Weiterentwicklung der europäischen Forschungsförderung
der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Anna Christmann, Dr. Franziska Brantner, Ekin Deligöz, Dr. Tobias Lindner, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Um die großen Herausforderungen unserer Zeit bewältigen zu können, brauchen wir innovative Lösungen aus Wissenschaft und Forschung. Oftmals sind diese Herausforderungen – wie etwa die Klimakrise, wachsende soziale Ungleichheit oder die Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen – so komplex, dass ihnen in Politik und Wissenschaft nur auf internationaler Ebene angemessen begegnet werden kann. Die Europäischen Forschungsrahmenprogramme können mit der richtigen Ausgestaltung und finanziellen Ausstattung einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen leisten. Als Kern einer ambitionierten Forschungs- und Innovationspolitik auf europäischer Ebene führen sie zudem die besten Köpfe zusammen und tragen dazu bei, gemeinsam nach den besten Lösungen zu suchen und nationale Egoismen zu überwinden. Nachdem nun die Zwischenevaluation von Horizont 2020 vorliegt und die Verhandlungen über das 9. Forschungsrahmenprogramm der EU („Horizont Europa“) unmittelbar bevorstehen, hat die Bundesregierung im Januar bzw. September 2017 Positionspapiere veröffentlicht. Vor dem Hintergrund zahlreicher Stellungnahmen wissenschaftlicher und politischer Institutionen sowie aktueller Entwicklungen auf EU-Ebene wie beispielsweise den Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU sind jedoch viele Fragen offen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Finanzielle Ausstattung und strukturelle Rahmenbedingungen
Fragen49
Hält die Bundesregierung eine Aufstockung der Mittel für das 9. Forschungsrahmenprogramm für notwendig, und wenn ja, in welchem Umfang, bzw. unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission von einer Mittelausstattung von rund 100 Mrd. Euro?
Wie sollten die Mittel für das 9. Forschungsrahmenprogramm nach Ansicht der Bundesregierung auf die verschiedenen Bereiche (Programmlinien und -bestandteile, wie z. B. ERC (= European Research Council), Risikofinanzierung) aufgeteilt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Anteil des 9. Forschungsrahmenprogramms für EURATOM (= Europäische Atomgemeinschaft) i. H. v. 2,4 Mrd. Euro?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Aufstockung des 9. Forschungsrahmenprogramms zum Ziel haben muss, tatsächlich mehr Ausgaben für Forschung, Innovation und Wissensaustausch bereitzustellen, und sich nicht darin erschöpfen darf, dass bereits bestehende Förderprogramme andernorts bloß umgewidmet werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Bewilligungsquote laut Zwischenevaluierung von Horizont 2020 gegenüber dem 7. Forschungsrahmenprogramm um rund 6 Prozentpunkte auf 11,6 Prozent gefallen ist, und welchen Handlungsbedarf folgert sie daraus für das 9. Forschungsrahmenprogramm?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Kommission, dass über die tatsächliche Finanzausstattung von Horizont 2020 62,4 Mrd. Euro mehr notwendig gewesen wären, um alle hochwertigen Anträge angemessen zu fördern, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Welche Bewilligungsquote jeweils auf nationaler und europäischer Ebene hält die Bundesregierung bei Forschungsanträgen für erstrebenswert, um hochkarätige, vielversprechende Bewerber nicht durch zu geringe Bewilligungsquoten abzuschrecken?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag, im 9. Forschungsrahmenprogramm ein zweistufiges Bewerbungsverfahren einzurichten, und wie sollte dies ggf. ausgestaltet sein, um kleinere Institutionen mit weniger Ressourcen nicht von der Bewerbung abzuschrecken?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung einiger Wissenschaftsorganisationen (z. B. Gemeinsame Berliner Stellungnahme vom Februar 2018), die Förderquote für die Industrie – mit Ausnahme von kleinen und mittleren Unternehmen – zu senken, um die Balance zugunsten von Verbundprojekten und wissenschaftlichen Einrichtungen zu verschieben?
Wie groß sind nach Einschätzung der Bundesregierung die genannten „Mitnahmeeffekte“ (Positionspapier September 2017, S. 4) durch industrielle Partner, und worauf stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Inwiefern wurde die von den Nationalen Kontaktstellen angegebene Zielmarke, dass in Horizont 2020 20 Prozent des Budgets aus den Bereichen „Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien“ und „Gesellschaftliche Herausforderungen“ an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gehen sollte, erreicht, und durch welche Formate sollten im 9. Forschungsrahmenprogramm nach Ansicht der Bundesregierung die Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten von KMUs gefördert werden, und welche Zielmarke wird für sinnvoll erachtet?
