Finanztransaktionssteuer in der Verstärkten Zusammenarbeit
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Link, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Sitta, Judith Skudelny, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung plant mit neun anderen europäischen Ländern die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (nachfolgend FTT). Grundlage der Beratungen ist der Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission vom 14. Februar 2013 (KOM(2013) 71 endg.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Wie sieht die weitere Roadmap der Bundesregierung zur Einführung einer FTT aus?
a) Wann sind Treffen der an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten auf der Arbeitsebene geplant bzw. bereits angesetzt?
b) Wann sind Treffen der an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten auf der Ministerebene geplant bzw. sind diese bereits angesetzt?
c) Wann sind Treffen der für die FTT zuständigen Ratsarbeitsgruppe geplant bzw. angesetzt?
d) Hat die von den Ministern der an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten im September 2017 eingesetzte Expert Group (Expertengruppe) ihre Arbeit bereits aufgenommen? Wenn ja, wie oft hat sich diese Gruppe getroffen? Hat diese Expertengruppe sich lediglich auf elektronischem Wege ausgetauscht, oder ist diese bereits auch an einem Ort zusammengekommen?
e) Wenn nein, aus welchen Gründen kamen keine Treffen der Expertengruppe zustande?
f) Welche Mitglieder wurden vorläufig bzw. endgültig in diese Expertengruppe berufen? Besteht eine weitgehende Personenidentität bei der Zusammensetzung der an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitglieder?
g) Zu welchen (Zwischen-)Ergebnissen ist diese Expertengruppe entsprechend ihrer Beauftragung durch die Minister der an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Auswirkungen der bisher von der Gruppe der Verstärkten Zusammenarbeit konsentierten Änderungen am Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission auf das Aufkommen der einzelnen Mitgliedstaaten, die Frage der Auswirkungen des Brexits auf die Einführung einer FTT sowie die noch bislang nicht gelösten bzw. nicht konsentierten Streitfragen bei der Ausgestaltung der Richtlinie gelangt?
h) Hat die Bundesregierung zur Beantwortung der Frage nach den Auswirkungen der bisherigen Änderungen am Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission auf das Aufkommen der einzelnen Mitgliedstaaten der Verstärkten Zusammenarbeit nach Vorbild des Gutachtens von Copenhagen Economics zum Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission vom 14. Februar 2013 neue Auswirkungsstudien bzw. Analysen in Auftrag gegeben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nicht, aus welchen Gründen wurde hiervon abgesehen?
i) Hat die Bundesregierung zur Beantwortung der Frage nach den Auswirkungen des Brexits auf die Einführung einer FTT Auswirkungsstudien bzw. ökonomische Analysen in Auftrag gegeben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nicht, aus welchen Gründen wurde hiervon abgesehen?
j) Welche Auswirkungen wird der Brexit aus Sicht der Bundesregierung auf die FTT haben?
k) Teilt die Bundesregierung weiterhin die Ansicht der vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie von Capgemini (Ausschuss-Drucksache 18(7)29), dass für die IT-technische und erhebungstechnische Einführung einer FTT mindestens 18 Monate zu veranschlagen wären?
Welche Änderungen an dem Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission haben die an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten zwischenzeitlich verabredet? In welchen Punkten besteht noch weiterer Abstimmungsbedarf? Bestehen Abweichungen zu etwaigen Vorschlägen oder Empfehlungen der eingesetzten Expertengruppe, und wenn ja, welche?
Sollten nach Meinung der Bundesregierung die vier Bedingungen, dass erstens die gestiegenen Kosten des Handels nicht von Kleinanlegern, Sparern und der Realwirtschaft getragen werden dürfen, zweitens die Transparenz an den Finanzmärkten nicht gesenkt werden darf, es drittens nicht zur Verlagerung von Finanzgeschäften in intransparente und unregulierte Märkte kommen darf und viertens der Finanzplatz Deutschland im internationalen Wettbewerb nicht geschwächt werden darf, alle erfüllt sein, bevor eine FTT eingeführt wird?
Gibt es andere oder weitere Bedingungen, die für die Bundesregierung konkret erfüllt sein müssen, bevor eine FTT in Deutschland eingeführt würde?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine FTT Transaktionen mit eher geringen Gewinnaussichten und geringerem Risiko unprofitabel macht und somit besonders Transaktionen mit hohen Renditeerwartungen und folglich hohem Risiko attraktiver macht? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Wenn ja, welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch eine FTT auf die Stabilität der Finanzmärkte?
Wie viele in Deutschland ansässigen Unternehmen würden nach Einschätzung der Bundesregierung zu steuerpflichtigen Finanzinstituten gemäß Artikel 2 (1)(8)(j) des Richtlinienentwurfs der Europäischen Kommission zählen, wenn der jährliche Durchschnittswert der Finanztransaktionen bei 50 Prozent des eigenen durchschnittlichen Nettojahresumsatzes läge (Vorschlag EU-Kommission)? Hat sich die Bundesregierung in den Beratungen der Gruppe der Verstärkten Zusammenarbeit auf Arbeits- und/oder Ministerebene für eine Anpassung der sog. Catch-all-Clause eingesetzt? Wenn ja, welche Vorschläge hat die Bundesregierung hierzu unterbreitet?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass insbesondere auch sog. Treasury-Einheiten von realwirtschaftlichen Unternehmen von der weit gefassten Definition des Richtlinienentwurfs der Europäischen Kommission für Finanzinstitute erfasst werden sollten?
a) Wenn nein, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass realwirtschaftliche Unternehmen nicht von der FTT erfasst werden, soweit diese Finanztransaktionen ausschließlich zur Absicherung ihres realwirtschaftlichen Kerngeschäfts nutzen?
b) Welche Verabredungen bestehen innerhalb der Gruppe der Verstärkten Zusammenarbeit, entsprechende Einheiten von realwirtschaftlichen Unternehmen von der Besteuerung auszunehmen?
c) Sollte eine etwaige Befreiung für sog. Treasury-Einheiten von realwirtschaftlichen Unternehmen allein auf Seite dieser Unternehmen bzw. der zum realwirtschaftlichen Unternehmen gehörigen Einheit gewährt werden?
d) Inwieweit ist gewährleistet, dass auch Warenderivate (Commodity Derivates) von der Besteuerung ausgenommen werden, soweit diese zur Absicherung des realwirtschaftlichen Kerngeschäfts eingesetzt werden?
Kann die Bundesregierung im Zusammenhang mit der vorgehenden Frage ausschließen, dass deutsche realwirtschaftliche Unternehmen ihre Einheiten, die mit dem derivativen Abschirmungsgeschäft betraut sind, in Jurisdiktionen verlagern, die nicht von der FTT erfasst werden? Wenn nein, in welchem Ausmaß rechnet die Bundesregierung mit solchen Verlagerungen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass kleinere und mittelständische Unternehmen mangels eigener Treasury- oder Commodity-Trading-Einheiten solche Verlagerungen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen vornehmen können?
Kann die Bundesregierung negative Auswirkungen im Hinblick auf Investitions-, Risikoabsicherungs- sowie Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen ausschließen? Auch dann, wenn nach der Verständigung der Gruppe der Verstärkten Zusammenarbeit spätestens in einem zweiten Schritt sämtliche Derivate der Besteuerung unterliegen sollen? Kann die Bundesregierung ausschließen, dass auch im Falle einer allein auf Seiten der Treasury-Einheit greifenden Steuerbefreiung Transaktionsmehrkosten, die bei den übrigen Finanzinstituten anfallen, auf die realwirtschaftlichen Unternehmen abgewälzt werden?
Welche Auswirkungen entstünden nach Einschätzung der Bundesregierung auf Refinanzierungskosten, Investitionsmöglichkeiten und die Wettbewerbsfähigkeit, wenn Unternehmen aufgrund einer FTT auf Absicherungsgeschäfte verzichten und Risiken in den Bilanzen abbilden müssten?
Welche Finanzinstrumente bzw. Finanztransaktionen sollen nach der bisherigen Verständigung der an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten im Gegensatz zum Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission mit welcher Begründung nicht mehr der Besteuerung unterliegen? Sollten aus Sicht der Bundesregierung noch weitere Finanzinstrumente nicht mehr der Besteuerung unterliegen, und wenn ja, welche?
