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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Öffentlichkeitsfahndung nach Verdächtigen in Zusammenhang mit dem G20-Gipfel auf europäischer Ebene

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/165216.04.2018

Öffentlichkeitsfahndung nach Verdächtigen in Zusammenhang mit dem G20-Gipfel auf europäischer Ebene

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Christine Buchholz, Anke Domscheit-Berg, Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Hamburger Innensenator Andy Grote hat Anfang Februar 2018 angekündigt, die nach dem G20-Gipfel begonnene sog. Öffentlichkeitsfahndung nach vermeintlichen Straftätern im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Gipfel „auch im europäischen Ausland“ durchzuführen. Er selbst bezeichnete diese Maßnahme als „Neuland“ (vgl. Hamburger Abendblatt, 2. Februar 2018).

Das Bundeskriminalamt (BKA) unterstützt nach Angaben der Bundesregierung die Hamburger Behörden in dieser Angelegenheit „beratend“ (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/1241).

Im Zuge der Öffentlichkeitsfahndung wurden Fotos von Verdächtigen veröffentlicht. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen in dieser Maßnahme eine unverhältnismäßige Verletzung der Grundrechte der zum Teil sogar minderjährigen Betroffenen. Diese werden stigmatisiert, und angesichts der Verbreitung der Bilder und der faktischen Unmöglichkeit, sie aus dem Internet wieder zu löschen, droht eine dauerhafte Rufschädigung auch im Fall einer Einstellung der Ermittlungen oder im Fall eines rechtskräftigen Freispruchs. Zudem besteht die Gefahr, dass übereifrige, evtl. von Boulevardblättern aufgehetzte Bürgerinnen und Bürger Falschbeschuldigungen gegenüber dritten Personen erheben (z. B. aufgrund einer Verwechslung).

Eine Aufarbeitung der Geschehnisse in Hamburg während des G20-Gipfels ist auch aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller dringend geboten. Dazu muss aber vor allem auch gehören, das Verhalten der Ordnungsbehörden und der Polizei kritisch zu hinterfragen, die nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller erheblich zur Eskalation beigetragen haben. Eine Stigmatisierung von Versammlungsteilnehmern hingegen lehnen sie ab.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wann haben sich welche Hamburger Behörden mit der Bitte um Beratung bezüglich der Fahndung nach Verdächtigen im Zusammenhang mit Straftaten, die während des G20-Gipfels begangen wurden, an das BKA gewandt?

2

Welchen Beratungsbedarf haben die Hamburger Behörden dabei formuliert (bitte vollständig angeben)?

3

Inwiefern hat das BKA den Hamburger Behörden tatsächlich eine Beratung angedeihen lassen, und welche Beratung wurde dabei konkret erteilt (bitte die grundlegenden Aussagen so ausführlich wie möglich wiedergeben)?

4

Bezog sich der Beratungsbedarf auf die Übermittlung von Bildern Verdächtiger oder auch auf die Übermittlung von Bildern möglicher Zeuginnen oder Zeugen?

5

Wurden dem BKA Bilder gesuchter Personen vorgelegt, die an ausländische Polizeibehörden übermittelt werden sollen, und wenn ja, wie viele und von wie vielen Personen, und welcher Straftaten werden diese im Einzelnen verdächtigt?

6

Welche Angaben wurden dem BKA im Zuge der Bitte um Beratung dazu gemacht, wie viele Bilder von wie vielen Personen übermittelt werden sollen?

7

Welche Angaben wurden dem BKA im Zuge der Bitte um Beratung dazu gemacht, an welche ausländischen Polizeibehörden die Bilder übermittelt werden sollen, und inwiefern erfolgte hierzu eine Beratung durch das BKA, und wie lautete diese?

Um welche ausländischen Polizeibehörden geht es dabei (bitte konkret benennen)?

8

Welche Angaben wurden dem BKA im Zuge der Bitte um Beratung zum konkreten Zweck der Übermittlung der Bilder an ausländische Polizeibehörden gemacht, und inwiefern erfolgte hierzu eine Beratung durch das BKA, und wie lautete diese?

