Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Deutschland
der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Wieland Schinnenburg, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig, Katrin Helling-Plahr, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Jürgen Martens, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom Oktober 2016 (AZ: C-148/15) entschieden, dass ausländische Versandapotheken nicht gegen die deutsche Arzneimittelpreisbindung verstoßen, wenn sie Kunden in Deutschland Boni gewähren. Nach Ansicht der Richter stellt die deutsche Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versandapotheken einen Wettbewerbsnachteil dar. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit.
In dem Urteil heißt es, dass nicht nachgewiesen worden sei, dass durch die Festlegung einheitlicher Preise eine bessere regionale Verteilung der Apotheken in Deutschland sichergestellt werden könne. Der Europäische Gerichtshof erteilte der Argumentation der Bundesregierung, allein Apotheken sicherten eine qualitativ hochwertige Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx), eine deutliche Absage. Dazu führte er aus, dass keine Belege vorgelegt wurden, dass durch Versandapotheken „wichtige Leistungen wie die Notfallversorgung in Deutschland nicht mehr zu gewährleisten wären, weil sich die Zahl der Präsenzapotheken in der Folge verringern würde“.
Ungeachtet dieses Urteils wurde bereits Ende der 18. Wahlperiode ein Gesetzentwurf zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln vom Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet. Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt diese Haltung fort und spricht sich für den Einsatz eines Versandhandelsverbots aus.
Begründet wird ein Rx-Versandverbot im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD mit einer Stärkung der Apotheken vor Ort. Ziel sei es, „die bestehende flächendeckende, wohnortnahe und gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln weiterhin zu gewährleisten“.
Aufgrund der konkreten Forderung der Bundesregierung nach einem solchen Verbot besteht nach Ansicht der Fragesteller eine erhebliche Rechtsunsicherheit sowohl für Vor-Ort-Apotheken als auch für ausländische und inländische Versandapotheken. Gerade im Hinblick auf das Urteil des EuGH kommt der Forderung der Bundesregierung nach einem Versandhandelsverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel eine große Bedeutung zu.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Kann die Bundesregierung zusichern, dass ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit dem Verfassungsrecht vereinbar ist?
Ist die Stärkung der Apotheken vor Ort nach Ansicht der Bundesregierung ein für einen staatlichen Eingriff in ein grundrechtlich geschütztes Gut zulässiger legitimer öffentlicher Zweck?
Ist das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln insbesondere im Hinblick auf die Erkenntnisse des Gutachtens im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (IC4 – 801436/74 – Projekt 74/15) ein nach Ansicht der Bundesregierung geeignetes Mittel, um diesen Zweck zu erreichen?
Ist das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus Sicht der Bundesregierung ein erforderliches Mittel, um diesen Zweck zu erreichen, und wurden weniger einschränkende Maßnahmen geprüft?
Kann die Bundesregierung zusichern, dass das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu einer Stärkung der Apotheken vor Ort führt?
Kann die Bundesregierung zusichern, dass mit einem Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln keine weiteren Apotheken vor Ort und insbesondere in strukturschwachen Regionen schließen und der Status quo der flächendeckenden Versorgung erhalten bleibt?
Welche anderen Maßnahmen, außer einem Rx-Versandverbot, sieht die Bundesregierung als geeignetes Mittel an, um ländliche Apotheken zu stärken?