BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zwangsarbeit in den besetzten Gebieten der Ostukraine

Regionale Verteilung von Strafanstalten und Inhaftierten in der Ukraine vor dem Jahr 2014, Zwangsarbeit in Haftanstalten in den ostukrainischen Regionen Lugansk und Donezk, Amnestieerklärung; Situation in den sog. Volksrepubliken: Rechtsschutz, Gerichtsverfassung, Rolle von Gewerkschaften, Todesfälle durch Zwangsarbeit, Anteil der Zwangsarbeit an der Wirtschaftskraft, bilaterale Gespräche bzgl. Völkerrechtswidrigkeit von Zwangsarbeit; Zugang zu Haftanstalten, Todesstrafe, Verschwindenlassen von Personen<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/210614.05.2018

Zwangsarbeit in den besetzten Gebieten der Ostukraine

der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Margarete Bause, Kai Gehring, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Stefan Schmidt, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch die Russische Föderation, dem Beginn des Kriegs in der Ostukraine und der unrechtmäßigen Proklamation der sogenannten Volksrepubliken Luhansk und Donezk im Donbas häufen sich die Berichte über eklatante Menschenrechtsverletzungen in der Ostukraine. Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch oder die East-Ukrainian Human Rights Group dokumentieren Zwangsarbeit in den Haftanstalten und Lagern innerhalb der nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete. So sollen bspw. bereits 2014 Inhaftierte gezwungen worden sein, nahe der Frontlinien Sandsäcke zu füllen, Gräben auszuheben oder Mahlzeiten für die Kämpfer zu kochen. Zusätzlich soll es zu willkürlichen Verhaftungen für geringfügige Delikte samt Strafarbeit in sogenannten Straf-Bataillonen gekommen sein. Diesem Bruch des internationalen humanitären Völkerrechts folgen immer neue Schilderungen über Zwangsarbeit in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten.

Wenngleich den Mitarbeitenden des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) meist der Zugang zu diesen Gebieten verwehrt wird, thematisiert der jüngste OHCHR-Menschenrechtsbericht für die Ukraine willkürliche Verhaftungen und „Strafverfolgungen“ in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten, welche durch das Fehlen eines wirksamen Rechtsbehelfs besonders schwerwiegend sind. Ebenfalls besorgniserregend ist die Einführung der „Todesstrafe“ durch den sogenannten obersten Gerichtshof der sogenannten Volksrepublik Donezk im November 2017, sowie Berichte über geheime Verhaftungen und Inhaftierungen, die oft in „Verschwindenlassen“ resultieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die regionale Verteilung von Strafanstalten und Inhaftierten in der gesamten Ukraine vor 2014 und danach?

2

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl an Inhaftierten, die in den sogenannten Volksrepubliken Luhansk und Donezk als nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten zur Arbeit gezwungen werden?

Welche Informationen über Durchschnittsalter und Geschlecht der Inhaftierten liegen der Bundesregierung vor?

3

Welche Folgen hatte die von Übergangspräsident Oleksander Turtschynow verkündete Amnestie nach Kenntnis der Bundesregierung in der gesamten Ukraine?

4

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Inhaftierte, die unabhängig von der Amnestieerklärung durch Oleksander Turtschynow bereits hätten entlassen werden müssen und in den besetzten Gebiete dennoch weiterhin inhaftiert sind, um Zwangsarbeit zu leisten?

5

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Rechtsschutz, Rechtswege und Rechtsinstanzen in den sogenannten Volksrepubliken Luhansk und Donezk?

Gibt es Berufungsinstanzen und Berufungsverfahren vor den dortigen Gerichten?

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass das Recht auf faires Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention systematisch unterlaufen wird?

6

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zusammensetzung der „Gerichte“ unter dem illegitimen Regime seit 2014 in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten?

7

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Rolle von sogenannten Gewerkschaften in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten?

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationen mit dem Internationalen Gewerkschaftsbund, wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Todesfälle durch Zwangsarbeit in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten?

9

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Anteil der Zwangsarbeit an der gesamten Wirtschaftskraft der nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete?

10

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Verbleib der Einnahmen und des Gewinns dieser Zwangsarbeit?

11

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Produkte dieser Zwangsarbeit auch in die EU gelangten oder gelangen?

Wenn nein, warum nicht?

12

Welche Gespräche über die Völkerrechtswidrigkeit von Zwangsarbeit in den „Volksrepubliken Luhansk und Donezk“ hat die Bundesregierung mit Vertretern der ukrainischen Regierung geführt?

Mit welchem Ergebnis?

13

Hat die Bundesregierung Gespräche über die Völkerrechtswidrigkeit von Zwangsarbeit in den sogenannten Volksrepubliken Luhansk und Donezk mit Vertretern der russischen Regierung geführt?

Wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

14

Hat sich die Bundesregierung bspw. im Rahmen des Normandie-Formates dafür eingesetzt, dass Menschenrechtsorganisationen Zugang zu den Haftanstalten bekommen?

Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

15

Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung über die Folgen der Verkündung einer sog. zweiten Todesstrafe durch das „Oberste Gericht“ der „Volksrepublik Donezk“ im November 2017 (Office of the UNHCHR, Report on the human rights situation in Ukraine August-September 2017, Seite 3), und was hat die Bundesregierung in dieser Sache unternommen?

16

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von nicht bekannt gemachten Verhaftungen in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten, die zunehmend im sogenannten Verschwindenlassen münden, und was hat die Bundesregierung in dieser Sache unternommen (Report on the human rights situation in Ukraine August-September 2017)?

Berlin, den 25. April 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen