Schutzniveau im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aufweist, und wenn ja, welche Konsequenzen hat sie spätestens seit der entsprechenden gerichtlichen Klärung für die Sicherheitskooperation mit Ägypten konkret und in welchen Bereichen der Zusammenarbeit welcher Behörden gezogen (EuGH-Entscheidung vom 6. Oktober 2015 C 360/14)?

14

Auf welche konkrete Rechtsgrundlage stützt die Bundesregierung die Übermittlung personenbezogener und/oder personenbeziehbarer Informationen und Daten an öffentliche Stellen/Behörden der Ägyptischen Republik (bitte im Einzelnen nach Behörden und deren Gesetzesgrundlagen aufschlüsseln)?

15

Welche Maßnahmen der Ausbildung und Ausstattungshilfe hat es bislang im Rahmen der „verstärkten migrationspolitischen Zusammenarbeit“ konkret in den Bereichen Zusammenarbeit bei der Schleuserbekämpfung und beim Grenzschutz, Aufklärungskampagnen gegen illegale Migration sowie verbesserte Zusammenarbeit bei der Rückführung und freiwilligen Rückkehr von Ägyptern in ihre Heimat gegeben (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 14c, Bundestagsdrucksache 18/13486) bzw. sind für das Jahr 2018 geplant, und welche deutschen und ägyptischen Stellen waren daran jeweils beteiligt?

Inwiefern wurde in diesem Rahmen eine bessere Mittelausstattung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) bzw. der Internationalen Organisation für Migration (IOM) durch Deutschland vereinbart, um die Lebensbedingungen von „Flüchtlingen bzw. von Aufnahmegemeinden in Ägypten“ zu verbessern (vgl. ebd.)? Wenn ja, in welcher Höhe? Und wenn nein, warum nicht?

16

Wie viele Bootsflüchtlinge wurden – nach Kenntnis der Bundesregierung – in den Jahren von 2015 bis 2017 registriert, die von Ägypten aus kommend in der EU einen Asylantrag stellen konnten?

a) Wie viele Bootsflüchtlinge, die aus Ägypten in See gestochen waren, wurden in den Jahren von 2015 bis 2017 – nach Kenntnis der Bundesregierung – auf Hoher See gerettet (sei es durch Patrouillenschiffe der EU bzw. durch Schiffe der privaten Handelsschifffahrt)?

b) Wie viele Bootsflüchtlinge, die aus Ägypten in See gestochen waren, ertranken – nach Kenntnis der Bundesregierung – in den Jahren von 2015 bis 2017 im Mittelmeer?

c) Wie viele Bootsflüchtlinge, die aus Ägypten in See gestochen waren, wurden in den Jahren von 2015 bis 2017 – nach Kenntnis der Bundesregierung – von der ägyptischen Küstenwache aufgebracht und zurücktransportiert zum ägyptischen Festland?

17

Hat Deutschland seit 2015 Ägypten auch darin unterstützt, seine zivilen Seenotrettungskapazitäten bzw. die Such- und Rettungsaktionen der ägyptischen Küstenwache nach dem SAR-Übereinkommen zu verbessern?

Wenn ja, durch welche Maßnahmen?

Und wenn nein, warum nicht?

18

Plant Ägypten nach Kenntnis der Bundesregierung den Aufbau von Aufnahmezentren für Bootsflüchtlinge, die auf Hoher See von der ägyptischen Küstenwache aufgebracht und zurücktransportiert zum ägyptischen Festland worden sind?

Und wenn ja, wo sollen bis wann solche Zentren aufgebaut werden?

Welche Rolle soll dem UNHCR beim Betrieb dieser Zentren zukommen?

Und inwiefern wird Ägypten hierbei durch die Bundesregierung, durch die EU oder andere Mitgliedstaaten unterstützt?

