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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verbindungen zwischen der türkischen AKP-Regierung in Ankara, der "Union der Türkischen Demokraten" (UETD) und des Vereins "Osmanen Germania Boxclub" in Deutschland

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/149503.04.2018

Verbindungen zwischen der türkischen AKP-Regierung in Ankara, der „Union der Türkischen Demokraten“ (UETD) und des Vereins „Osmanen Germania Boxclub“ in Deutschland

der Abgeordneten Cem Özdemir, Irene Mihalic, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Tabea Rößner, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 13. März 2018 durchsuchten deutsche Sicherheitsbehörden auf Anordnung des Bundesministers des Innern Räumlichkeiten von mutmaßlichen Mitgliedern der rockerähnlichen Gruppierung „Osmanen Germania BC“ sowie der UETD in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/03/vereinsrechtliche-ermittlungen-osmanen.html). Einigen Medienberichten zufolge erhoffte sich das Bundesinnenministerium Anhaltspunkte für ein Verbotsverfahren gegen „gewaltbereite türkisch-nationalistische Gruppen“ zu finden (Stuttgarter Nachrichten vom 14. März 2018, S. 1).

Bereits im Mai 2016 fing die hessische Polizei eine Waffenlieferung ab, die mutmaßlich für den „Osmanen Germania BC“ bestimmt war (Frontal21: „Vertrauter Erdoğans zündelt in Deutschland“ vom 12. Dezember 2017). Die Zeitung „STUTTGARTER NACHRICHTEN“ berichtete zudem über weitere Beschaffungsversuche von Waffen sowie eine Verbindung der Gruppierung zu einem engen Vertrauten des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Dieser soll in Verdacht stehen, Waffenkäufe des „Osmanen Germania BC“ in Deutschland zu finanzieren (www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.tuerkisches-netzwerkin-deutschland-erdogans-vertrauter-zuendelt-im-suedwesten.7cef9078-0d68-45f2-9452-c980b9254d45.html).

Nach Aussage der Landesregierung Baden-Württemberg stehen die Mitglieder des „Osmanen Germania BC“ in Kontakt zur Union der Türkischen Demokraten (UETD). Weiterhin berichtet die Landesregierung, dass dem Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg „personelle Verflechtungen und strukturelle Bezüge von regierungsnahen Organisationen in der Türkei und in Deutschland ansässigen, nationaltürkisch geprägten Vereinen und Gruppierungen aus verschiedenen öffentlich zugänglichen Zusammenhängen bekannt“ sind (Drucksache 16/3158, S. 4, Landtag Baden-Württemberg). Seitens der Landesregierung Bremen hießt es weiterhin, dass das zuständige Landeskriminalamt, davon ausgeht, dass zumindest „Teile der Gruppierung Osmanen Germania BC mit dem türkischen Geheimdienst zusammenarbeiten“ (Bremische Bürgerschaft, Drucksache 19/1534 S. 5).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Hat die Bundesregierung das Thema „Osmanen Germania BC“ bereits in Gesprächen mit Vertretern der türkischen Regierung angesprochen (bitte nach Ort, Datum und Inhalt der Gespräche aufschlüsseln)?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MIT in Verbindung mit Vereinen wie dem „Osmanen Germania BC“ in Deutschland?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Hinweise auf direkte oder indirekte Geldzahlungen der türkischen AKP-Regierung mittels der UETD an den „Osmanen Germania BC“ in der Bundesrepublik Deutschland zur Durchsetzung ihrer Interessen?

Wenn ja, welche?

4

Liegen der Bundesregierung Hinweise vor, dass Gelder zur legalen oder illegalen Beschaffung von Schusswaffen verwendet werden bzw. wurden, und wenn ja, welche?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über ein mögliches Verhältnis bzw. eine Zusammenarbeit von AKP-Regierung, der UETD und den „Osmanen Germania BC“ in Deutschland?

6

Gibt es gemeinsame Bemühungen der türkischen Regierung und der Bundesregierung, mögliche nach deutschem Recht verfassungswidrige Aktivitäten von hierzulande ansässigen Vereinen zu unterbinden?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

7

Wie viele Personen waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 in dem Verein „Osmanen Germania Boxclub“ organisiert (bitte nach Jahr und Ort aufschlüsseln)?

8

Handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung bei dem „Osmanen Germania BC“ um eine sog. polizeilich relevante Rockergruppierung?

Wenn ja, aus welchen tatsächlichen Sachverhaltspunkten ergibt sich diese Einschätzung der Bundesregierung?

Und wenn nein, warum nicht?

9

Wie viele Verfahren, die sich mit Fragen der organisierten Kriminalität befassen, wurden bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen wie viele Angehörige welcher Chapter des „Osmanen Germania BC“ geführt (bitte nach Jahr des Beginns des entsprechenden Ermittlungsverfahren, Sitz der Staatsanwaltschaft, den dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden Straftaten sowie der Zahl der „Osmanen Germania BC“-Beschuldigten bzw. Angeklagten aufschlüsseln)?

10

Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung rechtskräftige Urteile gegen Angehörige des „Osmanen Germania BC“ vor?

Wenn ja, inwiefern betreffen diese Urteile Straftatbestände, die für organisierte Kriminalität typisch sind (bitte nach Zahl der Angehörigen der „Osmanen Germania BC“, Datum, Ort und Delikt aufschlüsseln)?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und wie sich der „Osmanen Germania BC“ nach der Inhaftierung führender Mitglieder im Juni 2017 neu strukturiert hat?

