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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Offshore-Rettungsinfrastruktur

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

27.04.2026

Aktualisiert

28.04.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/560227.04.2026

Offshore-Rettungsinfrastruktur

der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Janosch Dahmen, Michael Kellner, Katrin Uhlig, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ein industrie- und naturverträglicher Ausbau der Offshore-Windenergie ist ein zentraler Baustein der Energiewende und der Sicherung der Energieversorgung in einem möglichen 100 Prozent-Erneuerbaren-Energiesystem. Dafür ist es nach Ansicht der Fragestellenden zwingend erforderlich, Planungssicherheit für die Branche zu schaffen, um weiter Investitionen zu ermöglichen, Arbeitsplätze zu sichern und den Ausbaupfad verlässlich umzusetzen.

Mit dem fortschreitenden Ausbau verlagern sich zugleich Errichtungs-, Betriebs-, Wartungs- und perspektivisch auch Rückbauarbeiten zunehmend in küstenferne Bereiche der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Damit steigen sowohl die Zahl der dort tätigen Beschäftigten als auch die Anforderungen an eine leistungsfähige, wetter- und tageszeitunabhängige Rettungsinfrastruktur.

Bislang wird die Sicherstellung der Rettung in der AWZ im Wesentlichen über projektbezogene Nebenbestimmungen in Planfeststellungsbeschlüssen den jeweiligen Betreibern auferlegt. Diese organisieren die Rettung überwiegend individuell, insbesondere durch landseitig stationierte, luftgebundene Rettungsmittel. Mit zunehmender Entfernung der Offshore-Flächen vom Festland stößt dieses Modell jedoch strukturell an Grenzen.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat auf Initiative der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein und mit Unterstützung der übrigen Küstenländer einen Gesetzentwurf zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes vorgelegt (Bundestagsdrucksache 21/2735), der unter anderem die Einrichtung eines Rettungsinfrastrukturverbandes als bundesunmittelbare Körperschaft öffentlichen Rechts vorsieht. Die Bundesregierung hat diesen Gesetzentwurf abgelehnt und ihn als verfrüht, bürokratisch und nicht bedarfsgerecht bewertet. Zugleich verweist sie auf laufende Prüfungen alternativer Modelle, insbesondere auf eine bedarfsgerechte Rettungsinfrastruktur, die auf der Innovationskraft der Wirtschaft und einer gesamtschuldnerischen Verantwortung der Vorhabenträger von Offshore-Windparks beruhen soll.

Es besteht daher ein erhebliches Interesse an Klarheit darüber, welche konkreten Alternativen die Bundesregierung tatsächlich verfolgt, auf welcher fachlichen Grundlage diese beruhen und wie dabei Koordination, Finanzierung und Durchsetzung einheitlicher Anforderungen sichergestellt werden sollen.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

In welchem quantitativen Umfang kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 in der deutschen AWZ beim Betrieb und Wartung von Offshore-Windenergieanlagen, Konverterplattformen und Offshore-Kabeln zu Unfällen oder akuten Erkrankungsfällen, die einen rettungsdienstlichen Einsatz erforderlich machten (bitte nach Nord- und Ostsee aufschlüsseln)?

2

Ab wann hält die Bundesregierung eine zusätzliche funktionsfähige Rettungsinfrastruktur für küstenferne Offshore-Projekte – insbesondere für die Offshore-Windgebiete seewärts der Schifffahrtsroute 10 – für erforderlich?

Wie wird diese Prognose – anhand der bekannten Parameter (insbesondere Flugzeit, Prähospitalzeit, kritisches Intervall bis zur definitiven ärztlichen Versorgung auf den Anlagen (primäre und sekundäre Rettung), prognostizierte Einsatzzahl sowie witterungsbedingte Einschränkungen) – fachlich begründet?

3

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung – unter Zugrundelegung der in Frage Ziff. 2 benannten Parameter (insbesondere Flugzeit, Prähospitalzeit, kritisches Intervall bis zur definitiven ärztlichen Versorgung auf den Anlagen, prognostizierte Einsatzzahl sowie witterungsbedingte Einschränkungen) – aktuell sichergestellt, dass in den bestehenden Offshore-Windparks die technische und medizinische Rettung unter realen Einsatzbedingungen tatsächlich funktionsfähig umgesetzt wird?

4

In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der rettungsdienstlichen Einsätze nach Frage Ziff. 1 zu kritischen Situationen, in denen die soeben genannten Parameter teilweise bzw. nicht eingehalten werden konnten?

Welche gesundheitlichen Folgen traten nach Kenntnis der Bundesregierung bei den betroffenen Personen auf.

5

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung aktuell vor zur Zusammenarbeit bzw. Koordination von Rettungseinsätzen zwischen den Betreibern, den Leistungserbringern der Notfallrettung und den Organisationen der Koordination von Rettungseinsätzen auf See (wie beispielsweise dem MRCC), und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?

6

Wird von der Bundesregierung aktuell ein Anpassungs- oder Ergänzungsbedarf der Organisation der Offshore-Rettung bzw. der Rettungsinfrastruktur gesehen, wenn ja, wo konkret?

7

Welche Annahmen zu Umfang, Größenordnung und zeitlichem Umsetzungsbedarf zusätzlicher Rettungsinfrastruktur – insbesondere mit dem geplanten Ausbau von Windenergieanlagen in Offshore-Windgebieten seewärts der Schifffahrtsroute 10 – liegen der Bundesregierung derzeit vor?

8

Bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der laufenden fachlichen Prüfungen durch die laufenden Arbeitsgruppen im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und bis wann sollen darauf aufbauend Entscheidungen über die künftige Organisation der Offshore-Rettung getroffen werden?

