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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Menschenrechtslage in Ägypten

Einsatz von Folter, Forderungen der Bundesregierung zur Einhaltung der Menschenrechte, diesbzgl. Engagement auf EU-Ebene, Auswirkungen der Menschenrechtsverstöße auf bilaterale Zusammenarbeit, Rechte von Justizorganen, Verfolgung von Menschenrechtsverteidigern, Gesetz für Nichtregierungsorganisationen, Arbeitsmöglichkeiten deutscher und europäischer Organisationen, Stand der Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit, Informationsfreiheit, Verfolgung der Muslimbruderschaft, Haftbedingungen, Verhängung von Todesurteilen, Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte, Gewalt gegenüber Frauen, Heirat von Minderjährigen, Schutz von Kinderrechten, Verhaftungen aufgrund sexueller Orientierung, Religionsfreiheit, Lage von Kopten sowie Indigenen, Recht auf Bildung, Arbeitnehmerrechte<br /> (insgesamt 34 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/151604.04.2018

Menschenrechtslage in Ägypten

der Abgeordneten Kai Gehring, Margarete Bause, Omid Nouripour, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Sven Lehmann, Ulle Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Vor der Präsidentschaftswahl in Ägypten vom 26. bis 28. März 2018 hat sich die Menschenrechtslage in Ägypten weiterhin zugespitzt. Zahlreiche Berichte belegen schwere Menschenrechtsverletzungen und eine Drangsalierung der Zivilgesellschaft, die 2017 eskalierte (vgl. Länderkapitel Ägypten im Jahresbericht 2017/18 von Amnesty International). Allein im letzten Jahr wurden tausende Menschen von den Sicherheitskräften willkürlich verhaftet, gefoltert, anderweitig misshandelt oder „verschwanden“. Zahlreiche Personen wurden Opfer außergerichtlicher Hinrichtungen. Es gab unfaire Massenprozesse vor Zivil- und Militärgerichten (vgl. Länderkapitel Ägypten im Jahresbericht 2017/18 von Amnesty International). Die Bundesregierung zeigt sich seit geraumer Zeit „besorgt“ über die Menschenrechtslage in Ägypten (vgl. Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/10437). Dennoch steigen die deutschen Rüstungsexporte in das Land seit Jahren (vgl. www.taz.de/!5471852/).

Trotz der von Präsident Abdel Fattah al-Sisi immer wieder behaupteten Fortschritte Ägyptens bei der Demokratisierung (vgl. u. a. www.bbc.com/news/world-middle-east-34723002) ist die Präsidentschaftswahl nach Presseberichten weder frei noch fair (vgl. www.hrw.org/news/2018/02/13/egypt-plannedpresidential-vote-neither-free-nor-fair). Der amtierende Präsident unterdrückt jegliche Opposition und abweichende Meinungen. Seine erste Amtszeit ist von gezielten Maßnahmen geprägt, um sämtliche Freiräume zivilgesellschaftlichen Handelns und offener politischer Debatte einzuschränken. Zivilgesellschaftliche Akteure sind Diffamierungen, Drohungen, Gewalt und Inhaftierungen ausgesetzt („shrinking spaces“). Die Pressefreiheit ist stark eingeschränkt. Der Präsident sprach davon, Kritik an den Sicherheitsorganen des Landes komme „Hochverrat“ gleich (vgl. www.economist.com/news/middle-east-and-africa/21738390-his-tonehas-turned-dark-threats-and-talk-conspiracies-ahead). Besonders Homosexuelle sahen sich in den letzten Monaten einer Diffamierungskampagne und Verhaftungswelle durch die Regierung ausgesetzt (www.queer.de/detail.php?article_id=29797).

Diese repressive Politik führt nicht zu einer Stabilisierung Ägyptens. Die Zahl der Anschläge, besonders auf Minderheiten wie die etwa 10 Prozent koptischen Christen im Land, steigt beständig an. Die Sicherheitslage auf der Sinai-Halbinsel verschärft sich (www.tagesschau.de/ausland/sinai-137.html).

Auch wirtschaftlich bleiben weite Teile der Gesellschaft abgehängt. Die Rekordinflation trifft vor allem ärmere Bevölkerungsschichten und hat zu einer noch stärkeren Polarisierung der Wohlstandsverteilung geführt (vgl. www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2018/603858/EXPO_STU(2018)603858_EN.pdf).

Im Sinne einer langfristigen Stabilität muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller eine klare Haltung zu den schweren Menschenrechtsverletzungen und der zunehmenden Einschränkung politischer und wirtschaftlicher Rechte großer Bevölkerungsteile einnehmen und daran ihren weiteren Umgang mit dem Land orientieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

Inwiefern hält sich Ägypten nach Kenntnis der Bundesregierung an das Folterverbot nach Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einsatz von Folter zur Erzwingung vermeintlicher Geständnisse durch ägyptische Sicherheitskräfte und den Umgang der Justiz mit solchen Praktiken?