Teilt die Bundesregierung die Kritik der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, wonach sich die Kluft zwischen der Förderung von (Grundlagen-) Forschung und marktorientierten Innovationen durch Horizont 2020 weiter öffnete (Stellungnahme vom 13. Juli 2016)?
Wenn ja, welche Maßnahmen sind geeignet, um diese Kluft durch das 9. Forschungsrahmenprogramm zu schließen?
Sollten nach Ansicht der Bundesregierung Mechanismen im 9. Forschungsrahmenprogramm oder in den EU-Ausgabenprogrammen verankert sein, um neben Fragen der unabhängigen Justiz zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit auch konkret auf die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit in EU-Mitgliedstaaten zu reagieren, und wie könnten diese aussehen?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, der auch die Mitgliedstaaten, auf die das neue Rechtsstaatsinstrument angewendet wird, in jedem Fall dazu verpflichtet, EU-Programme durchzuführen und Gelder an Einzelbegünstigte wie Erasmus-Studierende und Forschende auszuzahlen?
Welches Gewicht sollten nach Ansicht der Bundesregierung ERC-Grants im Vergleich zu anderen Förderinstrumenten im 9. Forschungsrahmenprogramm haben?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass geleistete Lehrtätigkeit in Zukunft für die Vergabe von ERC-Grants als Kriterium herangezogen wird?
Wie soll das 9. Forschungsrahmenprogramm künftig zur angemessenen Repräsentanz von Wissenschaftlerinnen und Forscherinnen beitragen?
Welchen Beitrag haben sog. Teaming- und Twinning-Maßnahmen zur Annäherung zwischen forschungsstärkeren und forschungsschwächeren Mitgliedstaaten geleistet, und welchen Stellenwert sollten diese Maßnahmen nach Ansicht der Bundesregierung im 9. Forschungsrahmenprogramm haben?
Unter welchen Bedingungen sollten britische Einrichtungen auch nach einem Austritt Großbritanniens nach Ansicht der Bundesregierung an Maßnahmen des Europäischen Forschungsrahmenprogramms beteiligt sein könnten?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur derzeit diskutierten Schaffung europäischer Hochschulen, welches Konzept legt die Bundesregierung entsprechend Prüfungen zugrunde, wie schlägt sich die Haltung ggf. im Handeln der Bundesregierung nieder, welche Rolle sollten entsprechende Projekte für europäische Hochschulen im 9. Forschungsrahmenprogramm spielen, und wie sollten diese in die deutsche Hochschullandschaft eingebettet sein?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Fortschritte bei der Schaffung eines freien Zugangs zu Forschungsergebnissen, die mit EU-Förderung zustande gekommen sind, und wo sieht sie in diesem Bereich weiteren Handlungsbedarf?
In welchen Punkten und ggf. in welchem Umfang schließt sich die Bundesregierung der Stellungnahme des Bundesrates auf Drucksache 5/18 (Beschluss) an?
Forschungsinhalte
Für die Verankerung welcher konkreten europäischen Entwicklungsziele mit strategischer Relevanz (sog. Missionen) wird sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum 9. Forschungsrahmenprogramm einsetzen?
Inwiefern stellen die 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs) einen aus Sicht der Bundesregierung wünschenswerten Rahmen für die Herleitung der „Missionen“ dar?
Welchen Anteil des Gesamtbudgets sollte nach Ansicht der Bundesregierung an solchen „Missionen“ orientiert sein?
Welche direkten Beteiligungsformate auf europäischer Ebene für Wissenschaft und Zivilgesellschaft bei der Formulierung solcher „Missionen“ hält die Bundesregierung für sinnvoll, und wird sie sich dafür einsetzen, diese zu nutzen?
In welcher Form wird die Bundesregierung bei ihrer eigenen Positionsfindung Stimmen aus der Wissenschaftsgemeinschaft, aber auch der Zivilgesellschaft einbinden, um diese in der Folge bei der Formulierung solcher „Missionen“ einzuspeisen?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die „Missionen“ verbindlich in sozialwissenschaftliche Begleitforschung einzubinden, insbesondere die im Pfeiler „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ von Horizont Europa verankerten Missionen, in denen der industriellen Führung eine besondere Bedeutung zukommen soll?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Zielmarke von 35 Prozent bei der Förderung der Klimaforschung nicht erreicht wurde, obwohl zahlreiche hochwertige Bewerbungen in diesem Bereich vorgelegen haben?
Wie soll das 9. Forschungsrahmenprogramm als Förderinstrument bei der Umsetzung der globalen Nachhaltigkeits- und Umweltziele der Vereinten Nationen nach Meinung der Bundesregierung beitragen?
Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Möglichkeit, beim Setzen der Forschungsagenden Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen?
Welcher Impact-Begriff sollte nach Ansicht der Bundesregierung im 9. Forschungsrahmenprogramm verankert sein, und teilt sie etwa die Empfehlung der gemeinsamen Berliner Stellungnahme, wonach breit vom „Nutzen für die Gesellschaft“ zu sprechen sei (Stellungnahme vom Februar 2018)?
Welche Neuerungen und Konkretisierungen zur Berücksichtigung des RRI-Ansatzes, also von Responsible Research and Innovation (verantwortungsvolle Forschung und Innovation), im Rahmen des 9. Forschungsrahmenprogramms hielte die Bundesregierung für sinnvoll, und welche Rolle sollte insbesondere der Schutz personenbezogener Daten spielen?
Welche Rolle sollte aus Sicht der Bundesregierung Künstliche Intelligenz (KI) im 9. EU-Forschungsrahmenprogramm spielen?
Wie bewertet die Bundesregierung die jüngste ELLIS-Initiative (ELLIS = Europäisches Labor für Lernende und Intelligente Systeme) zum Aufbau einer wettbewerbsfähigen europäischen Struktur im Bereich FuE (= Forschung und Entwicklung) im Bereich KI?
Sollen aus Sicht der Bundesregierung wettbewerbliche Verfahren zur Vergabe der von der Europäischen Kommission vorgesehenen 10 Mrd. Euro für die Unterstützung von Forschung und Innovation im Bereich Lebensmittel, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Bioökonomie angewandt werden, und in welchem Umfang sollen die Mittel von öffentlichen FuE-Einrichtungen beantragt werden können?
Innovationsförderung
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die sogenannte Innovationskluft zwischen innovationsstärkeren und -schwächeren Staaten zu verringern?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für am besten geeignet, um diese „Innovationskluft“ mit dem 9. Forschungsrahmenprogramm und/oder anderen Programmen weiter zu schließen, ohne dabei in einen Zielkonflikt mit dem Leitbild der Exzellenzförderung in der europäischen Forschungsförderung zu geraten?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), welche die europäische Forschungs- und Innovationspolitik als „sehr komplex“ und in den „Zuständigkeiten fragmentiert“ beschreibt (EFI-Gutachten 2018, S. 17), und welche Schlüsse zieht sie daraus für die weitere Ausgestaltung der europäischen Forschungs- und Innovationspolitik?
Wie bewertet die Regierung die Einrichtung des European Innovation Councils (EIC) nach dem Start der Pilotphase, und hält sie es für realistisch, dass der EIC noch angemessen in das bestehende institutionelle Gefüge der EU eingebettet wird, um die Bedenken der EFI zu entkräften, die hier derzeit große Defizite sieht (EFI-Gutachten 2018, S. 17)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Einführung eines Fast Track to Societal Innovation – wie ihn etwa der Bundesrat in seinem Beschluss fordert (Drucksache 5/18) –, um auch Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften stärker im Schwerpunkt Innovation der europäischen Forschungsförderung zu verankern?
Durch welche Förderinstrumente ließe sich aus Sicht der Bundesregierung der von ihr angestrebte „Spielraum für risikoreiche Forschungsansätze“ im 9. Forschungsrahmenprogramm schaffen, um disruptive Innovationen zu ermöglichen, und wie verhalten sich diese zu dem Vorschlag einer deutschen Agentur für Sprunginnovationen?
Verteidigungsforschung
Was ist die Haltung der Bundesregierung zur Frage, ob auf europäischer Ebene direkt Fördermittel für Verteidigungsforschung zur Verfügung gestellt werden sollen, und wenn ja, in welchem institutionellen Rahmen sollte diese Fördertätigkeit laut Bundesregierung organisiert sein?
Welchen finanziellen Umfang für Verteidigungsforschung hält die Bundesregierung auf europäischer Ebene für angemessen, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen der EU-Kommission vom 2. Mai 2018 diesbezüglich?
Wird die Bundesregierung ihre nationalen Ausgaben für Verteidigungsforschung zukünftig bei einer möglichen Aufstockung auf EU-Ebene in gleichem Maße reduzieren und bei anderen EU-Mitgliedstaaten darauf hinwirken, dies ebenfalls zu tun?