Mögliche Verbindungen zwischen christlichem Fundamentalismus und Rechtsextremismus in Deutschland
der Abgeordneten Marlene Schönberger, Lamya Kaddor, Dr. Konstantin von Notz, Schahina Gambir, Marcel Emmerich, Lukas Benner, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Kirchen, christlichen Wohlfahrtsverbände, Hilfswerke und Jugendorganisationen sind eine zentrale Säule im Kampf gegen Rechtsextremismus und eine starke Stimme für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Sie handeln und positionieren sich eindeutig und wahrnehmbar gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus und engagieren sich für eine offene und demokratische Gesellschaft. So spricht sich etwa die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) „gegen rechtspopulistische, rechtsextreme, rassistische, minderheitenfeindliche und völkisch-nationalistische Einstellungen” aus (www.ekd.de/kirche-gegen-rechtspopulismus-und-rechtsextremismus-49866.htm). Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) bezeichnet „Rechtsextremismus als derzeit drängendste Gefahr für die freiheitliche Ordnung” (www.dbk.de/katholischer-preis-gegen-fremdenfeindlichkeit/die-initiative). Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche und Rechtsextremismus (BAG K+R) setzt sich dafür ein, dass „Kirchen und kirchliche Einrichtungen Orte demokratischer Alltagskultur sind, an denen Menschen Rechtsextremismus, Rechtspopulismus und den vielfältigen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit mit Haltung und christlichen Werten entgegentreten“ (https://bagkr.de/ueber-uns/selbstverstaendnis/). Insgesamt sind die Kirchen ein unverzichtbarer Bestandteil einer aktiven Zivilgesellschaft, die sich im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vehement gegen extremistische Tendenzen und Vereinnahmung zur Wehr setzt. Umso mehr ist es im eigenen Interesse, extremistischen Tendenzen in den eigenen Reihen frühzeitig und mit der notwendigen Entschlossenheit entgegenzutreten.
Medienberichte zeigen, dass vereinzelte, in Publikationen teilweise als christlich-fundamentalistisch bezeichnete Gruppierungen, Einzelpersonen, Netzwerke und Online-Akteurinnen und Akteure mit großer Reichweite unter Bezugnahme auf das Christentum rechtskonservative bis rechtsextreme, queerfeindliche, antifeministische, rassistische, antisemitische und demokratiefeindliche Positionen verbreiten (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/wdr/afd-christentum-social-media-influencer-100.html). So werden unter anderem auch zwei freikirchliche Gemeinden in Baden-Württemberg vom Verfassungsschutz beobachtet, weil sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen und extremistische Verschwörungstheorien verbreiten sollen. Sicherheitsbehörden sehen die Gefahr, dass radikalisierte Einzelpersonen aus diesem Milieu Gewalttaten begehen könnten (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/wie-extreme-freikirchen-gegen-politiker-und-homosexuelle-hetzen-100.html). Zugleich erreichen teilweise als christlich-fundamentalistisch bezeichnete Influencerinnen und Influencer große Reichweiten in den sozialen Netzwerken, sprechen gezielt junge Zielgruppen an und verbreiten teilweise rechtsextreme Inhalte (www1.wdr.de/nachrichten/rechte-christfluencer-social-media-100.html).
Einige teilweise als christlich-fundamentalistisch bezeichnete Akteurinnen und Akteure weisen enge Verbindungen zur Alternative für Deutschland (AfD) auf. Eine geplante Veranstaltung der AfD im Landtag von Baden-Württemberg mit entsprechenden Influencerinnen und Influencern wurde durch die Landtagspräsidentin im Juli 2025 untersagt, nachdem laut Medienberichten das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg mehrere der Eingeladenen als Protagonisten aus dem Bereich Rechtsextremismus bzw. Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates eingestuft hatte, darunter Leonard Jäger („Ketzer der Neuzeit“) (www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.praesidentin-gegen-afd-fraktion-aras-verbannt-rechte-influencer-aus-landtag.f56a30fc-fb95-40bd-9461-3fa560c06cad.html; der seinerzeit benannte Phänomenbereich verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates ist zwischenzeitlich wieder aufgegeben worden, das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in diesem Zuge jedoch erklärt, „dass aber solche Personen oder Gruppierungen aus diesem ehemaligen Phänomenbereich weiterhin bearbeitet [werden], die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen“, www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundesamt-fuer-verfassungsschutz-delegitimierung-des-staates-extremismus-kategorie-abgeschafft). Einflussreiche christliche Akteurinnen und Akteure wie Leonard Jäger oder Tobias Riemenschneider werben für die Positionen der AfD und treten gemeinsam mit Führungspersonal der Partei auf (www1.wdr.de/nachrichten/rechte-christfluencer-social-media-100.html). Jäger pflegt ferner Kontakte zu Jasmin Friesen („Liebezurbibel“), deren Themen sich laut Zuschreibungen in Presseberichten mit denen von Rechtspopulisten überschneiden (www.zdf.de/video/reportagen/die-spur-224/christfluencer-glaube-freikirchen-100). Friesen unterhält unter anderem einen gemeinsamen Podcast mit Jana Hochhalter („Jana Highholder“), die ihrerseits in einem Bericht zum christlichen Fundamentalismus behandelt worden ist (www.swr.de/swrkultur/wissen/christlicher-fundamentalismus-in-deutschland-antiliberal-und-vernetzt-104.html).
Verbindungen zum rechtskonservativen bis rechtsextremen Spektrum sowie der AfD bestehen insbesondere im Fall der sogenannten „Lebensschützer/innen“, die aus ihrem christlichen Glauben heraus Schwangerschaftsabbrüche radikal ablehnen. Um diese zu verhindern, veranstalten sie regelmäßig Aufmärsche vor Kliniken und Arztpraxen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, versuchen Ärztinnen und Ärzte einzuschüchtern und bedrängen betroffene Frauen. Der vom „Bundesverband Lebensrecht“ jährlich veranstaltete „Marsch für das Leben“ findet regelmäßig unter Beteiligung zahlreicher Anhängerinnen und Anhänger sowie Politikerinnen und Politiker der AfD statt (https://taz.de/Schwerpunkt-Marsch-fuer-das-Leben/!t5032777/).
Recherchen verweisen zudem auf eine sehr weitgehende internationale Vernetzung des christlich-fundamentalistischen Milieus. 2025 nahmen deutsche, teilweise als christlich-fundamentalistisch bezeichnete Influencerinnen und Influencer sowie Aktivistinnen und Aktivisten an einer Konferenz der internationalen „Organisation Alliance for Responsible Citizenship“ (ARC) des kanadischen, nach Kommentatoren antifeministischen Aktivisten Jordan Peterson in London teil. Laut Berichterstattung nahmen an dieser Konferenz ebenfalls Führungspersonen der globalen Rechten wie Nigel Farage oder Peter Thiel teil (www.kirche-und-leben.de/artikel/arc-alliance-for-responsible-citizenship-london-konferenz-rechte-rechtsradikalismus-populismus-christentum). Leonard Jäger traf führende Köpfe der MAGA-Bewegung wie Steve Bannon und US-Präsident Donald Trump (www1.wdr.de/nachrichten/rechte-christfluencer-social-media-100.html).
Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches Interesse daran, zu erfahren, welche Erkenntnisse der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Behörden zu extremistischen Akteurinnen und Akteuren, Organisationen und Netzwerken mit christlich-fundamentalistischen Bezügen vorliegen, insbesondere hinsichtlich ideologischer, personeller oder organisatorischer Überschneidungen mit rechtsextremistischen Akteurinnen und Akteuren, Organisationen und Parteien im In- und Ausland sowie hinsichtlich möglicher Mobilisierungs- und Vernetzungsstrukturen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Behörden zu Umfang, Struktur und Gefährdungspotenzial christlich-fundamentalistischer Milieus mit Bezügen zum Extremismus in Deutschland vor, und welche regionalen Schwerpunkte sind hierzu bekannt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche christlich-fundamentalistische Gruppierungen, Netzwerke, Organisationen oder Einzelpersonen werden von Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Landesbehörden derzeit als Beobachtungsobjekte im Phänomenbereich Rechtsextremismus geführt oder in sonstiger Weise als gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen bewertet (bitte nach Organisation/Person, Einstufung, Bundesland und ggf. Personenpotenzial aufschlüsseln)?
Welche und wie viele christlich-fundamentalistische Influencerinnen und Influencer, (Online-)Predigerinnen und Prediger oder Social-Media-Akteurinnen und -Akteuren sind der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden bekannt, bei denen Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden zu Reichweite, Strategie, Zielgruppenstruktur und Mobilisierungspotenzial christlich-fundamentalistischer Influencerinnen und Influencer sowie (Online-)Predigerinnen und Prediger mit extremismusrelevanten Inhalten vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden zu möglichen ideologischen, personellen und finanziellen direkten oder indirekten Verbindungen zwischen christlichfundamentalistischen Influencerinnen und Influencern sowie (Online-)Predigerinnen und Predigern (bitte im Rahmen der Antwort namentlich benennen) und rechtsextremistischen Einzelpersonen, Organisationen, Netzwerken oder Parteien in Deutschland sowie zur Alternative für Deutschland vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden zu möglichen ideologischen, personellen und finanziellen direkten oder indirekten Verbindungen zwischen christlichfundamentalistischen Influencerinnen und Influencern sowie (Online-)Predigerinnen und Predigern (bitte im Rahmen der Antwort namentlich benennen) und rechtsextremistischen Einzelpersonen, Organisationen, Netzwerken oder Parteien im Ausland vor, insbesondere im Umfeld der MAGA-Bewegung in den USA und nach Russland?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden zu Kontakten, Kooperationen, gemeinsamen Veranstaltungen oder personellen Überschneidungen zwischen christlichen Influencerinnen und Influencern oder religiösen Aktivisten und der Alternative für Deutschland (AfD), ihrer Jugendorganisation „Generation Deutschland“ bzw. deren Teilorganisationen oder Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern vor (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden seit 2015 darüber vor, ob und in welchem Ausmaß christliche Kirchen und ihre Vertreterinnen und Vertreter aufgrund ihrer öffentlichen Positionierungen für Demokratie und Menschenrechte etwa im Kontext der Aufnahme von Geflüchteten oder ihres Engagements gegen Rechtsextremismus zum Ziel von Angriffen, Bedrohungen oder sonstigen Feindbildkonstruktionen durch rechtsextremistische Akteurinnen und Akteure werden (bitte aufschlüsseln nach Art des Vorfalls, Jahr und Bundesland)?
Welche Veranstaltungen, Treffen oder Vernetzungsformate sind der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden bekannt, bei denen Mitglieder und Vertreterinnen und Vertreter christlichfundamentalistischer Gruppierungen oder christlich-fundamentalistische Influencerinnen und Influencer mit Bezügen zum Rechtsextremismus gemeinsam mit rechtsextremistischen Akteuren oder Organisationen aufgetreten sind (bitte seit 2020 nach Datum, Ort, Veranstalter und Beteiligten aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden zu möglichen ideologischen, wirtschaftlichen und personellen Verbindungen zwischen christlich-fundamentalistischen Gruppierungen, Aktivistinnen und Aktivisten, Influencerinnen und Influencern oder sonstigen Akteurinnen und Akteuren und rechtsextremistischen Organisationen, Netzwerken und Personen, darunter insbesondere zum Verleger Götz Kubitschek, dem von ihm gegründeten und inzwischen aufgelösten „Institut für Staatspolitik“ sowie den Nachfolgeorganisationen „Menschenpark Veranstaltungs UG“ und „Metapolitik Verlags UG“, zu „Lukreta“, zum „Jungadler“, zur „Identitären Bewegung“, zu den „Sächsischen Separatisten“, zur „Letzten Verteidigungswelle“, zu „Die Heimat“ und ihrer Jugendorganisation „Junge Nationalisten“, zu den Netzwerken „Blood & Honour“ und „Brothers of Honour“, zu rechtsextremistischen Burschenschaften sowie zu rechtsextremistischen Jugendgruppen, insbesondere im Zusammenhang mit Mobilisierung für und Teilnahme an Protesten gegen Christopher-Street-Day-Veranstaltungen, sowie zu weiteren vom Bundesamt oder den Landesämtern für Verfassungsschutz beobachteten Organisationen vor (bitte nach den jeweiligen Gruppierungen und Bundesland aufschlüsseln)?
Welche strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden bekannt, die seit 2020 gegen Verantwortliche und Mitglieder christlich-fundamentalistischer Organisationen, christlich-fundamentalistische Online-Aktivistinnen und -Aktivisten oder Predigerinnen und Prediger wegen extremistisch motivierter Straftaten, Volksverhetzung, Gewaltandrohung oder staatsdelegitimierender Inhalte geführt wurden oder werden (bitte nach Delikt, Jahr, Bundesland und Verfahrensstand aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden zur „Evangelischen Freikirche Riedlingen“, zur „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort“, und zu weiteren ggf. beobachteten Kirchengemeinden im Hinblick auf Struktur, Finanzierung, internationale Vernetzung, Personenpotenzial, ideologische Ausrichtung und etwaige extremistische Bestrebungen vor, und welche Gefährdungsbewertung ergibt sich daraus nach Kenntnis der Bundesregierung?
Liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden Erkenntnisse zur Struktur, zur Finanzierung, zur internationalen Vernetzung und zur ideologischen Ausrichtung des „Bundesverbands Lebensrecht“ oder Bewertungen zur Bedeutung, inklusive des Mobilisierungspotenzials, des sogenannten „Marsch für das Leben“ für das christlichfundamentalistische Milieu mit möglichen Anknüpfungspunkten zum Rechtsextremismus vor, und wenn ja, welche ?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden über Gewaltlegitimierungen oder Gewaltaufrufe aus dem Umfeld christlich-fundamentalistischer Gemeinden, Gruppierungen oder Prediger vor, und wie wird deren Gefährdungspotenzial bewertet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden über Rekrutierungs- und Radikalisierungsstrategien rechtsextremistischer Akteure vor, die religiöse Narrative oder christliche Symbolik nutzen, und welche Inhalte werden zur Rekrutierung und Mobilisierung genutzt?
Welche Erkenntnisse und Forschungsergebnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden dazu vor, ob und in welchem Ausmaß Kinder und Jugendliche durch rechtsextreme Influencerinnen und Influencer über antisemitische, antifeministische oder queerfeindliche Narrative im christlich-fundamentalistischen Kontext radikalisiert werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden Erkenntnisse zu transnationalen Netzwerken oder Veranstaltungen der „Heritage Foundation“ und der „Alliance for Responsible Citizenship“ vor, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung und der Beteiligung deutscher christlich-fundamentalistischer Akteurinnen und Akteure, Influencerinnen und Influencer und Organisationen, und wenn ja, welche (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden zu Kontakten, Netzwerken und personellen, ideologischen, logistischen und finanziellen Unterstützungsstrukturen zwischen deutschen christlich-fundamentalistischen Akteurinnen und Akteuren und rechtsextremen und religiös-politischen Netzwerken in Russland und den USA, insbesondere im Umfeld der sogenannten MAGA-Bewegung, vor (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden zu Aktivitäten, Netzwerken, öffentlichen Auftritten oder politischen Verbindungen des freikirchlichen Baptistenpastors Tobias Riemenschneider im Kontext religiös-politischer oder politischer Veranstaltungen und Strukturen und etwaige Bewertungen zu diesen vor, und wenn ja, welche (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche sicherheitspolitischen, präventiven und legislativen Schlussfolgerungen ziehen die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden aus ihren Erkenntnissen zu christlich-fundamentalistischen Akteurinnen und Akteuren und Netzwerken mit Extremismusbezügen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Definitionen oder Arbeitsbegriffe verwenden die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden für „politisch extremistisches Christentum“ oder vergleichbare Phänomene, und anhand welcher Kriterien wird eine Abgrenzung zwischen religiöser Betätigung, politischem Engagement und extremistischen Bestrebungen in diesem Kontext vorgenommen?
Welche konkreten Maßnahmen ergreifen die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden, um die konsequente Anwendung bestehender rechtlicher Instrumente zur Entfernung von Inhalten im digitalen Raum sicherzustellen, die im Kontext von christlich motiviertem politischem Extremismus stehen oder diesem zuzuordnen sind, und wie viele Löschanregungen oder sonstige Hinweise auf entsprechende Inhalte haben Bundesbehörden in den vergangenen fünf Jahren an Anbieter digitaler Dienste übermittelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie begegnen die Bundesregierung und/oder die ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden der zunehmenden Nutzung von Künstlicher Intelligenz zur Erstellung und Verbreitung von Inhalten im Kontext von christlich motiviertem politischem Extremismus oder vergleichbarer religiös legitimierter extremismusrelevanter Bestrebungen, insbesondere im Hinblick auf Propaganda, Desinformation und emotionalisierende Inhalte, und welche Forschungs-, Regulierungs- und sicherheitsbehördlichen Maßnahmen sind hierzu vorgesehen?
Liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden Erkenntnisse zu Aktivitäten, Organisations- und Vermögensstrukturen, Finanzierung sowie nationalen und internationalen Vernetzungen der Organisationen „Alliance Defending Freedom International“ (ADF) und „Tradition, Familie, Privateigentum“ (TFP) in Deutschland vor, insbesondere im Hinblick auf Verbindungen in die USA oder andere Staaten und gegebenenfalls Einschätzungen zu den vertretenen Positionen vor, und wenn ja, welche?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden zu internationalen Netzwerken und Aktivitäten des sogenannten katholischen „Neo-Integralismus“ vor, insbesondere zu Bestrebungen, die Trennung von Staat und Religion einzuschränken, und inwieweit bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung Verbindungen zu extremismusrelevanten oder demokratiefeindlichen Strömungen in Deutschland?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den ihr nachgeordneten Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung den Landesbehörden zu Fällen von Schulabsentismus im Zusammenhang mit christlich-fundamentalistisch begründeten extremistischen oder demokratiefeindlichen Einstellungen vor, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um solchen Entwicklungen vorzubeugen und ihnen entgegenzuwirken?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Personenpotenzial, Tätigkeiten und Netzwerk des „Bund für Gotterkenntnis“?