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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand und Reform der Investitionsfinanzierung für Krankenhäuser

Investitionsfördermittel der Bundesländer 1991 bis 2017, weitere Sonderförderungen und -programme der Bundesregierung, Gesamtvolumen und Investitionsquote, voll investitionsfähige Krankenhäuser 2010 bis 2016, tatsächlicher Finanzierungsbedarf, bewilligte Krankenhausstrukturfonds-Förderanträge, Kostenbeteiligungen, Förderzwecke, u.a. Umwandlungs- und Konzentrationsmaßnahmen, Abbau und Schließungen sowie Neubauten, Vergabekriterien, Beteiligung der Privaten Krankenversicherungen, Pauschalförderung und Einzelzuweisungen<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

23.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/200604.05.2018

Stand und Reform der Investitionsfinanzierung für Krankenhäuser

der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Bettina Hoffmann, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Obwohl Expertinnen und Experten immer wieder erhebliche Probleme bei der Investitionsfinanzierung von Krankenhäusern diagnostizieren (vgl. Augurzky in: Krankenhausreport 2017, S. 4 ff.), haben CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag darauf verzichtet, Änderungen an der bestehenden Investitionsfinanzierung sowie der Krankenhausplanung auf den Weg zu bringen. Diese wurden im Gegenteil ausdrücklich ausgeschlossen. Da die von den Ländern bereitgestellten Investitionsmittel nach wie vor nicht ausreichen (ebenda), nutzen Krankenhäuser weiter die eigentlich für die Finanzierung beispielsweise von Pflegepersonal vorgesehenen Betriebsmittel, um notwendige Investitionen bezahlen zu können. In ihrem Koalitionsvertrag haben die drei Parteien zudem vereinbart, den aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanzierten Strukturfonds unverändert fortzuführen. Weder wurde eine Evaluation der bislang verausgabten Mittel festgeschrieben noch ist eine verbindliche Beteiligung der privaten Krankenversicherungen vorgesehen.

Die Fragesteller befürworten demgegenüber eine grundlegende Reform, die durch eine Beteiligung der Krankenkassen die Investitionsfinanzierung auf eine stabile Basis stellt und den Krankenkassen zugleich Mitsprache bei der Krankenhausplanung ermöglicht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5381).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das jährliche Volumen der von den Bundesländern zur Verfügung gestellten Investitionsfördermittel zwischen 1991 und 2017 unter Berücksichtigung der Preissteigerungsrate (Verbraucherpreisindex) entwickelt (bitte prozentual je Bundesland darstellen)?

2

Welche weiteren Sonderförderungen und -programme wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Höhe und von wem darüber hinaus in diesem Zeitraum den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt?

3

a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das insgesamt zur Verfügung gestellte Investitionsfördervolumen zwischen 1991 und 2017 preisbereinigt je Krankenhausfall entwickelt (bitte prozentual darstellen)?

b) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das insgesamt zur Verfügung gestellte Investitionsfördervolumen zwischen 1991 und 2017 preisbereinigt je Einwohner entwickelt (bitte prozentual darstellen)?

4

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 1991 und 2017 die Investitionsquote allgemeiner und sonstiger Krankenhäuser gemessen an den bereinigten Krankenhauskosten entwickelt, und wie hat sich im gleichen Zeitraum die volkswirtschaftliche Investitionsquote bundesweit entwickelt?

5

Welche Förderquote bei den Krankenhausinvestitionen sieht die Bundesregierung beispielsweise vor dem Hintergrund der Digitalisierung, der demographischen Entwicklung mit einer Zunahme des Anteils älterer Patientinnen und Patienten sowie von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bei Krankenhäusern als notwendig an?

6

Wie viele Krankenhäuser (absolut und prozentual) waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2016 voll investitionsfähig (konnten nach eigener Einschätzung ausreichend investieren, um ihre Substanz zu erhalten)?

7

Wie groß ist aktuell nach Ansicht der Bundesregierung der tatsächliche Finanzierungsbedarf der Krankenhäuser für bestandserhaltende Investitionen?

8

Wie viele Anträge zur Auszahlung von Fördermitteln aus dem Krankenhausstrukturfonds nach § 12 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) wurden bislang bewilligt (bitte nach antragstellenden Bundesländern und jeweils bewilligter Auszahlung aufschlüsseln)?

9

Bei wie vielen bewilligten Anträgen trägt das antragstellende Land mehr als 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten des Vorhabens (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

10

Bei wie vielen bewilligten Anträgen sind auch die Träger der zu fördernden Einrichtung beteiligt (bitte jeweilige Bundesländer und Summe darstellen)?

11

Wie viele bewilligte Anträge haben jeweils nach § 12 Absatz 1 KHG den Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen zum Inhalt (bitte jeweils nach Bundesländern und Förderzweck darstellen)?

