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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Globaler Pakt für Migration (Global Compact for Migration)

Deutsche Beteiligung an Ausarbeitung und Verhandlungen zum Globalen Migrationspakt, Behandlung im Deutschen Bundestag, Auswirkungen auf nationale Hoheitsrechte, rechtliche Verpflichtungen, Zahlungen an die Internationale Organisation für Migration (IOM); Reduzierung irregulärer Migration, Begriffe für Flüchtlinge, Auswirkungen von UNHCR-Mittelkürzungen auf Flüchtlingssituation im Jahr 2015, Öffentlichkeitsarbeit zu Resettlement- und Relocation-Programmen betr. Umsiedlung von Flüchtlingen in Aufnahmeländer<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/149903.04.2018

Globaler Pakt für Migration (Global Compact for Migration)

des Abgeordneten Martin Hebner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Bis zum Sommer 2018 werden die zwischenstaatlichen Abkommen in der Phase 3 des Global Compact for Migration verhandelt (https://refugeesmigrants.un.org/intergovernmental-negotiations).

Die auf Basis der New Yorker Erklärung vom 16. September 2016 geplante Annahme des Rahmenabkommens und ihrer beiden Anhänge wird zahlreiche Verpflichtungen („commitments“) zu Flucht (Anhang 1 Comprehensive Refugee Response (CRR) Framework) und Migration (Anhang 2 Towards a Global Compact for Safe Orderly and Regular Migration) nach sich ziehen (https://unngls.org/images/PDF/Declaration-DRAFT_FOR_ADOPTION.pdf).

Deutschland ist im Jahr 1954 der Ursprungsorganisation des IOM (Internationale Organisation für Migration), vormals ICEM, beigetreten.

Im Jahr 2014 hat Deutschland die Zahlungen für die UNHCR-Flüchtlingsfonds vor Ort in Syrien, Jordanien, Libanon etc. um 50 Prozent gekürzt, Österreich gar um 100 Prozent. Die anderen Europäer und die USA nahmen ebenfalls Kürzungen vor (www.uno-fluechtlingshilfe.de/news/syrien-unhcr-schlaegt-alarm-das- geld-geht-aus-366.html). Der Global Compact for Migration stellt nach Auffassung der Fragesteller einen erheblichen Eingriff in die Souveränitätsrechte Deutschlands dar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche Bundesministerien und Bundesbehörden waren an der Ausarbeitung des Global Compact for Migration beteiligt?

2

Wer hat seitens der Bundesregierung den Global Compact for Migration unterzeichnet?

3

Wann wurde der Global Compact for Migration im Deutschen Bundestag behandelt?

4

Ist eine Beteiligung des Deutschen Bundestages zu dem Abkommen Global Compact for Migration vorgesehen?

5

Wer verhandelt zurzeit die Verpflichtungen im Auftrage Deutschlands?

6

Werden Hoheitsrechte durch den Global Compact for Migration eingeschränkt oder übertragen?

7

Werden Verpflichtungen finanzieller, liegenschaftlicher oder personeller Art gegenüber anderen Staaten aufgrund des Global Compact for Migration eingegangen?

8

Welche Zahlungen sind seitens Deutschland an die IOM vorgesehen?

9

Wurde der Deutsche Bundestag darüber informiert?

10

Welche Konsequenzen ergeben sich in der EU durch die Haltung von Vysegrad-Staaten und Dänemark (Austritt aus dem UNHCR) sowie dem Brexit für Deutschlands Verpflichtungen im Rahmen des Global Compact for Migration?

Was bedeutet dies für die Personenfreizügigkeit in der EU?

11

Wie will Deutschland der Sogwirkung des deutschen Sozialsystems gegenüber den Migrationswilligen begegnen?

12

Auf welcher deutschen Rechtsgrundlage ist die Differenzierung zwischen Asylsuchenden, Wirtschaftsmigranten und Kriegsflüchtlingen aufgehoben?

13

Gibt es einen Zusammenhang zwischen den oben genannten UNHCR-Mittelkürzungen und dem Beginn der Migrationskrise 2015?

14

Warum wird die Öffentlichkeit über die gezielte Umsetzung des Resettlement- und Relocation-Programms durch den Global Compact for Migration im Unklaren gelassen?

Berlin, den 26. März 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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