12

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf den versuchten Mordanschlag auf den Fußballspieler Deniz Naki am 7. Januar 2018 bei Düren (www.welt.de/sport/article172255162/Deniz-Naki-nach-Attentatdass-so-etwas-in-Deutschland-passiert-damit-haette-ich-nie-gerechnet.html) Hinweise oder Erkenntnisse, die auf eine Verbindung zu Mitgliedern des „Osmanen Germania BC“ hindeuten?

Wenn ja, welche?

13

Geht die Bundesregierung davon aus, dass Teile des „Osmanen Germania BC“ mit dem türkischen Geheimdienst zusammenarbeiten?

Wenn ja, inwiefern?

14

Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob der „Osmanen Germania BC“ auch dazu dient, in Deutschland politische Ziele der AKP des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan bzw. der Union Europäisch Türkische Demokraten (UETD) durchzusetzen?

15

a) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in den letzten zehn Jahren in der UETD organisiert?

b) Welche satzungsmäßigen Ziele verfolgt die UETD nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?

c) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, die darauf hindeuten, dass die UETD in Deutschland Ziele jenseits ihrer offiziellen Satzung verfolgt? Wenn ja, welche?

16

Wurden in den letzten zehn Jahren in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren gegen Personen eingeleitet, die in Zusammenhang stehen mit deren Mitgliedschaft bzw. Funktion bzw. Tätigkeit für die UETD (bitte nach Jahr des Beginns des entsprechenden Ermittlungsverfahren, Sitz der Staatsanwaltschaft, den dem Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden Straftaten sowie der Zahl der UETD-Beschuldigten bzw. Angeklagten aufschlüsseln)?

17

a) Vertritt die Bundesregierung weiterhin die Auffassung, dass es zwischen dem „Osmanen Germania BC“ und der UETD in Deutschland „kein Netzwerk“, sondern lediglich „einzelne Verbindungen“ bzw. einzelne „Kennverhältnisse“ zwischen einzelnen Führungspersonen des „Osmanen Germania Boxclubs“ und UETD-Funktionären bestehen (Plenarprotokoll 18/236, S. 23962)?

b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Einlassung des baden-württembergischen Innenministers, der von einem regelrechten „Beziehungsgeflecht“ zwischen „Osmanen Germania BC“ und UETD spricht (Landtag Baden-Württemberg, Drucksache 16/3158)?

c) Wurden bzw. werden Personen aus der UETD, die einzelne Verbindungen bzw. einzelne Kennverhältnisse zu Mitgliedern der Rockergruppierung „Osmanen Germania BC“ unterhalten, nach dem Bundeskriminalamtgesetz (oder auf Grundlage eines Landespolizeigesetzes) als sogenannte Kontakt- oder Begleitperson erfasst? Wenn nein, warum nicht?

18

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass direkt oder aus dem Umfeld der UETD im Zuge der sogenannte Böhmermann-Affäre personenbezogene Drohungen bzw. Aufrufe zum persönlichen Ausspähen ausgesprochen wurden, die deutsche Behörden dazu veranlasst haben, Personenschutzmaßnahmen zugunsten des deutschen Fernsehmoderators zu ergreifen (vgl. Stuttgarter Nachrichten vom 13. Dezember „Die Chronologie der Böhmermann-Affäre“)?

19

a) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob direkt oder aus dem Umfeld der UETD derartige personenbezogene Drohungen bzw. Aufrufe zum persönlichen Ausspähen auch gegenüber anderen Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgesprochen wurden?

b) Wenn ja, welche Erkenntnis hat die Bundesregierung über die Urheber der Drohungen?

c) Wenn ja, wurde daraufhin das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) aktiv, und in welcher Form?

d) Wenn ja, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ein Landesamt für Verfassungsschutz eines Bundeslandes oder mehrerer Bundesländer aktiv, und in welcher Form?

e) Wenn ja, wurden die betroffenen Personen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Sicherheitsbehörden des Bundes oder durch die Behörden eines Bundeslandes über ihre Bedrohungslage informiert?

f) Wenn ja, inwiefern wurde den betroffenen Personen nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls Personenschutzmaßnahmen empfohlen und angeboten?

20

a) Ist es zutreffend, dass am 12. April 2017 mit Blick auf mögliche Verbindungen der UETD und dem „Osmanen Germania BC“ ein sogenannter operativer Informationsaustausch von Sicherheitsbehörden des Bundes stattgefunden hat?

b) Wenn ja, welche Behörden des Bundes haben daran teilgenommen (BfV, Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst bzw. der Generalbundesanwalt)?

c) Wenn ja, inwiefern war auch der Militärische Abschirmdienst an dem Treffen beteiligt?

d) Wenn ja, waren diesbezügliche, auch direkte oder mittelbare, Verbindungen des AKP-Abgeordneten Metin Külünk zur UETD bzw. zum „Osmanen Germania BC“ Gegenstand dieses operativen Informationsaustauschs?

e) Wenn ja, welche Ziele hatte dieser behördenübergreifende operative Informationsaustausch?

f) Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bei diesem operativen Informationsaustausch verabredet?

g) Wenn ja, gab es derartige behördenübergreifende operative Treffen zu den genannten Gruppen schon vor April 2017 (bitte Daten nennen)?

21

Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Verbindungen der „Sicherheits-Agentur-Geillinger“ (SAG) aus dem südbadischen Laufenburg und möglichen Waffentransporten aus der Schweiz an den „Osmanen Germania BC“, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Bundesregierung zunächst erklärt hatte, sie verfüge über „keine diesbezüglichen Erkenntnisse“ (Bundestagsdrucksache 18/12877, S. 9), später aber darauf hinwies, dass „zwischenzeitlich“ im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen Mitglieder des „Osmanen Germania BC“ eine Durchsuchung der SAG durchgeführt worden sei (Bundestagsdrucksache 18/13239, S. 4)?

Berlin, den 20. März 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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