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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Deutsch-Chinesischer Rechtsstaatsdialog

Nachfragen zur BT-Drs 16/14132, Denkschrift zum Rechtsstaatsdialog, Rechtsberatung und weitere Aktivitäten der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ), Qualifikation der Berater und Experten, Themen und Teilnehmer unterschiedlicher Veranstaltungen, Thematisierung der rechtlichen Lage einzelner sozialer Gruppen und des Arbeitsrechts, Korruption in der chinesischen Justiz, Tätigkeit der Friedrich-Ebert-Stiftung, Aktivitäten des Anwalts Rolf Geffken, Zugangssperre zu dessen Website in China

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

23.02.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/62728. 01. 2010

Deutsch-Chinesischer Rechtsstaatsdialog

der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Jan Korte, Harald Koch, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog existiert 2010 bereits zehn Jahre. Nach dem Verständnis der deutschen Öffentlichkeit sollte dieser Dialog vor allem der offensiven Diskussion über die Einhaltung und Durchsetzung von Menschenrechtsstandards dienen. Schon zur Halbzeit des Dialogs hieß es jedoch auf der Website des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), der Vorschlag des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder zur Institutionalisierung eines solchen Dialogs sei deshalb aufgegriffen worden, „weil soziale Stabilität, wirtschaftliches Wachstum, Auslandsinvestitionen ein hohes Maß an Rechtssicherheit für die Investoren erfordern“. Auf der Homepage des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hieß es dazu: „Ausländische Investoren erwarten Rechtssicherheit“, deshalb berate Deutschland China im Rechtsbereich.

Die Fraktion DIE LINKE. hat in diesem Zusammenhang in der vergangenen Legislaturperiode eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt (Bundestagsdrucksache 16/14085). In einigen Punkten blieb die Bundesregierung aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Antwort (vgl. Bundestagsdrucksache 16/14132) gänzlich schuldig. In weiteren Punkten sind die Antworten ausweichend und unpräzise. Schließlich befremden die Antworten hinsichtlich der Website-Sperre des Anwalts Dr. Rolf Geffken vor allem deshalb, weil sie über den Rahmen einer bloßen Antwort hinaus ohne Not eine Rufschädigung des Betroffenen bewirken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Weshalb war der Bundesregierung bis zur Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/14132 die in erster Auflage nun schon über vier Jahre alte Denkschrift zum Rechtsstaatsdialog nicht bekannt?

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Autor der Denkschrift die große Mehrzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches und der beteiligten Institutionen sowie das BMJ frühzeitig über deren Erscheinen informiert hat?

2

Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass ihr zwar die Denkschrift angeblich nicht bekannt sei, der Autor nach eigenem Bekunden an anderer Stelle in anderen Publikationen entgegen der Darstellung der Bundesregierung jedoch gar keine detaillierte Kritik des Dialogs vorgenommen hat?

In welchen Punkten soll welche Kritik nicht zutreffend sein?

3

Hat die Bundesregierung eine Auswertung der quantitativen Zusammensetzung des Runden Tisches sowie der am Rechtsstaatsdialog beteiligten Personen und Institutionen im Hinblick auf

a) deren Zuordnung zu akademischen Institutionen und

b) deren Zuordnung zu praktischen Rechtsberufen vorgenommen?

Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie dabei gekommen, und welche konkreten Zahlen liegen im Einzelnen vor?

4

Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff einer „praktisch ausgerichtete Rechtsberatung“ durch die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die für die GTZ in Beijing tätigen „Rechtsberater“ überwiegend völlig unerfahrene deutsche Rechtsreferendare oder allenfalls erst vor Kurzem zur Anwaltschaft zugelassene deutsche Juristen sind, nicht aber in der Praxis erfahrene deutsche Rechtsanwälte mit Kenntnissen des chinesischen Rechts?

