Personalreserve für den Auswärtigen Dienst
der Abgeordneten Omid Nouripour, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Ekin Deligöz, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Gesetz über den Auswärtigen Dienst sieht eine „angemessene Personalreserve“ für den Auswärtigen Dienst vor. Sie soll eine „sachgerechte Personalplanung unter den besonderen Bedingungen des Auswärtigen Dienstes“ gewährleisten und insbesondere den folgenden Zwecken dienen:
- vorübergehende Verstärkung bei besonderen Belastungen infolge auslandsbezogener politischer Entwicklungen, internationaler Konferenzen oder aus sonstigen Gründen,
- angemessene fachliche und fremdsprachliche Aus- und Fortbildung,
- Vorbereitung auf Versetzungen und persönliche Einführung in die Dienstgeschäfte durch den Amtsvorgänger.
Für die Personalreserve werden laut Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Omid Nouripour vom 24. Januar 2018 derzeit 129 Stellen vorgehalten.
Im Bundeshaushalt 2006 lag die Anzahl dieser Stellen ebenfalls bei 129. Die damalige schwarz-rote Bundesregierung konstatierte allerdings einen deutlich höheren Bedarf: Die Personalreserve „erreicht damit aber insgesamt bei weitem nicht den Wert von rd. 8 Prozent der Planstellen des Auswärtigen Amts, d. h. rd. 500 Stellen, die erforderlich sind, um die Vorbereitung der Beschäftigten auf neue Verwendungen zu leisten, die Kontinuität der Aufgabenwahrnehmung bei ständiger Rotation zu bewahren und die Reaktionsfähigkeit des Auswärtigen Dienstes auf unvorhersehbare außenpolitische Entwicklungen und Krisen wie bei der Tsunami-Katastrophe oder der Evakuierung von Deutschen aus dem Libanon zu garantieren“. Weiter: „Mittelfristig muss die Personalreserve auf den tatsächlich benötigten Bedarf von rd. 8 Prozent der Gesamtstellenzahl des Auswärtigen Amts erhöht werden, um dem vielfachen Aufgabenzuwachs als Folge der ständigen Verdichtung der internationalen Beziehungen auf allen Feldern Rechnung zu tragen“. (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 25. Juli 2006 auf Bundestagsdrucksache 16/2298).
Im Koalitionsvertrag 2018 zwischen CDU, CSU und SPD verpflichten sich die Koalitionsparteien zu einer angemessenen Mittelausstattung zur „vollständigen Umsetzung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst 1990 entwickelt (bitte nach Anzahl der Stellen, getrennt nach Zentrale und Auslandsvertretungen, einzelnen Besoldungs-/Entgeltgruppen sowie Besetzung nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Zahl der für die Personalreserve vorgehaltenen Stellen seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst 1990 entwickelt (bitte nach einzelnen Besoldungsgruppen aufschlüsseln)?
Wie hoch müsste aktuell die Anzahl der Planstellen der Personalreserve nach Einschätzung der Bundesregierung sein, um die im Gesetz über den Auswärtigen Dienst genannten Zwecke vollständig erfüllen zu können, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Personalreserve in dem für erforderlich erachteten Umfang künftig zu erreichen?
Aus welchen Gründen konnte die für erforderlich erachtete Personalreserve der Planstellen des Auswärtigen Amts bislang nicht erreicht werden?
Wie viele der 129 Stellen, die derzeit als Personalreserve vorgehalten werden, entfallen jeweils auf die einzelnen im Gesetz über den Auswärtigen Dienst dargestellten Zwecke für diese Reserve?
Wie teilen sich die 129 Stellen auf die einzelnen Besoldungsgruppen auf?
Welche Auslandsvertretungen wurden in den vergangenen drei Jahren infolge auslandsbezogener politischer Entwicklungen bzw. internationaler Konferenzen mit wie vielen Stellen aus dem Pool der Personalreserve vorübergehend verstärkt (bitte nach Laufbahn aufschlüsseln)?
Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amts (Stammpersonal), die 2017 im Vorfeld ihrer Versetzung an eine Auslandsvertretung für eine mindestens vierwöchige Sprachfortbildung zur gezielten Vorbereitung auf die fremdsprachlichen Gegebenheiten am neuen Dienstort freigestellt wurden?
Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Ressorts, die 2017 im Vorfeld ihrer Versetzung an eine Auslandsvertretung für eine mindestens vierwöchige Sprachfortbildung zur gezielten Vorbereitung auf die fremdsprachlichen Gegebenheiten am neuen Dienstort freigestellt wurden (bitte nach Ressort aufschlüsseln)?
Wie begründet die Bundesregierung, dass Militärattachés in der Regel für einen deutlich längeren Zeitraum vor ihrer Versetzung an eine Auslandsvertretung zu Fortbildungszwecken freigestellt werden als Angehörige anderer Ressorts?
Können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Dienstes im Rahmen des derzeitigen Stellenplans ausreichend auf die Übernahme von neuen Auslandsdienstposten vorbereitet werden?
Welcher Zeitraum steht bei Versetzungen an eine Auslandsvertretung üblicherweise bzw. im Durchschnitt zur „persönlichen Einführung in die Dienstgeschäfte durch den Amtsvorgänger“ zur Verfügung?
Sind die deutschen Auslandsvertretungen nach Einschätzung der Bundesregierung insgesamt personell ausreichend ausgestattet?
An welchen bestehenden Auslandsvertretungen bzw. neuen Standorten plant die Bundesregierung personelle Verstärkungen (bitte nach Laufbahn aufschlüsseln)?
An welchen Auslandsvertretungen wären personelle Verstärkungen notwendig, können aber aufgrund der derzeitigen Personalreserve nicht umgesetzt werden?
Wie schätzt die Bundesregierung die personelle Ausstattung des Auswärtigen Dienstes im Vergleich zu den Auswärtigen Diensten anderer Länder, insbesondere Frankreich, Großbritannien und Italien, ein?
Ist der Auswärtige Dienst nach Einschätzung der Bundesregierung insgesamt personell ausreichend ausgestattet?