Staatliche Unterstützungsleistungen für Vielehe-Familien
des Abgeordneten Jens Maier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Immer wieder gehen Fälle durch die Medien, in denen berichtet wird, dass in Deutschland lebende Männer mit mehr als einer Frau verheiratet sein sollen. Darunter soll es auch zahlreiche Asylbewerber geben. Ein besonders extremes Beispiel war 2016 der Bericht über einen syrischen Asylbewerber in der Verbandsgemeinde Montabaur, welcher mit vier Frauen und 23 Kindern ins Bundesgebiet eingereist sein soll. So soll es unter den eingereisten Mitgliedern dieser Form des Zusammenlebens zu häufigen Konflikten aufgrund der Mehrehe gekommen sein (Quelle: www.rhein-zeitung.de/region/lokales/westerwald_artikel,-syrischer-geschaeftsmann-reist-mit-vier-ehefrauen-und-23-kindern-ein-_arid,1539821.html). Nach einer Berechnung auf der Homepage des „Deutscher Arbeitgeber-Verband e.V.“ kann diese Personengemeinschaft leistungslos jährlich eine staatliche Unterstützung von über 360 000 Euro in Anspruch nehmen (www. deutscherarbeitgeberverband.de/klartextfabrik/2016_10_03_dav_klartextfabrik_ frauen-kinder.html).
Ein Medienbericht schilderte schon im April 2013, dass in Berlin-Neukölln beinahe jeder dritte arabischstämmige Mann zwei Ehefrauen habe (www.youtube.com/watch?v=FAwZu63ebg0). Ein Autor eines entsprechenden Sachbuchs führt in diesem Beitrag aus, dass sich in arabischen Ländern nur wohlhabende Bürger Vielehen leisten könnten, während diese Praxis in Deutschland darauf gestützt sei, staatliche Transferleistungen in Anspruch zu nehmen. Laut dem Bericht erfolge in solchen Fällen normalerweise die Eheschließung mit der ersten Frau standesamtlich. Die Eheschließung mit der zweiten Frau werde danach in der Regel nach islamischem Ritus durch einen Imam vorgenommen. Zwar sei diese Form der „Eheschließung“ mit der zweiten Frau nach deutschem Recht bedeutungslos. Allerdings habe diese Verbindung im muslimischen Kulturkreis einen höheren Stellenwert als staatliche Ehen. Die Verheiratung mit einer zweiten Frau nach islamischem Recht werde von den deutschen Behörden nicht im Familienbuch registriert. Die zweite Frau gelte als ledig und könne ungeschmälerte Leistungen von der ARGE beziehen. Viele dieser nicht registrierten Ehefrauen geben sich laut dem Bericht zusätzlich als alleinerziehend aus und behaupten, den Kindesvater nicht zu kennen. Hierdurch könnten sie weitere staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen (www.youtube.com/watch?v=FAwZu63ebg0).
Schließlich sind nicht selten Ehefrauen von Männern, die eine Vielehe geschlossen haben, zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährig gewesen (Quelle: www.welt.de/vermischtes/article173743693/Vielehe-in-Pinneberg-Syrischer-Fluechtling-ueber-sein-Leben-mit-zwei-Ehefrauen.html). Unberührt von der Bundestagdrucksache 19/1321 stellen sich nach Ansicht der Fragesteller zahlreiche weitere, insbesondere soziale Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Personen, die sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, haben nach Kenntnis der Bundesregierung mit mehr als einem Ehepartner die Ehe geschlossen (bitte nach Anzahl der Ehepartner aufschlüsseln)? Wie viele davon haben einen Ehepartner standesamtlich und mindestens einen weiteren Ehepartner nach islamischer Tradition geheiratet?
Wie viele Kinder aus Vielehen halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Bundesgebiet auf?
Wie viele der in Frage 1 genannten Personen haben in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung Asyl beantragt?
Über welchen aufenthaltsrechtlichen Status verfügen die in Frage 1 und Frage 3 genannten Personen (asylberechtigt, Flüchtlingsstatus, subsidiär schutzberechtigt, ausreisepflichtig/geduldet, Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen)?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung unter den in Frage 1 und Frage 3 genannten Personen bekannt, in denen zum Zeitpunkt einer Eheschließung mindestens einer der Ehepartner unter 18 Jahre alt war?
Wie viele Personen, die gleichzeitig mit mehreren Ehepartnern verheiratet sind oder die mit einer anderen Person eine Ehe geschlossen haben, welche ihrerseits mit mehreren Personen verheiratet ist, sind in den Jahren 2015, 2016 und 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung in das Bundesgebiet gelangt?
Wie viele Kinder gehen nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich aus Vielehen der im Bundesgebiet lebenden Personen hervor (bitte nach Anzahl der Ehepartner aufschlüsseln)?
Wie hoch beliefen sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2017 die staatlichen Unterstützungsleistungen zugunsten aller in Frage 1 und Frage 3 genannten Personen sowie zugunsten von deren Kindern?
Stellt aus Sicht der Bundesregierung eine Vielehe eine nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützte Institution dar?
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich gegen das Eingehen von Vielehen im In- und Ausland einzusetzen?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um zu verhindern, dass eine Person eine Ehe nach deutschem Recht schließt und mindestens eine weitere Ehe mit einer zusätzlichen Person nach islamischem Recht schließt?