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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Militärische Übungsflüge in Deutschland 2017

Zahlenangaben zu militärischen Übungslufträumen in Deutschland, Flugbetrieb, Ausnahmeanträge, Pläne zur Umgestaltung von Flugübungszonen, Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen, Fallzahlen für Übungslufträume Polygone und TRA-Lauter, Entschädigungszahlungen infolge von Lärmbelastungen, Lärmbeschwerden von Anwohnern, Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland, Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms, zukünftige Entwicklung des militärischen Flugbetriebs im Saarland und der Westpfalz<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

06.06.2018

Aktualisiert

10.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/203107.05.2018

Militärische Übungsflüge in Deutschland 2017

der Abgeordneten Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Tobias Lindner, Tabea Rößner, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Über dem Saarland und der Westpfalz wird seit Jahren ein großer Teil des militärischen Übungsflugbetriebs in Deutschland konzentriert, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5521) hervorging. Das hohe Flugaufkommen im Übungsraum „TRA Lauter“ (ED-R 205/305) und die damit verbundene dauerhafte Lärmbelastung führt bei der betroffenen Bevölkerung nicht nur zu Einbußen in der Lebensqualität, sondern auch zu vielfältigen gesundheitlichen Belastungen. Auch die Entwicklung des Tourismus in der Region sowie die Wertentwicklung von Immobilien werden negativ beeinflusst. Auch das im Vergleich zu anderen Übungsräumen sehr hohe Aufkommen an Lärmbeschwerden ist ein Zeichen, dass der Fluglärm als erhebliche Belastung empfunden wird.

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum militärischen Flugbetrieb in Deutschland auf Bundestagsdrucksache 18/11545) ging hervor, dass die Zahl der Nutzungsstunden der TRA Lauter im Jahr 2016 signifikant gesunken war. Dies erwies sich jedoch als temporärer Effekt. Der Grund für den zwischenzeitlichen Rückgang des Flugbetriebs scheint die Abwesenheit der in Spangdahlem stationierten US-Einheiten gewesen zu sein, die 2016 einen Einsatz im Mittleren Osten absolvierten. Mit der Rückkehr der betreffenden Einheit Ende 2016 ging ein deutlicher Anstieg der Nutzungsstunden in der TRA Lauter über das Niveau der Vorjahre hinaus einher, wie weitere Schriftliche Fragen im Jahr 2017 ergaben.

In ihren Antworten auf frühere Anfragen zum TRA Lauter hat die Bundesregierung erklärt, dass es keine Grenzwerte für die Lärmbelastungen durch militärischen Übungsflugbetrieb gibt und dass sie keine Veranlassung sieht, die vom militärischen Übungsflugbetrieb ausgehenden Lärmbelastungen zu erfassen.

Die saarländische Landesregierung hat in den letzten Jahren mehrmals Initiativen zur Reduzierung der Lärmbelastung angekündigt und das Gespräch mit der Bundesregierung gesucht. Die Bundesregierung hat darauf ausweichend reagiert und erkennen lassen, dass eine Verlagerung oder Reduzierung des Flugbetriebs nicht geplant ist, wie etwa aus der Antwort auf eine Schriftliche Frage vom August 2015 hervorgeht.

Eine „fallweise Anhebung“ der Mindestflughöhe in der TRA Lauter, die 2016 vereinbart worden war, kam tatsächlich nur bei 35 von 559 Übungsflügen in der TRA Lauter zur Anwendung, wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11545 ergab.

Der militärische Fluglärm bleibt auch weiterhin Thema in der regionalen Politik. So forderte der Landrat des Kreises Kaiserslautern nach einem entsprechenden Beschluss des Kreistages vom 20. November 2017 das Bundesministerium der Verteidigung dazu auf, die Übungsgebiete TRA Lauter und Polygone zu verlegen. Das Bundesministerium der Verteidigung antwortete mit Brief vom 13. Dezember 2017, dass eine Verlegung oder weitere Einschränkungen im Übungsflugbetrieb nicht möglich seien.

Aufgrund dieser Entwicklungen scheint es angebracht, anhand aktueller Zahlen und Daten die Verteilung des militärischen Übungsflugbetriebs in Deutschland zu betrachten und aktuelle Entwicklungen nachzuvollziehen.

Die Fragesteller bitten die Bundesregierung, bei der Wiedergabe von Daten ein Format zu wählen, das die Vergleichbarkeit der Antworten mit früheren Anfragen (v. a. Bundestagsdrucksache 18/11545) gewährleistet, beziehungsweise, wo eine vergleichbare Darstellung nicht möglich ist, dies deutlich zu machen und zu begründen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Welche militärischen Lufträume (Temporary Reserved Airpaces (TRA) und Variable Profile Areas (VPA)) bestehen aktuell in Deutschland, zu welchen Tageszeiten sind die einzelnen Lufträume jeweils wirksam, und welche Mindestflughöhen gelten für die jeweiligen Lufträume?

2

Welche Flächen umfassen die in Frage 1 genannten militärischen Lufträume jeweils, und wie viele Menschen leben jeweils dauerhaft auf den betroffenen Flächen?

3

Auf welcher Bemessungsgrundlage (etwa Nutzungstage oder Zahl der Übungsflüge) erklärt das Bundesministerium der Verteidigung in seiner Antwort an den Landrat des Kreises Kaiserslautern vom 13. Dezember 2017, dass der militärische Flugbetrieb „annähernd gleichmäßig“ auf die vier großen Übungslufträume verteilt würde?

