Umgang der Bundesregierung mit umweltschädlichen Subventionen in der 19. Wahlperiode
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Stefan Schmidt, Dr. Bettina Hoffmann, Kerstin Andreae, Lisa Badum, Ekin Deligöz, Matthias Gastel, Anja Hajduk, Dr. Tobias Lindner, Dr. Ingrid Nestle, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock, Harald Ebner, Stefan Gelbhaar, Dieter Janecek, Christian Kühn (Tübingen), Renate Künast, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke, Lisa Paus, Corinna Rüffer, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ökologisch schädliches Verhalten darf aus Sicht der Fragesteller nicht weiter subventioniert werden. Preise müssen die ökologische Wahrheit sagen, sodass für die Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz entsteht. Ökologisch schädliche Subventionen verlagern Umweltkosten auf die Allgemeinheit. Ökologisch schädliche Subventionen sind wettbewerbsschädlich und bremsen Innovationen. Sie schaden dem Klima und der Umwelt und sind schädlich für den deutschen Wirtschaftsstandort. Die umweltschädlichen Subventionen belaufen sich auf über 50 Mrd. Euro pro Jahr (www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umweltschaedliche-subventionen). Davon könnten aus Sicht der Fragesteller zügig bis zu 12 Mrd. Euro abgebaut werden.
Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll die Subventionspolitik der neuen Bundesregierung, insbesondere auf Basis des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 abgefragt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche konkreten Initiativen oder Maßnahmen wird die Bundesregierung auf Basis der Formulierung des aktuellen Koalitionsvertrags ergreifen, die lautet: „Wir werden alle Subventionen – neue und alte – gemäß den subventionspolitischen Leitlinien und dem Prinzip der Nachhaltigkeit einer stetigen Überprüfung unterziehen.“?
Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Begriff „Nachhaltigkeit“?
Welche konkreten Ergebnisse hatte die Vereinbarung von CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag von 2013, in welchem es hieß: „Wir werden alle Subventionen – neue und alte – gemäß den subventionspolitischen Leitlinien einer stetigen Überprüfung unterziehen.“?
Welche konkreten Ergebnisse hat insbesondere die Einführung der Nachhaltigkeitsprüfung im Subventionsbericht der Bundesregierung bislang gebracht, und welche Subventionen wurden aufgrund der Nachhaltigkeitsprüfung bereits abgeschafft?
Warum erscheinen viele Subventionstatbestände, wie z. B. die geringere Besteuerung von Diesel gegenüber Benzin, die das Umweltbundesamt als umwelt- und klimaschädlich erachtet, nicht auch im Subventionsbericht der Bundesregierung, und wird die Bundesregierung dies zukünftig ändern, wenn nein, warum nicht?
Befürwortet die Bundesregierung Vorschläge, die Wirkung von Subventionen von unabhängiger Seite auf wissenschaftlich fundierter Grundlage zu ermitteln und diese Ergebnisse im Subventionsbericht aufzuführen, wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung beim Abbau der Subventionierung von Dieselkraftstoff, auf den im Vergleich zum Benzin eine deutlich geringere Energiesteuer entfällt, obwohl die CO2-Emissionen pro Liter Kraftstoff beim Diesel höher sind und obwohl die höhere Kraftfahrzeugsteuer bei Dieselautos den niedrigeren Energiesteuersatz für Dieselkraftstoff im Pkw-Bereich unter dem Strich nicht ausgleicht (www.dekra.de/de-de/umwelt-und-co2/)?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung beim Abbau der Subventionierung des Agrardiesels und der Binnenschifffahrt?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung beim Abbau der Privilegierung von schweren Dienst- und Firmenwagen mit hohem CO2-Ausstoß, bei denen bislang die steuerliche Absetzbarkeit nur auf den Anschaffungs- und Betriebskosten basiert, der CO2-Ausstoß aber nicht berücksichtigt wird („Dienstwagenprivileg“)?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung beim Abbau der Subventionen in Form von Ausnahmen von Energiesteuern für Industrie und Gewerbe, um hier die Anreize für Klimaschutz und Modernisierung zu erhöhen?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung beim Abbau der Subventionierung von Erdöl bei seiner stofflichen Nutzung, bei der die verwendeten fossilen Rohstoffe, z. B. für die Produktion von umweltschädlichem Einweg-Plastik, nicht besteuert werden?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung beim Abbau der milliardenschweren Subventionierung des Flugverkehrs, bei der insbesondere Kraftstoffe im Passagierluftverkehr als auch im Frachtluftverkehr nicht besteuert werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbsnachteile des umweltfreundlichen grenzüberschreitenden Bahnverkehrs durch die Mehrwertsteuer im Vergleich zur Mehrwertsteuerbefreiung des grenzüberschreitenden Luftverkehrs, insbesondere im Binnenverkehr der Europäischen Union, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihre Klimaschutzpolitik und um den Bahnverkehr besserzustellen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zumindest den Kerosinverbrauch für die Inlandsflüge in Deutschland so zu bepreisen, dass der Flugpreis die „ökologische Wahrheit“ sagt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wettbewerbsnachteile im Bahnverkehr aufgrund der Stromsteuer für den Eisenbahn-Fahrstrom im Vergleich zur fehlenden Kerosinsteuer für Inlandsflüge, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, um den Bahnverkehr analog besserzustellen?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um die Luftverkehrsabgabe zu einer Abgabe weiterzuentwickeln, die eine ökologische Lenkungswirkung entfalten kann, indem etwa stärker nach Entfernung und Klassen differenziert wird und die Luftfracht einbezogen wird?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung auf Basis der Formulierung im aktuellen Koalitionsvertrag, in der vorgesehen ist, „die Entlastung unserer Flughäfen und Luftfahrtunternehmen von einseitigen nationalen Kosten“ umzusetzen?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass sie laut Koalitionsvertrag weiterhin fossile Heizungen mit Brennwerttechnik mit Steuergeld subventionieren will, obwohl sie damit nach Auffassung der Fragesteller den Einsatz von klimabelastender Technologie für weitere Jahrzehnte zementiert?
Wann plant die Bundesregierung die Förderung von fossiler Heizungswärme komplett zu beenden, und wie lange soll dabei die „Übergangsphase“ ausgestaltet sein, in welcher laut Klimaschutzplan 2050 weiterhin Brennwertkessel zinsverbilligt bezuschusst werden sollen, was zumindest im Jahr 2015 zu einer Förderung von immerhin 14 100 Öl-Brennwertkesseln führte (www.kfw.de/PDF/Unternehmen/Zahlen-und-Fakten/KfW-auf-einen-Blick/Förderreport/KfW-Förderreport_03_2015.pdf, S. 172)?
Welche konkreten Standpunkte wird die Bundesregierung in den EU-Verhandlungen vertreten, um dafür zu sorgen, dass mit allen Agrarsubventionen Tier-, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz unterstützt bzw. voran gebracht werden, und mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung das auf nationaler Ebene sicherstellen?