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die ägyptischen Sicherheitskräfte willens bzw. in der Lage sind, die Sicherheit von Flüchtlingen in Ägypten zu gewährleisten und eine angemessene Strafverfolgung von Gewalthandlungen gegen Flüchtlinge zu gewährleisten?

b) Wird die ägyptische Polizei im Rahmen der deutsch-ägyptischen Vereinbarung über eine „verstärkte migrationspolitische Zusammenarbeit“ – auch darin unterstützt, Flüchtlinge in Ägypten vor Gewalt zu schützen bzw. Gewalttaten gegen Flüchtlinge effektiv zu verfolgen? Wenn ja, durch welche Maßnahmen? Und wenn nein, warum nicht?

19

Wie viele Personen ägyptischer Staatsangehörigkeit lebten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2011 und 2017 in Deutschland (bitte nach Jahr, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus und Bundesländern aufschlüsseln)?

20

Wie viele (vollziehbar) ausreisepflichtige Personen mit ägyptischer Staatsangehörigkeit lebten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2011 und 2017 in Deutschland (bitte nach Jahr, Aufenthaltsdauer, Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?

21

Wie viele ausreisepflichte ägyptische Staatsangehörige wurden am 7. März 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung von Frankfurt nach Kairo abgeschoben (www.washingtonpost.com/world/europe/germany-deports-100-egyptians-for-residency-permit-violation/2018/03/08/bfa398c4-22ab-11e8-946c-9420060cb7bd_story.html?utm_term=.1012fb743d50), und wie viele der Rückgeführten waren abgelehnte Asylbewerber?

Von wie vielen Bundespolizisten wurde die Sammelabschiebung begleitet?

22

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Ankunft der Rückgeführten in Kairo, insbesondere der Befragung durch die Grenzpolizei am Flughafen Kairo?

War ein Vertreter der deutschen Botschaft bei der Ankunft am Flughafen, wenn nein, warum nicht?

23

Wer teilt nach Kenntnis der Bundesregierung der ägyptischen Seite wann welche Daten zu den rückzuführenden Personen mit?

Wie wird dabei sichergestellt, dass keine sensiblen Daten aus dem Asylverfahren an die ägyptische Seite gelangen?

24

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere nationale Sammelabschiebungen von Deutschland nach Ägypten geplant, wenn ja in welchem Turnus?

25

Inwiefern wurden seit Mai 2016 die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/8598 angekündigten Maßnahmen der Ausbildung und Ausstattungshilfe für die ägyptische Grenzpolizei durchgeführt?

26

Welche Maßnahmen der EU (wenn bekannt mit welchen ägyptischen Partnerinstitutionen) sind im Rahmen der Zusammenarbeit zur Terrorismusbekämpfung des Stabilitätsinstrument IcSP (Instrument contributing to stability and peace) mit Ägypten im Jahr 2017 durchgeführt worden, und welche sind im Jahr 2018 geplant (bitte Titel und Datum oder geplantes Datum der Maßnahmen und Bezeichnungen der ägyptischen Partner angeben)?

27

Welche Maßnahmen sind im Rahmen des geplanten EUROPOL-Abkommens zum Datenaustausch mit Ägypten zur Bekämpfung „terroristischer Bedrohungen und migrationsbezogener Herausforderungen“ geplant (bitte Titel der Maßnahmen und ägyptische Partner angeben)?

28

Welcher Anteil der Ausfuhranträge der in der Jahresstatisik 2017 für Dual-Use-Güter genannten Exporte nach Ägypten fällt in die Kategorie Telekommunikation und Informationssicherheit (Hard- und Software, wenn möglich separat aufschlüsseln)?

29

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ausgelieferte Hard- und Softwareprodukte der Kategorie Telekommunikation und Informationssicherheit, welche zur Überwachung genutzt werden, von ägyptischer Seite nicht auch gegen Oppositionelle oder politisch verfolgte Minderheiten, Journalistinnen und Journalisten oder Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger verwendet werden?

30

Wie schätzt die Bundesregierung das Risiko einer Verwendung der genehmigten Dual-Use-Güter in der Kategorie Telekommunikation und Informationssicherheit durch ägyptische Behörden zur Überwachung von Individuen und Organisationen der Opposition, politisch verfolgter Minderheiten, Journalistinnen und Journalisten oder Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger ein?

Berlin, den 13. März 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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