2

Inwiefern fordert die Bundesregierung von der ägyptischen Regierung die Einhaltung der Menschenrechte ein, und welche Erfolge hat sie dabei erzielt?

3

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der prekären Lage der Menschenrechte in Ägypten für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit, und inwiefern nimmt sie die Präsidentschaftswahl zum Anlass für eine Überprüfung ihres bisherigen Vorgehens?

4

Inwiefern plant die Bundesregierung aus menschenrechtspolitischen Gründen Veränderungen ihrer Rüstungsexportpolitik gegenüber Ägypten? Wie beurteilt die Bundesregierung Art und Umfang der deutschen Rüstungsexporte nach Ägypten auf Grundlage der Rüstungsexportrichtlinien? Wie stellt sie sicher, dass keine deutschen Rüstungsgüter für menschenrechtswidrige Praktiken genutzt werden?

5

Inwiefern kann die Bundesregierung sicherstellen, dass von Deutschland gelieferte Waffen nicht im Kampf auf der Sinai-Halbinsel eingesetzt werden?

6

Wie positioniert sich die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union zur Zusammenarbeit mit Ägypten, womit begründet sie ihre Haltung, und welche gemeinsamen Anstrengungen unternimmt Deutschland mit der EU zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Ägypten?

7

Inwiefern schließt sich die Bundesregierung den Ergebnissen der vom EU-Parlament in Auftrag gegebenen Ägypten-Studie an, derzufolge eine „klare Haltung“ der EU angesichts der brutalen Menschenrechtsverstöße in Ägypten vonnöten sei, und wenn ja, welche Schritte unternimmt sie dazu (vgl. www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2018/603858/EXPO_STU (2018)603858_EN.pdf, S. 39)?

8

Zu welchen konkreten Ergebnissen hat der Assoziationsrat EU-Ägypten geführt, der im Juli 2017 erstmals seit 2011 wieder zusammentrat (vgl. Länderkapitel Ägypten im Jahresbericht 2017/18 von Amnesty International), und welche menschenrechtspolitischen Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung diese Beratungen?

9

Wie wirkten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die im April 2017 vom Präsidenten unterzeichneten Gesetzesänderungen aus, die Garantien für faire Gerichtsverfahren schwächten und willkürliche Festnahmen, unbefristete Untersuchungshaft, Verschwindenlassen sowie die Verhängung weiterer Strafen erleichterten (vgl. Länderkapitel Ägypten im Jahresbericht 2017/18 von Amnesty International)?

10

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative in Ägypten? Wie wirkte sich das ebenfalls im April 2017 unterzeichnete Gesetz über Justizorgane (Gesetz 13/2017) aus, das den Präsidenten ermächtigte, die Vorsitzenden der Justizorgane zu ernennen?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung den Fall der Frauenrechtlerin Azza Soliman (www.amnesty.org/en/get-involved/take-action/speak-out-for-egyptwomens-rights-defender-azza-soliman/), die nach Kenntnis der Fragesteller mit einem Ausreiseverbot und der Beschlagnahmung ihres Vermögens belegt wurde?

12

Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern sowie NGOs, die als „Fall 173“ bekannt wurden (vgl. Länderkapitel Ägypten im Jahresbericht 2017/18 von Amnesty International)? Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um sich für die Beendigung des Verfahrens einzusetzen?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Reiseverbote von Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern, beispielsweise des Nadeem-Zentrums („Al Nadeem Center for Rehabilitation of Victims of Violence“) (www.sueddeutsche.de/politik/menschenrechtspreisvonamnesty-international-auszeichnung-fuer-die-zeuginnen-des-grauens-1.3839294)? Inwiefern sieht sie diese Reiseverbote als systematisches Mittel zur Einschüchterung und Unterdrückung?

14

Inwiefern gewährleistet Ägypten nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit nach Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, insbesondere im Hinblick auf Nichtregierungsorganisationen?

15

Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das im Mai 2017 unterzeichnete Gesetz, das den Behörden weitreichende Befugnisse einräumt, um NGOs die offizielle Registrierung zu verweigern oder sie aufzulösen (vgl. Länderkapitel Ägypten im Jahresbericht 2017/18 von Amnesty International)?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Status sowie die aktuellen Arbeitsmöglichkeiten deutscher und europäischer Organisationen (z. B. politische Stiftungen, Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen sowie bei Projekten zur Förderung der Zivilgesellschaft im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit)?

a) Inwiefern hat es mit Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung ein Jahr nach der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum Deutsch-Ägyptischen Kulturabkommen weitere Schritte „in Richtung Lösung“ (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/aegypten-node/170330-zusatzprotokoll/288868) gegeben?

