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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kostenverteilung und Struktur der Stromnetzentgelte

Stromverbrauch und Netzentgelte von Haushalten, Anteil begünstigter Kunden, insbes. stromintensive Verbraucher sowie von Privatkunden und anderen nicht-privilegierten Kunden, Entwicklung der Netzentgelte, Grundpreise und Arbeitspreise für unterschiedliche Kundengruppen, Angemessenheit, Eigenstromverbräuche und fehlender Beitrag zur Netzfinanzierung, angeschlossene Verbraucher und Erzeuger, gesetzgeberischer und regulatorischer Anpassungsbedarf für eine verursachungsgerechte und sozial verträgliche Netzentgeltstruktur, Kostensenkung beim Netzausbau, Auswirkungen der Streichung vermiedener Netznutzungsentgelte für Solar- und Windstrom, Einführung intelligenter Messsysteme u.a.<br /> (insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

13.06.2018

Aktualisiert

07.02.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/215716.05.2018

Kostenverteilung und Struktur der Stromnetzentgelte

der Abgeordneten Ingrid Nestle, Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Lisa Badum, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die regionalen Unterschiede zwischen den Netznutzungsentgelten sind enorm und für Stromkunden nicht nachvollziehbar. Denn nach wie vor sind die Grundlagen für die Festlegung der Netznutzungsentgelthöhe aus Sicht der Fragesteller nicht transparent.

Die gesamte Netzentgeltstruktur ist im Kern seit Jahrzehnten unverändert und entstammt noch einer Zeit, in der zentrale Großkraftwerke die Versorgung mit Strom übernommen haben. So wirken sie in weiten Teilen als Hemmnis für Investitionen in technische Innovationen sowie für Maßnahmen zur erforderlichen Flexibilisierung des Stromsystems.

Die Stromnetzentgelte sind zudem aus Sicht der Fragesteller ungerecht verteilt. Während Großverbrauchern erhebliche Privilegien eingeräumt werden, müssen Mittelstand und Privathaushalte immer höhere Entgelte entrichten.

Es wird aus Sicht der Fragesteller immer deutlicher, dass der Umbau des Stromversorgungssystems dringend eine grundlegende Neuausrichtung der Netzentgelte erfordert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Welchen Anteil in Prozent haben die Haushalte an der jährlich in Deutschland verbrauchten Arbeitsmenge in Terawattstunden (TWh) Strom, und welchen Anteil bezahlen sie in Prozent an der Summe der jährlich in Deutschland erhobenen Netzentgelte?

2

Wie hoch ist die Summe bzw. der prozentuale Anteil und die Schwankungsbreite über die einzelnen Netze der nach Stromnetzentgeltverordnung begünstigten Kunden, insbesondere stromintensive Verbraucher, sogenannte atypische Verbraucher (beide entsprechend § 19 Absatz 2) sowie für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (entsprechend § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG) an den Netzentgelten (bitte jeweils getrennt angeben)?

3

Wie hoch ist die Summe bzw. der prozentuale Anteil der Privatkunden (Standard-Lastprofil) und anderen nicht privilegierten Kunden an den Netzentgelten in der Niederspannung bzw. dessen Schwankungsbreite?

4

Wie haben sich die Netzentgelte für unterschiedliche Kundengruppen (1 000 Kilowattstunden – kWh, 2 500 kWh, 5 000 kWh, 20 000 kWh und 80 000 kWh) innerhalb des Standard-Lastprofils sowie für größere gewerbliche und industrielle Kunden seit 2013 entwickelt (bitte Durchschnitt bzw. Spreizung angeben)?

5

Wie haben sich in diesem Zeitraum die Grundpreise und die Arbeitspreise für die o. g. Kundengruppen entwickelt?

6

Was genau versteht die Bundesregierung in der Stromnetzentgelt-Verordnung unter einem „angemessenen Verhältnis“ von Grund- und Arbeitspreisen, und handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung noch um ein angemessenes Verhältnis, insbesondere da der Grundpreis für Geringverbraucher in einigen Netzen schon 50 Prozent der Netzkosten ausmacht, bzw. ab wann ist dieser unverhältnismäßig hoch im Vergleich zum Arbeitspreis?

7

Hält die Bundesregierung es angesichts der zunehmenden Dezentralisierung und Flexibilisierung der Stromversorgung noch für gerechtfertigt, dass Stromkunden im Niederspannungsnetz für die höheren Spannungsebenen Netzentgelte übernehmen müssen, Großkunden am Höchstspannungsnetz jedoch nicht die Kosten für die darunterliegenden Spannungsebenen?

8

Wie hoch wären die Netzentgelte in etwa pro kWh, wenn in allen Netzebenen bundesweit das gleiche Netzentgelt gezahlt werden müsste, und wie würde sich das auf die Stromrechnung des Durchschnittshaushalts auswirken?

9

Wie hoch ist der jährliche konventionelle industrielle Eigenstromverbrauch in Terawattstunden (TWh) und wie hoch der daraus resultierende fehlende Beitrag zur Finanzierung der Netze in Euro?

10

Wie hoch ist der jährliche Eigenstromverbrauch aus Photovoltaik-Dachanlagen mit einer installierten Leistung kleiner 10 Kilowattpeak (kWp) in TWh, und wie hoch ist der daraus resultierende fehlende Betrag zur Finanzierung der Netze in Euro?

