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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Personelle und finanzielle Ausstattung von Bundesbeauftragten sowie Beauftragten und Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bundesregierung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

Datum

26.05.2026

Aktualisiert

29.05.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/591112.05.2026

Personelle und finanzielle Ausstattung von Bundesbeauftragten sowie Beauftragten und Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bundesregierung

der Abgeordneten Max Lucks, Dr. Sebastian Schäfer, Deborah Düring, Jamila Schäfer, Andreas Audretsch, Agnieszka Brugger, Kassem Taher Saleh, Leon Eckert, Simone Fischer, Schahina Gambir, Lamya Kaddor, Ricarda Lang, Luise Amtsberg, Claudia Müller, Omid Nouripour, Lisa Paus, Dr. Paula Piechotta, Claudia Roth, Stefan Schmidt, Awet Tesfaiesus, Katrin Uhlig, Robin Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat zahlreiche (Bundes-)Beauftragte und Koordinatorinnen und Koordinatoren. Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode heißt es, dass das ausgeuferte Beauftragtenwesen des Bundes um rund 50 Prozent reduziert werden solle (vgl. S. 57). Vor diesem Gesamthintergrund stellt sich die Frage, wie sich die Ausstattung der jeweiligen Beauftragten der Bundesregierung nach einem Jahr gestaltet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie stellt sich aktuell die personelle und finanzielle Ausstattung sämtlicher Beauftragter, Bundesbeauftragter sowie Koordinatorinnen und Koordinatoren der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) in den einzelnen Bundesministerien im Vergleich zur 20. Legislaturperiode dar (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen (Bundes-)Beauftragten und Koordinatorinnen und Koordinatoren, den jeweiligen Planstellen in einfacher, mittlerer, gehobener, höherer Dienst und vergleichbaren Tarifbeschäftigen sowie nach Teil- und Vollzeit und deren tatsächlicher Besetzung in FTE, Haushaltsmitteln sowie sonstigen Sach- und Personalkosten)?

2

Welche Kriterien wurden als Grundlage für die Entscheidung darüber herangezogen, welche der Beauftragtenposten dem Koalitionsvertrag entsprechend gekürzt werden sollten?

3

In welcher Höhe können bei den Beauftragten, Bundesbeauftragen und Koordinatorinnen und Koordinatoren im Vergleich zur letzten Legislaturperiode Haushaltsmittel pro Jahr eingespart werden?

4

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung einzelne Beauftragte oder Koordinatorinnen und Koordinatoren, die überflüssig sind?

Berlin, den 4. Mai 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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