Vorhaben der Bundesregierung in der Hochschul- und Wissenschaftsfinanzierung
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Simone Barrientos, Birke Bull-Bischoff, Brigitte Freihold, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Koalition von CDU, CSU und SPD vorgenommen, „[…]gerechte Bildungschancen für alle zu gewährleisten und ein hohes Qualifikationsniveau zu sichern.“ Dabei sollen alle Bildungsbereiche in den Blick genommen werden. So soll beispielsweise ein Rechtsanspruch im Achten Buch Sozialgesetzbuch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule verankert, eine Investitionsoffensive Schule zusätzlich zum Schulsanierungsprogramm angestoßen, ein Digitalpakt ins Lebens gerufen und das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) verbessert werden.
Diese Ziele wurden bereits in der Abschlussvereinbarung zum sog. Bildungsgipfel, der 2008 in Dresden stattfand, zwischen Bund und Ländern vereinbart (vgl. www. kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/AllgBildung/2008-10-22-Qualifizierungsinitiative. pdf), beispielsweise unter dem Schlagwort „Bessere Bildung von Anfang an“. Im Koalitionsvertrag findet sich jedoch kein Hinweis zu den Zielen, zur Fortsetzung oder zu Anknüpfungspunkten an den Bildungsgipfel, insbesondere zu dem damals zwischen der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vereinbarten Ziel, die jährlichen Ausgaben für Bildung, Forschung und Entwicklung bis 2015 auf zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen.
Diese fehlende finanzielle Unterfütterung spiegelt sich auch im aktuellen Koalitionsvertrag wider. Die Finanzierung vieler der vereinbarten Maßnahmen ist nach Auffassung der Fragesteller entweder offen oder offensichtlich unzureichend. Lediglich bei der Ganztagsbetreuung, dem Digitalpakt, dem BAföG, der Nachfolge des Hochschulpakts und dem Anteil des Bundes am schrittweise Erreichen des 3,5-Prozent-Ziels Forschung und Entwicklung bis 2015 wird beziffert, wie viel die Koalitionspartner im Zeitraum von 2018 bis 2021 für die Erreichung dieser Ziele aufwenden wollen, allerdings stehen die angekündigten Ausgaben nach Auffassung der Fragesteller in einem schlechten Verhältnis zu den nötigen Investitionen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Welche Mehrausgaben plant die Bundesregierung für hochschulpolitische Maßnahmen in der 19. Legislaturperiode (bitte nach einzelnen Jahren, Vorhaben und Laufzeiten aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung vor, eventuelle Mehrausgaben vollständig durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gegenzufinanzieren?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, welcher Haushaltsaufwuchs ist vorgesehen?
In welchem Umfang plant die Bundesregierung, den Hochschulpakt 2020 ab 2021 fortzuführen bzw. zu dynamisieren (bitte getrennt nach erster und zweiter Säule)?
Plant die Bundesregierung, die erste Säule des Hochschulpakts 2020 gegenüber der derzeit laufenden Paktphase zu kürzen?
Wenn ja, weshalb?
Weshalb plant die Bundesregierung, die Zahlungen aus der ersten Säule des Hochschulpakts 2020 nicht mehr an die Schaffung sowie den Erhalt von Studienplätzen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger zu koppeln?
Wie plant die Bundesregierung, die regionale Innovationsfunktion der Fachhochschulen zu stärken?
Wie plant die Bundesregierung, die Fachhochschulen bei der Rekrutierung von Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren zu unterstützen?
Wie plant die Bundesregierung, die Strategien der Fachhochschulen zur Internationalisierung zu unterstützen?
Welche Finanzmittel plant die Bundesregierung für die drei Vorhaben für Fachhochschulen, Stärkung der regionalen Innovationsfunktion, Unterstützung der Rekrutierung von Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren sowie der Strategien der Fachhochschulen zur Internationalisierung, zur Verfügung zu stellen (bitte getrennt nach Vorhaben)?
Welche Maßnahmen soll die von der Bundesregierung geplante Verbesserung der Medizinerinnenausbildung und Medizinerausbildung im Rahmen des Masterplans Medizinstudium 2020 umfassen?
Inwieweit und auf welche Weise will sich die Bundesregierung an der Umsetzung der geplanten Verbesserung der Medizinerinnenausbildung und Medizinerausbildung beteiligen?
Welche Finanzmittel plant die Bundesregierung für die Verbesserung der Medizinerinnenausbildung und Medizinerausbildung im Zeitraum 2018 bis 2021 bereitzustellen?
Wie soll die Erhöhung des Frauenanteils sowie die Einhaltung von Gleichstellungsstandards bei der Förderung von Wissenschaftseinrichtungen konkret erfolgen?
Für die Etats welcher Einrichtungen und Förderprogramme will die Bundesregierung die Erhöhung des Frauenanteils sowie die Einhaltung von Gleichstellungsstandards als Förderkriterium einführen?
Welchen Umfang hätten diese Etats insgesamt, und welcher Anteil davon wäre an die Erhöhung des Frauenanteils sowie die Einhaltung von Gleichstellungsstandards gebunden?
Wie interpretiert die Bundesregierung den Begriff der „Trendwende“, die in der Koalitionsvereinbarung im Hinblick auf das BAföG bis 2021 angekündigt wird; wie soll diese erreicht werden, und in welchem Umfang?
Hält die Bundesregierung an dem von Bundesministerin a. D. Dr. Johanna Wanka geäußerten Ziel fest, dass die Anzahl der BAföG-Geförderten gegenüber dem Jahr 2015 um 100 000 ansteigen soll (www.bmbf.de/de/ bafoeg-erleichterungen-ab-august-455.html) (bitte begründen)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den im Koalitionsvertrag angekündigten Ausbau der Stipendienkultur und Begabtenförderwerke voranzutreiben?
Welche Finanzmittel plant die Bundesregierung hierfür von 2018 bis 2021 zu verausgaben?
Welchen Zielen soll der Ausbau der Stipendienkultur aus Sicht der Bundesregierung im Hinblick auf die zu fördernden Zielgruppen unter den Studierenden, auf Forschungsrichtungen und Forschungsergebnisse dienen?
Auf welche Weise plant die Bundesregierung, die Schaffung zusätzlichen bzw. den Erhalt und die Instandsetzung bestehenden Wohnraums für Studierende zu unterstützen, anzuregen bzw. zu fördern?
Welche Finanzmittel plant die Bundesregierung zur Instandsetzung, Instandhaltung bzw. Schaffung zusätzlichen Wohnraums für Studierende im Zeitraum 2018 bis 2021 zusätzlich zu verausgaben?
Zu welchen Anteilen und auf welchen Wegen sollen diese Finanzmittel als Darlehen, Ko-Finanzierungsmittel bzw. als Zuschüsse vergeben werden?
Welche Finanzmittel plant die Bundesregierung für den angekündigten Wettbewerb zur Förderung digital innovativer Hochschulen oder Hochschulverbünde im Zeitraum 2018 bis 2021 bereitzustellen?
Weshalb plant die Bundesregierung, die Hochschulen über ein wettbewerbliches Verfahren zu fördern und nicht, wie im Falle des Digitalpakts für die Schulen, alle Hochschulen besser auszustatten?