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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand und Zukunft des qualitativen und quantitativen Ausbaus der Kinderbetreuung

Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige, Schaffung von Betreuungsplätzen, Sachstandsbericht der Bundesregierung, Erhöhung der Betreuungsquote, Auswirkung der finanziellen Lage der Länder und Kommunen, Betreuungsgeld, Evaluation des Kinderförderungsgesetzes, Maßnahmen zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung, Gewinnung und Qualifikation von Fachkräften, Personalbedarf, Tätigkeit des Forums frühkindliche Bildung

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

15.02.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/56427. 01. 2010

Stand und Zukunft des qualitativen und quantitativen Ausbaus der Kinderbetreuung

der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Hans-Joachim Hacker, Bettina Hagedorn, Christel Humme, Ute Kumpf, Franz Müntefering, Aydan Özoğuz, Thomas Oppermann, Sönke Rix, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Bernd Scheelen, Stefan Schwartze, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Um die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verbessern, ist in den letzten Jahren das Angebot der Kinderbetreuung verstärkt ausgebaut worden.

Der qualitative und quantitative Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Deutschland hat einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert und ist für zahlreiche Eltern von großer Bedeutung. Dieser Ausbau wurde mit dem Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG) in der 15. Legislaturperiode und dem Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz – KiföG) in der 16. Legislaturperiode vorangebracht.

Bund, Länder und Kommunen haben 2007 vereinbart, dass bis 2013 die Schaffung von 750 000 Betreuungsplätzen für unter Dreijährige bzw. eine Betreuungsquote von 35 Prozent erreicht werden soll. Um den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige zu beschleunigen und die Kommunen zu entlasten, beteiligt sich der Bund an der Finanzierung der Ausbauphase bis 2013 mit insgesamt 4 Mrd. Euro. Ab 2014 beteiligt sich der Bund dauerhaft mit jährlich 770 Mio. Euro an der Förderung einer frühkindlichen Bildungsinfrastruktur. Ab 2013 hat jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege.

Der Ausbau der Kinderbetreuung in den Kommunen hat sich laut Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11. November 2009 im Jahr 2009 spürbar beschleunigt. Im März 2009 haben nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes die Eltern von rund 417 000 Kindern unter drei Jahren in Deutschland eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege in Anspruch genommen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um rund 53 000 Kinder. Der Anteil der Kinder in der Tagesbetreuung an allen Kindern dieser Altersgruppe (Betreuungsquote) belief sich 2009 damit bundesweit auf über 20 Prozent (2008: 18 Prozent).

Zwischen ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern besteht ein großes Gefälle bei der Betreuungsinfrastruktur für Kinder unter drei Jahren: Laut der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes „Kindertagesbetreuung regional 2009 – Ein Vergleich aller 413 Kreise in Deutschland“ am 19. Januar 2010 lag die Betreuungsquote in mehr als jeder zweiten kreisfreien Stadt (12 von 22) und in fast jedem dritten Landkreis (19 von 64) im Osten Deutschlands bei mindestens 50 Prozent (Stand: 1. März 2009). In Westdeutschland dagegen wurden in 202 der 326 Kreise Werte zwischen 5 und 15 Prozent erreicht. In Berlin betrug die Quote 41,5 Prozent. Vor allem in den westdeutschen Flächenländern muss die Betreuungsquote erheblich gesteigert werden, um Eltern und ihren Kindern ein bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten. Auch die Bundesregierung geht davon aus (siehe z. B. Veröffentlichung des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Januar 2010 auf www.bmf.bund.de), dass „der Ausbau deutlich forciert werden“ muss.

Presseberichten von Anfang Januar 2010 zufolge wird bezweifelt, dass der ab 2013 in Kraft tretende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige von den Kommunen erfüllt werden könne. In der Presse wurde in den vergangenen Wochen auch über die finanzielle Notlage der Kommunen berichtet, die sich durch Maßnahmen der Bundesregierung, wie beispielsweise durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz), verschärfe. Dieses Gesetz führt dazu, dass Bund, Länder und Kommunen jährlich mit insgesamt knapp 8,5 Mrd. Euro Steuermindereinnahmen rechnen müssen. 1,5 Mrd. Euro davon entfallen jährlich auf die Kommunen. Laut Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes e. V. rechnen die Kommunen in 2010 mit einem Rekorddefizit von etwa 12 Mrd. Euro.

Die Bundesregierung plant laut ihrem Regierungsprogramm die Einführung eines „monatlichen Betreuungsgeldes für Eltern, die keinen Krippenplatz in Anspruch nehmen.“ Laut einer vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenen Studie des Zentrums für Europäische Forschung werden die Mehrausgaben für dieses Betreuungsgeld auf etwa 1,4 bis 1,9 Mrd. Euro jährlich geschätzt. Expertinnen und Experten warnen vor möglichen negativen bildungs- und gleichstellungspolitischen Auswirkungen eines solchen Betreuungsgeldes, u. a. werden Negativeffekte bei der Inanspruchnahme von frühkindlichen Bildungsangeboten erwartet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie bewertet die Bundesregierung die öffentlichen Äußerungen im Januar 2010, in denen die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren ab 2013 in Frage gestellt wurden?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die öffentlichen Äußerungen im Januar 2010, dass die bis 2013 geplanten 750 000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige bzw. die geplante Betreuungsquote von 35 Prozent nicht ausreichen werden?

3

Führt die Bundesregierung Gespräche mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und anderen Akteuren, um die Beschleunigung des Kinderbetreuungsausbaus und die Verwirklichung des Rechtsanspruchs in 2013 zu erörtern?

Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Gespräche bislang gebracht?

Wenn nein, warum nicht?

