BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Die Bundespolizei und Korruptionsverdacht bei der Passbeschaffung durch Ausländerbehörden

<span>Identitätsfeststellung von Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit durch Zwangsvorführung vor Vertretern des mutmaßlichen Herkunftsstaates, Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit Geldzahlungen bei der Beschaffung sogenannter &bdquo;Emergency Travel Certificates&ldquo; (zur einmaligen Einreise, hier nach Sierra Leone) durch die Bundespolizeidirektion Koblenz</span>

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

10.02.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/57527. 01. 2010

Die Bundespolizei und Korruptionsverdacht bei der Passbeschaffung durch Ausländerbehörden

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der regionalen Presse Bremens sorgte in den vergangenen Wochen ein besonders rühriger Versuch der Bremer Ausländerbehörde, einen Ausländer außer Landes zu schaffen, für Aufsehen. Ila B. war von der Behörde den Auslandsvertretern von drei afrikanischen Staaten vorgeführt worden, die jeweils seine Staatsangehörigkeit feststellen sollten. Den letzten Versuch, ihn erneut einer Delegation aus Sierra Leone vorzuführen, untersagte nun das Verwaltungsgericht Bremen. In seinem Beschluss (4 V 1306/09) weist das Verwaltungsgericht unter anderem darauf hin, es bleibe gemäß der Anweisung an Ila B., sich zur Identitätsfeststellung in einem Berliner Ordnungsamt einzufinden, „unklar, welchen Personen der Antragsteller hier vorgestellt werden“ solle. Nach Erfahrung der Fragestellerin werden die Betroffenen im Falle von Sammelanhörungen vor Delegationen fremder Staaten zur Identitätsfeststellung regelmäßig im Unklaren darüber gelassen, wem sie nun eigentlich gegenübersitzen. Vor allem kam es dem Gericht aber darauf an, dass in anderen Fällen für die Passbeschaffung an ausländische Delegationen Zahlungen vorgenommen wurden und „jedenfalls die Zusammenhänge dieser Zahlungen nicht recht plausibel sind“, so dass „demnach das gesamte Verfahren zur Passersatzpapierbeschaffung aus Sierra Leone undurchsichtig und zweifelhaft“ sei. Dabei geht es auch um die Beschaffung von 100 „Emergency Travel Certificates“ (ETC) durch die Bundespolizeidirektion in Koblenz, eine Art Blankopasspapier für die einmalige Einreise nach Sierra Leone.

Zweifel in Bezug auf die Rechtmäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit bestanden in der Vergangenheit vor allem bei der Vorführung von mutmaßlichen guineischen Staatsangehörigen vor Delegationen aus ihrem vermeintlichen Herkunftsstaat (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/6528 und 16/4723). Wegen des Anfangsverdachts der Korruption hat die zuständige Abteilung der Polizei in Hamburg entsprechende Vorermittlungen gegen die Ausländerbehörde aufgenommen (der Fragestellerin liegt dazu eine Sachanfrage der Hamburger Polizei vor).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie viele Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit wurden 2008 und 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung zur (zwangsweisen) Vorsprache vor Vertretern oder ermächtigten Bediensteten ihres mutmaßlichen Herkunftsstaates nach § 82 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verpflichtet (bitte nach Jahren und mutmaßlichen Herkunftsstaaten auflisten)?

2

Welche Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung sind 2008 und 2009 in Deutschland durchgeführt worden (bitte nach beteiligten Staaten, Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen Personen auflisten)?

3

Wie viele Personen nahmen an diesen Anhörungen teil, und wie viele konnten im Rahmen dieser Anhörungen identifiziert werden (bitte den Daten zu Frage 2 zuordnen)?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, aus welcher Quelle die Bundespolizeidirektion Koblenz besagte 100 „Emergency Travel Certificates“ besorgt hat, und wenn ja, aus welcher Quelle, und welche Kosten in diesem Zusammenhang entstanden sind (bitte einzeln aufführen)?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, ob noch in weiteren Fällen solche „Emergency Travel Certificates“ durch die Bundespolizei besorgt wurden (bitte die zuständige Bundespolizeidirektion, Anzahl der beschafften Dokumente und Kosten aufführen)?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, ob auch von anderen Herkunftsstaaten ausreisepflichtiger Ausländer solche „Emergency Travel Certificates“ ausgestellt werden, und wenn ja, von welchen?

7

Werden solche „Emergency Travel Certificates“ oder ähnliche Ad-hoc-Reisepapiere durch die Bundespolizei oder andere Behörden auch bei den Botschaften oder Behörden anderer mutmaßlicher Herkunftsstaaten von ausreisepflichtigen Ausländern angefordert, und wenn ja, von welchen und welche Staaten haben in der Vergangenheit solche Zertifikate ausgestellt, welche davon als Blankopapiere?

8

Welche Kosten fallen für die Ausstellung solcher Ad-hoc-Reisepapiere üblicherweise an (bitte nach ausstellenden Staaten auflisten)?

9

Wie viel wurde von der Bundespolizei für Tagegelder für die Angehörigen von ausländischen Delegationen oder Vertretern 2008 und 2009 aufgewendet (bitte einzeln auflisten)?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Korruption in Zusammenhang mit diesen Tagegeldzahlungen beziehungsweise dem Kauf von „Emergency Travel Certificates“ oder anderen „Dienstleistungen“/Identifizierungsmaßnahmen usw. durch Strafverfolgungsbehörden oder interne Ermittlungs-/Antikorruptionsabteilungen eingeleitet worden sind (bitte im Einzelnen benennen)?

11

Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus dem Umfang dieser Ermittlungsverfahren hinsichtlich der Vorführung von Ausländern mit ungeklärter Staatsangehörigkeit vor ausländischen Delegationen (statt in der Botschaft) durch Ausländerbehörden und Bundespolizei?

12

In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegen ausreisepflichtige Personen Sanktionen verhängt worden, weil sie sich der Vorführung vor einer ausländischen Delegation oder in einer ausländischen Botschaft im Rahmen der Identitätsfeststellung verweigert haben (bitte aufführen nach sozialrechtlichen Sanktionen, Geldstrafen und Haftstrafen)?

Berlin, den 27. Januar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen