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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Konsequenzen wegen Ermittlungen aufgrund falscher Verdächtigungen durch den Militärischen Abschirmdienst

Ermittlungen gegen einen Bundeswehrangehörigen wegen des Verdachts auf Zugehörigkeit zum Salafismus: Fehlverhalten des Militärischen Abschirmdiensts (MAD), psychische Störungen und Dienstunfähigkeit des Soldaten aufgrund der Ermittlungen, Aufklärung des Falls durch das BMVg, Gründe der Verwechslung, Beteiligung weiterer Sicherheitsbehörden, Dauer und Maßnahmen der Ermittlungen, Befragungen durch den MAD, Entschädigung; Anerkennung von Wehrdienstbeschädigungen, Ermittlungsverfahren des MAD gegen mutmaßliche Salafisten innerhalb der Bundeswehr seit 2011, bestätigte Verdachtsfälle und diesbzgl. Konsequenzen<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

24.05.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/201607.05.2018

Konsequenzen wegen Ermittlungen aufgrund falscher Verdächtigungen durch den Militärischen Abschirmdienst

der Abgeordneten Christine Buchholz, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 15. März 2018 berichtete das ARD-Magazin „Monitor“ über den Soldaten F. C., der im September 2012 von zwei Mitarbeitern des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) an seinem damaligen Einsatzort, einer Einrichtung der Bundeswehr im französischen Straßburg, mehrere Stunden verhört worden war (www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/video-der-fall-florian-c-wie-geheimdienste-leben-zerstoeren-100.html). Der MAD ermittelte zu diesem Zeitpunkt gegen C. wegen des Verdachts auf Zugehörigkeit zur sogenannten salafistischen Szene mit Verbindungen zu Terroristen in Nordafrika. C. ist von diesem Sachverhalt vor oder während des Verhörs nicht in Kenntnis gesetzt worden. Ihm wurde auch nicht mitgeteilt, dass gegen ihn ermittelt wurde. Die Dienstvorgesetzten des Soldaten erfuhren vom MAD indessen vor dem Verhör von den Ermittlungen und den Verdächtigungen, die auf einer „bestätigten Information“ beruhen würden.

Erst am Tag nach dem Verhör erfuhr C. von seinen Vorgesetzten von den konkreten Vorwürfen, wonach sein Fahrzeug mehrmalig vor einem bekannten „Islamistentreff“ im Saarland gesehen worden sei, dass er in „islamischer Bekleidung“ in einer Moschee gewesen sei, dass seine Handydaten Verbindungen nach Nordafrika aufgewiesen hätten. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bezeichnete in einer Stellungnahme auf die Eingabe beim Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages das Verhör als eine „freiwillige“ Befragung, obgleich C. nach eigenen Angaben durch seine Dienstvorgesetzte zu dem Gespräch beordert wurde, und auch die MAD-Mitarbeiter zu keinem Zeitpunkt erklärt haben, dass der Soldat das Gespräch hätte beenden können.

Obgleich die beteiligten MAD-Mitarbeiter der vorgesetzten Kompaniechefin nach dem Gespräch mitteilten, es bestünde eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass C. nicht die eigentliche Zielperson sei, gingen die Ermittlungen noch Monate weiter. Nach Einstellung der Ermittlungen im Januar 2013 dauerte es mindestens weitere drei Monate, bis der MAD den Betroffenen davon in Kenntnis setzte. Es habe sich um eine „Verwechslung“ gehandelt.

Für den Soldaten hatten die Ermittlungen und das Verhör am Dienstort schwerwiegende Folgen. Er befand sich Ende Januar 2014 für zwei Wochen im Bundeswehrkrankenhaus Ulm an der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychotraumatologie in stationärer Behandlung. Das wachsende Misstrauen bei Kameraden und Vorgesetzten durch die vielfachen Befragungstermine, die dem ersten Verhör folgten, hätten C. psychisch schwer belastet, so der Entlassbericht des untersuchenden Arztes. Es sei „zusehends schwerer für Kameraden geworden, aufgrund der langen Ermittlungsphase an den Anschuldigungen des MAD zu zweifeln“, heißt es im Entlassbericht. Der zuständige Facharzt diagnostizierte eine „länger andauernde depressiv-ängstliche Reaktion, die sich vermutlich aus dem Verhör“ entwickelt habe. Aus wehrpsychiatrischer Sicht sei C. für den Soldatenberuf nicht mehr geeignet.

Maßnahmen der Fürsorge durch den Dienstherrn unterblieben jedoch. Die Bundeswehr verweigerte die Anerkennung eines Antrags des Soldaten auf Versorgungsansprüche wegen einer dienstlich bedingten psychischen Erkrankung in Folge einer Wehrdienstbeschädigung. Auch unterblieben andere Formen der materiellen oder ideellen Kompensation durch die Bundeswehr als Dienstherr oder das BMVg als politisch verantwortliche Führung für das erlittene Unrecht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Liegt nach Auffassung der Bundesregierung im vorliegenden Fall ein Fehlverhalten des MAD vor, und wenn ja, worin bestand es?

