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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sperrung und Blockaden von Twitteraccounts durch Bundesministerien und Bundesbehörden

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Datum

23.04.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/152204.04.2018

Sperrung und Blockaden von Twitteraccounts durch Bundesministerien und Bundesbehörden

der Abgeordneten Niema Movassat, Dr. André Hahn, Dr. Petra Sitte, Anke Domscheit-Berg, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Simone Barrientos, Brigitte Freihold, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Norbert Müller (Potsdam), Zaklin Nastic, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Zeitalter der Digitalisierung weiten öffentliche Stellen und insbesondere auch Bundesbehörden und Bundesministerien ihre Kommunikationswege auf das Internet aus. So werden Unwetterwarnungen, polizeiliche Sonderlagen und eben auch die öffentliche Massenfahndung im Zuge der G-20-Proteste im Internet verbreitet. Dafür nutzen die Bundesbehörden und öffentliche Stellen auch den Microbloggingdienst Twitter. Twitter ist eine Kommunikationsplattform und damit ein soziales Netzwerk. Genutzt wird Twitter von Privatpersonen, Organisationen, Unternehmen und insbesondere auch von Journalistinnen und Journalisten.

Das Besondere an dieser Plattform ist, dass max. 280 Zeichen (Tweets) versendet werden können. Wenn man über Beiträge anderer Nutzerinnen und Nutzer informiert werden möchte, kann man ihnen folgen (Follower). Die Nutzer können Beiträge des/der Gefolgten retweeten (teilen), liken und kommentieren. Bei unangebrachten Kommentaren können Nutzer andere Nutzer blockieren. Hierdurch ist es dem geblockten Nutzer nicht mehr möglich, die Inhalte des Nutzers zu sehen, der ihn blockiert hat. Auch die Funktionen wie das Retweeten, Liken sowie Kommentieren sind dann für den blockierten Nutzer nicht mehr möglich. Twitter definiert das „Blockieren“ anderer Nutzer wie folgt: „Du wirst deren Tweets nicht in deiner Timeline sehen. Zusätzlich können dir blockierte Accounts weder folgen noch dein Profil sehen, solange sie eingeloggt sind.“

Auf die Schriftliche Frage 21 des Abgeordneten Niema Movassat (Bundestagsdrucksache 19/887) erklärte die Bundesregierung, dass in den letzten sechs Monaten 37 Twitter-Nutzer durch Bundesministerien und Bundesbehörden blockiert wurden.

Die Bundesregierung begründete die Blockaden damit, dass strafrechtsrelevante Äußerungen und/oder Verstöße gegen die Netiquette vorlagen. Dieses Verhalten ist jedoch problematisch. Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) schützt die Presse- und Informationsfreiheit. Diese Freiheitsrechte sind konstitutiv für die Demokratie. Eine Einschränkung durch staatliche Stellen (Bundesministerien und nachgeordnete Behörden) ist nur dann möglich, wenn hierfür eine gesetzliche Regelung existiert. Selbst wenn eine gesetzliche Regelung hierfür existieren würde, muss die Einschränkung verhältnismäßig sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Twitteraccounts wurden seit 2013 bis einschließlich März 2018 durch das Bundeskanzleramt, durch Bundesministerien und Bundesbehörden blockiert (bitte die einzelnen Institutionen einzeln auflisten)?

2

Wie wird eine systematische Zählung der Blockaden vorgenommen, und gibt es hierbei insbesondere Weisungen innerhalb der Bundesministerien und Bundesbehörden, Blockaden von Nutzern bei Twitter intern zu dokumentieren?

3

Nach welchen Kriterien werden Nutzer blockiert? Welche Rechtsgrundlage (Ermächtigungsgrundlage) kommt dabei zur Anwendung? Hält die Bundesregierung – falls eine entsprechende Rechtsgrundlage nicht angeführt werden kann – den Verzicht auf eine solche Ermächtigungsgrundlage für rechtmäßig?

4

Wurden Strafverfahren gegen die blockierten Nutzer eingeleitet? Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände?

5

Wie viele Nutzer wurden aufgrund rassistischer, antisemitischer, homophober, behindertenfeindlicher, islamophober oder sexistischer Äußerungen blockiert (bitte nach Bundesministerien und nachgeordneten Behörden aufschlüsseln)?

6

Wie viele blockierte Nutzer verstießen gegen die Netiquette (Verhaltensregeln)?

7

Nach welchen Kriterien werden durch die Bundesministerien und Bundesbehörden die Netiquette aufgestellt? Gibt es einheitliche Regelungen hierzu?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Netiquette der einzelnen Bundesministerien und Bundesbehörden?

9

Welche Stellen in den jeweiligen Bundesministerien und nachgeordneten Stellen entscheiden über eine Blockade der Nutzer?

10

Waren unter den blockierten Nutzern Journalistinnen und Journalisten? Wenn ja, wie viele Journalistinnen und Journalisten wurden seit 2013 blockiert (bitte nach Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden auflisten)?

11

Inwiefern werden bei Blockaden von Nutzern die Grundrechte der Betroffenen wie Informations- und Pressefreiheit (Artikel 5 GG) berücksichtigt? Und welche Stellen in den jeweiligen Bundesministerien und Bundesbehörden nehmen die verfassungsrechtlich notwendige Abwägung vor?

Berlin, den 28. März 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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