Freiwillige Weiterversicherung für Selbstständige in der Arbeitslosenversicherung
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Katrin Göring-Eckardt, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Alexander Bonde, Britta Haßelmann, Maria Klein-Schmeink, Lisa Paus, Elisabeth Scharfenberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Anzahl der Selbstständigen ist in Deutschland seit den 1980er-Jahren deutlich auf 4,14 Millionen im Jahr 2008 angestiegen. Überproportional stark ist dabei die Zahl der Solo-Selbstständigen, also Selbstständige ohne Beschäftigte, gewachsen. Im Jahr 2008 gab es 2,1 Millionen Solo-Selbstständige, von denen der überwiegende Teil zu den Geringverdienenden zählt und von denen 10,4 Prozent als armutsgefährdet gelten. Im August 2009 waren mehr als 127 000 Selbstständige auf Unterstützung durch Arbeitslosengeld II angewiesen, im Januar 2007 waren es weniger als halb so viele.
Seit dem 1. Februar 2006 können sich bestimmte Gruppen von Selbstständigen nach § 28a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung – (SGB III) freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Voraussetzung dafür ist, dass die selbstständige Tätigkeit mehr als 15 Stunden wöchentlich umfasst, dass der Antragsteller/die Antragstellerin innerhalb der letzten 24 Monate vor Beginn der Selbstständigkeit mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden oder eine Entgeltersatzleistung bezogen hat, dass unmittelbar vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ein Versicherungspflichtverhältnis bestanden hat oder eine Entgeltersatzleistung bezogen wurde und dass der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt wird.
Auf Grund dieser restriktiven Voraussetzungen bleibt vielen Selbstständigen diese Option versagt, so beispielsweise denjenigen, die sich direkt nach dem Hochschulabschluss oder aus der Grundsicherung heraus für die Selbstständigkeit entscheiden.
Der über den § 28a SGB III geschaffene Schutz bei Arbeitslosigkeit endet laut Gesetz für Selbstständige und für Arbeitnehmer, die vorübergehend im Ausland außerhalb der EU oder EU-assoziierten Staaten tätig sind, am 31. Dezember 2010. Dann steht nicht nur Neugründern diese Möglichkeit nicht mehr zur Verfügung, sondern auch bereits Versicherte nach § 28a SGB III können in der Folge die Arbeitslosenversicherung nicht weiterführen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung Selbstständigkeit und Gründungen als Alternative zur abhängigen Beschäftigung und zur Arbeitslosigkeit zu, und wie bewertet sie insbesondere die Entwicklung der Solo-Selbstständigkeit?
Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftliche Lage der neuen Selbstständigen und deren Risiko, arbeitslos zu werden?
Wie viele Anträge auf ein Versicherungspflichtverhältnis nach § 28a SGB III sind von Selbstständigen und wie viele von Arbeitnehmern, die im Ausland tätig sind, verteilt auf die Jahre 2006, 2007, 2008 und 2009, gestellt worden (bitte differenziert nach Geschlecht und Bundesland)?
Wie viele Selbstständige und wie viele Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind, waren in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 nach § 28a SGB III versichert (bitte differenziert nach Geschlecht und Bundesland)?
Wie hoch waren die Einnahmen der Arbeitslosenversicherung jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 auf Grund der jeweiligen Beiträge, die von Selbstständigen sowie von Arbeitnehmern, die im Ausland tätig sind, für die Versicherung nach § 28a SGB III gezahlt wurden?
Von wie vielen Selbstständigen und von wie vielen im Ausland Beschäftigten, die nach § 28a SGB III versichert waren, wurden in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 Leistungen auf Grund von Arbeitslosigkeit in Anspruch genommen (bitte differenziert nach Geschlecht und Bundesland)?
Wie hoch waren die jeweiligen Gesamtausgaben der Arbeitslosenversicherung auf Grund der Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung nach § 28a SGB III durch Selbstständige sowie durch Arbeitnehmer, die im Ausland tätig waren, in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige nach § 28a SGB III
a) im Hinblick auf die soziale Sicherung zunehmend unsteter Erwerbsbiografien, auch vor dem Hintergrund der Antwort zu den Fragen 1 und 2, und
b) bezogen auf den Umstand, dass auf Grund der Voraussetzungen viele Selbstständige von der Versicherungsoption ausgeschlossen sind?
Welche Folgen hat das Ende des Versicherungsverhältnisses zum 31. Dezember 2010 für diejenigen Selbstständigen und für diejenigen im Ausland Tätigen, die nach dieser Regelung versichert sind, bezüglich ihres Versicherungsschutzes im Falle einer Arbeitslosigkeit, jeweils unterschieden danach, ob sie bis zum 31. Dezember 2010 einen Leistungsanspruch aufgebaut haben werden oder nicht?
Wie plant die Bundesregierung mit jenen Fällen umzugehen, die im laufenden Jahr ein Versicherungspflichtverhältnis nach § 28a SGB III eingehen (wollen), aber durch das Auslaufen der Regelung Ende dieses Jahres absehbar keinen Anspruch auf Leistungen mehr erlangen werden?
Wie wird sich das geplante Auslaufen der Regelung nach § 28a SGB III Ende 2010 nach Einschätzung der Bundesregierung auf die zu erwartende Anzahl der Anträge von Selbstständigen in diesem Jahr auswirken, und liegen der Bundesregierung für diese Einschätzung schon erste statistische Belege vor?
Beabsichtigt die Bundesregierung den Arbeitslosenversicherungsschutz für Selbstständige nach § 28a SGB III auch nach dem 31. Dezember 2010 fortzuführen?
a) Wenn nein, warum nicht, und welche Alternativen für Selbstständige zur Absicherung bei Arbeitslosigkeit jenseits der Grundsicherung für Arbeitsuchende stehen aus Sicht der Bundesregierung dann zur Verfügung?
b) Wenn ja, plant die Bundesregierung darüber hinaus, die Regelung so zu modifizieren, dass auch Selbstständige, die direkt nach dem Hochschulabschluss oder auch aus der Grundsicherung heraus eine selbstständige Tätigkeit beginnen, zukünftig eine solche Versicherungsoption erhalten?