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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verhandlungen über das Handelsabkommen der Europäischen Union mit den Mitgliedstaaten des südamerikanischen Mercosur

Verhandlungsstand zu dem Freihandelsabkommen, Prioritäten und erhoffte Vorteile, verbliebene Streitpunkte, Regelungen betr. Verbot von Exportsteuern bzw. -zölle, Menschenrechte, Vorsorgeprinzip beim Verbraucherschutz, Nachhaltigkeit, ökologische und Verbraucherschutz-Standards, gentechnisch veränderte Organismen, Rückstände in Lebensmitteln, Rindfleischproduktion und Flächenverbrauch, Import verdorbenen oder aus illegalen Schlachthöfen stammenden Fleisches, Schutz geistigen Eigentums (Medikamentenversorgung, Zugang zu Saatgut), Ernährungssouveränität, Marktöffnung für Dienstleistungen, öffentliche Beschaffung<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

08.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/159111.04.2018

Verhandlungen über das Handelsabkommen der Europäischen Union mit den Mitgliedstaaten des südamerikanischen Mercosur

der Abgeordneten Katharina Dröge, Uwe Kekeritz, Harald Ebner, Friedrich Ostendorff, Renate Künast, Dr. Franziska Brantner, Annalena Baerbock, Kai Gehring, Dieter Janecek, Christian Kühn (Tübingen), Beate Müller-Gemmeke, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Europäische Union (EU) verhandelt derzeit mit den Mercosur-Staaten (Mercosur = Gemeinsamer Markt des Südens) Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay über ein Freihandelsabkommen (http://ec.europa.eu/trade/ policy/countries-and-regions/regions/mercosur/). Medienberichten zufolge sind die Verhandlungen bereits weit fortgeschritten und sollen womöglich schon im März 2018 abgeschlossen werden (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/cecilia-malmstroem-diese-frau-verteidigt-das-weltoffene-europa-1.3892908). Die Vertiefung der Handelsbeziehungen auf der Grundlage fairer Standards ist nach Ansicht der Fragesteller richtig. Hierzu stellen sich mit Blick auf das Mercosur-Abkommen eine Reihe von Fragen.

Die Verhandlungen finden auf Grundlage eines Mandats aus dem Jahre 1999 statt und dauern nun schon fast 20 Jahre an. Das Abkommen beinhaltet bisher größtenteils den Abbau von Zöllen und die Errichtung und Ausweitung von Importquoten. Hierbei wird sich die EU voraussichtlich u. a. zu Einfuhrquoten von südamerikanischem Rindfleisch und Ethanol verpflichten. Die Mercosur-Staaten sollen im Gegenzug ihre Zölle für Industriegüter aus der EU, z. B. Autos und Autoteile, senken (www.taz.de/EU-Handel-mit-Suedamerika/!5464349/).

Allerdings fehlen dem Mercosur-Abkommen bisher die verbindliche Verankerung des Vorsorgeprinzips und sanktionsbewehrte ökologische und soziale Standards (www.greenpeace.org/austria/de/presse/presseaussendungen/Greenpeace-EU-Mercosur-Abkommen-schadet-Umwelt-und-bedroht-heimische-Landwirtschaft-/).

Ohne diese Standards kann der Abbau von Handelsbarrieren nach Einschätzung der Fragesteller negative menschenrechtliche Folgen und negative Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Umwelt haben.

Die Bundesregierung muss nach Ansicht der Fragesteller zudem Antworten geben, wie sich die Importquoten für Rindfleisch auf die europäische Landwirtschaft auswirken. Auch kann die stark wachsende Rindfleischproduktion in Südamerika und insbesondere in Brasilien die Abholzung des Amazonas beschleunigen und die Umweltzerstörung und Landkonflikte verschärfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen um das Freihandelsabkommen mit den Mitgliedstaaten des Mercosur, und wann werden die Verhandlungen nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich abgeschlossen werden?

2

Welche Vorteile erhofft sich die Bundesregierung durch das Mercosur-Abkommen?

3

Welche Prioritäten hat die Bundesregierung für die Verhandlungen, und warum?

4

Über welche Passagen des Abkommens wurde bisher noch keine Einigung erzielt, und welche unterschiedlichen Auffassungen der Verhandlungspartner sind dafür verantwortlich (bitte begründen)?

