Transparenz bei Vergleichswebsites für Zahlungskonten
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Tabea Rößner, Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Dieter Janecek, Kerstin Andreae, Dr. Danyal Bayaz, Katharina Dröge, Sven-Christian Kindler, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Manuela Rottmann, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vergleichswebsites für Zahlungskonten werden für Verbraucherinnen und Verbraucher immer wichtiger. Zum einen haben zahlreiche Banken in den vergangenen Monaten ihre Gebühren für Zahlungskonten zum Teil deutlich erhöht bzw. Kosten für Einzeldienstleistungen eingeführt. Zum anderen wurde der Kontowechsel durch das Zahlungskontengesetz vereinfacht und Banken zu einer schnelleren Durchführung verpflichtet. Anbieterübergreifende Websites können zweifellos eine wichtige Orientierung und sinnvolle Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher bieten. Doch häufig sind entsprechende Angebote leider nicht objektiv und die angebotenen Informationen unzureichend. Auch mangelt es immer wieder an Transparenz. Hierauf hat auch eine Studie des instituts für finanzdienstleistungen e. V. noch einmal hingewiesen (vgl. Studie zur Bewertung des Rankings von Vergleichsportalen in Bezug auf Finanzdienstleistungsprodukte, abrufbar unter: www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2017/05/ 26/1317_vzbv_vergleichsportale_2017_05_19.pdf).
In dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/10043 wurden notwendige Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsangebots und zur Transparenz von Vergleichswebsites angemahnt. Auch die Fraktionen der CDU/CSU und SPD machen in ihrem Koalitionsvertrag (S. 135) deutlich, dass sie hinsichtlich Vergleichswebsites Handlungsbedarf sehen: „Auf Vermittlungs-, Buchungs- und Vergleichsplattformen wollen wir die Transparenz hinsichtlich ihrer Bewertungssysteme, der Gewichtung ihrer Ergebnisse, der Provisionen und Marktabdeckung sowie der Zusammenhänge zwischen Portalen und wirtschaftliche Verflechtungen erhöhen.“ Der nun vorgelegte Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen der Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV), der sich auf Vergleichsportale zu Zahlungskonten fokussiert, wird diesem Anspruch aus Sicht der Fragestellenden jedoch nicht umfassend gerecht und auch nicht der zugrunde liegenden EU-Richtlinie 2014/92.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wann wird mit der Fertigstellung der Sektoruntersuchung „Vergleichsportale“ durch das Bundeskartellamt gerechnet, und inwieweit werden die daraus resultierenden Ergebnisse auch für die VglWebV genutzt werden?
a) Wie ist der bisherige Zeitplan bzgl. des Inkrafttretens der Verordnung?
b) Warum ist bisher keine Evaluation der Verordnung vorgesehen?
Wie wird aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die zertifizierten Portale über die aktuellen Daten der Zahlungsdienstleiter ohne großen Aufwand verfügen können?
Was versteht die Bundesregierung darunter, dass Daten „auf dem neuesten Stand“ (§ 6 Nummer 3 RefE-VglWebV) zu halten sind?
Welchen zeitlichen Abstand versteht die Bundesregierung unter einer „unverzüglichen“ Berichtigung falscher Daten (§ 10 Nummer 1 RefE-VglWebV)?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung richtig, dass gemäß dem Diskussionsentwurf der Erhalt einer Akkreditierung bereits bei einer geringen Abdeckung der Marktabdeckung gewährt werden kann?
Falls ja, wie lässt sich dies mit der Zahlungskontenrichtlinie Artikel 7 Absatz 3f in Einklang bringen?
Falls nein, warum?
Warum wird nicht eine bestimmte Zielgröße bzgl. der Marktabdeckung vorgegeben, um diesbezüglich einen Qualitätsstandard zu setzen?
Wie können aus Sicht der Bundesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher auf relativ leichtem Weg den Umfang des Vergleichs ermitteln und erkennen, welche größeren Akteure nicht im Vergleich enthalten sind?
Warum ist bisher die Hinweispflicht, dass bei Vertragsabschlüssen eine Provision zwischen dem Zahlungsdienstleister und dem Portal fließt, nicht bzgl. der Gestaltung konkretisiert worden?
Resultiert aus Sicht der Bundesregierung aus dieser unkonkreten Vorgabe nicht Rechtsunsicherheit?
Warum sollen Verbraucherinnen und Verbraucher aus Sicht der Bundesregierung nicht erfahren, wer die konkreten Vertragspartner der Vergleichswebsite sind, die Provisionszahlungen leisten?
Warum sollen Verbraucherinnen und Verbraucher aus Sicht der Bundesregierung nicht über die Höhe der Provisionen informiert werden und auch nicht über sonstige Zahlungsflüsse zum Beispiel im Rahmen von Affiliate-Marketing?
Wie ist aus Sicht der Bundesregierung mit der Verordnung sichergestellt, dass Vertragspartner von Vergleichswebsites nicht bevorzugt behandelt werden können, zum Beispiel im Rahmen von Filtern?
Warum sind bisher keinerlei Sanktionen für den Fall einer missbräuchlichen Verwendung der Zertifizierung vorgesehen?
Warum fehlen Informationen über den Umgang mit Kundenbewertungen?
Besteht so nicht die Gefahr, dass Portale unliebsame Kommentare einfach löschen, ohne dass jemand davon Kenntnis nehmen kann, oder Fake-Bewertungen erstellen lassen?
Soll diese Verordnung handlungsleitend für Vergleichswebsites in anderen Bereichen sein?
Wenn ja, in welchen Bereichen und hinsichtlich welcher Aspekte (bspw. hinsichtlich der Offenlegung der Kriterien)?