9

Welche Angaben wurden dem BKA im Zuge der Bitte um Beratung dazu gemacht, ob es sich bei den Personen, deren Bilder übermittelt werden, mutmaßlich um ausländische Staatsangehörige handelt, und wie wurde diese Vermutung ggf. unterlegt?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung, ob an den Ermittlungen der „SoKo Schwarzer Block“ beteiligte Beamtinnen und Beamte oder weitere Stellen aus dem ausgebliebenen Rücklauf auf die öffentliche Fahndung geschlossen haben, dass es sich bei den Tatverdächtigen um Tatverdächtige aus dem Ausland handeln müsse?

11

Welche Angaben wurden dem BKA im Zuge der Bitte um Beratung dazu gemacht, ob die Bilder durch ausländische Polizeibehörden im Internet veröffentlicht werden sollen, und inwiefern erfolgte hierzu eine Beratung durch das BKA, und wie lautete diese?

12

Welche Angaben wurden dem BKA im Zuge der Bitte um Beratung dazu gemacht, ob die Personen, deren Bilder übermittelt werden, als Verdächtige oder als Zeuginnen und Zeugen geführt werden, und inwiefern erfolgte hierzu eine Beratung durch das BKA, und wie lautete diese?

13

Welche Angaben wurden dem BKA im Zuge der Bitte um Beratung dazu gemacht, ob die Bilder jener Personen, deren Bilder an ausländische Polizeibehörden übermittelt werden sollen, bereits im Zuge der Öffentlichkeitsfahndung in Deutschland veröffentlicht wurden oder bislang nicht veröffentlicht wurden, und inwiefern erfolgte hierzu eine Beratung durch das BKA, und wie lautete diese?

14

Inwiefern sind die vom BKA in die Hamburger „SoKo Schwarzer Block“ entsandten Beamtinnen und Beamten bzw. die im BKA mit der Unterstützung der „SoKo Schwarzer Block“ betrauten Beamtinnen und Beamten im Rahmen ihrer Tätigkeit dort davon in Kenntnis gesetzt worden, dass die Hamburger Behörden eine „europäische Öffentlichkeitsfahndung“ planen, und inwiefern sind sie in die Auswahl der Bilder, an deren Übermittlung oder an der Formulierung entsprechender Anschreiben an ausländische Polizeibehörden involviert?

15

Welchen besonderen rechtlichen Anforderungen unterliegt nach Rechtseinschätzung der Bundesregierung die Übermittlung von Bildern Verdächtiger oder von Zeugen an ausländische Polizeibehörden?

Ist hierfür oder für den Zweck der Veröffentlichung der Bilder durch die ausländische Polizeibehörde im Internet ein eigener Gerichtsbeschluss notwendig oder genügt es, wenn bereits ein Gerichtsbeschluss zur Veröffentlichung der Bilder auf der Homepage der Hamburger Polizei vorliegt?

Inwiefern ist nach Rechtsauffassung der Bundesregierung ein Gerichtsbeschluss durch das zuständige ausländische Gericht erforderlich, bzw. wie ist zu verfahren, wenn das zuständige ausländische Gericht nicht ermittelt werden kann?

16

Welche weiteren rechtlichen Anforderungen sind nach Rechtsauffassung der Bundesregierung bei der Übermittlung von Bilddateien von Personen an ausländische Polizeibehörden zu berücksichtigen, etwa hinsichtlich Weiterverbreitung, Speicherfristen und Löschung?

17

Inwiefern hat das BKA im Zuge seiner Beratungstätigkeit Kontakt mit welchen ausländischen Polizeibehörden aufgenommen, und worum ging es dabei inhaltlich?

18

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt, die Übermittlung der Bilder an ausländische Polizeibehörden durch das BKA als Zentralstelle vornehmen zu lassen, und wenn ja, um wie viele Bilder von wie vielen Personen geht es dabei, und welche ausländischen Polizeibehörden sollen sie zu welchem Zweck empfangen?

Inwiefern werden die ausländischen Polizeibehörden die Bilder voraussichtlich veröffentlichen?

19

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt, allfällige Rückmeldungen der ausländischen Polizeibehörden an das BKA (zur Weiterleitung an die Hamburger Behörden) vornehmen zu lassen?

Berlin, den 11. April 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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