Hält die Bundesregierung an den Plänen der EU-Kommission fest, eine Mindeststeuerhöhe auf Wertpapiere wie Aktien von 0,1 Prozent und für Derivate von 0,01 Prozent einzuführen?
a) Plant die Bundesregierung über die genannten Mindeststeuersätze hinaus höhere Steuersätze, und wenn ja, in welcher Höhe?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Steuersätze andere teilnehmende Länder planen?
c) Wie lautet der derzeitige Stand der Beratungen auf Arbeitsebene für die Festlegung einer möglichst marktüblichen Bemessungsgrundlage für die einzelnen Derivatetypen?
d) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der Ansatz der Europäischen Kommission von einem einheitlichen Steuersatz für die verschiedenen Derivatekategorien zu Verwerfungen innerhalb der Derivatetransaktionen führen kann?
e) In welchen Fällen könnte die unter den Mitgliedstaaten der Verstärkten Zusammenarbeit erörterte laufzeitenabhängige Bemessungsgrundlage Abhilfe schaffen?
f) Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung im Grunde für laufzeitenabhängige Anpassung der Bemessungsgrundlage?
g) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die laufzeitenabhängige Anpassung nicht für alle Derivatekategorien zu vertretbaren Ergebnissen führt?
h) Welche Bemessungsgrundlage beabsichtigt die Gruppe der Verstärkten Zusammenarbeit mit welcher Begründung für Optionen festzulegen?
i) Wie gedenkt die Bundesregierung und/oder die Gruppe der Verstärkten Zusammenarbeit auf Leitungs- und/oder Arbeitsebene, ggf. die Bemessungsgrundlage für Zinsswaps anzupassen? Welche (Denk-)Modelle wurden hierzu bisher diskutiert?
j) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass zwischen den einzelnen Derivatekategorien bzw. Derivatetypen im Idealfall eine Binnengerechtigkeit im Hinblick auf die Festlegung der Bemessungsgrundlage bestehen sollte? Und wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung bzw. die Gruppe der Verstärkten Zusammenarbeit, dies zu erreichen?
k) Zu welchen einzelnen Derivatekategorien bzw. Derivatetypen besteht unter den an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten bereits Einigkeit im Hinblick auf eine Anpassung der Bemessungsgrundlage, und in welchen Fällen besteht noch keine Einigkeit (bitte mit Begründung beantworten)?
Mit welchem Umsatzrückgang rechnet die Bundesregierung bei Wertpapieren in Deutschland sowie in der EU auf der Grundlage der bisher erfolgten Verständigungen auf Ministerebene (wenn möglich, bitte nach Produkten unterscheiden)?
a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es durch die Verständigung der an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten im Hinblick auf den reduzierten Steuersatz für Market Maker von 0,08 Prozent ausschließlich für Wertpapiertransaktionen und ausschließlich an regulierten Märkten zu einem Rückgang der Market-Making-Tätigkeit an deutschen Finanzplätzen kommt? Wenn nein, welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung hierzu? Welche Börsenplätze wären hiervon besonders betroffen?
b) Aus welchen Gründen soll der reduzierte Steuersatz nur für Wertpapiertransaktionen vorgesehen werden?
c) Aus welchen Gründen soll der reduzierte Steuersatz nur für Market-Making-Transaktionen an regulierten Finanzplätzen vorgesehen werden?
d) Hat die Bundesregierung hierzu eine Auswirkungsanalyse erstellt oder in Auftrag gegeben, oder plant die Bundesregierung, dieses zu tun? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die Untersuchung gekommen? Wenn nein, aus welchen Gründen wurde hiervon Abstand genommen?
e) Welche Märkte sind aufgrund ihrer erhöhten Illiquidität besonders auf eine Market-Making-Tätigkeit angewiesen?
Mit welchem Umsatzrückgang rechnet die Bundesregierung bei Derivaten in Deutschland sowie in der EU auf Grundlage der bisherigen Verständigungen auf Ministerebene zur Anpassung des Richtlinienentwurfs (wenn möglich, bitte nach Produkten unterscheiden)?
Hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, eine FTT mit einer breiten Bemessungsgrundlage einzuführen?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Vorschläge, einzelne bzw. viele Finanzinstrumente von der Besteuerung auszunehmen?
b) Schließt die Bundesregierung aus, eine FTT nur auf den Aktienhandel einzuführen?
c) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, im Rahmen der FTT in der Verstärkten Zusammenarbeit nach französischem Vorbild, nur den Aktienhandel besteuern zu wollen?
d) Teilt die Bundesregierung die Ziele der EU-Kommission, die Finanzinstitute müssten einen angemessenen und substanziellen Beitrag zur Finanzmarktkrise leisten und die FTT könne ein geeignetes Hemmnis für Transaktionen, die der Effizienz der Finanzmärkte nicht förderlich seien (die EU-Kommission spricht in diesem Zusammenhang auch von Finanzmarkt-„wetten“), schaffen?
e) Welche Folgen hätte ein (Teil-)Verzicht der Besteuerung von Derivaten auf die genannten Ziele in Frage 16d?
Mit welchen Steuereinnahmen durch die FTT rechnet die Bundesregierung in Summe für alle an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten auf Grundlage der bisherigen Verständigungen auf Ministerebene? Hat die Bundesregierung und/oder nach Kenntnis der Bundesregierung die an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten und/oder die Europäische Kommission nach September 2017 aktualisierte Auswirkungsstudien durchgeführt oder veranlasst bzw. in Auftrag gegeben?
Mit welchen Steuereinnahmen durch die FTT rechnet die Bundesregierung auf Grundlage der bisherigen Verständigungen auf Ministerebene zur Anpassung des Richtlinienentwurfs? Welcher Anteil am Steueraufkommen entfällt dabei auf Derivatetransaktionen, welcher Anteil auf die übrigen Finanzinstrumente bzw. Wertpapiere (bitte sowohl für Deutschland als auch für die neun anderen Mitgliedstaaten beantworten)?
Traten oder treten einzelne Mitgliedstaaten aus der Gruppe der Verstärkten Zusammenarbeit dafür ein, der Europäischen Union die Ertragskompetenz für die Einnahmen aus einer FTT zuzubilligen? Und wenn ja, welche Mitgliedstaaten haben sich hierfür eingesetzt?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung, dass im Falle der Zubilligung einer Ertragskompetenz zugunsten der Europäischen Union die Einnahmen aus der FTT in den EU-Haushalt flössen, aber nur zehn der Mitgliedstaaten eine FTT einführten?
b) Sollten sich im Falle einer Ertragskompetenz zugunsten der Europäischen Union nach Ansicht der Bundesregierung im Gegenzug die bisherigen Beiträge der zehn an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt im gleichen Ausmaß reduzieren?
c) Lehnt die Bundesregierung weiterhin eine Ertragskompetenz zugunsten der Europäischen Union bei der FTT in der Verstärkten Zusammenarbeit ab?
Wie sollen die Einnahmen durch eine FTT in Deutschland zwischen Bund, Ländern und Kommunen verteilt werden?
Mit welchen Steuerausfällen (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer usw.) ist durch Abwanderung, Ausweichung und wegfallenden Umsatz in Deutschland zu rechnen? Liegen der Bundesregierung hierzu interne oder externe Studien vor?
Ist im Zusammenhang mit dem Brexit die Einführung einer FTT nach Meinung der Bundesregierung hilfreich, um den Finanzplatz Frankfurt zu stärken?
Welche Auswirkungen wird die FTT auf den Finanzstandort Deutschland und insbesondere auf den Finanzplatz Frankfurt haben?
a) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es durch die Einführung einer FTT zu Verlagerungen von Geschäftsaktivitäten und Geschäftseinheiten der Finanzbranche in Staaten kommt, die keiner europäischen FTT unterliegen?
b) Und wenn nein, wie viele Arbeitsplätze könnten nach Einschätzung der Bundesregierung bei der Einführung einer FTT am Finanzstandort Deutschland wegfallen?