6

Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass in einem umfassenden Aufsatz von Dr. Pißler vom Max-Planck-Institut für Internationales Privatrecht in Hamburg bezüglich eines der letzten Symposien der Umstand beklagt wurde, dass die teilnehmenden deutschen „Experten“ nur über sehr geringe Kenntnisse der Situation in China bzw. des chinesischen Rechts (im Gegensatz zu den chinesischen Teilnehmern in Bezug auf das deutsche Recht) verfügt hätten und die Diskussion deshalb zum Teil unfruchtbar verlaufen sei?

a) Wie viel Personen haben von deutscher Seite bisher an den Rechtsstaatssymposien teilgenommen?

b) Handelte es sich dabei ausschließlich oder auch nur überwiegend um Personen, die über Erfahrungen und Kenntnisse im chinesischen Recht verfügten?

c) Gedenkt die Bundesregierung weiterhin den Chinaexperten Dr. Rolf Geffken von der Teilnahme an diesen Rechtsstaatssymposien wegen einer angeblich begrenzten Teilnehmerzahl oder wegen der angeblichen „Hochrangigkeit“ der Teilnehmer auszuschließen?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, dass sämtliche Aktivitäten, die von Dr. Rolf Geffken und von dem von ihm geleiteten Institut in Bezug auf den Rechtsdialog ausgingen, jedenfalls von der Bundesregierung weder finanziell noch in anderer Weise unterstützt wurden, und dass wiederholte Bitten um Unterstützung abschlägig beschieden wurden?

8

Hat die Bundesregierung eine Auswertung der ersten Deutsch-Chinesischen Konferenz zum Arbeitsrecht in Kanton aus dem Jahre 2004 vorgenommen, und die diesbezüglichen Berichte in der Fachliteratur zur Kenntnis genommen?

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung dabei gekommen?

Wenn nein, warum nicht?

9

Was sind im Einzelnen die Gründe dafür, dass kein einziges der Rechtsstaatssymposien sich bislang mit der Lage von Migrantinnen und Migranten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzern beschäftigt hat?

10

Hat die Bundesregierung gegenüber der chinesischen Regierung eine Initiative ergriffen, diese Themen zum Gegenstand der Symposien zu machen?

Wenn ja, wann, und mit welcher Begründung?

Wenn nein, warum nicht?

11

Wann und wo, mit welchen beteiligten Personen, mit welchen Themen, auf welchen Veranstaltungen, und mit welchen Ergebnissen wurde ein Projekt der GTZ durchgeführt, in dem die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine zentrale Rolle gespielt haben?

Gibt es zu diesem Projekt Veröffentlichungen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, dass es dem chinesischen Arbeitsrecht allgemein unter einem erheblichen Vollzug mangelt?

Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem chronischen Vollzugsdefizit?

Wenn nein, warum nicht?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, dass insbesondere auch Menschenrechtsanwälte, die nicht dem Spektrum der ACLA-Anwälte (ACLA: All China Lawyers Association) angehören, sich zahlreicher Fälle aus dem Individualarbeitsrecht annehmen?

Wenn ja, sind deren Interessen und deren Erfahrungen im Rahmen des Projektes mit dem chinesischen Arbeitsministerium berücksichtigt worden?

Wenn nein, was hat die Bundesregierung dagegen unternommen?

14

Wie kann die Bundesregierung auf der einen Seite im Rahmen des Dialogs vor allem auf die Friedrich-Ebert-Stiftung bei dem Thema „Arbeits- und Sozialrecht“ verweisen, während sie auf der anderen Seite die mangelnde Transparenz dieser Stiftung bei dem genannten Projekt pauschal mit dem „Schutz ihrer jeweiligen Partner“ begründet und eine „weitgehende Vertraulichkeit“ reklamiert (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 16/14132)?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, dass beispielsweise über die erste Deutsch-Chinesische Konferenz zum Arbeitsrecht im Jahre 2004, die von dem bereits erwähnten Chinaexperten Dr. Rolf Geffken organisiert und geleitet wurde, umfassende Publikationen sowohl in China wie in Deutschland erfolgten?

Wenn ja, welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung hieraus in Bezug auf die von der Friedrich-Ebert-Stiftung praktizierte mangelnde Transparenz?

Wenn nein, gedenkt die Bundesregierung sich mit diesen Publikationen zu befassen (sie sind allgemein zugänglich)?

16

Hält die Bundesregierung an dem Argument einer angeblich notwendigen „weitgehende Vertraulichkeit“ fest?

Wenn ja, wie soll die deutsche Öffentlichkeit über Verlauf und Ergebnisse des Dialogs informiert werden, wenn eine solche mangelhafte Transparenz seitens der Bundesregierung verteidigt wird?

17

Weshalb hat an der ersten Deutsch-Chinesischen Anwaltskonferenz in Tianjin kein Vertreter der GTZ teilgenommen, obwohl die GTZ geladen war?

Lag die mangelnde Teilnahme möglicherweise daran, dass die für die GTZ arbeitenden deutschen Anwälte nur über äußerst geringe berufliche Praxis in Deutschland verfügen?

18

Ist der Bundesregierung bekannt, dass schon aufgrund juristischer (nicht nur politischer) Vorgaben die Gesetzgebung des Nationalen Volkskongresses den Richtlinien der Kommunistischen Partei Chinas nicht widersprechen darf?

Wenn ja, kann sich im Rahmen eines Rechtsstaatsdialogs, dem von deutscher Seite das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes zugrunde zu legen ist, nach Auffassung der Bundesregierung Gesetzgebungsberatung auf reine Rechtstechnik beschränken?

Wenn nein, warum nicht, und was hat die Bundesregierung konkret im Einzelnen getan, um hier in einem Dialog die rechtsstaatliche Entwicklung Chinas im Sinne des Grundgesetzes zu beeinflussen?

19

Welche Kontrolle übt die Bundesregierung in Bezug auf die Aktivitäten der GTZ aus?

20

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem bereits erwähnten Umstand, dass eine Vielzahl von bei der GTZ tätigen „Rechtsberatern“ junge deutsche Juristen sind, die weder von ihrer Erfahrung noch von ihren Kenntnissen den chinesischen Partnern ebenbürtig sind?

21

Weshalb wurden trotz entsprechender Anforderung das Projekt in Kanton aus dem Jahre 2004 sowie ein geplantes Projekt mit der Renmin-Universität nicht durch die Bundesregierung gefördert, obwohl das Projekt selbst in dem Katalog der Projekte des BMJ aufgeführt wird?

Hängt die Nichtförderung mit der kritischen Einstellung des Leiters des Instituts für Arbeit – ICOLAIR – gegenüber dem bisherigen Verlauf des Rechtsdialogs wie gegenüber der chinesischen Regierung zusammen?

22

Hält die Bundesregierung es für vertretbar, freiberuflich tätige Dolmetscher ohne eigene juristische Fachkenntnisse auf Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen des Rechtsstaatsdialogs einzusetzen?

Wenn ja, warum?

23

Wie hat die Bundesregierung „didaktische Fähigkeiten“ beim Einsatz von Referenten für Richterfortbildungen geprüft bzw. welche Kriterien wurden angelegt und welcher Kontrolle unterliegt eine derartige Auswahl?

24

Auf welche Weise wurde das angeblich „eindeutig positive“ Feedback der Teilnehmer an solchen Richteraus- und Fortbildungen abgefragt und ausgewertet?

a) Welche Fragen wurden wem gestellt?

b) Wurden die Fragen standardisiert oder wurde nur allgemein nach dem Eindruck gefragt?

c) Worauf beruhen ansonsten die Erkenntnisse der Bundesregierung?

25

Weshalb wurde der seit Langem aktive Teilnehmer am Rechtsstaatsdialog, der bereits oben erwähnte Leiter des Instituts für Arbeit Dr. Rolf Geffken, welcher zugleich Lehrbeauftragter für chinesisches Recht an der Universität Oldenburg ist, bislang weder von der Bundesregierung noch von der GTZ noch von der Firma Inwent (Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH) hinzugezogen (auf einschlägige Veröffentlichungen von Dr. Rolf Geffken: „Arbeit in China“, „Der Preis des Wachstums“, „Labour and trade unions in China“ sowie: „Das Neue Chinesische Arbeitsvertragsgesetz“ wird verwiesen)?

26

Will die Bundesregierung mit ihrer Zurückweisung eines „Generalverdachts auf Korruption“ in Bezug auf die chinesische Justiz der in der chinesischen Bevölkerung allgemein vorhandenen Einschätzung der chinesischen Justizorgane widersprechen?

27

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass der Leiter des GTZ-Büros in Beijing in einem Beitrag für das Mitteilungsblatt der Bundesrechtsanwaltskammer kürzlich im Zusammenhang mit der Korruption in der Justiz lediglich auf die „Korruption von Anwälten“ einging, nicht aber auf die Korruption von Richtern?