b) Inwiefern gibt es mit der ägyptischen Regierung Vereinbarungen darüber, dass Partner der deutschen politischen Stiftungen im Land für diese Zusammenarbeit keine Repressionen zu befürchten haben?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verhaftungen und Verurteilungen von Journalistinnen und Journalisten in Ägypten sowie den Stand von Pressefreiheit und Zensur im Land? Inwiefern beurteilt sie die zunehmenden Repressionen auch gegenüber Journalistinnen und Journalisten, die sich nicht mit im engeren Sinne politischen Themen befassen, als Zeichen für eine Verschlechterung der Lage (vgl. den Fall der Berichterstattung über die historische Straßenbahn in Alexandria: www.economist.com/news/middle-east-and-africa/21738390-his-tone-hasturned-dark-threats-and-talk-conspiracies-ahead)?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verhaftungen und Verurteilungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende in Ägypten sowie den Stand der Wissenschaftsfreiheit und Kunstfreiheit, und inwiefern beurteilt sie die jüngsten Prozesse gegen Musikerinnen und Musiker wegen ihrer Liedtexte als Zeichen für eine Verschlechterung der Lage (vgl. www.tagesschau.de/ausland/musiker-aegypten-101.html)?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine verschärfte Zensur des Internets und von Onlinemedien sowie sozialen Netzwerken?

20

Inwiefern hat die Bundesregierung die Sperrung des vom Auswärtigen Amt finanzierten Portals Qantara.de (www.taz.de/!5435639/) gegenüber der ägyptischen Regierung thematisiert, und welche Konsequenzen zieht sie aus dieser Sperrung?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verfolgung von tatsächlichen oder vermeintlichen Mitgliedern der Muslimbruderschaft?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Haftbedingungen in den offiziellen Hafteinrichtungen und den Haftzentren des nationalen Geheimdienstes, insbesondere den Zugang zu anwaltlicher Beratung, die Verhängung von Einzelhaft, die Länge von Untersuchungshaft und mangelnde medizinische Versorgung?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Sicherheitskräfte Menschen verschwinden lassen und Personen außergerichtlich hinrichten (vgl. Jahresbericht von Amnesty International 2017/2018)?

24

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über unfaire Massenprozesse, die Verhängung von Todesurteilen und die Anzahl der vollstreckten Hinrichtungen?

25

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass Frauen und Mädchen in Ägypten viel zu wenig gegen sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt geschützt und im Gegenteil durch Gesetze und staatliches Handeln im täglichen Leben verstärkt diskriminiert werden?

26

Inwiefern schützt Ägypten nach Kenntnis der Bundesregierung Minderjährige vor Verheiratung und gewährleistet Heiratsfähigen, ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen (Artikel 16 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)?

27

Inwiefern setzt Ägypten nach Kenntnis der Bundesregierung die Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention um?

28

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in Ägypten viele Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung festgenommen und strafrechtlich verfolgt werden, etwa nach Zeigen der Regenbogenflagge (https://netzpolitik.org/2017/nach-zeigen-der-regenbogenflagge- social-media-ermittlungen-bei-verhaftungswelle-in-aegypten/)? Inwiefern zeichnen sich Veränderungen der rechtlichen Situation dieser Menschen ab, beispielsweise durch Initiativen aus dem ägyptischen Parlament, und hat die Bundesregierung gegen die o. g. Vorkommnisse und mögliche Verschärfungen protestiert?

29

Welche Einschränkungen der Religionsfreiheit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in Ägypten, und inwiefern kam es in jüngster Zeit zu Verschärfungen dieser Einschränkungen?

30

Inwiefern besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Klima der Straflosigkeit bei Übergriffen gegen ethnische, sexuelle und religiöse Minderheiten, insbesondere gegenüber den Kopten sowie Atheisten?

31

Inwiefern ist die rechtliche Lage der Kopten seit der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/10437 verbessert worden?

32

Inwiefern gewährleistet Ägypten nach Kenntnis der Bundesregierung den diskriminierungsfreien Zugang und das Recht auf Bildung nach Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte?

33

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verfolgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich gewerkschaftlich organisierten, von ihrem Streikrecht Gebrauch machten oder unabhängige Gewerkschaften gründeten (vgl. Länderkapitel Ägypten im Jahresbericht 2017/18 von Amnesty International), und welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Gewährleistung elementarer Arbeitnehmerrechte nach Artikel 4 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte?

34

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verweigerung der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen in Ägypten, insbesondere die der binnenvertriebenen Nubier (vgl. www.amnesty.org/en/latest/news/2017/09/ egypt-release-24-nubian-activists-detained-after-protest-calling-for- respectof-their-cultural-rights/)?

Berlin, den 21. März 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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