12

Wie verteilen sich die bewilligten Fördermittel auf die in § 12 Absatz 1 KHG genannten Zwecke Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen (bitte jeweils nach Bundesländern und Förderzweck darstellen)?

13

a) Wie viele Umwandlungen von Krankenhäusern in nicht stationäre örtliche Versorgungseinrichtungen werden jeweils in den Bundesländern mit den bewilligten Mitteln gefördert (bitte Anzahl je Bundesland darstellen)?

b) Wie viele Konzentrationen von stationären Versorgungsangeboten werden jeweils in den Bundesländern mit den bewilligten Mitteln gefördert (bitte Anzahl je Bundesland darstellen)?

14

Welche Investitionsvorhaben wurden gefördert, obwohl deren Umsetzung schon vor Einführung des Strukturfonds geplant war?

15

a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher umgesetzt, um mögliche Mitnahmeeffekte bei der Strukturfondsförderung zulasten der bestehenden Investitionsförderung zu vermeiden?

b) Welche Maßnahmen sind bei der Weiterführung des Strukturfonds geplant?

16

Wie viele palliative Versorgungsstrukturen werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach § 12 Absatz 1 KHG aus Mitteln des Strukturfonds gefördert (soweit möglich bitte Anzahl je Bundesland darstellen)?

a) Wie viele Umwandlungen von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Bundesländern mit den bewilligten Mitteln gefördert (bitte Anzahl je Bundesland darstellen)?

b) Wie viele akutstationäre Krankenhausbetten werden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Bundesländern mit Hilfe der bewilligten Fördermittel abgebaut (bitte Anzahl je Bundesland darstellen)?

c) Wie viele Krankenhausabteilungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Bundesländern mit Hilfe der bewilligten Fördermittel geschlossen (bitte Anzahl je Bundesland darstellen)?

d) Wie viele rechtlich selbständige Krankenhäuser bzw. Standorte von Krankenhäusern werden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Bundesländern mit Hilfe der bewilligten Fördermittel geschlossen (bitte Anzahl je Bundesland darstellen)?

17

a) Wie viele Neubauten (Bettenhäuser, Funktionstrakte usw.) werden aus Mitteln des Strukturfonds gefördert (soweit möglich bitte Anzahl je Bundesland darstellen)?

b) Sind Neubauten nach Ansicht der Bundesregierung mit dem Ziel des Strukturfonds vereinbar?

18

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung über den Inhalt der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) hinausgehende Vergabekriterien auf Landesebene, und wenn ja, welchen Inhalt haben diese?

19

Befürwortet die Bundesregierung künftig die Festlegung von Förderquoten für die in § 12 KHG genannten unterschiedlichen Zwecke des Strukturfonds? Wenn ja, wo würde die Bundesregierung den durch eine Förderquote zum Ausdruck kommenden wesentlichen Schwerpunkt setzen? Wenn nein, warum nicht?

20

a) Haben sich die Privaten Krankenversicherungen an der Finanzierung des Krankenhaus-Strukturfonds nach § 12 KHG beteiligt, und wenn ja, in welcher Höhe?

b) Wenn nein, warum haben sich Private Krankenversicherungen nicht an der Finanzierung beteiligt, obwohl auch deren Versicherte von den mit dem Strukturfonds bezweckten Verbesserungen der Versorgungsstrukturen profitieren?

21

Wodurch konkret hat die Bundesregierung bislang auf eine Beteiligung der privaten Krankenversicherungen hingewirkt?

22

Beabsichtigt die Bundesregierung wie von der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Juni 2017 gefordert (GMK-Beschluss „Gemeinsames Investitionsprogramm von Bund und Ländern zur Weiterentwicklung der stationären Versorgung“) eine weitere Finanzierung des Strukturfonds künftig aus Mitteln des Bundes und der Länder, um die gesetzliche Krankenversicherung nicht weiter zu belasten und alle Versicherten unabhängig von ihrem Versicherungsstatus angemessen und gerecht an der Finanzierung der Versorgungsverbesserungen zu beteiligen? Wenn nein, warum nicht?

23

Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung von der Möglichkeit in § 10 des KHG Gebrauch gemacht und gewähren leistungsorientierte Investitionspauschalen (bitte nach Ländern und derzeitigem Anteil der Pauschalen an der gesamten Investitionsfinanzierung des jeweiligen Landes darstellen)?

24

a) Welche Bundesländer gewähren nach Kenntnis der Bundesregierung neben der Pauschalförderung auch Einzelzuweisungen bzw. beabsichtigten die Wiedereinführung von Einzelförderungen?

b) In welchem finanziellen Umfang und mit welchem Förderzweck sind diese Einzelzuweisungen vorgesehen?

Berlin, den 24. April 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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