c) Mit welchen Steuermindereinnahmen müssen die Stadt Frankfurt, die betroffenen Kommunen und Landkreise am Finanzplatz Frankfurt und das gesamte Rhein-Main-Gebiet rechnen? Sind der Bundesregierung hierzu Erhebungen der hessischen Landesregierung bekannt?
d) Liegen der Bundesregierung interne oder externe Studien vor, die die Auswirkungen einer Einführung einer FTT auf den Finanzplatz Frankfurt untersuchen? Und wenn ja, wie bewertet sie diese?
e) Welche konkreten Auswirkungen wird bzw. könnte eine FTT auf andere Finanzplätze in Deutschland haben?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass Kleinanleger, Altersvorsorgesparer und Realwirtschaft unter keinen Umständen von einer FTT betroffen werden sollen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Einführung einer FTT zu negativen Auswirkungen für Kleinanleger und der Altersversorgung führen kann?
a) Wenn ja, wie kann nach Meinung der Bundesregierung insbesondere eine Überwälzung der steuerbedingten Transaktionsmehrkosten auf Kleinanleger und Altersversorgung verhindert werden?
b) Wenn dies nicht möglich wäre, mit welchen Auswirkungen auf Kleinanleger und Altersversorgung rechnet die Bundesregierung, wenn eine FTT eingeführt würde? Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung bei der betrieblichen Altersvorsorge, der Riester-Rente und der weiteren privaten Altersvorsorge?
c) Kann sich die Bundesregierung Ausnahmen zur Befreiung der Steuerschuld bei der FTT vorstellen (z. B. Pensionsfonds)? Wenn ja, wie könnte diese Befreiung konkret aussehen? Welche Denkmodelle wurden hierzu bislang auf Arbeitsebene der an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten diskutiert?
d) Welche Mitgliedstaaten haben mit welcher fachlichen Begründung welche Position mit welcher Reichweite für eine Steuerbefreiung für den Bereich der Altersversorgung vertreten? Auf welche finanzregulatorischen Vorschriften wurde sich dabei jeweils bezogen?
e) Tritt die Bundesregierung für eine Steuerbefreiung für den Bereich der Altersversorgung ein, bzw. hat die Bundesregierung eine solche Position in den Treffen der Minister der an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten unterstützt? Und wenn ja, wie sah die von Deutschland unterstützte Position genau aus? Und hält die Bundesregierung diese Position für bislang hinreichend konkretisiert? Wenn nein, welche Bereiche bedürfen noch einer Konkretisierung?
Mit welchem bürokratischen Gesamtaufwand rechnet die Bundesregierung bei den betroffenen Finanzmarktakteuren?
Wird die Bundesregierung die Steuerzahler im Zuge der zusätzlichen Einnahmen durch die FTT im gleichen Ausmaß entlasten? Wie sehen die Entlastungspläne der Bundesregierung konkret aus?
Welche Auswirkungen hat eine FTT nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Kapitalbeschaffungskosten von Firmen? Welche Auswirkungen leitet die Bundesregierung daraus folgend auf Investitionen und Innovationen ab?
Widerspricht die FTT nach Meinung der Bundesregierung nicht der Idee einer wachstumsfördernden Kapitalmarktunion?
Können nach Meinung der Bundesregierung Kaskadeneffekte und Multiplikatoren bei mehrstufigen Transaktionsketten entstehen? Wie hoch kann die tatsächliche Steuerlast durch Kaskadeneffekte bzw. durch den jeweiligen Anfall von steuerbaren Vorgängen innerhalb sog. Transaktionsketten durchschnittlich sowie in Extremfällen werden?
Können durch solche Kaskadeneffekte bzw. durch den jeweiligen Anfall von steuerbaren Vorgängen innerhalb sog. Transaktionsketten nach Einschätzung der Bundesregierung auch Sparer belastet werden, z. B. durch Portfolioumschichtungen und derivatebasierte Absicherungsstrategien bei aktiv gemanagten Fonds? Welcher Renditeverlust könnte dadurch durchschnittlich sowie in Extremfällen entstehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den von der Europäischen Kommission vertretenen Look-through-Approach für den Fall einer Finanztransaktion „über“ einen Börsenplatz bzw. über eine Zentrale Gegenpartei?
