Stand der Verhandlungen über eine gemeinsame deutsch-französische Unternehmensbesteuerung
der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Dr. Franziska Brantner, Anja Hajduk, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, Stefan Schmidt, Kerstin Andreae, Sven-Christian Kindler, Dr. Tobias Lindner, Claudia Müller, Manuel Sarrazin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die sinnvolle und wünschenswerte Einführung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) scheitert seit Jahren am Einstimmigkeitsprinzip in Steuerfragen im Europäischen Rat. Seit 2002 laufen an dieser Stelle bisher ergebnislose Verhandlungen. Deswegen veröffentlichten Frankreich und Deutschland 2012 nach bilateralen Verhandlungen ein Grünbuch über eine deutsch-französische Zusammenarbeit mit Konvergenzpunkten zur Unternehmensbesteuerung (www.france-allemagne.fr/IMG/pdf/20120206-anl_ templateId=raw_property=publicationFile.pdf). Noch von der alten Großen Koalition wurde eine Initiative des französischen Präsidenten Emmanuel Macron zur Wiederbelebung dieser Idee aufgegriffen. Der damalige geschäftsführende Bundesminister der Finanzen Peter Altmaier stellte einen gemeinsamen Vorschlag für eine gemeinsame Unternehmensbesteuerung mit einheitlicher Bemessungsgrundlage für das Ende des Jahres 2018 in Aussicht (www.focus.de/finanzen/news/ wirtschaftsticker/altmaier-deutsch-franzoesische-steuerinitiative-bis-jahresende_ id_8498776.html).
Die Resolution des Deutschen Bundestages und der Assemblee Nationale zum 55-jährigen Bestehen des Elysee-Vertrages sieht ebenfalls eine gemeinsame deutsch-französische Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer vor. Ziel solle es sein, insgesamt eine Steuerkonvergenz in Europa herzustellen. Das Ziel einer modernen gemeinsamen deutsch-französischen Körperschaftsteuer wurde auch von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer ersten Regierungserklärung der 19. Legislaturperiode am 21. März 2018 genannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Hält die Bundesregierung am Zeitplan der geschäftsführenden Bundesregierung fest, bis Ende des Jahres 2018 einen gemeinsamen Vorschlag für eine gemeinsame Unternehmensbesteuerung mit einheitlicher Bemessungsgrundlage mit Frankreich vorzulegen?
Was sind neben dem Abbau von Befolgungskosten weitere intendierte Ziele einer gemeinsamen deutsch-französischen Unternehmensbesteuerung?
Wie ist der Zeitplan für die weiteren Verhandlungen zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland, wann soll es mögliche Zwischenergebnisse oder Meilensteine geben?
Welche Ressorts sind an den Verhandlungen beteiligt (bitte für die Bundesrepublik Deutschland wie für Frankreich angeben)?
Sind auch Vertreter aus Ländern, Kommunen und Steuerverwaltungen an den Verhandlungen beteiligt, wenn ja, aus welchen?
Inwiefern spielen Personengesellschaften sowie einkommensteuerliche Regelungen zur Bemessungsgrundlage bei den Verhandlungen zur deutschfranzösischen Unternehmensbesteuerung eine Rolle?
Könnte die GKKB aus Sicht der Bundesregierung auch Auswirkungen auf (Einzel- bzw. Personen-)Unternehmen entfalten, die lediglich zur Einkommen- und Gewerbesteuer herangezogen werden (z. B. durch Änderungen des Bilanzsteuerrechts)?
Arbeitet die Bundesregierung (gemeinsam mit Frankreich) parallel an Vorschlägen für eine GKKB in der EU?
Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den heute geltenden französischen und den heute geltenden deutschen Steuerrechtsregelungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die jeweilige Körperschaftsteuer? Wo sieht die Bundesregierung die größten Schwierigkeiten einer Angleichung?
Hält die Bundesregierung eine mögliche deutsch-französische Angleichung der Unternehmenssteuern für einen möglichen Zwischenschritt hin zu einer GKKB in der EU?
Sind weitere EU-Staaten an den Verhandlungen in irgendeiner Form beteiligt?
Ist aus Sicht der Bundesregierung eine „verstärkte Zusammenarbeit“ mit weiteren Mitgliedstaaten der EU für Zwecke einer GKKB denkbar und sinnvoll? Welche Staaten wären aus Sicht der Bundesregierung zu einer GKKB mit Deutschland und Frankreich grundsätzlich bereit?
Sind Vertreter von Institutionen der EU in irgendeiner Form an den deutschfranzösischen Verhandlungen beteiligt?