11

Wie viele Verbraucher und Erzeuger sind mit welcher Leistung in Kilowatt an welcher Netzebene angeschlossen (bitte nach den Netzebenen aufschlüsseln)?

12

Mit welcher Leistung in Kilowatt werden die Anschlüsse in der nächsthöheren Spannungsebene planungsseitig berücksichtigt?

13

Welchen gesetzgeberischen oder regulatorischen Anpassungsbedarf sieht die Bundesregierung, um eine verursachungsgerechte und sozial verträgliche Netzentgeltstruktur zu etablieren, die zugleich Anreize für den kostenoptimierten Netzbetrieb etwa zur Flexibilität setzt?

14

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die heutige Netzentgeltsystematik einen Anreiz bietet, den Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort zu bremsen, um die lokalen Netzentgelte gegenüber anderen Regionen niedrig zu halten, und wie gedenkt sie dies zu ändern?

15

Gibt es entsprechende Planungen der Bundesregierung, die Stromnetzentgelte umzustrukturieren, damit netzdienliche Flexibilität der Verbraucher angereizt wird? Falls ja, wann und in welcher Form beabsichtigt sie die erforderlichen Maßnahmen auf den Weg zu bringen, und falls nein, warum nicht?

16

Welche Technologien könnten nach Ansicht der Bundesregierung die Kosten des Netzausbaus in den Übertragungs- und Verteilernetzen senken, und wie gedenkt die Bundesregierung deren Einsatz anzureizen?

17

Wie wird sich die Streichung der vermiedenen Netznutzungsentgelte für Solar- und Windstrom auf die Höhe der Netzentgelte auswirken, und inwieweit wird sich dadurch die EEG-Umlage erhöhen?

18

Zu welchen finanziellen Be- und Entlastungen führen bzw. führten die vermiedenen Netznutzungsentgelte je Durchschnittshaushalt und Jahr ab dem 1. Januar 2018 (perspektivisch ab 2019) in den Regelzonen?

19

Wie wird sich die die bundesweite Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte im Zeitraum von 2019 bis 2021 auf die Höhe der Netzentgelte in den vier Übertragungsnetzzonen auswirken, und welche Differenz gibt es im Schnitt zwischen den heutigen Entgelten typischer Haushaltskunden (Verbrauch 3 500 kWh/a) in den vier Regelzonen (wenn keine Daten vorliegen, bitte die Differenz zwischen hohen und niedrigen Netzentgelten unabhängig von der Regelzone aufzeigen)?

20

Sieht die Bundesregierung in den geltenden Regelungen zu individuellen Netzentgelten für stromintensive Letztverbraucher nach § 19 Absatz 2 Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ein Hemmnis für flexibles (markt- und/oder netzdienliches) Abnahmeverhalten, wenn nein warum nicht?

21

Wann ist mit der Umsetzung der im Weißbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ (S. 71) angekündigten Eckpunkte zu einer Anpassung des § 19 Absatz 2 Satz 2 StromNEV zu rechnen?

22

Welche Hindernisse sprechen gegen eine baldige Anpassung des § 19 Absatz 2 Satz 2?

23

Wie ermöglicht die Bundesregierung, mit Blick auf den zunehmenden Ausbau an Wind- und Sonnenstrom, kurzfristiges flexibles Verhalten der Nutzer nach § 19 Absatz 2 Satz 1 StromNEV „atypischer Netznutzung“, wenn die vom Netzbetreiber festgelegten Hochlastzeitfenster für die besonderen Netzentgelte mit einem Kalenderjahr im Voraus festgelegt werden?

24

Wann ist mit der Umsetzung der Lastmanagementverordnung (§ 14a EnWG) zu rechnen?

25

Welche Kosteneinsparpotenziale sieht die Bundesregierung bei den Netzentgelten im Verteilnetz, wenn die Anreize entsprechend verändert werden, sodass mehr in Innovationen und nicht in Kupfer investiert wird?

26

Beabsichtigt die Bundesregierung, an den Vorgaben des Gesetzes über den Messstellenbetrieb (MsbG) hinsichtlich der Anlagen nach EnWG 14a festzuhalten, wonach eine Entgeltreduzierung nur mit einem intelligenten Messsystem in Anspruch genommen werden kann, oder wird es hier Änderungen geben?

27

Wie lang beträgt die Übergangsfrist nach Abschluss des Zertifizierungsprozesses intelligenter Messsysteme für § 14a-EnWG-Kunden für die Nachrüstung?

28

Werden auch nach Einführung intelligenter Messsysteme die § 14a-EnWG-Kunden weiterhin die Möglichkeit behalten, einen Grund- und Arbeitspreis zu entrichten?

29

Wann liegen nach Erkenntnissen der Bundesregierung die ersten zertifizierten Messsysteme einsatzbereit vor?

30

In welcher Höhe werden stromintensive Industrien von der Verschiebung der Offshore-Anbindungskosten befreit?

31

Um wie viel steigt die Offshore-Haftungsumlage ab 2019 jährlich aufgrund der Verschiebung der Offshore-Anbindungskosten in Höhe von 1,2 Mrd. Euro an?

Berlin, den 9. Mai 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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