Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der östlichen Partnerschaft und Russland
des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es: „Wir werden die zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und mit Russland, u. a. im Petersburger Dialog, stärken und wollen die Mittel dafür erhöhen“ (www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1, S.150).
Für das Haushaltsjahr 2018 wurden für die Zweckbestimmung „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der östlichen Partnerschaft und Russland“ (vgl. https://oepr.diplo.de/zuwoep/variableContent/showAbout.html) 14 Mio. Euro eingeplant (vgl. Einzeltitel 687 13; Bundestagsdrucksache 18/13000).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie hoch soll der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Einzeltitel nach Vorstellung der Bundesregierung im nächsten Bundeshaushalt 2019 ausfallen?
Welche Kriterien muss ein Akteur der Zivilgesellschaft in Deutschland verbindlich erfüllen, um eine Förderung im Rahmen des Projektes „Östliche Partnerschaft und Russland“ zu erhalten?
Welche Akteure der Zivilgesellschaft in Deutschland haben sich 2017 für das Programm „Östliche Partnerschaft und Russland“ beworben?
Welche zivilgesellschaftlichen Akteure erhalten bzw. erhielten im Zuge des Programms eine Förderung in welcher Höhe, für welchen Zeitraum und für welche Projekte (Titel) in welchen Ländern
a) Vereine – im Ehrenamt;
b) Vereine oder Organisationen – im Hauptamt;
c) Stiftungen der Parteien;
d) Stiftungen – Sonstige (bitte nach den Kategorien aufschlüsseln)?