9

Inwiefern werden die Ergebnisse der Studie der Übertragungsnetzbetreiber zur Rettungsinfrastruktur, die durch das Klinikum Oldenburg durchgeführt wird (siehe dazu: www.wind-energy-network.de/projekte/studie-offshore-rettungskette/), absehbar in die Arbeit der Arbeitsgruppen im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie integriert?

10

Ab wann sieht die Bundesregierung es als notwendig an, dass eine funktionsfähige Offshore-Rettung zur Sicherstellung der Notfallrettung in den küstenfernen Gebieten der AWZ (insbesondere seewärts der Schifffahrtsroute 10) aufgebaut sein muss?

11

Welchen Zeitrahmen sieht die Bundesregierung mindestens für Konzeption, Ausschreibung und Aufbau einer funktionsfähigen Offshore-Rettung für die Gebiete in der AWZ (insbesondere seewärts der Schifffahrtsroute 10) vor?

12

Warum hält die Bundesregierung die Schaffung der rechtlichen Möglichkeit für eine organisatorische Lösung in Form eines Verbandes (wie in der Bundestagsdrucksache 21/2735 vorgeschlagen) zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für zielführend, und welche rechtlichen, fachlichen oder zeitlichen Gründe liegen dieser Einschätzung zugrunde?

13

Welche konkreten Unsicherheiten bestehen nach Auffassung der Bundesregierung aktuell noch im Hinblick auf eine valide Bewertungsgrundlage für den technischen und organisatorischen Bedarf der küstenfernen Offshore-Rettung, und welche Erkenntnisse fehlen hierfür konkret?

14

Welche konkreten Alternativen zu einer gemeinschaftlich organisierten Rettungsinfrastruktur prüft die Bundesregierung derzeit (bitte jede Alternative einzeln benennen)?

15

Welche rechtlichen Instrumente sollen für diese Alternativen jeweils genutzt werden (z. B. Gesetz, Verordnung, Nebenbestimmungen in Planfeststellungsbeschlüssen, vertragliche Betreiberpflichten)?

16

Wie soll in den von der Bundesregierung geprüften Alternativen jeweils die Koordination zwischen mehreren in der AWZ tätigen Betreibern, den Leistungserbringern der Notfallrettung und den Organisationen der Koordination von Rettungseinsätzen auf See (wie beispielsweise dem MRCC) sichergestellt werden, insbesondere bei parallelen Großbaustellen oder gleichzeitigen Einsatzlagen?

17

Welche Annahmen trifft die Bundesregierung zur finanziellen Größenordnung (Investitions- und Betriebskosten) einer zusätzlichen Offshore-Rettungsinfrastruktur, die über die heutigen küstennahen Strukturen hinausgeht?

18

Welche Risiken entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Anlagen- und Netzbetreibern durch eine gesamtschuldnerische Haftung?

Wie werden etwaige Risiken hinsichtlich Höhe, Umfang, Eintrittswahrscheinlichkeit, Versicherbarkeit sowie Auswirkung auf die Finanzierungskosten und die Möglichkeit des Fremdkapitaleinsatzes von Offshore-Vorhaben durch die Bundesregierung bewertet?

19

Welche Auswirkung auf den Offshore-Ausbaupfad wird eine gesamtschuldnerische Haftung nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich haben?

Wie bewertet die Bundesregierung die Zukunft der Offshore-Windenergie in Deutschland grundsätzlich, wenn in einem Modell “gesamtschuldnerischer Verantwortung” Betreiber und Übertragungsnetzbetreiber nicht versicherbare Risiken übernehmen müssen?

20

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass bei der Organisation und Finanzierung möglicher zusätzlicher Rettungskapazitäten eine faire Lastenverteilung zwischen bestehenden und zukünftigen Offshore-Betreibern erfolgt und keine einzelnen Unternehmen durch Vorfinanzierungspflichten oder Haftungsrisiken überproportional belastet werden?

21

Inwieweit prüft die Bundesregierung Finanzierungsmodelle, die eine planbare, transparente und langfristig tragfähige Refinanzierung zusätzlicher Rettungsinfrastruktur ermöglichen, etwa durch strukturierte Gebührenoder Beitragsmodelle anstelle individueller Betreiberlösungen?

22

Welche technischen Organisationsvarianten zusätzlicher Rettungsinfrastruktur (z. B. seegestützte Einheiten, offshorebasierte feste Strukturen oder die systematische Nutzung bestehender Offshore-Infrastruktur) werden derzeit in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht geprüft und von wem sollen diese operativ umgesetzt werden?

23

Nach welchen Kriterien vergleicht die Bundesregierung diese Varianten, insbesondere im Hinblick auf Versorgungssicherheit (Sicherstellung der Rettung), Kostenstabilität, Skalierbarkeit mit dem Offshore-Ausbau und die Vermeidung von Ausbauhemmnissen?

24

Wie bewertet die Bundesregierung den möglichen Zielkonflikt, dass gegebenenfalls bereits im Vorfeld mit dem Aus- und Aufbau der Rettungsinfrastruktur begonnen werden soll, obwohl erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird, wer Errichter und Betreiber der jeweiligen Windparks sein wird?

25

Inwiefern befürchtet die Bundesregierung, dass Unsicherheiten in Bezug auf diesen möglichen Zielkonflikt negative Auswirkungen auf das Bieterverhalten bei weiteren Auktionen zu Vergaben von Flächen für Offshore-Windparks haben wird?

Berlin, den 20. April 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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