Externe Run-offs bei Lebensversicherern
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Markus Kurth, Tabea Rößner, Dr. Danyal Bayaz, Stefan Schmidt, Sven-Christian Kindler, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Aufgrund der schlechten Geschäftsentwicklung bzw. eines negativen Ausblicks haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Lebensversicherungsunternehmen einen externen Run-off beschlossen oder zumindest angedacht. Bei einem solchen Run-off werden die Lebensversicherungsbestände an ein Abwicklungsunternehmen verkauft. In der Öffentlichkeit wurde das Thema insbesondere durch die Ankündigung mehrerer großer Versicherer im Jahr 2017, ihre Bestände möglicherweise zu verkaufen, diskutiert (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/ergo-undgenerali-trennen-sich-von-vertraegen-was-besitzern-von-lebensversicherungenblueht/20397998.html). Die angebotenen Bestände treffen laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf milliardenschweres und großes Interesse insbesondere bei außereuropäischen Investoren (BaFinJournal Februar 2018 S. 13). Laut einer Umfrage werten mehr als die Hälfte der Versicherungsnehmer einen Verkauf als Vertrauensbruch (http://versicherungswirtschaft-heute.de/politik-regulierung/kunden-missfallen-run-offs/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie viele konkrete Anfragen zu externen Run-offs hat die BaFin bisher erhalten, und wie viele Verträge waren davon betroffen (bitte je Jahr ausweisen?)
Wie viele externen Run-offs hat die BaFin bisher genehmigt (bitte je Jahr ausweisen)?
Wie viele Verträge mit welcher Gesamtversicherungssumme und welchen bisher eingezahlten Beiträgen waren von einem externen Run-off betroffen (bitte je Jahr ausweisen)?
In welcher Form wurden die genehmigten Run-offs vollzogen?
Wie viele Run-offs wurden untersagt (ggf. aus welchen Gründen), und wie viele Verträge waren davon betroffen (bitte je Jahr ausweisen)?
Wie viele externen Run-offs werden aktuell von der BaFin geprüft, und wie viele Verträge mit welcher Gesamtversicherungssumme und welchen bisher eingezahlten Beiträgen wären bei einem Verkauf davon betroffen?
In wie vielen Fällen und in welcher Form musste die aufnehmende Gesellschaft aufgrund der Anforderungen durch die BaFin deutlich nachbessern (ausgenommen Nachbesserungen bei der Kapitalsituation)?
In welchem Umfang hat die BaFin von den bisherigen Erwerbergesellschaften eine höhere Kapitalausstattung eingefordert? Bei wie vielen der bisherigen externen Run-offs gab es höhere Kapitalanforderungen, und wie hoch sind diese Zusatzanforderungen jeweils genau?
In welchem Umfang und in wie vielen Fällen wurde die Höhe der Rückstellungen im Zuge einer Veräußerung an eine Run-off-Gesellschaft durch die geänderte Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen angehoben?
Welche Annahmen hat die BaFin bei der Neuberechnung der Rückstellungen bezüglich der Entwicklung des Versichertenbestandes getroffen, da sich laut BaFin die Kostensituation eines Unternehmens in einem auslaufenden Bestand verschlechtern wird (BaFinJournal Februar 2018 S. 16)? Geht die BaFin davon aus, dass die Gesellschaften immer wieder neue Bestände erwerben, oder rechnet sie mit einem Szenario, in dem keine neuen Bestände erworben werden?
Welche Maßnahmen sehen Run-off-Gesellschaften vor bzw. schreibt die Aufsicht vor, damit sichergestellt ist, dass bei auslaufenden Beständen sich die verschlechternde Kostensituation nicht zu Lasten der ohne auslaufende Bestände prognostizierten Überschussbeteiligung geht?
Gibt es Run-Off-Gesellschaften, bei denen die BaFin bei der Berechnung der Rückstellung akzeptiert hat, dass die Gesellschaften immer wieder neue Bestände akquirieren müssen?
Wenn ja, bei wie vielen, und in welchem Umfang?
Wenn Frage 5 mit „ja“ beantwortet wurde, hat sich die BaFin eine realistische Szenariorechnung vorlegen lassen, bei der keine neuen Bestände akquiriert werden können und das erworbene Portfolio und die Run-off-Gesellschaft also ersatzlos abgewickelt werden müssen? Wenn ja, in welchem Umfang hätte die Deckungsrückstellung in einem solchen Szenario höher ausfallen müssen?
Wie prüft die BaFin ein effektives Risikomanagement bei dem aufnehmenden Unternehmen?
Wie prüft die BaFin eine angemessene Verwaltung der Verträge, insbesondere beim Kundenservice? In welchem Turnus und wie intensiv werden auch noch nach den Übertragungen Prüfungen durchgeführt?
Inwieweit könnten aufnehmende Gesellschaften über Verrechnungspreise beim Outsourcing von Dienstleistungen die Beteiligung der Versicherten an Kostenüberschüssen aushebeln? Wie prüft die BaFin ggf. diese Möglichkeit, da eine Prüfung auf Marktüblichkeit der Preise angesichts eines heterogenen Marktes schwer durchführbar erscheint?
Können Investoren nicht mehrere Holdinggesellschaften gründen oder die Gesellschaften weiterverkaufen, sodass das von der BaFin angegebene Reputationsinteresse (BaFinJournal Februar 2018 S. 13/14) für die einzelnen Gesellschaften nicht mehr von Relevanz ist?
Gibt es zwischen den neu gegründeten Holdinggesellschaften und den Eigentümern dieser Gesellschaften Gewinnabführungsverträge? Wenn ja, in welchem Umfang (Anzahl der Verträge und Volumen der abgeführten und abzuführenden Gewinne)? Wären diese Zahlungen auch ohne Vertrag trotz des Gewinnausschüttungsverbots nach § 139 Absatz 2 Satz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes möglich (bitte ggf. ausweisen, welche Zahlungen möglich wären und welche nicht, falls ein Einzelausweis nicht möglich ist, dann bitte in Form einer Zusammenfassung)?
Wie lange schätzt die Bundesregierung, dass die Bestände durchschnittlich noch auf den IT-Systemen des ehemaligen Versicherers fortgeführt werden, da die Bestände erst in die neue Umgebung integriert werden müssen?
Welche potenziellen Nachteile sieht die Bundesregierung bei einem externen Run-off?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch externe Run-offs das Vertrauen in die Altersvorsorge durch private Unternehmen weiter sinkt (wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht)?
Will die Bundesregierung zu externen Run-offs neue Vorgaben machen? Wenn ja, welche, und welchen Zeitplan hat die Bundesregierung?
Plant die Bundesregierung, die Ansprüche der Versicherten im Fall eines Run-offs zu stärken, indem lange Nachhaftungsfristen für den ursprünglichen Vertragspartner des Versicherten eingeführt werden?
Hängt das Agieren der Bundesregierung auch davon ab, ob große Versicherer externe Run-offs (weiterhin) durchführen wollen? Hängt das Agieren der Bundesregierung auch davon ab, ob die Versicherungsbranche eine Selbstverpflichtung eingeht, keine Run-offs mehr durchzuführen?