Luftschlag des Westens in Syrien vom 14. April 2018
des Abgeordneten Armin-Paulus Hampel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 14. April 2018 wurde durch westliche Mächte ein luftgestützter Militärschlag gegen die syrische Regierung geführt, als Reaktion auf den vermuteten Giftgaseinsatz der Regierung gegen Rebellen in Ost-Guta. Hieran waren auch Frankreich und Großbritannien beteiligt (www.merkur.de/politik/usa-frankreich-und-grossbritannien-fliegen-luftangriffe-in-syrien-zr-9780139.html.).
Frankreich und Großbritannien sind Mitglieder der Europäischen Union und beteiligen sich in unterschiedlichem Maße an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union (GASP) sowie an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Die GASP und die GSVP werden durch die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, verantwortet.
Die Bundesregierung hatte in der betreffenden Woche diesen Einsatz als völkerrechtskonform und angemessen beurteilt (www.zeit.de/politik/deutschland/2018-04/luftschlaege-syrien-bundesregierung-russland-diplomatie-giftgas). Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages hatte mit Gutachten vom 20. April 2018 den Militärschlag als völkerrechtswidrig beurteilt (www.tagesschau. de/ausland/syrien-angriff-gutachten-101.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Hat die Hohe Vertreterin der EU, Federica Mogherini die Bundesregierung im Vorfeld des Militärschlags vom 14. April 2018 über die Planung und Durchführung des Einsatzes an sich sowie über seinen politischen Zweck und die militärischen Ziele informiert?
Hat nach Erkenntnis der Bundesregierung Federica Mogherini, an der Formulierung des politischen Zweckes des Militärschlages am 14. April 2018 und der militärischen Ziele mitgewirkt, und wurde der Einsatz mit ihr abgestimmt?
Wurde die Bundesregierung im Vorfeld des Militärschlages durch einen oder mehrere der beteiligten Staaten zu einer Beteiligung mit (Luftstreit-)Kräften der Bundeswehr eingeladen?
Hat die Bundesregierung ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage, ob Militäroperationen des Westens durchgeführt werden?
Falls nein, warum nicht?
Wird sie wenigstens um ihre Meinung gebeten?
Hätte die Bundesregierung, die dem Luftangriff zustimmte, einem entsprechenden Ansinnen der beteiligten Mächte zugestimmt, sich an diesem Militärschlag zu beteiligen, und falls nicht, warum nicht?
Würde nicht generell eine Ablehnung der Bundesregierung, sich an einer gemeinsamen Militäroperation des Westens zu beteiligen, die Idee der GASP und der GSVP konterkarieren und somit wertlos machen?
Ist die Bundeswehr derzeit überhaupt dazu in der Lage, kurzfristig an derartigen Luftschlägen teilzunehmen?
Standen die hierfür erforderlichen Kräfte am 14. April 2018 voll einsatzbereit zur Verfügung?
Für den Fall, dass derartige Kräfte nicht, wie in Frage 7 beschrieben, zur Verfügung gestanden hätten, wäre dann Deutschland überhaupt noch als ebenbürtiger Partner einzustufen (unabhängig von der rechtlichen und politischen Bewertung)?
Half die Bundeswehr bei dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Militärschlag direkt oder indirekt, etwa durch Aufklärungsergebnisse oder logistische Unterstützung?
Hält die Bundesregierung mit Blick auf das verneinende Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 20. April 2018 an ihrer Auffassung fest, der Militärschlag vom 14. April 2018 sei völkerrechtskonform und angemessen gewesen?
Falls der Militärschlag vom 14. April 2018 nicht völkerrechtskonform und angemessen gewesen sein sollte, welchen Einfluss hätte dies auf die Bewertung der Sinnhaftigkeit der GASP und der GSVP?
Sind die GASP und die GSVP an internationales Recht gebunden?