2

Macht sich die Bundesregierung die Auffassung des Entlassberichtes des Bundeswehrkrankenhauses Ulm zu eigen, wonach die psychische Störung und die Dienstunfähigkeit des Soldaten C. in einem „wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen dem Verhör bzw. dem über Monate andauernden Ermittlungsverfahren des MAD“ stehen?

3

Welche Konsequenzen zog oder zieht die Bundesregierung aus dem Fall?

4

Was hat das BMVg getan, um den Vorgang aufzuklären?

5

Wurde die Person, mit der C. verwechselt wurde, identifiziert und Ermittlungen eingeleitet, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

6

Handelte es sich bei der Person, mit der C. verwechselt wurde, um einen Angehörigen der Bundeswehr?

7

Beruhte die Verwechslung auf einem ähnlichen Namen, einem ähnlichen Aussehen oder anderen Ähnlichkeiten, und wenn ja, welchen?

8

Welche anderen deutschen Sicherheitsbehörden waren an dem Fall beteiligt?

9

Handelte es sich bei der Quelle für die „bestätigte Information“ zu den vermeintlichen Kontakten des Soldaten C. zu sogenannten salafistischen Kreisen um einen befreundeten Geheimdienst, einen anderen deutschen Geheimdienst oder eine polizeiliche Quelle, und beruhte sie auf Aussagen von Informanten oder wurden sie durch Ermittlungen von festangestellten Beamten gewonnen?

10

Wann wurden die Ermittlungen gegen C. aufgenommen, wann wurden sie eingestellt?

11

An welchem Tag fand das abschließende Gespräch statt, an dem C. durch den MAD von dem Ende der Ermittlungen gegen ihn informiert wurde?

12

In welchem Zeitraum wurde C. durch welche Behörde unter Anwendung welcher Maßnahmen observiert?

13

Wie viele Soldatinnen und Soldaten, die mit C. beruflich während der Ermittlungen zu tun hatten, wurden vom MAD in dem Zusammenhang wann befragt (bitte anonymisiert unter Angabe des Dienstrangs und Datums auflisten)?

14

Ist es übliche Praxis des MAD, Verhöre oder „freiwillige“ Gespräche in den Dienststellen der zu vernehmenden Soldaten durchzuführen, und wenn ja, wie stellt der MAD sicher, dass es dabei nicht zu Vorverurteilungen gegen den Vernommenen kommt?

15

Ist es übliche Praxis des MAD, bei Vernehmungen dem Verdächtigen nicht die Verdachtsmomente zu erläutern, die der Vernehmung zugrunde liegen, dessen Vorgesetzte aber vorab davon in Kenntnis zu setzen?

16

Warum dauerte es drei Monate oder länger, bis der Verdächtige von der Einstellung der Ermittlungen unterrichtet worden ist, obgleich diese Ermittlungen Ursache seiner depressiven Erkrankung waren, und liegt hier nach Einschätzung der Bundesregierung ein vermeidbares Fehlverhalten vor?

17

Warum verweigert die Bundeswehr bzw. das BMVg dem Soldaten eine Entschädigung für das erlittene Unrecht?

18

Welche Maßnahmen hat die Bundeswehr getroffen oder gedenkt sie zu treffen, um als ehemaliger Dienstherr der Fürsorgepflicht nachzukommen und den entstandenen Schaden wiedergutzumachen?

19

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung einzuleiten, um die Anerkennung von Wehrdienstbeschädigungen, die infolge falscher Verdächtigungen und anderen Fehlverhaltens durch vorgesetzte Stellen im Inland oder durch den MAD verursacht werden, zu erleichtern?

20

Wie viele Ermittlungsverfahren hat der MAD gegen mutmaßliche sogenannte Salafisten innerhalb der Bundeswehr seit 2011 eingeleitet (bitte nach Jahren auflisten)?

21

Wie viele Verdachtsfälle haben sich davon bestätigt, wie viele Ermittlungen wurden ergebnislos eingestellt (bitte nach Jahren auflisten)?

22

Wie viele Verdachtsfälle gegen mutmaßliche sogenannte Salafisten in der Bundeswehr führten seit 2011 zu welchen disziplinarischen Konsequenzen, wie viele Soldaten wurden infolge der Ermittlungen aus der Bundeswehr entlassen, wie viele Fälle wurden zur strafrechtlichen Verfolgung an welche Staatsanwaltschaft weitergeführt (bitte nach Jahr und Art der Konsequenz auflisten)?

Berlin, den 19. April 2018

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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