4

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, den daraus resultierenden Steuermindereinnahmen für Länder und Kommunen und der Aufrechterhaltung sowie dem Ausbau der sozialen Infrastruktur für Familien in den Kommunen?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, warum nicht?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigung einiger Kommunen, vor dem Hintergrund der finanziellen Notlage und des in 2010 erwarteten Defizits von etwa 12 Mrd. Euro für die Kommunen die Beiträge für Kinderbetreuungseinrichtungen stark zu erhöhen?

6

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung über bestehende Gesetze und Programme hinaus, um insbesondere die Betreuungsquote in den westdeutschen Ländern deutlich zu erhöhen und den Betreuungsausbau zu beschleunigen?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Nachfrage und die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren, die für ihre persönliche Entwicklung einen Betreuungsplatz brauchen bzw. deren Eltern in Ausbildung, berufstätig oder arbeitsuchend sind (§ 24 Absatz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch)?

Wie ist der aktuelle Stand?

Welche Informationen hat die Bundesregierung über die perspektivische Entwicklung?

8

Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Ausbaustand von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Betriebskindergärten sowie von Betreuungsplätzen in anderen Kindertageseinrichtungen, die für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Betrieben vorgesehen sind?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die am 9. Dezember 2009 veröffentlichte und vom Bundesminsterium der Finanzen in Auftrag gegebene Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung zum Betreuungsgeld, wonach negative Effekte für die frühe institutionelle Förderung für Kinder nach Einführung eines Betreuungsgeldes prognostiziert werden?

10

Wie bewertet die Bundesregierung den in dem offenen Brief zahlreicher Verbände vom 2. Dezember 2009 gemachten Vorschlag, entsprechende Haushaltsmittel für ein „flächendeckendes Angebot an Kita-Plätzen für alle Kinder sowie Angebote der Familienbildung“ statt für ein Betreuungsgeld zu investieren?

11

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Kofinanzierung der im Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ eingestellten Bundesmittel für die Jahre 2008 und 2009 vor (bitte Zahlen nach Ländern und Höhe der jeweiligen Landesbeteiligung aufschlüsseln)?

12

Welche Analysen plant die Bundesregierung bzw. hat die Bundesregierung in Auftrag gegeben, um das Ausbauziel von 750 000 Plätzen bzw. die geplante Betreuungsquote von 35 Prozent bis 2013 zu überprüfen?

13

Wann genau ist mit dem nächsten Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2009 zu rechnen?

14

Welche Fragestellungen liegen der geplanten Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) durch das Forum frühkindliche Bildung zugrunde?

15

Wann genau ist mit dem für Anfang 2010 angekündigten Zwischenbericht der Evaluation des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) zu rechnen?

16

Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um die Forschungs- und Dateninfrastruktur im Bereich der frühkindlichen Bildung zu erweitern, und wenn ja, welche?

17

Hat die Bundesregierung auf dem sogenannten Bildungsgipfel am 16. Dezember 2009 konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung beschlossen?

Falls konkrete Maßnahmen beschlossen worden sind, welche sind das?

Falls keine konkreten Maßnahmen beschlossen worden sind, warum nicht?

18

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den bereits bestehenden und in den nächsten Jahren erwarteten Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung?

19

Welche Berechnungen liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Bedarfs an Erzieherinnen und Erziehern sowie des Bedarfs an Tagespflegepersonen vor, um das Ausbauziel von 750 000 geplanten Betreuungsplätzen für unter Dreijährige zu erreichen?

20

Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, um die gesellschaftliche Wertschätzung von Fachkräften in der Kindertagesbetreuung zu steigern und mehr Fachkräfte für diesen Bereich zu gewinnen?

21

Welche Informationen hat die Bundesregierung über Fort- und Weiterbildungsprogramme und -initiativen für Erzieherinnen und Erzieher, die in der Kindertagesbetreuung beschäftigt sind (bitte aufschlüsseln nach Ländern)?

22

Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um mehr Männer für die Ausbildung und Beschäftigung in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zu gewinnen?

23

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Maßnahmen zur Sprachförderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen vor (bitte aufschlüsseln nach Ländern)?

24

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Kindertagesstätten zu Dienstleistungszentren für Kinder und Eltern (z. B. Familienzentren, Eltern- Kind-Zentren o. Ä.) weiterzuentwickeln?

25

Nach welchen Kriterien und unter welchen Bedingungen ist die Besetzung des Forums frühkindliche Bildung erfolgt?

26

Ist die Besetzung des Forums frühkindliche Bildung im Vorfeld mit Institutionen und Organisationen erörtert oder abgestimmt worden?

Wenn ja, mit welchen?

Wenn nein, warum nicht?

27

Welche Maßnahmen hat das Forum frühkindliche Bildung bereits mit dem Bund, den Ländern, den Kommunen sowie den Trägern von Kinderbetreuungsangeboten zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung abgestimmt und umgesetzt?

28

Welche Maßnahmen plant das Forum frühkindliche Bildung in Abstimmung mit dem Bund, den Ländern, den Kommunen sowie den Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung?

29

Arbeitet das Forum frühkindliche Bildung mit dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen zusammen (beispielsweise im Bereich des Kinderschutzes in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege)?

Wenn ja, welche Inhalte hat diese Zusammenarbeit?

Wenn nein, warum nicht?

30

Welche Ergebnisse liegen bislang der Bundesregierung über die Umsetzung der ersten Säule des Aktionsprogramms Kindertagespflege vor, mit der die Gewinnung, Qualifizierung und Vermittlung von Tagespflegepersonen gefördert werden soll?

31

Welche Ergebnisse liegen bislang der Bundesregierung über die Umsetzung der zweiten Säule des Aktionsprogramms Kindertagespflege vor, mit der eine flächendeckende Grundqualifizierung in der Kindertagespflege gewährleistet werden soll?

Berlin, den 27. Januar 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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