Welche Rolle spielt die deutsche Gewerbesteuer bei den Verhandlungen mit Frankreich? Hätte eine deutsch-französische GKKB nach Ansicht der Bundesregierung auch Auswirkungen auf die Gewerbesteuer (entsprechend § 7 Satz 1 des Gewerbesteuergesetztes – GewStG)? Plant die Bundesregierung im Zuge einer möglichen deutsch-französischen Angleichung der Körperschaftsteuer auch Änderungen bei der Gewerbesteuer (die nicht auf § 7 Satz 1 GewStG zurückzuführen wären), wenn ja, welche, und gibt es bereits Kostenabschätzungen für eine mögliche Reform zu einer gemeinsamen Unternehmensbesteuerung?
Bildet das Gr��nbuch über eine deutsch-französische Zusammenarbeit mit Konvergenzpunkten zur Unternehmensbesteuerung von 2012 die Grundlage der neuen deutsch-französischen Initiative?
Soll auch eine Mindestbesteuerung Bestandteil der deutsch-französischen GKKB werden (z. B. über Mindeststeuersätze)?
Befürwortet die Bundesregierung im Zuge einer möglichen deutsch-französischen Angleichung der Unternehmenssteuern in Deutschland und Frankreich eine Absenkung von Steuersätzen, z. B. bei der Körperschaftsteuer?
An welchen Stellen erwartet die Bundesregierung im Zuge einer möglichen deutsch-französischen Angleichung der Unternehmenssteuern eine Verringerung bzw. Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage bei Körperschaft- und/oder Gewerbesteuer im Vergleich zum Status quo, vor dem Ziel, das Steueraufkommen an sich nicht zu verringern?
Wie will die Bundesregierung im Zuge einer deutsch-französischen Angleichung der Unternehmenssteuern sicherstellen, dass die Ausgestaltung nicht zu einem Steuerminderaufkommen führen wird?
Kann eine mögliche deutsch-französische Angleichung der Unternehmenssteuern zu einem Steuermehraufkommen bei Körperschaft- und/oder Gewerbesteuer für die Bundesrepublik Deutschland führen, und welche Auswirkung hätte eine derartige Änderung für deutsche Unternehmen mit viel Aktivität in Frankreich?
An welchen Stellen gibt es zum aktuellen Zeitpunkt Konsens zwischen der Bundesregierung und der französischen Regierung über eine konkrete Ausgestaltung von Einzelfallregelungen (z. B. Organschaft, Forschungsförderung, Verlustverrechnung etc.)?
An welchen Stellen gibt es zum aktuellen Zeitpunkt weiteren Verhandlungsbedarf zwischen der Bundesregierung und der französischen Regierung über eine konkrete Ausgestaltung von Einzelfallregelungen (z. B. Organschaft, Forschungsförderung, Verlustverrechnung etc.)?
Welche Überlegungen spielen bei Fragen des Bilanzsteuerrechts eine Rolle, und welche Regelungen des deutschen Bilanzsteuerrechts müssten ggf. geändert werden?
Hält die Bundesregierung im Zuge einer möglichen deutsch-französischen Angleichung der Unternehmenssteuern eine Wiedereinführung der degressiven AfA (=Absetzung für Abnutzung) für möglich?
Hält die Bundesregierung im Zuge einer möglichen deutsch-französischen Angleichung der Unternehmenssteuern eine Abschaffung der Poolabschreibung für möglich?
Hält die Bundesregierung im Zuge einer möglichen deutsch-französischen Angleichung der Unternehmenssteuern eine Ausweitung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten für möglich? Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung bei einer Erweiterung von Verlustverrechnungsmöglichkeiten?
Hält die Bundesregierung im Zuge einer möglichen deutsch-französischen Angleichung der Unternehmenssteuern eine Abkehr der deutschen Organschaft hin zu einer Gruppenbesteuerung für möglich? Was wären die Vor- und Nachteile einer solchen Abkehr?
Hält die Bundesregierung im Zuge einer möglichen deutsch-französischen Angleichung der Unternehmenssteuern Änderungen an bestehenden Maßnahmen gegen ungewollte Steuervermeidung von Unternehmen für möglich (z. B. Zinsschranke, Lizenzschranke etc.)?
Welchen Beitrag zur Verhinderung von ungewollter Steuervermeidung kann aus Sicht der Bundesregierung eine deutsch-französische Unternehmensbesteuerung leisten?
Wird nach Meinung der Bundesregierung die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und der französischen Wirtschaft durch eine gemeinsame Unternehmensbesteuerung gestärkt (bitte mit Begründung beantworten)?