a) Hielte die Bundesregierung den Look-through-Approach in der avisierten ersten Phase einer Besteuerung ausschließlich von Aktien von Unternehmen, die ihren Sitz im Gebiet der Verstärkten Zusammenarbeit haben, aufgrund der Verständigung der Minister, das Emissions- und das Gegenparteiprinzip in seiner Rangfolge auszuwechseln, weiter für notwendig?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Erforderlichkeit eines Lookthrough-Approach in der avisierten ersten Phase der Einführung einer FTT im Hinblick auf die Derivatetransaktionen?
c) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die technische Frage des Look-through-Approach nach der Verständigung der Minister für die avisierte zweite Phase der Besteuerung virulent werden kann, in der die Besteuerung grundsätzlich automatisch auf Aktien erweitert werden soll, die von Unternehmen emittiert werden, die ihren Sitz im Gebiet der Verstärkten Zusammenarbeit haben?
d) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass in dem Fall in Frage 32c bei Anwendung des Look-through-Approach die über eine Börse bzw. über eine Zentrale Gegenpartei gehandelten Finanzinstrumente aufgrund der dort etablierten Anonymität im Hinblick auf das Gegenparteiprinzip gesondert gekennzeichnet (geflagged) werden müssten? Hat die Bundesregierung sich hierzu bereits eine abschließende Meinung – auch zu der von der Europäischen Kommission hierzu in Auftrag gegebenen Studie von EY – gebildet?
e) Wie ließe sich nach Ansicht der Bundesregierung ein solcher Flagging-Ansatz unter Beachtung der Anwendungsgleichheit technisch umsetzen? Welche Modelle hält die Bundesregierung für mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar?
f) Welcher alternative Ansatz wäre nach Ansicht der Bundesregierung denkbar, um ein technisch aufwändiges Flagging zu vermeiden?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sämtliche regulierte Märkte von der Befreiung des Artikel 4 (2)(a) des Richtlinienentwurfs der Europäischen Kommission vom 14. Februar 2013 erfasst werden?
a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der Erwerb von von regulierten Märkten emittierten Finanzinstrumenten eine Finanztransaktion darstellt?
b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass der Transaktionspartner einer Transaktion in Frage 33a unter „seiner“ Seite der Transaktion steuerpflichtig wird, wenn – er selbst ein im Gebiet der Verstärkten Zusammenarbeit ansässiges Finanzinstitut ist; – er nicht ein im Gebiet der Verstärkten Zusammenarbeit ansässiges Finanzinstitut ist, aber der regulierte Markt wieder als im Gebiet der Verstärkten Zusammenarbeit ansässig gilt (Artikel 4 (3) des Richtlinienentwurfs der Europäischen Kommission)?
c) Sofern die Bundesregierung die Ansicht in Frage 33b, zweiter Spiegelstrich, teilt, wie bewertet die Bundesregierung diese Wirkung des Artikel 4 (3) des Richtlinienentwurfs der Europäischen Kommission im Hinblick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der in Deutschland ansässigen regulierte Märkte? Hat die Bundesregierung hierzu eine gesonderte Auswirkungsanalyse erstellt bzw. in Auftrag gegeben? Welche Auswirkungen werden diesbezüglich insbesondere auf die standardisiert emittierten Finanzinstrumente erwartet?
d) Welche alternative Konstruktion wäre nach Ansicht der Bundesregierung denkbar, um die Auswirkung in Frage 33b, zweiter Spiegelstrich zu vermeiden?
Würde die Bundesregierung beim Scheitern der Verhandlungen der zehn an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten eine FTT auch alleine, also nur in Deutschland, einführen?
Wird die FTT nach Ansicht der Bundesregierung zu mehr Transparenz an den Finanzmärkten führen, oder kommt es zur Verlagerung von Finanzaktivitäten in intransparente und unregulierte Märkte?
Sieht die Bundesregierung Risiken im deutschen sowie europäischen Finanzmarkt gebannt, wenn Transaktionen abwandern, oder würden die Risiken durch eine Verlagerung lediglich außerhalb des Zugriffs der deutschen und europäischen Behörden und Institutionen verlagert?