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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Subventionen für Öl- und Gasheizungen

Seit 2013 geförderte Öl- und Gasheizungen, Fördersummen, CO2-Ausstoß, Einsparungen durch Austausch gegen neue Brennwerttechnik, Überprüfung der Subventionspolitik, Vermeidung von Nachrüstungen, klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 bei weiterer Förderung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe, Technologieoffenheit in der Wärmeerzeugung, künftige Nutzung klimaunschädlicher Brennstoffe, Ende der Austauschförderung für fossile Energieträger, Umstieg auf Erneuerbare Energien<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

13.06.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/226222.05.2018

Subventionen für Öl- und Gasheizungen

der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Christian Kühn (Tübingen), Lisa Badum, Anja Hajduk, Dr. Bettina Hoffmann, Oliver Krischer, Matthias Gastel, Steffi Lemke, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung fördert über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) diverse Maßnahmen zur energetischen Sanierung von öffentlichen Gebäuden, Gewerbegebäuden, Häusern und Wohnungen. Ziel der Förderprogramme ist es, den Energiebedarf zur Beheizung von Gebäuden zu senken und so zum Klimaschutz beizutragen.

Unter den geförderten Maßnahmen befindet sich bis heute der Austausch von alten Gas- und Ölheizungen gegen neue Gas- und Ölheizungen mit Brennwerttechnik. Damit werden Steuergelder für den Einsatz von Technik auf Basis fossiler Brennstoffe ausgegeben, die die Abhängigkeit von klimaschädlichen Technologien für weitere Jahrzehnte zementieren.

Auch die neue Bundesregierung soll laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD an diesen Subventionen festhalten, obwohl die EU-Kommission die Mitgliedstaaten bereits im Februar 2016 in der „EU Strategy on Heating and Cooling“ dazu aufruft, staatliche Anreize auf nichtfossile Heizungs- und Kühlungs-Technologien zu konzentrieren (vgl. https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/1_EN_ACT_part1_v14.pdf)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele Öl- und Gasheizungen wurden seit 2013 nach Informationen der Bundesregierung im Rahmen der KfW-Förderprogramme 151, 152 und 430 durch vergünstigte Kredite oder Zuschüsse gefördert (bitte nach Jahr, Heizungstyp sowie Zins- und Zuschussvariante aufschlüsseln)?

2

Welche Summe an Fördergeldern hat die Bundesregierung für den Heizungstausch im Rahmen der KfW-Programme seit 2013 jeweils ausgegeben (bitte nach Jahr und Heizungstyp aufschlüsseln)?

3

Welchen Anteil an der gesamten Fördersumme und welche absolute Höhe haben nach Auswertung der Bundesregierung die Mittel für erhöhte Zuschüsse aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) beim Heizungstausch (bitte nach Jahr, Heizungstyp sowie Anteil und absoluter Höhe aufschlüsseln)?

4

Wie viel CO2 stoßen die seit 2013 von der Bundesregierung geförderten neuen Gas- und Ölheizungen pro Jahr aus?

5

Wie viel CO2 wird bis 2030 durch die seit 2013 von der Bundesregierung geförderten neuen Gas- und Ölheizungen voraussichtlich insgesamt ausgestoßen werden?

6

Wie viele der geförderten Anlagen werden nach Schätzung der Bundesregierung 2050 noch in Betrieb sein, und wie viel CO2 werden sie bis 2050 ausgestoßen haben?

7

Wie viel CO2 wird nach Erkenntnis der Bundesregierung durch den Austausch von alten gegen neue Öl- und Gasheizungen jeweils eingespart, und auf welche Datengrundlage stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Abschätzung (bitte nach Jahr und Brennstoff der ersetzten Heizung aufschlüsseln)?

8

Stellt die Bundesregierung eine unabhängige Überprüfung der Herstellerangaben zum CO2-Ausstoß von neuen Brennwertheizungen auf Öl- und Gasbasis und von Angaben der Heizungsbranche zur CO2-Einsparung durch Heizungstausch sicher?

a) Falls ja, mit welchen Instrumenten und mit welchen Ergebnissen?

b) Falls nein, warum nicht?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung die Erkenntnisse des Gutachtens „Einsparungen von Endenergie und CO2 beim Ersetzen alter Heizkessel durch Brennwertkessel“ im Auftrag des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e. V. vom März 2018, das die typischen CO2-Einsparungen beim Heizungstausch auf lediglich zwei bis 15 Prozent beziffert (vgl. www.bee-ev.de/fileadmin/Publikationen/Studien/20180323_BEE_Gutachten_Einsparungen_von_Endenergie_und_CO2_beim_Ersetzen_alter_Heizkessel_durch_Brennwertkessel.pdf)?

10

Nimmt die Bundesregierung das genannte Gutachten zum Anlass, ihre Subventionspolitik bezüglich Öl- und Gasheizungen zu überprüfen, und wenn nein, warum nicht?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es für Bauherren günstiger ist, von Anfang an so zu bauen oder zu sanieren, dass später nicht noch einmal nachgerüstet werden muss, um künftige Auflagen für Energieeinsparung und Klimaschutz zu erfüllen?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, warum wird Heizungstechnik auf Basis fossiler Energien dennoch weiter staatlich gefördert?

12

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Deutschland spätestens 2050 über einen klimaneutralen Gebäudebestand verfügt, wenn sie weiter Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe staatlich fördert?

13

Wie definiert die Bundesregierung den Begriff Technologieoffenheit in der Wärmeerzeugung, und erstreckt sich die Maßgabe der Technologieoffenheit auch auf die verwendeten Brennstoffe?

14

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass in Brennwertheizungen künftig klimaunschädliche Brennstoffe genutzt werden?

15

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass in Hybridheizungen tatsächlich ein maßgeblicher Anteil erneuerbarer Energien vorrangig genutzt wird?

16

Hält die Bundesregierung an der Aussage im Klimaschutzplan 2050 (November 2016) fest, in dem es heißt, „die Bundesregierung wird daher die Austauschförderung für ausschließlich auf fossilen Energieträgern basierende Heiztechniken zum Jahr 2020 auslaufen lassen“?

Falls nicht, wann genau will die Bundesregierung die Subventionszahlungen für den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen beenden (bitte Jahr und Monat angeben)?

17

Wann dürfen nach Auffassung der Bundesregierung gemäß Pariser Klimaschutz-Abkommen, den eigenen Energie- und Klimazielen sowie dem Klimaschutzplan 2050 keine fossil beheizten Wärmeerzeuger mehr in Deutschland neu eingebaut werden?

18

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss in den Niederlanden, dass Neubauten nicht mehr mit Erdgas beheizt werden sollen (vgl. https://enervis.de/post-groningen-aera-schneller-als-erwartet/)?

19

Hält die Bundesregierung es vor dem Hintergrund der sinkenden Produktion von L-Gas (L = Low calorific value) für sinnvoll, in den Gebieten, die bisher mit L-Gas versorgt werden, besondere Anreize oder ordnungspolitische Maßnahmen für den Umstieg auf erneuerbare Energien zu setzen, wie es die Niederlande durch das Verbot von Erdgasheizungen für Neubauten und den Ausstieg aus gasbasierten Heizsystemen in Bestandsgebäuden plant (vgl. https://enervis.de/post-groningen-aera-schneller-als-erwartet/)?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 14. Mai 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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