5

Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Freihandelsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten des Mercosur und der EU ein Verbot von sogenannten Exportsteuern bzw. Zölle auf Exporte vorsehen, mit denen die Ausfuhr heimischer Rohstoffe beschränkt werden kann, um den Aufbau einer weiterverarbeitenden Industrie zu unterstützen, wie es derzeit etwa in Argentinien praktiziert wird? Unterstützt die Bundesregierung ein Verbot von Exportsteuern im Mercosur-Abkommen und grundsätzlich, und wenn ja, warum?

6

Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Freihandelsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten des Mercosur und der EU eine menschenrechtliche Folgenabschätzung und ein entsprechendes Monitoring vorsehen? Unterstützt die Bundesregierung so ein Monitioring im Mercosur-Abkommen, und wenn nein, warum nicht?

7

Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Freihandelsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten des Mercosur und der EU eine Menschenrechtsklausel vorsehen, die auch Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Umsetzung des Abkommens ahndet, wenn die Verantwortung nichtstaatlicher Akteure nachgewiesen wird? Unterstützt die Bundesregierung die Verankerung einer solchen Menschenrechtsklausel im Mercosur-Abkommen, und wenn nein, warum nicht?

8

Wird das Freihandelsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten des Mercosur und der EU nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorsorgeprinzip als wichtigen Pfeiler europäischer Verbraucherschutzpolitik „horizontal“ über das gesamte Abkommen hinweg absichern, beispielsweise durch eine Formulierung wie „Keine Vorschrift diese Vertrages darf eine Regulierung aufgrund des Vorsorgeprinzips verhindern.“ (bitte erläutern)? Unterstützt die Bundesregierung die „horizontale“ Verankerung des Vorsorgeprinzips im Mercosur-Abkommen, und wenn nein, warum nicht?

9

Soll es im Mercosur-Abkommen ein Nachhaltigkeitskapitel geben, und wenn ja, enthält dies einen Sanktionsmechanismus, womit Verstöße gegen darin definierte Standards bzw. dort aufgeführte internationale Normen zum Schutz von Umwelt, Klima und Arbeitnehmern geahndet werden können? Unterstützt die Bundesregierung ein solches sanktionsbewehrtes Nachhaltigkeitskapitel, und wenn nein, warum nicht?

10

Wie werden die Bundesregierung und die Europäische Union verhindern, dass aus wachsenden Importquoten Druck auf ökologische und Verbraucherschutz-Standards in Deutschland und der Europäischen Union entsteht?

11

Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung abgesichert, dass Zertifizierungen und Kennzeichnungsregeln für die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVOs) in der bisherigen Form abgesichert sind bzw. ausgebaut werden können (Kennzeichnung der Fütterung mit GVO am Endprodukt)?

12

Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung abgesichert, dass das bestehende Niveau an Verbraucherschutz hinsichtlich Rückständen in Lebensmitteln mindestens erhalten bleibt bzw. Verschärfungen bei der Regulierung hinsichtlich Rückständen in Lebensmitteln auch nach Abschluss des Freihandelsabkommens und seines Bezugs auf das Abkommen der Welthandelsorganisation über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (SPS) weiter möglich sein werden?

13

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine Einigung über die Höhe der Importquoten für Rindfleisch erzielt worden,

a) und wenn ja, in welcher Höhe,

b) und wenn nein, weshalb nicht, und was fordern die jeweiligen Verhandlungspartner?

14

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch das Mercosur-Abkommen auf die Rindfleischproduktion in Deutschland?

15

Wie werden sich nach Auffassung der Bundesregierung die durch Importquoten der EU im Rahmen des Mercosur-Abkommens nach Einschätzung der Fragesteller voraussichtlich weiter steigende Rindfleischproduktion in Brasilien auf die fortschreitende Abholzung des Regenwaldes auswirken, nachdem erst vor wenigen Tagen das oberste Gericht in Brasilien (vgl. www.taz.de/!5479705/) die Amnestie für illegale Rodungen im Amazonas sowie die Ausweitung legaler Rodungen bestätigt hat (https://soundcloud.com/swrumwelt/amazonas-1)?

a) Welche Mechanismen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Mercosur-Abkommens vereinbart worden, damit durch die prognostizierte steigende Rindfleischproduktion in den südamerikanischen Ländern und die damit steigende Flächeninanspruchnahme die Entwaldung insbesondere in Brasilien nicht weiter zunimmt (vgl. www.misereor.de/fileadmin/user_upload/Studie_MERCOSUR_Misereor.pdf)?