28

In welcher Weise erfolgt die von der Bundesregierung behauptete Befassung mit dem Problem Korruption bei der Richteraus- und Fortbildung?

a) Welche Themen werden insoweit von wem angesprochen?

b) Sind die Richter, welche diese Fortbildung durchführen, über Erscheinungsformen der Korruption in der Justiz in China hinreichend informiert?

Wenn ja, durch wen, welche Literatur und welche Institutionen?

29

Hält die Bundesregierung es für angemessen, die Antwort der chinesischen Regierung auf die Zugangssperre zu der Website von Dr. Rolf Geffken ohne eigene Einschätzung in einer öffentlich zugänglichen Drucksache des Deutschen Bundestages zu wiederholen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 12a auf Bundestagsdrucksache 16/14132)?

Wenn ja, hält die Bundesregierung es für möglich, dass die Wiederholung dieser Antwort eine Rufschädigung des betroffenen Anwaltes verursachen kann?

30

Kann die Bundesregierung sich vorstellen, dass die von der chinesischen Regierung behaupteten angeblichen Probleme mit dem Server der Web-Adresse lediglich ein Vorwand sind?

31

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Server, dessen sich der Anwalt bedient, von einem seriösen Unternehmen betrieben wird, das gegenüber dem Betroffenen versichert hat, eine regelmäßige Kontrolle aller Webseiten in Bezug auf angebliche Jugendgefährdungen usw. vorzunehmen?

Wenn ja, weshalb wiederholt die Bundesregierung dann dennoch kommentarlos die in Bezug auf den Betroffenen diffamierenden Äußerungen?

Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung nicht beim Server selbst insoweit erkundigt?

32

Ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Vielzahl von Webseiten, die auf demselben Server beruhen, in China sehr wohl zugänglich sind?

Wenn ja, weshalb wiederholt die Bundesregierung dann dennoch die offensichtlich konstruierten Begründungen der chinesischen Regierung?

Wenn nein, hat die Bundesregierung insoweit gar keine eigenen Erkundigungen eingeholt?

33

Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass im grenzüberschreitenden Zugang zu Dienstleistungen nach WTO-Übereinkommen (WTO: Welthandelsorganisation) keine Garantie des Zugangs zu „allen Servern“ gegeben sei?

Bedeutet dies, dass nach Auffassung der Bundesregierung die chinesische Regierung jederzeit unter Hinweis auf bestimmte Server Webseiten konform zu den WTO-Regeln sperren kann?

34

Hat sich die Bundesregierung Gedanken darüber gemacht, was zu tun ist, sollte für den Fall eines Server-Wechsels des betroffenen Dr. Rolf Geffken die chinesische Regierung weiterhin oder kurze Zeit später erneut eine Sperrung der Website vornehmen?

Wird sie in diesem Falle dem Betroffenen erneut empfehlen, den Server zu wechseln?

Wenn ja, wie lange soll ein solches Verfahren dem Betroffenen zugemutet werden?

Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung ansonsten zu tun?

35

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Art und Weise der Behandlung des Themas der Website-Sperre des betroffenen Dr. Rolf Geffken geeignet ist, die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung in Bezug auf den Rechtsstaatsdialog gegenüber der chinesischen Regierung zu stärken?

36

Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, es sei ein hohes Risiko des Engagements deutscher Juristen im Rahmen des Rechtsdialogs nicht zu erwarten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 12g auf Bundestagsdrucksache 16/14132), während sie auf der anderen Seite weiß, dass durch die Website-Sperre dem betroffenen Teilnehmer des Rechtsstaatsdialogs Dr. Rolf Geffken nun schon seit über einem Jahr der Zugang zu chinesischer Klientel verwehrt wird?

37

Kann die Bundesregierung die an ihr geübte Kritik nachvollziehen, dass mit der Website-Sperre ein kompetenter Kritiker des bisherigen Verlaufs des Rechtsdialogs mundtot gemacht werden soll?

Wenn nein, auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung konkret (im Einzelnen) Solidarität mit dem betroffenen Anwalt zu üben?

Berlin, den 28. Januar 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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