4

Für wie viele Tage wurden die in Frage 1 genannten militärischen Lufträume im Jahr 2017 jeweils aktiviert?

5

Wie viele Stunden waren die in Frage 1 genannten militärischen Lufträume im Jahr 2017 im Durchschnitt pro Nutzungstag aktiviert?

6

Wie viele Übungsflüge mit welcher durchschnittlichen Verweildauer fanden im Jahr 2017 monatlich in den in Frage 1 genannten militärischen Lufträumen jeweils statt?

7

Wie viele Nutzungsstunden entfielen monatlich 2017 jeweils auf die in Frage 1 genannten militärischen Lufträume?

8

Wie viele Ausnahmeanträge zur Durchführung von militärischem Übungsflugbetrieb während der freiwilligen Ruhezeiten (Wochenenden, Feiertage) wurden 2017 beantragt, und wie viele wurden genehmigt (bitte unter Angabe der betroffenen Übungszonen und des beantragenden Nutzerstaates beantworten)?

9

Wurden 2017 Änderungen an der Struktur, an den Mindestflughöhen oder den Betriebszeiten der einzelnen militärischen Lufträume vorgenommen? Wenn ja, welche Änderungen wurden mit welcher Begründung vorgenommen? Wenn nein, warum nicht?

10

Verfolgt die Bundesregierung derzeit Pläne zur Umgestaltung von militärischen Lufträumen in Deutschland (bitte ggf. mit Angabe der geplanten Veränderungen und des Zeitrahmens beantworten)?

11

Hat es 2017 Verstöße gegen die Flugbetriebsbestimmungen in den in Frage 1 genannten militärischen Lufträumen gegeben? Wenn ja, wann, durch wen, worin bestand der Verstoß, und welche Sanktionen wurden ggf. verhängt?

12

Welche Fläche umfasst das Übungsgebiet Polygone, und wie viele Menschen leben jeweils dauerhaft auf der betroffenen Fläche?

13

Welche täglichen Nutzungszeiten und welche Mindestflughöhe gelten für das Übungsgebiet Polygone?

14

Für wie viele Tage wurde das Übungsgebiet Polygone im Jahr 2017 jeweils aktiviert?

15

Wie viele Stunden war das Übungsgebiet Polygone im Jahr 2017 im Durchschnitt pro Nutzungstag aktiviert?

16

Wie viele Übungsflüge mit welcher durchschnittlichen Verweildauer fanden im Jahr 2017 monatlich im Übungsraum Polygone statt?

17

Wie viele Nutzungsstunden entfielen monatlich auf den Übungsraum Polygone?

18

In wie vielen Fällen im Jahr 2017 wurden Entschädigungen nach § 8 und § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) für die Umgebung von militärischen Flugplätzen beantragt und genehmigt (bitte nach Standorten getrennt angeben)?

19

In welcher Höhe wurden im Jahr 2017 Entschädigungszahlungen nach § 8 und § 9 FluLärmG für die Umgebung der Flugplätze von militärischen Flugplätzen jeweils für bauliche Schallschutzmaßnahmen, Wertminderung von Grundstücken und Beeinträchtigungen des Außenbereichs ausgezahlt?

20

Wie hat sich das Aufkommen von Lärmbeschwerden in den in Frage 1 genannten militärischen Lufträumen und im Übungsraum Polygone im Jahr 2017 entwickelt?

21

Wie erklärt die Bundesregierung die im Vergleich zu den anderen Übungsgebieten außerordentlich hohe Zahl an Lärmbeschwerden in der TRA Lauter in den Jahren 2015 und 2016 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11545)? Welche Planungen hat die Bundesregierung, um Betroffene besser vor militärischem Fluglärm zu schützen, und welche Planungen verfolgt sie, um die Zahl der Lärmbeschwerden zu reduzieren?

22

Wie oft hat die „Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland“ in den Jahren 2016 und 2017 jeweils getagt?

23

Welche konkreten Maßnahmen, Beschränkungen, und Anpassungen von Verfahren und Regularien wurden 2016 und 2017 in der „Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland“ vereinbart?

24

An wie vielen Aktivierungstagen bzw. bei wie vielen Übungsflügen kam die „fallweise Anhebung“ der Mindestflughöhe in der TRA Lauter im Jahr 2017 zur Anwendung? Welcher Anteil des Flugbetriebs in der TRA Lauter war von der Anhebung betroffen?

25

Wann und wo hat das Luftfahrtamt der Bundeswehr 2016 und 2017 Vor-Ort-Termine veranstaltet, um der Bevölkerung den Flugbetrieb, dessen Auswirkungen und die Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms zu erläutern?

26

Wie wird sich der militärische Flugbetrieb im Saarland und der Westpfalz nach Kenntnis der Bundesregierung in den nächsten Jahren entwickeln, insbesondere im Hinblick auf die Verlegung zusätzlicher US-Einheiten aus Großbritannien?

27

Inwieweit trägt die Bundesregierung der Mehrfachbelastung der Region Saarland und Westpfalz durch mehrere Quellen militärischen Flugbetriebs und des damit verbunden Fluglärms (TRA Lauter, Polygone, An- und Abflüge zur Ramstein Air Base etc.) bei der Beplanung der Übungsräume Rechnung?

Berlin, den 24. April 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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