b) Inwiefern trägt nach Auffassung der Bundesregierung die voraussichtlich weiter steigende Rindfleischproduktion in den südamerikanischen Ländern im Rahmen des Mercosur-Abkommens zu einer Verschärfung der Landkonflikte mit Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sowie Indigenen bei (bitte begründen)?

c) Welche Mechanismen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Mercosur-Abkommens vereinbart worden, damit die prognostizierte steigende Rindfleischproduktion in den südamerikanischen Ländern sklavenartiger Beschäftigung insbesondere in der Viehwirtschaft und im Holzeinschlag in Brasilien nicht Vorschub leistet (vgl. www.misereor.de/fileadmin/user_upload/Studie_MERCOSUR_Misereor.pdf)?

16

Wie möchte die Bundesregierung mit Blick auf die im Mercosur-Abkommen geregelten steigenden Fleischimporte aus Südamerika zukünftig sicherstellen, dass verdorbenes Fleisch aus Südamerika nicht wieder in die EU und nach Deutschland gelangen kann, angesichts der großen Mengen verdorbener Ware, die während des letzten „Gammelfleisch“-Skandals in Brasilien in die EU eingeführt wurden (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verbraucherschutzeu-stoppt-gammelfleisch-importe-aus-brasilien-1.3436340)?

17

Wie kann nach Kenntnis der Bundesregierung garantiert werden, dass im Rahmen des Mercosur-Abkommens kein Fleisch aus Südamerika in die EU und nach Deutschland gelangen kann, das aus den 71 Prozent der Schlachthöfe im Bundesstaat Amazonas kommt, die als illegal gelten (vgl. www.misereor.de/fileadmin/user_upload/Studie_MERCOSUR_Misereor.pdf)?

18

Weshalb befürwortet die Bundesregierung ein eigenes Kapitel zum Schutz geistigen Eigentums im Mercosur-Abkommen (schriftliche Beantwortung der Nachfragen von Katharina Dröge in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 28. Februar 2018 durch den Parlamentarischen Staatssekretär Dirk Wiese), obwohl die Vertragsparteien bereits multilaterale Vereinbarungen zum Schutz geistigen Eigentums abgeschlossen haben (z. B. im Rahmen der World Intellectual Property Organization sowie des Übereinkommens der Welthandelsorganisation – WTO – über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums –TRIPS)?

19

Wie möchte die Bundesregierung bzw. die EU-Kommission konkret verhindern, dass das Kapitel zum Schutz geistigen Eigentums im Mercosur-Abkommen dem öffentlichen Gesundheitssystem Brasiliens massive Mehrkosten verursacht und die Versorgung von Patienten mit Medikamenten erschwert, wie eine Studie der brasilianischen Forschungseinrichtung Fiocruz nahelegt (www.ensp.fiocruz.br/portal-ensp/informe/site/arquivos/anexos/01abfe4ae54f0d6efd743fe6eea6abe259bdb702.PDF)?

20

Wie wird nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen des Mercosur-Abkommens sichergestellt, dass insbesondere der Zugang zu Saatgut und die Verbreitung ((klein-)bäuerlicher Saatgutzüchtungen nicht eingeschränkt wird, vor dem Hintergrund, dass das europäische Verhandlungsmandat den Schutz geistiger Eigentumsrechte über die Bestimmungen des TRIPS-Abkommens der WTO hinausgehend vorsieht sowie die Bestimmungen des UPOV-Übereinkommens von 1991 (UPOV= Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen), welchem bis dato noch keines der Mercosur-Staaten beigetreten ist?

21

Wie wird nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen des Mercosur-Abkommens sichergestellt, dass das Abkommen die Ernährungssouveränität der Länder durch beispielsweise eine möglichst hohe Saatgutvielfalt und Zugang zu Land gewährleistet, statt die Aussaht sogenannter Cash-Crops weiter zu steigern?

22

Sind in dem Mercosur-Abkommen nach Kenntnis der Bundesregierung Regeln für eine Öffnung bestimmter Märkte für Dienstleistungen enthalten, und wenn ja, für welche Märkte?

23

Sind in dem Mercosur-Abkommen nach Kenntnis der Bundesregierung Regeln für die öffentliche Beschaffung enthalten, und wenn ja, für welche Verwaltungsebenen in der EU und den Mercosur-Staaten?

Berlin, den 6. April 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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